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Autor Thema: Vermögensauskunft: keine Panik, auch beim Termin  (Gelesen 21896 mal)

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Hier der Vollständigkeit halber noch der letzte relevante Paragraph zum Thema Eid:

§ 483 Eidesleistung sprach- oder hörbehinderter Personen

(1) Eine hör- oder sprachbehinderte Person leistet den Eid nach ihrer Wahl mittels Nachsprechens der Eidesformel, mittels Abschreibens und Unterschreibens der Eidesformel oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. Das Gericht hat die geeigneten technischen Hilfsmittel bereitzustellen. Die hör- oder sprachbehinderte Person ist auf ihr Wahlrecht hinzuweisen.

(2) Das Gericht kann eine schriftliche Eidesleistung verlangen oder die Hinzuziehung einer die Verständigung ermöglichenden Person anordnen, wenn die hör- oder sprachbehinderte Person von ihrem Wahlrecht nach Absatz 1 keinen Gebrauch gemacht hat oder eine Eidesleistung in der nach Absatz 1 gewählten Form nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.


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P
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Was wird genau als sprachliche Behinderung gewertet? Sind Dialekte bereits Behinderungen?

Da kommt spontan  eine Erinnerung an einen Film mit einem wahrscheinlich französischen Schauspieler. Dieser kaspert sich vor einem vom Amt immer einen ab um Unterstützung für seine Kinder (beliebige zufällig von der Straße) und die Bedürftigkeit zu bekommen und arbeitete dabei in Wirklichkeit mit recht unterschiedlich viel Erfolg beim Film. Wie es der Zufall will sucht ihn ein Filmagent gleichzeitig zusammen mit einem neuen vom Amt, welcher die tatsächlichen Zustände prüfen will, auf und der vermeintlich Bedürftige spielt ganz groß auf vor dem Agent um die Rolle zubekommen. Soweit alles klar ist, der Agent geht, dann fragt er den Mann den er nicht kannte vom Amt als dieser nicht mit dem Agenten ging aus welchem Grund er da sei, um direkt bei der Antwort in den Kaspermode zu fallen.


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Das wäre ja der Supergau für den GV: plötzlich schwerhörig.

Hä? Isch soll Vergnügungsauskumpft gäbbe? Hä? Mein Eisweis? Hä? Nachspreche? Ok ok: Isch schwöre bei meiner Möhre... krächz, hust, räusper...

Damit wäre zumindest die Unmöglichkeit der angesetzten Vermögensauskunft bewiesen, GV muss trotz Überlastung noch einen Termin machen.

Da alle GV ohnehin hoffnungslos überlastet sind, kann man es dadurch verschärfen. Um etwas Übung darin zu bekommen, sollte man bei den Profiteuren des örR etwas kostenpflichtiges bestellen und erst via GV bezahlen. Das belastet GV und örR gleichermaßen, wenn jeder etwas bestellt, aber nicht bezahlt. Weche Firmen gehören zum Zwangssystem? Dann mal fröhliches Bestellen und Taubstellen. Und nein nein, kein Aufruf zu einer Straftat, nur eine Idee für den Ausgang des Films mit dem Französischen Kasper.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
OK, habe gerade folgendes entdeckt.

Beim Aufrufen des § 480 ZPO bei dejure.org steht oben rechts:

Gesetzesstand: z.B. heute: 21. März 2016

Also doch noch sooo gültig.

Mal sehen, was wir heute zu hören bekommen werden. ::)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Auweia, schlimmer geht es nicht? :-\

Vor GV-Termin: Treff für das Update von gestern.

Strategieplan, mögliche Vorgehensweisen besprochen, aber soooo, upps.

Waren dannach noch beim Amtsgericht und wollte dieses zur Niederschrift für den Vorgesetzten

der GV diktieren, ist nicht möglich, wir müssen es formlos selber schreiben und abgeben.

Jetzt Treffen in der Bibiliothek, um es zu schreiben, berichte nachher. Auweia :-\


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2016, 23:39 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Auch weiterhin gilt: absolut keine Panik, man kann jederzeit gefahrlos

aussteigen, durch Zahlung, auch in Raten. (Jederzeit)

Wir wollen hier aber mal sehen, wie weit es geht.

Was ich am erschreckensten fand, welcher Unwissenheit, angeblicher Machtfülle,

versuchten Einschüchterungen und daraus zu erreichenden Hilflosigkeit

man gegenüber steht (stehen soll) Vor allem, wenn man, wie eigentlich jeweils

(auch gestern schon) geplant, ALLEINE mit DIESEM konfrontiert werden soll. :-\

Keine Sorge, wir fahren hier kein Selbstmordkommando.

Auch wurde hier zunächst versucht, den normalen Rechtsweg zu beschreiten,

aber auf Nachfrage beim SWR wegen eines Widerspruchsbescheides nach immerhin

1,5 Jahren, letzte Woche nur der Hinweis, er habe dazu keine Zeit und der

Mitstreiter solle dann halt Untätigkeitsklage einreichen.


Im Brief ans Amtsgericht zum heutigen Ereignis, der noch eingestellt werden wird, ist dann alles beschrieben.

Die Eckdaten waren vorher genau abgesteckt, was Wohnung, Konto, Arbeitsplatz und Blumen gießen anbelangt.

Aber durch die nicht durchführbare Vermögensauskunft (man lese nachher selber) lag der

Haftbefehl nicht schon in der Schublade, sondern muss erst noch vom Gläubiger beantragt werden.

Kosten für die Haft: muss zunächst vom Gläubiger vorgelegt werden und wird dann als

Tagespauschale auf den einzufordernden Betrag dazugezählt.

Für Frauen ist dann das Frauengefängnis Bühl angesagt.

