Auch weiterhin gilt: absolut keine Panik, man kann jederzeit gefahrlos
aussteigen, durch Zahlung, auch in Raten. (Jederzeit)
Wir wollen hier aber mal sehen, wie weit es geht.
Was ich am erschreckensten fand, welcher Unwissenheit, angeblicher Machtfülle,
versuchten Einschüchterungen und daraus zu erreichenden Hilflosigkeit
man gegenüber steht (stehen soll) Vor allem, wenn man, wie eigentlich jeweils
(auch gestern schon) geplant, ALLEINE mit DIESEM konfrontiert werden soll.
Keine Sorge, wir fahren hier kein Selbstmordkommando.
Auch wurde hier zunächst versucht, den normalen Rechtsweg zu beschreiten,
aber auf Nachfrage beim SWR wegen eines Widerspruchsbescheides nach immerhin
1,5 Jahren, letzte Woche nur der Hinweis, er habe dazu keine Zeit und der
Mitstreiter solle dann halt Untätigkeitsklage einreichen.
Im Brief ans Amtsgericht zum heutigen Ereignis, der noch eingestellt werden wird, ist dann alles beschrieben.
Die Eckdaten waren vorher genau abgesteckt, was Wohnung, Konto, Arbeitsplatz und Blumen gießen anbelangt.
Aber durch die nicht durchführbare Vermögensauskunft (man lese nachher selber) lag der
Haftbefehl nicht schon in der Schublade, sondern muss erst noch vom Gläubiger beantragt werden.
Kosten für die Haft: muss zunächst vom Gläubiger vorgelegt werden und wird dann als
Tagespauschale auf den einzufordernden Betrag dazugezählt.
Für Frauen ist dann das Frauengefängnis Bühl angesagt.
Auch hier kann in jedem einzelnen Schritt ausgestiegen werden, jederzeit.
Nun, wenn man sich so etwas nun halt auch mal von innen als Bildungsauftrag ansehen
möchte, warum nicht.