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Autor Thema: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht  (Gelesen 25659 mal)

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Edit "Bürger":
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Geschrieben von R. Splett (Kläger vor dem BVerwG)



Ein sehr brisanter Artikel, der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der jüngsten Urteile zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks analysiert. Diese Analyse ergibt, dass das Bundesverwaltungsgericht sich weder an die eigene noch an die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hält.

Uneingeschränkt lesenswert und ein Muss für jeden Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Darbietungen.

Zitat:
»Wer vor 32 Jahren einen Fernseher oder ein Radio sein Eigen nannte, wollte gewiss die dazumal einzig verfügbaren öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und/ oder Fernseh-Programme nutzen. Zwischen Gerät, Nutzung und der (noch dazu nach Hörfunk und Fernsehfunk differenzierten) Rundfunk-Abgabe bestand ein direkter und sachgerechter Zusammenhang.

Mit dem heutigen Überangebot an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten des nunmehr 21. Jahrhunderts ist jedoch keinerlei direkter und sachgerechter Zusammenhang mehr zwischen Fernseher, Radio oder gar Multifunktions- bzw. Multimediageräten und der Nutzung einer bestimmten Medienoption gegeben.

Multimediageräte bieten uns neben dem Anschluss an Player, Recorder, Konsolen, Fotokameras und anderes den Zugriff auf ein weltweites Kommunikationsnetz – das Internet – mit hunderttausenden Radiostationen, YouTube, Filmdiensten, Online-Zeitungen usw. Sie bieten uns sogar die Möglichkeit, selbst publikativ tätig zu sein!

Viele von uns bevorzugen die tiefergehenden Informationen in Zeitungen, Zeitschriften, Büchern oder auch die Live-Unterhaltung. Jeder von uns informiert und unterhält sich nach seinem Willen – aus selbst gewählten Quellen. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten erfüllen heute keine „besonderen“ oder gar „herausragenden“ Aufgaben mehr, die nicht auch die Gesamtheit aller anderen verfügbaren Medien bereits erfüllt. Durch den Einfluss der Politik in den Rundfunkgremien und über die durch die MinisterpräsidentInnen ernannten Mitglieder der KEF („Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs“) fehlt zudem die viel beschworene Staatsunabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finanzierung.«

Gesamter Artikel inklusive Links auf unserem Portal Online-Boykott:
http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. September 2016, 22:52 von Viktor7«

V
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In der Politik müsste jetzt derjenige von seinem Posten zurücktreten.

Was macht man mit einem Gericht, welches nicht imstande ist nach gültiger Rechtslage zu urteilen?

Politische motivierte Urteile sind in einem Rechtsstaat für ein Gericht keine annehmbare Ausrede.


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Jeder sollte diesen Artikel teilen und vor allem die Presse darauf aufmerksam machen.


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n
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Sorry, aber die "Presse" wird das nicht aufgreifen...da die mit "im Boot" sitzen. Aber trotzdem viel Glück mit der "Presse".  ;)
Also "alternative Medien" werden und haben das schon berichtet, aber die MSM? Naja, mal sehen ich irre mich ja evtl.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 15:02 von DumbTV«

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Wenn man das nicht versucht, hat man schon verloren. Es gibt in der Tat noch einige wenige anständige Zeitungen, die ab und an darüber berichten. Wenn man aber – wie du jetzt – einfach jammernd kapituliert, wird man umso weniger erreichen.

Durch die ständigen und immer schneller wachsende Anzahl von Zuschriften, erhöht man den Druck bei den Zeitungen, sich mit dem Thema zu befassen.

Daher lasse ich deine Einstellung nicht gelten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 15:04 von DumbTV«

n
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Daher lasse ich deine Einstellung nicht gelten.