Auch hier kann in jedem einzelnen Schritt ausgestiegen werden, jederzeit.

Nun, wenn man sich so etwas nun halt auch mal von innen als Bildungsauftrag ansehen

möchte, warum nicht. ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2016, 17:23 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

K
  • Beiträge: 2.246
...
Für Frauen ist dann das Frauengefängnis Bühl angesagt.

Auch hier kann in jedem einzelnen Schritt ausgestiegen werden, jederzeit.

Nun, wenn man sich so etwas nun halt auch mal von innen als Bildungsauftrag ansehen möchte, warum nicht. ::)

Ui - der erste runde "Knast-Tisch" entsteht.

Vielleicht nicht mal so schlecht wenn man diese Insassen erreichen kann: irgendwann kommen die ja mal wieder frei und vielleicht fallen einigen von denen Methoden ein um "anders" auf das Problem aufmerksam zu machen  8) >:D


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

E
  • Beiträge: 44
Bericht in Form der Dienstaufsichtsbeschwerde.
Hier unsere Dienstaufsichtsbeschwerde, die wir nach dem Termin gemeinsam formuliert und direkt beim Amtsgericht abgegeben haben.
Damit bekommt man einen kleinen Eindruck, wie es abgelaufen ist.

Viel Spaß!


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Mein aktueller Status:
Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

A
  • Beiträge: 20
Eigenwillige Rechtsverdreheng der GV!?  :P



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Mitgebrachte Zeugen sind unerwünscht, irgendwelche zufällig anwesende Personen ohne Berechtigungen dürfen aber so tun, als ob es keine Gesetze gibt. Dann sind die Persönlichkeitsrechte plötzlich nicht mehr wichtig. Kriminelle Bande, es wird immer deutlicher, dass der örR komplett abgeschafft werden muss. Es ist ein Tummelplatz für... (#)


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e
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Da ist schon fast der Tatbestand der Nötigung gegeben.

Allein kann man/Frau sich da nicht hintrauen, unverschämt, was die sich in ihrer Arroganz wagen. Stehen wohl auch unter Druck? Das ist aber keine Entschuldigung für solch Verhalten. Wo sind wir gelandet und was kommt noch.... (#)


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

C
  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Vielleicht könntet ihr zudem versuchen, von diesem Erlebnis einmal einem Journalisten des BT oder der BNN bei einer Tasse Kaffee zu berichten.
Erschreckend, mit was für einer Willkür und Arroganz hier vorgegangen wird.


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Ok, was nun?

Erstmal zur Info, es handelt sich ja hier um 2 GV.

Die Erste aus P. war ja wegen der Zahlungsbereitschaft zu einer

Diskussion dannach bereit, aber wir mussten bestimmte Sachen

halt nachgoogeln. OK.

Die Zweite aus K. würde jetzt schon kollabieren, wenn sie wüsste, dass wir

demnächst mit dem nächsten Mitstreiter als Begleitschutz vor

ihrer Tür stehen werden.

Was ist eigentlich die wirkliche Rechtslage?

Etwas als nicht-öffentlich durchzuführen, bezieht sich ja darauf,

dass es ein gewisses Schutzbedürfnis gibt (z.B. Vernehmung von Kindern)

Aber wenn die betreffende Person erklärt, dass diese anwesenden Personen

gerne dabei sein dürfen (Freunde eben, ohne Ausweispflicht, da ja persönlich bekannt)

teilnehmen dürfen?

Dann: Vermögensauskunft nach § 802 c ZPO beinhaltet eben auch den

§ 480 ZPO (Eidesbelehrung) ob jetzt von einem Richter oder falls

wirklich möglich durch einen Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher!?

Aber dabei müssen doch irgendwelche Worte folgen.

Z.B. dass einem eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren droht, wenn man

diesen Eid falsch abgelegt hat. etc.

Beim nächsten Mal werden wir die Eingangstür nicht durchschreiten dürfen.

Wir sind zwar mit jeweils 3 Mitstreiter nicht wenig, aber garantiert

niemals in irgendeiner Weise bedrohlich, halt nur 1,2,3 viele und zunächst

absolut still, nur Zuschauer und moralische Unterstützung!

Wenn uns gegoogeltes Halbwissen vorgeworfen wird, nichts leichter

und besser, als mit eigenem Profi-Wissen uns rein sachlich darzulegen,

wo wir vielleicht falsch liegen, sehr gerne, man lernt ja gerne dazu.

Aber nur einen Kollegen als Unterstützung rufen, der zu dem Sachverhalt

auch nicht wirklich was beitragen konnte außer uns raus zu werfen.

Alles war ja auch eigentlich immer im Frage-Modus gehalten gewesen.

(Liege ich mit diesen in Google gefundenen § richtig?)


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Hier habe ich eine Infoseite zur Vermögensauskunft gefunden:

http://www.vollstreckungsakademie.de/voraussetzungen-der-vermogensauskunft/

Dort sind die Landesrechtlichen Regelungen der verschiedenen Bundesländer berücksichtigt. Ebenso gibt es einige Gesetze und Beschlüsse als PDF zum Download.


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Am besten dürfte doch dann sein richtig offene Fragen zu stellen und dabei keine Antwortmöglichkeit vorgeben. Dann kann die Antwort niedergeschrieben werden und mit dem selbst gefunden Paragraph verglichen werden. Steht dort was anderes die nächste offene Fragen stellen. Wird kein Quelle vorgegeben müsste in der Antwort der jeweilige Paragraph vorkommen wo nach ein GV sich richten möchte. Es könnte ja sein, dass es nicht die gleichen sind, welche rausgesucht wurden. An dieser Stelle dürfte es dann interessant werden.


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