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Autor Thema: Verhandlung VG Stade, 10.01.17 > Befangenheitsantrag stellen?  (Gelesen 4618 mal)

J
  • Beiträge: 70
Hallo Mitstreiter/innen,

fiktive Person J hat jetzt seine Ladung zur mündlichen Verhandlung erhalten. Natürlich wurde der Streit auf eine Einzelrichterin zur Entscheidung übertragen, obwohl vorher wichtige, verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht wurden.

Auf die bis zur Entscheidung des BVerfG beantragte Ruhendstellung wurde J gar nicht erst geantwortet.

Könnte Person J aus diesem Grund einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin stellen?

Irgendwie muß es doch Möglichkeiten geben, dieser Paraleljustitz aus Verwaltungsgerichten etwas zu begegnen. In Ihrer fiktiven Welt wollen die doch gar nicht richten, sondern beschlossenes Recht bestätigen, auch wenn es gegen das GG verstößt.


Edit "Bürger":
Ursprünglicher nicht aussagekräftiger Betreff "Verhandlung VG Stade, 10.01.17", der noch dazu mit dem gleichnamigen Kalendereintrag verwechselt werden kann, musste präzisiert und in allen zwischenzeitlich erfolgten Beiträgen angepasst werden. Dies ist ein vermeidbarer Aufwand!
Bitte, bitte, bitte: Moderatoren-Hinweise ernst nehmen - und wenn bereits hingewiesen wurde auf die nicht vorhandene Aussagekraft dieses Betreffs, dann bitte nicht noch mal den gleichen nicht aussagekräftigen Betreff wählen, sondern den Betreff präzisieren, so dass die Kern-Frage des Threads und damit das Kern-Thema klar definiert ist.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2016, 23:44 von Bürger«
Grüße
Jannimann
_____________________________________________________________________________________________________

Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

P
  • Beiträge: 377
Person J kann immer einen Befangenheitsantrag stellen. Man muss ihn nur gut begründen.
Es geht dann auch gar nicht mal darum, dass man - in diesem Verfahren - Erfolg damit hat,
sondern dass man zeigt, dass es so nicht geht.

So werde ich es morgen machen: Antrag auf Befangenheit, da der/die Richter(in) bereits
schriftlich vorher mitteilen hat lassen, dass das höchste Deutsche Verwaltungsgericht
beim Rundfunkbeitrag keine Verletztung des Gleicheitsgrundsatzes festgestellt hat.

Es wurde von mir über Zahlen des statistischen Bundesamtes nachgewiesen, dass 35%
der Haushalte Singlehaushalte sind. Damit ist eine wesentliche Ungleichbehandlung vor-
handen, die sehr wohl gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Die kann man auch nicht
wegdiskutieren.
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu diesem Thema lediglich (unverschämt dreist) eine
bloße Behauptung ohne jegliche Begründung aufgestellt, obwohl die Zahlen, die das Gegen-
teil belegen da sind. Natürlich wurden diese nicht verwendet oder zitiert.
Die Zahlen kennt der Richter/die Richterin aber von mir schon lange und es wurde gut belegt.

Dann sieht man sich eben bei der nächsten Verhandlung, wenn dem nächsten Bescheid wi-
dersprochen wurde.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2016, 23:44 von Bürger«

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Es wurde von mir über Zahlen des statistischen Bundesamtes nachgewiesen, dass 35%
der Haushalte Singlehaushalte sind. Damit ist eine wesentliche Ungleichbehandlung vor-
handen, die sehr wohl gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Die kann man auch nicht
wegdiskutieren.

Moin Moin Peli,

da ist Jemand der den Nachweiß bis Do.gut gebrauchen kann, auch als PN!!

Gruß
Ohmanoman


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2016, 23:44 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Ok, Ok, Ok
Die Richter sollten nicht unsere Gegner sein, sondern wir sollten sie am besten zu unseren Verbündeten machen.

