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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: René am 28. März 2016, 21:19

Titel: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: René am 28. März 2016, 21:19
Edit "Bürger":
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Geschrieben von R. Splett (Kläger vor dem BVerwG)

(http://online-boykott.de/ablage/20160328-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht/waage-bundesverwaltungsgericht.png) (http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht)

Ein sehr brisanter Artikel, der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der jüngsten Urteile zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks analysiert. Diese Analyse ergibt, dass das Bundesverwaltungsgericht sich weder an die eigene noch an die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hält.

Uneingeschränkt lesenswert und ein Muss für jeden Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Darbietungen. (http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht)

Zitat:
»Wer vor 32 Jahren einen Fernseher oder ein Radio sein Eigen nannte, wollte gewiss die dazumal einzig verfügbaren öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und/ oder Fernseh-Programme nutzen. Zwischen Gerät, Nutzung und der (noch dazu nach Hörfunk und Fernsehfunk differenzierten) Rundfunk-Abgabe bestand ein direkter und sachgerechter Zusammenhang.

Mit dem heutigen Überangebot an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten des nunmehr 21. Jahrhunderts ist jedoch keinerlei direkter und sachgerechter Zusammenhang mehr zwischen Fernseher, Radio oder gar Multifunktions- bzw. Multimediageräten und der Nutzung einer bestimmten Medienoption gegeben.

Multimediageräte bieten uns neben dem Anschluss an Player, Recorder, Konsolen, Fotokameras und anderes den Zugriff auf ein weltweites Kommunikationsnetz – das Internet – mit hunderttausenden Radiostationen, YouTube, Filmdiensten, Online-Zeitungen usw. Sie bieten uns sogar die Möglichkeit, selbst publikativ tätig zu sein!

Viele von uns bevorzugen die tiefergehenden Informationen in Zeitungen, Zeitschriften, Büchern oder auch die Live-Unterhaltung. Jeder von uns informiert und unterhält sich nach seinem Willen – aus selbst gewählten Quellen. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten erfüllen heute keine „besonderen“ oder gar „herausragenden“ Aufgaben mehr, die nicht auch die Gesamtheit aller anderen verfügbaren Medien bereits erfüllt. Durch den Einfluss der Politik in den Rundfunkgremien und über die durch die MinisterpräsidentInnen ernannten Mitglieder der KEF („Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs“) fehlt zudem die viel beschworene Staatsunabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finanzierung.«

Gesamter Artikel inklusive Links auf unserem Portal Online-Boykott:
http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht

Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: Viktor7 am 28. März 2016, 23:22
In der Politik müsste jetzt derjenige von seinem Posten zurücktreten.

Was macht man mit einem Gericht, welches nicht imstande ist nach gültiger Rechtslage zu urteilen?

Politische motivierte Urteile sind in einem Rechtsstaat für ein Gericht keine annehmbare Ausrede.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: René am 28. März 2016, 23:31
Jeder sollte diesen Artikel teilen und vor allem die Presse darauf aufmerksam machen.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: nexus77 am 29. März 2016, 00:09
Sorry, aber die "Presse" wird das nicht aufgreifen...da die mit "im Boot" sitzen. Aber trotzdem viel Glück mit der "Presse".  ;)
Also "alternative Medien" werden und haben das schon berichtet, aber die MSM? Naja, mal sehen ich irre mich ja evtl.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: René am 29. März 2016, 00:21
Wenn man das nicht versucht, hat man schon verloren. Es gibt in der Tat noch einige wenige anständige Zeitungen, die ab und an darüber berichten. Wenn man aber – wie du jetzt – einfach jammernd kapituliert, wird man umso weniger erreichen.

Durch die ständigen und immer schneller wachsende Anzahl von Zuschriften, erhöht man den Druck bei den Zeitungen, sich mit dem Thema zu befassen.

Daher lasse ich deine Einstellung nicht gelten.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: nexus77 am 29. März 2016, 00:43
Daher lasse ich deine Einstellung nicht gelten.

Was auch ok ist, aber glaube mir ich habe einiges an Recherchen betr. "Mainstream Medien" gemacht, fast alle sind inzwischen kontrolliert und berichten eh alle das gleiche. Aber es ist gut, dass Du optimistisch bist, das erkenne ich an :) Natürlich müssen die auch mal den ein - oder anderen kritischen Artikel bringen, sonst wäre es zu offensichtlich. Wie erwähnt, Deine Meinung in Ehren. Wenn ich das Gegenteil sehe und Mainstream auf Anti GEZ aufspringt, freue ich mich hier falsch zu liegen.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: Viktor7 am 29. März 2016, 07:58
Parallel zur Benachrichtigung der Presse sollte jeder in seiner Umgebung und die Arbeitskollegen, am besten per E-Mail, auf diesen Justizskandal aufmerksam machen:


Betr.: Justizskandal - brisanter Artikel - Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht

Verehrter Leser,

ein sehr brisanter Artikel, der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der jüngsten Urteile bezüglich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks analysiert, macht einen Justizskandal deutlich.

