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http://www.welt.de/print/wams/politik/article153931688/Sie-hat-den-Kanal-voll.html
Dieser Bericht in der Welt ist doch auch wieder von der Presse unwahr bzw. nicht richtig dargestellt.
In dem Bericht steht, ich zitiere: Wie viele Beitragsverweigerer seien, würde aus Datenschutzgründen nicht erfasst.
Im RBStV unter 8 Auskunftspflicht Abs. 4 und Abs. 5 steht:(4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende,
im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:---> Vor- und Familienname sowie frühere Namen, unter denen eine Anmeldung bestand,
---> Tag der Geburt,
---> Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
---> gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte und jeder Wohnung, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung,
---> letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
---> vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
---> Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
---> Beitragsnummer,
---> Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
---> Zugehörigkeit zu den Branchen und Einrichtungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1,
---> Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen und
---> Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.
(5) Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:---> Datum des Endes des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
---> der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und
---> die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners.
Ich als Person in diesem Staate habe etwas nachzuweisen, wo doch jeder erbrachte Nachweis der nicht Ihren Anforderungen genügt zum Zwangsbeitrag führt.
Also es wird flächendecken alles(Lage der Wohnung), einschließlich der vollständigen persönlichen Daten mit der lückenlosen Verknüpfung aller Wohnorte z.B. eines Mieters, wo er eingezogen und wo er ausgezogen ist registiert.§ 9
Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung(1) ........
Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den
in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend.
Hier steht es doch!!! Die LRA (die Landesrundfunkanstalt, aber die Daten der Beitragszahler waren nie im Hause einer LRA, den die wurden dem Beitragservice in Köln direkt übermittelt) kann zu den
in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben.
Sieglinde Baumert ist zum jetzigen Zeitpunkt leider kein Einzelfall mehr. Es sind doch weitere Fälle bekannt. Der BS ging auf die Frau Baumert mit der Methode Zwangsmaßnahme Haft vor, weil Sie so ich das diesem Bericht in der Welt entnehme, alleine lebt. Das Wissen die LRA und der BS alles und das steht alles in den Datenbanken des BS ersichtlich.
Was ist denn dieser Sprecher der Beitragskommunikation von ARD/ZDF/Deutschlandradio Christian Greuel für ein *** und die Presse mit dazu. Denn die Presse, in diesem Fall die Welt, schreibt es genau so ungeklärt und nicht bewiesen, wie wenn vom BS oder den LRA auf die persönlichen Daten der Bürger Rücksicht genommen werden würde. Nichts wird, diese Organisation Rundfunk verstößt ganz klar gegen die höchstrichterliche Rechtssprechung der Bundesverfassungsgerichtsurteile zum Datenschutz.
Das es so ist kann ich belegen. Seit meiner Rechtsstreitigkeit 2006 mit den MA-***
(damals alles von SWR in Stuttgart gesteuert, sollte ich einen Beitrag auf meine Erstwohnadresse, als meine Zweitwohnung (2-te) bezahlen, auf die ich von so einem Straßenschnüffler zwangsangemeldet wurde. Eine Wohnung die ich nie hatte --- und diesen Beitrag sollte per Eidesstattliche Erklärung von mir verlangt werden. Damit hätte ich mich selbst strafbar gemacht, wegen Falschaussage) des SWR wurde schon vor dem 15. RBStV. gegen mich vorgegangen, ohne dass die Rechtsregularien der Vollstreckung beachtet wurden. D.h. z.B. was hier schon seit 3 Jahren diskutiert wird, auf meinen Widerspruch wurde kein Widerspruchsbescheid ausgestellt. Danach wurden die Zwangshandlungen über den GV durchgeführt. Die erste ZV-Methode ging damals in den Wind. Dann kam die nächste ZV-Methode und mit dieser Methode die erfolgreich war, wurden dann die anschließenden Vollstreckungen durchgeführt.
Das heißt ganz klar, die haben von mir als RF-Beitragszahler alles erfasst, ob ein Widerspruch, Klage oder Vollstreckung.
Es ist alles erfasst und hinterlegt, wie die ZV erfolgreich durchgeführt wurde, um an das Geld zu kommen. Das was dann mit einer Datenauskunft erklärt wird, entspricht nicht der Wirklichkeit.
Anmerkung an den Moderator @Bürger
Diese Ausführungen wurden in dem Umfang und in der Vollständigkeit erfasst und wiedergegeben um die von mir getroffene Aussage der Presse für andere User des Forums den Zusammenhang verständlich zu machen.
Dieser Beitrag wurde von der Moderation überprüft und unseren Regeln entsprechend angepasst. Wir weisen darauf hin, dass wir die Presse nicht verunglimpfen, auch wenn wir nicht immer mit ihr einverstanden sind. Wir sollten eine gewisse Gesprächskultur wahren.
Danke!
René/Administrator