Befangenheitsantrag ist eine Sache,
eine Überzeugung bzgl. unseren Gedankengang eine andere
(habe ich auch erst jetzt so durchdacht!)
@ohmanoman
besprechen wir noch einmal!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2016, 23:45 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

f
  • Beiträge: 35
Herzlichen Glückwunsch, selber termin ;)

Befangenheitsantrag gegen Richterin Kerssenbrock (wenn es die selbe ist) kannst vergessen, wurde bei fiktiver klägerin per beschluss abgebügelt und neuer Termin auch am 10.01 ....

Trotz das ihre mutter:
1. Aktuell im NDR Verwaltungsrat sitzt
2. Davor im NDR Rundfunkrat saß
3. beide in der CDU sind (richterin beistand in Hamburg, mutter in Kiel) und die Mutter auch noch fröhlich bei ihrer tochter im Wahlbezirk vorträge hielt, wie wichtig der rundfunk doch ist...


Ist einfach nur noch Lachhaft und eigentlich nen Skandal...

Die richterin ist auf probe, Familie komplett CDU mit Vorsitzen, Beiständen etc..., sind alles Richter und Mutter NDR "ehrenamtlich" angestellt.... Noch Fragen wie es ausgeht?


Wird dort von fiktiver Klägerin Beweisanträge hageln, mal sehen wie sie darauf eingeht ;)

Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2016, 23:45 von Bürger«

  • Beiträge: 721
Befangenheitsantrag gegen Richterin Kerssenbrock (wenn es die selbe ist) kannst vergessen, wurde bei fiktiver klägerin per beschluss abgebügelt und neuer Termin auch am 10.01 ....

Geht es um die Richterin Freya Kerssenbruck, deren Mutter im NDR Verwaltungsrat sitzt?


Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des direkten Vorkommentars gekürzt.
Dies ist nicht der erste Hinweis, dass ungekürzte direkte Vorkommentare nicht vorgesehen sind, da dies nicht erforderlich ist und der Übersicht schadet.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2016, 23:48 von Bürger«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

f
  • Beiträge: 35
Frau Richterin Dr. Gräfin Freya v. Korff gen. Schmising-Kerssenbrock

Oder auch Kurzform: Freya von Kerssenbrock, Beistand im CDU Landesvorstand Hamburg ;P

Mutter Dagmar v. Kerssenbrock Ndr Verwaltungsrat und CDU Kiel ortsvorsitz
Vater Trutz Graf Kerssenbrock ehem. CDU landtagsabgeordneter und Anwaltskanzlei inhaber zusammen mit seiner Frau etc...

Naja.... was will man auch erwarten....


Zitat aus dem Beschluss:
"Aus diesen Aufgabenkatalogen wird insbesondere deutlich, dass die Mutter der abgelehnten Richterin mit der Festsetzung von Rundfunkbeiträgen auf der Grundlage des RBSTV, die den Streitgegenstand des vorliegenden Klageverfahrens bildet, gar nichts zu tun hat, so dass bei objektiver Betrachtung aus einer bestehenden Verwandschaft, und zwar auch dann nicht, wenn der Verwandte in gerade Linie eine Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einem Verfahrensbeteiligten erhält, ein Befangenheitsgrund vernünftigerweise nicht hergeleitet werden kann."

"Hinsichtlich des Umstandes, dass die abgelehnte Richterin und deren Mutter (aktive) Mitglieder der selben Partei sind, bzw. dass Frau Dagmar Gräfin etc.. im Rahmen einer politischen Veranstaltung des Ortsverbandes dieser Partei, dem die abglehnte Richterin angehört und an der sie teilgenommen hatte, einen Vortrag zur Bedeutung des öffentlichen Rundfunks gehalten hat, liegt es ebenfalls auf der Hand, dass hieraus ein Befangenheitsgrund nicht herzuleiten ist. Wie bereits festgestellt, geht es in der Sache der Klägerin allein um die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen und nicht darum, ob der örr beizubehalten oder abzuschaffen ist."