Diese Analyse ergibt, dass das Bundesverwaltungsgericht sich weder an die eigene noch an die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hält.

Uneingeschränkt lesenswert!

BITTE LESEN UND TEILEN.
http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht


Betr.: Justizskandal - brisanter Artikel - Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht

Verehrter Leser,

ein sehr brisanter Artikel, der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der jüngsten Urteile bezüglich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks analysiert, macht einen Justizskandal deutlich.

Diese Analyse ergibt, dass das Bundesverwaltungsgericht sich weder an die eigene noch an die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hält.

Uneingeschränkt lesenswert!

BITTE LESEN UND TEILEN.
http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 29. März 2016, 10:06
Parallel zur Benachrichtigung der Presse sollte jeder in seiner Umgebung und die Arbeitskollegen, am besten per E-Mail, auf diesen Justizskandal aufmerksam machen: [..]

Ein kurzer Hinweis, das Verwaltungsrichter gleichzeitig im Rundfunkrat saßen und sitzen, kann auch nicht schaden.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: celebrations am 29. März 2016, 10:18
Hallo zusammen,

ich verfolge dieses Thema schon länger, und möchte hier auch meine 2 Cents dazusteuern.

Ich habe bereits bei einem früheren Prozess (nicht in diesem) zur Abschaffung der GEZ mitgespendet.
Alle Versuche waren ja bisher erfolglos, und mMn wird es in diesem Staat auch keine Möglichkeit
geben, auf normalem Wege zu seinem Recht zu kommen.
Hier lebt die Devise daß das eine Huhn dem anderen Huhn kein Auge auspickt, da interessiert
kein "Recht" mehr.

Ich habe selbst kürzlich einen eigenen Prozess geführt, da mir die Kommune über 30 Beerensträucher
vor die Nase gepflanzt hat, mein Ergebnis daß mein ganzes Anwesen und das der Nachbarn von
den Vögeln komplett Versch***** ist.
Zivilrechtlich etwas einfaches, da darf ich nicht mal Vögel füttern, wenn dadurch jemand kurzfristig
beeinträchtigt werden könnte. Verwaltungsrechtlich schaut die Sache dann schon anders aus,
hier interessiert es nämlich nicht die Bohne wie stark die Einschränkungen und auch Schäden sind.
Den Prozess habe ich natürlich verloren, da sich die Richterin nicht einmal die Sachlage angeschaut hat.

In meinen Augen ist das weder ein Rechtsstaat und auch keine Demokratie, und wenn der Bürger
auf normalem Weg nicht zu seinem Recht kommt, dann sehe ich ganz deutlich was "da oben" schief
läuft, und daß man dem nur noch mit den Wahlen begegnen kann.

In diesem Sinne werde ich alles daran setzen, daß die etablierten von mir keine einzige Stimme mehr
bekommen, und viele andere denken auch schon so.

Ist zwar nur eine kleine - meine Meinung, aber trotzdem denken doch viele so wie ich, und wenn das
die Politik nicht erkennt, und schnellstmöglich gegensteuert, dann ist die Frau Merkel bald Geschichte.

ach, und beim Soli könnte man weitermachen, warum bezahlen wir den eigentlich noch???

so long
celebrations
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: Viktor7 am 29. März 2016, 21:22
Die Zeitungen wie: DIE WELT, euronews, Berliner Zeitung, Stuttgarter Nachrichten, Stuttgarter Zeitung, Tagesspiegel, TAZ, Westdeutsche Zeitung, RP ONLINE, Ruhr Nachrichten, WAZ, Süddeutsche Zeitung, Stern, WiWo, Welt der Wunder, Handelsblatt und heise online und noch viele andere können über Facebook oder das Kontaktformular der Zeitung angeschrieben werden.

Wenn sich viele mit Fragen zur fehlenden  Berichterstattung über die Verweigerung des Bundesverwaltungsgerichts nach geltendem Recht Urteile zu sprechen melden, gibt es wenigstens eine Chance, dass sie doch berichten werden.

Zwänge fallen nicht von selbst weg.

Unmutsbekundungen helfen nicht weiter, dafür ist dieser Thread der falsche Platz.

Leute, haut in die Tastatur rein!
Was schadet es zu versuchen?
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: Viktor7 am 30. März 2016, 11:49
Vorlage für Zeitungen, ob bei Facebook oder direkt zum Versenden über das Kontaktformular:

Betr.: Justizskandal - brisanter Artikel - Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht

Verehrte Redaktion,

ein brisanter Artikel, der die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der jüngsten Urteile bezüglich des Rundfunkbeitrags analysiert, macht einen Justizskandal deutlich.