Was auch ok ist, aber glaube mir ich habe einiges an Recherchen betr. "Mainstream Medien" gemacht, fast alle sind inzwischen kontrolliert und berichten eh alle das gleiche. Aber es ist gut, dass Du optimistisch bist, das erkenne ich an :) Natürlich müssen die auch mal den ein - oder anderen kritischen Artikel bringen, sonst wäre es zu offensichtlich. Wie erwähnt, Deine Meinung in Ehren. Wenn ich das Gegenteil sehe und Mainstream auf Anti GEZ aufspringt, freue ich mich hier falsch zu liegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. März 2016, 00:49 von Bürger«

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Parallel zur Benachrichtigung der Presse sollte jeder in seiner Umgebung und die Arbeitskollegen, am besten per E-Mail, auf diesen Justizskandal aufmerksam machen:


Betr.: Justizskandal - brisanter Artikel - Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht

Verehrter Leser,

ein sehr brisanter Artikel, der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der jüngsten Urteile bezüglich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks analysiert, macht einen Justizskandal deutlich.

Diese Analyse ergibt, dass das Bundesverwaltungsgericht sich weder an die eigene noch an die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hält.

Uneingeschränkt lesenswert!

BITTE LESEN UND TEILEN.
http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht


Betr.: Justizskandal - brisanter Artikel - Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht

Verehrter Leser,

ein sehr brisanter Artikel, der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der jüngsten Urteile bezüglich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks analysiert, macht einen Justizskandal deutlich.

Diese Analyse ergibt, dass das Bundesverwaltungsgericht sich weder an die eigene noch an die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hält.

Uneingeschränkt lesenswert!

BITTE LESEN UND TEILEN.
http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. März 2016, 17:28 von Viktor7«

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Parallel zur Benachrichtigung der Presse sollte jeder in seiner Umgebung und die Arbeitskollegen, am besten per E-Mail, auf diesen Justizskandal aufmerksam machen: [..]

Ein kurzer Hinweis, das Verwaltungsrichter gleichzeitig im Rundfunkrat saßen und sitzen, kann auch nicht schaden.
  • Dr. Ursula Jungherr
  • Heinrich Rudrof
  • Stephan Kersten


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 14:59 von DumbTV«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

c
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

ich verfolge dieses Thema schon länger, und möchte hier auch meine 2 Cents dazusteuern.

Ich habe bereits bei einem früheren Prozess (nicht in diesem) zur Abschaffung der GEZ mitgespendet.
Alle Versuche waren ja bisher erfolglos, und mMn wird es in diesem Staat auch keine Möglichkeit
geben, auf normalem Wege zu seinem Recht zu kommen.
Hier lebt die Devise daß das eine Huhn dem anderen Huhn kein Auge auspickt, da interessiert
kein "Recht" mehr.

Ich habe selbst kürzlich einen eigenen Prozess geführt, da mir die Kommune über 30 Beerensträucher
vor die Nase gepflanzt hat, mein Ergebnis daß mein ganzes Anwesen und das der Nachbarn von
den Vögeln komplett Versch***** ist.
Zivilrechtlich etwas einfaches, da darf ich nicht mal Vögel füttern, wenn dadurch jemand kurzfristig
beeinträchtigt werden könnte. Verwaltungsrechtlich schaut die Sache dann schon anders aus,
hier interessiert es nämlich nicht die Bohne wie stark die Einschränkungen und auch Schäden sind.
Den Prozess habe ich natürlich verloren, da sich die Richterin nicht einmal die Sachlage angeschaut hat.

In meinen Augen ist das weder ein Rechtsstaat und auch keine Demokratie, und wenn der Bürger
auf normalem Weg nicht zu seinem Recht kommt, dann sehe ich ganz deutlich was "da oben" schief
läuft, und daß man dem nur noch mit den Wahlen begegnen kann.

In diesem Sinne werde ich alles daran setzen, daß die etablierten von mir keine einzige Stimme mehr
bekommen, und viele andere denken auch schon so.