Anzumerken ist noch, die fiktive klägerin könnte noch ne Gehöresrüge hinterherknallen, weil die klage mit 70 Seiten weitaus mehr als "nur" die festsetzung behandelt.....
Wird aber nichts ändern an der Verhandlung und deshalb nicht gemacht.....
Strategie ist alles ;)
Läuft bisher zumindest so wie "geplant" :D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2016, 23:48 von Bürger«

S
  • Beiträge: 2.177
[...]  Wie bereits festgestellt, geht es in der Sache der Klägerin allein um die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen und nicht darum, ob der örr beizubehalten oder abzuschaffen ist."

Anzumerken ist noch, die fiktive klägerin könnte noch ne Gehöresrüge hinterherknallen, weil die klage mit 70 Seiten weitaus mehr als "nur" die festsetzung behandelt.....

Andererseits werden wir allein deswegen als Gegner des ganzen öffentlich rechtlichen Rundfunks betrachtet, als wollten wir ihn abschaffen, weil wir uns gegen die Beitragspflicht wehren.

Die scheuen Widersprüche nicht, Hauptsache geben sie dem Rundfunk immer Recht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2016, 23:48 von Bürger«

c
  • Beiträge: 873
...  einen Vortrag zur Bedeutung des öffentlichen Rundfunks gehalten hat, liegt es ebenfalls auf der Hand, dass hieraus ein Befangenheitsgrund nicht herzuleiten ist. Wie bereits festgestellt, geht es in der Sache der Klägerin allein um die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen und nicht darum, ob der örr beizubehalten oder abzuschaffen ist."

Naja, das sieht nach einem Eigentor der Gräfin aus: selbstverständlich hängt die Berechtigung des Beitrags evident von der Bedeutung des ÖRR ab: nur wenn er einen Vorteil für die Gesellschaft generierte, könnte er überhaupt einem Zweck dienen, für den eine Abgabe (unter weiteren Voraussetzungen) zulässig sein könnte. Auch bei einer ggf. vorzunehmenden Grundrechtsabwägung würde die Bedeutung des ÖRR eine Rolle spielen.


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P
  • Beiträge: 377
@ ohmanoman

hier ist u.a. der Link
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/05/PD14_185_122pdf.pdf;jsessionid=455A8DC8801246B94428D9933BF628B4.cae2?__blob=publicationFile
und hier der Text, in dem es drinsteht.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19341.msg125529.html#msg125529


@ fanatic

Dass ist doch gut, wenn Du/man schon weiß, wie der erste Befangenheitsantrag abgelehnt wurde. Dann darf man eben genau diese Argumente in dieser Form nicht mehr bringen bzw. geht genau darauf ein, warum die im abgelehnten Befangenheitsantrag genannten Gründen nicht zutreffend sind.
Sollte die Dame zum Beispiel vorher schriftlich mitgeteilt haben, dass das "höchste" Deutsche Verwaltugnsgericht keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sieht, dann kann man argumentieren, dass dies a) gar nicht die Aufgabe des BVG ist, b) tatsächlich mit Zahlen belegbar ein solcher gravierender Verstoß (35 % Singlehaushalte) vorliegt und c) das BVG darauf gar nicht eingangen ist und nur eine einfache Behauptung aufgestellt hat. Die beklagte Rundfunkanstalt kann übrigens gegen dieses Argument, außer das es das BVG so gesagt/dargelegt hat, gar nichts sagen. Wie auch. Gegen 35% Singlehaushalte kann man nicht argumentieren, dass hier kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliegt. Man kann nur dreist und ohne Begründung, wie das BVG einfach eine Behauptung aufstellen, auf die sich alle einfachen Verwaltungsgericht stürzen, weil sie selbst, wie auch die Rundfunkanstalten sonst nichts dagegen in der Hand haben.

@ karlsruhe

wenn in einer Verhandlung schon lange vorher feststeht, dass der Richter/die Richterin gar nicht bereit ist, auf irgendwelche Argumente einzugehen, obwohl diese eindeutig und mit Zahlen belegbar sind, dann ist er/sie zwangsläufig Gegner/Gegnerin.

Da wird sich im Kopf dieses Menschen, und solche gibt es definitiv, nichts aber auch gar nichts
ändern. Dann hat die Klage nur den Zweck, Sand ist das Getriebe des Öffentlichen Rundfunkts zu streuen.
Und da gehören mittlerweile eine ganze Menge staats- und rundfunkhörige Richter dazu.