Diese Analyse ergibt, dass das Bundesverwaltungsgericht sich weder an die eigene noch an die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hält.

Uneingeschränkt lesenswert!

Es wäre außerordentlich wichtig darüber zu berichten. Bitte helfen Sie die Leser zu informieren.

Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht

Freundliche Grüße

Betr.: Justizskandal - brisanter Artikel - Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht

Verehrte Redaktion,

ein brisanter Artikel, der die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der jüngsten Urteile bezüglich des Rundfunkbeitrags analysiert, macht einen Justizskandal deutlich.

Diese Analyse ergibt, dass das Bundesverwaltungsgericht sich weder an die eigene noch an die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hält.

Uneingeschränkt lesenswert!

Es wäre außerordentlich wichtig darüber zu berichten. Bitte helfen Sie die Leser zu informieren.

Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht

Freundliche Grüße
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: FuerstBerg am 27. Mai 2016, 10:34
Ich bin das mal im Kopf durchgegangen:
Demnach kann der Rundfunkbeitrag nur das Entgelt für Kabel-, Sat- und Internetanschluß sein.
Ich gehe davon aus, daß jeder Wohnungsinhaber damit Anspruch auf Kabel- und Sat-TV, zusätzlich zum Internetzugang (wobei die Mehrheit sicherlich ein Kombi-Angebot vom Kabelnetz-Betreiber nutzen wird) hat.
Es besteht keine Verpflichtung, das zu benutzen. Wer weder Radio, TV noch Internet benutzt, stellt sein Telefon halt auf VoIP um und telefoniert dann für 17,50 € Grundgebühr im Monat.

Sucht also Eure Rechnungen seit 2013 raus und reicht sie ein…
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: azdb-opfer am 27. Mai 2016, 10:51
Demnach kann der Rundfunkbeitrag nur das Entgelt für Kabel-, Sat- und Internetanschluß sein.

Ich glaube, dass das BVerfG die Skandalurteile vom 16./17. März 2016 in diesem Punkt korrigieren wird. Gebühr und Beitrag sollten bisher die Finanzierung des ÖRR garantieren.  Das steht sogar im EUGH-Urteil.

Würde das BVerfG die Urteile vom März 2016 bestätigen, könnte man darüber nachdenken. Es wurde ja immer die "Möglichkeit" erwähnt, den ÖRR mobil zu empfangen. Dann müsste der ÖRR auch den mobilen Breitband-Internetzugang bereitstellen.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: pinguin am 27. Mai 2016, 12:12
Das steht sogar im EUGH-Urteil.
Vom EuGH gab es noch kein Urteil zum Beitrag; ferner darf nochmals darauf hingewiesen, daß die Charta der Grundrechte der EU zum Zeitpunkt des EuGH-Urteils zu den Gebühren noch nicht verbindlich einzuhalten war.

Erst in 2009 hat sich dies alles komplett geändert; daß nationale Recht mißachtet nunmehr im Rundfunkbereich EU-Recht und EU-Grundrecht; siehe Artikel 11 der Charta der Grundrechte der EU, die seit Dezember 2009 bei der Umsetzung europäischen Rechts von jeder nationalen Stelle, jedem nationalen Unternehmen verbindlich einzuhalten ist, heißt es doch zur Meinungs- und Informationsfreiheit, daß der Bürger das Recht hat, sich ohne behördliche Einwirkung zu informieren.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: azdb-opfer am 27. Mai 2016, 12:58
Das steht sogar im EUGH-Urteil.
Vom EuGH gab es noch kein Urteil zum Beitrag; ...

Ich meinte das Urteil C-337/06 zur Rundfunkgebühr:

Zitat
Hierzu ist zunächst festzustellen, dass die Gebühr, die die überwiegende Finanzierung der Tätigkeit der fraglichen Einrichtungen sicherstellt, ihren Ursprung im Rundfunkstaatsvertrag hat, also in einem staatlichen Akt. Sie ist gesetzlich vorgesehen und auferlegt, ergibt sich also nicht aus einem Rechtsgeschäft zwischen diesen Einrichtungen und den Verbrauchern. Die Gebührenpflicht entsteht allein dadurch, dass ein Empfangsgerät bereitgehalten wird, und die Gebühr stellt keine Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme der von den fraglichen Einrichtungen erbrachten Dienstleistungen dar.

Umgewidmet auf die aktuelle Situation würde das bedeuten:

Zitat
Hierzu ist zunächst festzustellen, dass der Beitrag, der die überwiegende Finanzierung der Tätigkeit der fraglichen Einrichtungen sicherstellt, seinen Ursprung im Rundfunkstaatsvertrag hat, also in einem staatlichen Akt. Er ist gesetzlich vorgesehen und auferlegt, ergibt sich also nicht aus einem Rechtsgeschäft zwischen diesen Einrichtungen und den Verbrauchern. Die Beitragspflicht entsteht allein dadurch, dass eine Wohnung bereitgehalten wird, und der Beitrag stellt keine Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme der von den fraglichen Einrichtungen erbrachten Dienstleistungen dar.