Ist zwar nur eine kleine - meine Meinung, aber trotzdem denken doch viele so wie ich, und wenn das
die Politik nicht erkennt, und schnellstmöglich gegensteuert, dann ist die Frau Merkel bald Geschichte.

ach, und beim Soli könnte man weitermachen, warum bezahlen wir den eigentlich noch???

so long
celebrations


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Die Zeitungen wie: DIE WELT, euronews, Berliner Zeitung, Stuttgarter Nachrichten, Stuttgarter Zeitung, Tagesspiegel, TAZ, Westdeutsche Zeitung, RP ONLINE, Ruhr Nachrichten, WAZ, Süddeutsche Zeitung, Stern, WiWo, Welt der Wunder, Handelsblatt und heise online und noch viele andere können über Facebook oder das Kontaktformular der Zeitung angeschrieben werden.

Wenn sich viele mit Fragen zur fehlenden  Berichterstattung über die Verweigerung des Bundesverwaltungsgerichts nach geltendem Recht Urteile zu sprechen melden, gibt es wenigstens eine Chance, dass sie doch berichten werden.

Zwänge fallen nicht von selbst weg.

Unmutsbekundungen helfen nicht weiter, dafür ist dieser Thread der falsche Platz.

Leute, haut in die Tastatur rein!
Was schadet es zu versuchen?


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Vorlage für Zeitungen, ob bei Facebook oder direkt zum Versenden über das Kontaktformular:

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Verehrte Redaktion,

ein brisanter Artikel, der die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der jüngsten Urteile bezüglich des Rundfunkbeitrags analysiert, macht einen Justizskandal deutlich.

Diese Analyse ergibt, dass das Bundesverwaltungsgericht sich weder an die eigene noch an die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hält.

Uneingeschränkt lesenswert!

Es wäre außerordentlich wichtig darüber zu berichten. Bitte helfen Sie die Leser zu informieren.

Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht

Freundliche Grüße

Betr.: Justizskandal - brisanter Artikel - Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht

Verehrte Redaktion,

ein brisanter Artikel, der die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der jüngsten Urteile bezüglich des Rundfunkbeitrags analysiert, macht einen Justizskandal deutlich.

Diese Analyse ergibt, dass das Bundesverwaltungsgericht sich weder an die eigene noch an die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hält.

Uneingeschränkt lesenswert!

Es wäre außerordentlich wichtig darüber zu berichten. Bitte helfen Sie die Leser zu informieren.

Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
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Freundliche Grüße


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F
  • Beiträge: 180
Ich bin das mal im Kopf durchgegangen:
  • Der Rundfunkbeitrag dient nicht der Finanzierung von ARD und ZDF.
  • Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, sondern ein Beitrag. Die Gegenleistung ist damit einklagbar.
  • Der Rundfunkbeitrag ist das Entgelt für die Möglichkeit, Rundfunk innerhalb von Wohnungen terrestrisch, via Kabel und via Satellit zu empfangen, sowie zusätzlich die LiveStreams und Mediathekeninhalte per Internet zu empfangen.
  • Die eigentliche Übertragung des Rundfunks (und damit auch LiveStreams und Mediatheken) ist lt. BVerfG entgeltfrei.
Demnach kann der Rundfunkbeitrag nur das Entgelt für Kabel-, Sat- und Internetanschluß sein.
Ich gehe davon aus, daß jeder Wohnungsinhaber damit Anspruch auf Kabel- und Sat-TV, zusätzlich zum Internetzugang (wobei die Mehrheit sicherlich ein Kombi-Angebot vom Kabelnetz-Betreiber nutzen wird) hat.
Es besteht keine Verpflichtung, das zu benutzen. Wer weder Radio, TV noch Internet benutzt, stellt sein Telefon halt auf VoIP um und telefoniert dann für 17,50 € Grundgebühr im Monat.

Sucht also Eure Rechnungen seit 2013 raus und reicht sie ein…


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a

azdb-opfer

Demnach kann der Rundfunkbeitrag nur das Entgelt für Kabel-, Sat- und Internetanschluß sein.