Sollte sich im Laufe der Verhandlung zeigen, dass hier tatsachlich jemand noch etwas offen ist,
dann stimme ich Dir voll und ganz zu. Dann sollte man das Ganze erörtern.

Was einige bei der Sache immer noch nicht ganz vestanden haben: Wenn man als Partei zu einer Verhandlung geht, wo von vorne herein feststeht, dass die gültigen Regel egal sind, dann kämpft man gegen zwei Parteinen, nämlich das Gericht und die Beklagte (den Rundfunk). So sieht es im Moment wohl am Bundesverwaltungsgericht in der Kammer für Rundfunk aus.
Ein Kartenspiel, bei dem zwei die Regeln biegen und nur einer fair spielt, wird man als fairer Spieler immer verlieren.
Es macht aber dann Sinn öffentlich zu zeigen, dass man dies nicht so hinnimmt und sich dagegen wehrt, auch wenn man an dem Ausgang der Sache nichts ändern kann. Und es macht auch Sinn, seine Strategie und Zielsetzung zu überdenken. Schon klar, dass Rumproleten nichts bringt, sich elegant an der Nase herumführen und in eine Scheindiskussion ob des Anscheins willen ziehen lassen aber auch nicht.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2016, 23:50 von Bürger«

J
  • Beiträge: 70
vielen Dank für die rege Beteiligung an diesem Thread.


Herzlichen Glückwunsch, selber termin ;)

Dann können wir ja Händchenhalten...
Das Verhandlungsergebnis kennen wir also schon mal. Weitere Eingaben kann man sparen, bringt sowieso nichts. Und wie das in einer Patrizierfamilie ist, hat man seine Nachkommen auch gleich an passenden Schlüsselpositionen platziert.

Ich hatte mal Gelegenheit, mit jemandem von diesem VG ganz belanglos zu sprechen. Was ich nicht vergessen werde, ist die Aussage, daß Volkes Begehren am Liebsten und ganz schnell abgeschmettert wird.

PS: habe gerade Deine PN gelesen, ist doch ein anderer Termin. Vermutlich wollen Sie uns einzeln filetieren...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Mai 2017, 14:03 von Bürger«
Grüße
Jannimann
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Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

n
  • Beiträge: 1.452
Bitte jedes Argument zum Protokoll geben. Was nicht im Protokoll steht, ist nicht gesagt wroden in der Verhandlung !!!
(Mit den Worten Ich gebe zu Protokoll ... Argument ... Ihr wollt doch nach der Verhandlung auch viel zu Lesen haben ....)

Es gibt hier einen Thread, der das Thema "mündliche Verhandlung" hat.
(Wir sollten vielleicht noch einen Aufmachen: Tips und Tricks für die Verhandlung
oder: Wie schreibe ich einen Befangenheitsantrag, z.B. da alle Gerichte auch Beitragsschuldner sind)

Ich habe es wiedergefunden:

Vorbereitung auf mündliche Verhandlung - mögliche Reaktionen auf Gegenargumente
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20714.0.html


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

J
  • Beiträge: 70
Hallo,

um diesen Thread abzuschließen:
Nach Abweisung des fiktiven VG sämtlicher Eingaben und der Klage selbst, wurde Berufung eingelegt. Die Berufung vom ebenso fiktiven OVG wurde abgelehnt. Dieses hat die Möglichkeit eröffnet, direkt beim BVG eine Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Dank eines sehr umsichtigen und unbeugsamen Gallier in diesem Forum, hat dieses fiktive Verfahren ohne Umwege über die Instanzen seinen Weg nach Karlsruhe gefunden.

Schauen wir mal, wie es weitergeht...


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Jannimann
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Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

P
  • Beiträge: 377
Gratulation, dass ist toll! So soll es sein, genau dahin, nach Karlsruhe gehören diese Verfahren. Die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit ist hier nicht in der Lage, die zum Thema gehörenden Sachverhalte neutral zu behandeln. Dafür ist sie viel zu staatshörig.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2017, 02:54 von Bürger«

 
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