@ ohmanoman
hier ist u.a. der Link
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/05/PD14_185_122pdf.pdf;jsessionid=455A8DC8801246B94428D9933BF628B4.cae2?__blob=publicationFileund hier der Text, in dem es drinsteht.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19341.msg125529.html#msg125529@ fanatic
Dass ist doch gut, wenn Du/man schon weiß, wie der erste Befangenheitsantrag abgelehnt wurde. Dann darf man eben genau diese Argumente in dieser Form nicht mehr bringen bzw. geht genau darauf ein, warum die im abgelehnten Befangenheitsantrag genannten Gründen nicht zutreffend sind.
Sollte die Dame zum Beispiel vorher schriftlich mitgeteilt haben, dass das "höchste" Deutsche Verwaltugnsgericht keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sieht, dann kann man argumentieren, dass dies a) gar nicht die Aufgabe des BVG ist, b) tatsächlich mit Zahlen belegbar ein solcher gravierender Verstoß (35 % Singlehaushalte) vorliegt und c) das BVG darauf gar nicht eingangen ist und nur eine einfache Behauptung aufgestellt hat. Die beklagte Rundfunkanstalt kann übrigens gegen dieses Argument, außer das es das BVG so gesagt/dargelegt hat, gar nichts sagen. Wie auch. Gegen 35% Singlehaushalte kann man nicht argumentieren, dass hier kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliegt. Man kann nur dreist und ohne Begründung, wie das BVG einfach eine Behauptung aufstellen, auf die sich alle einfachen Verwaltungsgericht stürzen, weil sie selbst, wie auch die Rundfunkanstalten sonst nichts dagegen in der Hand haben.
@ karlsruhe
wenn in einer Verhandlung schon lange vorher feststeht, dass der Richter/die Richterin gar nicht bereit ist, auf irgendwelche Argumente einzugehen, obwohl diese eindeutig und mit Zahlen belegbar sind, dann ist er/sie zwangsläufig Gegner/Gegnerin.
Da wird sich im Kopf dieses Menschen, und solche gibt es definitiv, nichts aber auch gar nichts
ändern. Dann hat die Klage nur den Zweck, Sand ist das Getriebe des Öffentlichen Rundfunkts zu streuen.
Und da gehören mittlerweile eine ganze Menge staats- und rundfunkhörige Richter dazu.
Sollte sich im Laufe der Verhandlung zeigen, dass hier tatsachlich jemand noch etwas offen ist,
dann stimme ich Dir voll und ganz zu. Dann sollte man das Ganze erörtern.
Was einige bei der Sache immer noch nicht ganz vestanden haben: Wenn man als Partei zu einer Verhandlung geht, wo von vorne herein feststeht, dass die gültigen Regel egal sind, dann kämpft man gegen zwei Parteinen, nämlich das Gericht und die Beklagte (den Rundfunk). So sieht es im Moment wohl am Bundesverwaltungsgericht in der Kammer für Rundfunk aus.
Ein Kartenspiel, bei dem zwei die Regeln biegen und nur einer fair spielt, wird man als fairer Spieler immer verlieren.
Es macht aber dann Sinn öffentlich zu zeigen, dass man dies nicht so hinnimmt und sich dagegen wehrt, auch wenn man an dem Ausgang der Sache nichts ändern kann. Und es macht auch Sinn, seine Strategie und Zielsetzung zu überdenken. Schon klar, dass Rumproleten nichts bringt, sich elegant an der Nase herumführen und in eine Scheindiskussion ob des Anscheins willen ziehen lassen aber auch nicht.
LG Peli