Ich glaube, dass das BVerfG die Skandalurteile vom 16./17. März 2016 in diesem Punkt korrigieren wird. Gebühr und Beitrag sollten bisher die Finanzierung des ÖRR garantieren.  Das steht sogar im EUGH-Urteil.

Würde das BVerfG die Urteile vom März 2016 bestätigen, könnte man darüber nachdenken. Es wurde ja immer die "Möglichkeit" erwähnt, den ÖRR mobil zu empfangen. Dann müsste der ÖRR auch den mobilen Breitband-Internetzugang bereitstellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2016, 11:05 von azdb-opfer«

  • Beiträge: 7.239
Das steht sogar im EUGH-Urteil.
Vom EuGH gab es noch kein Urteil zum Beitrag; ferner darf nochmals darauf hingewiesen, daß die Charta der Grundrechte der EU zum Zeitpunkt des EuGH-Urteils zu den Gebühren noch nicht verbindlich einzuhalten war.

Erst in 2009 hat sich dies alles komplett geändert; daß nationale Recht mißachtet nunmehr im Rundfunkbereich EU-Recht und EU-Grundrecht; siehe Artikel 11 der Charta der Grundrechte der EU, die seit Dezember 2009 bei der Umsetzung europäischen Rechts von jeder nationalen Stelle, jedem nationalen Unternehmen verbindlich einzuhalten ist, heißt es doch zur Meinungs- und Informationsfreiheit, daß der Bürger das Recht hat, sich ohne behördliche Einwirkung zu informieren.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a

azdb-opfer

Das steht sogar im EUGH-Urteil.
Vom EuGH gab es noch kein Urteil zum Beitrag; ...

Ich meinte das Urteil C-337/06 zur Rundfunkgebühr:

Zitat
Hierzu ist zunächst festzustellen, dass die Gebühr, die die überwiegende Finanzierung der Tätigkeit der fraglichen Einrichtungen sicherstellt, ihren Ursprung im Rundfunkstaatsvertrag hat, also in einem staatlichen Akt. Sie ist gesetzlich vorgesehen und auferlegt, ergibt sich also nicht aus einem Rechtsgeschäft zwischen diesen Einrichtungen und den Verbrauchern. Die Gebührenpflicht entsteht allein dadurch, dass ein Empfangsgerät bereitgehalten wird, und die Gebühr stellt keine Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme der von den fraglichen Einrichtungen erbrachten Dienstleistungen dar.

Umgewidmet auf die aktuelle Situation würde das bedeuten:

Zitat
Hierzu ist zunächst festzustellen, dass der Beitrag, der die überwiegende Finanzierung der Tätigkeit der fraglichen Einrichtungen sicherstellt, seinen Ursprung im Rundfunkstaatsvertrag hat, also in einem staatlichen Akt. Er ist gesetzlich vorgesehen und auferlegt, ergibt sich also nicht aus einem Rechtsgeschäft zwischen diesen Einrichtungen und den Verbrauchern. Die Beitragspflicht entsteht allein dadurch, dass eine Wohnung bereitgehalten wird, und der Beitrag stellt keine Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme der von den fraglichen Einrichtungen erbrachten Dienstleistungen dar.

Der EUGH hat damals die Meinung vom Bundesverfassungsgericht (Gebühr=Finanzierungsfunktion) übernommen. Das BVerwG hat das Urteil des EUGH missachtet. Würde das Bundesverfassungsgericht die neue (abweichende) Urteilsbegründung des BVerwG übernehmen und dem "Beitrag" eine Entgeltfunktion zuweisen, könnte der Bürger ganz andere (bessere) Möglichkeiten zur rechtlichen Abwehr der Beitragspflicht nutzen. Das Bundesverfassungsgericht würde mit einer Bestätigung der Urteile die Finanzierung des ÖRR gefährden.


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