Der EUGH hat damals die Meinung vom Bundesverfassungsgericht (Gebühr=Finanzierungsfunktion) übernommen. Das BVerwG hat das Urteil des EUGH missachtet. Würde das Bundesverfassungsgericht die neue (abweichende) Urteilsbegründung des BVerwG übernehmen und dem "Beitrag" eine Entgeltfunktion zuweisen, könnte der Bürger ganz andere (bessere) Möglichkeiten zur rechtlichen Abwehr der Beitragspflicht nutzen. Das Bundesverfassungsgericht würde mit einer Bestätigung der Urteile die Finanzierung des ÖRR gefährden.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: pinguin am 27. Mai 2016, 13:26
Der EUGH hat damals die Meinung vom Bundesverfassungsgericht (Gebühr=Finanzierungsfunktion) übernommen.
Da müsste man glatt mal auf die Tage der jeweiligen Urteilsfällung schauen; üblicherweise hat es genau den anderen Weg, da kein nationales Gericht von der Vorgabe des EuGH abweichen darf.

Und im Übrigen bezweifele ich, daß das EuGH Urteile eines nationalen Gerichts in seine Urteilsfindung einbezieht; viel eher ist es der Fall, daß der EuGH Grundlagenforschung betreibt, (dazu ist es verpflichtet), und alle nur irgendwie in Frage kommende nationalen wie europäischen Bestimmungen prüft, um zu einem Urteil zu gelangen.

Nicht ohne Grund gelangte der EuGH ja zur Ansicht, daß die Gebühr eine staatliche Beihilfe sei und weder Staat noch Bürger eine spezifische Gegenleistung gegenüberstünde.

Der EuGH jedenfalls nimmt alles auseinander.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: azdb-opfer am 27. Mai 2016, 13:39
Der EuGH jedenfalls nimmt alles auseinander.

Das macht den EuGH so sympathisch. Die Urteile sind immer ehrlich und nachvollziehbar. Bei unseren Gerichten wird oft erst die Entscheidung festgelegt und dann irgendwie die Begründung zusammengebastelt.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: FuerstBerg am 27. Mai 2016, 19:04
Würde das BVerfG die Urteile vom März 2016 bestätigen, könnte man darüber nachdenken. Es wurde ja immer die "Möglichkeit" erwähnt, den ÖRR mobil zu empfangen. Dann müsste der ÖRR auch den mobilen Breitband-Internetzugang bereitstellen.
Ich glaube, daß das Abrufen von Streams unterwegs als Problem gesehen wurde. Wer hat den mobil schon eine tatsächliche Flatrate? Ich tippe, daß das der Hauptgrund war, auf eine Haushalts-Abgabe statt auf eine Kopf-Abgabe zu setzen. Die Provider dürfen (¿durften?, war ja mal was) Daten von unterschiedlichen Anbietern ja nicht unterschiedlich behandeln (Netzneutralität).

Wenn YouTube vor einem kleinen Amtsgericht auf Gleichbehandlung gegenüber ARD und ZDF klagt, wird allgemein bekannt, daß Internet halt doch kein Rundfunk ist.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: 907 am 13. Juni 2016, 00:04
Zitat
ÖDP-Politiker Resch weiter: „Das LSG-Urteil macht in erschreckender Weise deutlich, wie sich Gerichte nicht mehr an der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG orientieren, wozu sie eigentlich gesetzlich verpflichtet sind, sondern sich kritiklos mit der Regierungspolitik gemein machen.“
Quelle: https://www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsdetails/news/oedp-landessozialgericht-muenchen-ignoriert-vorga/ (https://www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsdetails/news/oedp-landessozialgericht-muenchen-ignoriert-vorga/)

Was ist mit "gesetzlich verpflichtet" gemeint? Ist damit "Die Bindung der Rechtsprechung an Recht und Gesetz (Art. 20 III GG)" gemeint oder was anderes?

In welchem Gesetz steht, dass ein Gericht an der Rechtsauffassung des BVerfG zu orientieren habe?(gilt vielleicht für Sozialgerichte aber nicht für Verwaltungsgerichte)

hier steht folgendes
Zitat
Abweichende Auslegungen derselben Norm durch verschiedene Gerichte verletzen das Gleichbehandlungsgebot nicht. Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 I GG). Ein Gericht braucht deswegen bei der Auslegung und Anwendung von Normen einer vorherrschenden Meinung nicht zu folgen. Es ist selbst dann nicht gehindert, eine eigene Rechtsauffassung zu vertreten und seine Entscheidungen zugrunde zu legen, wenn alle anderen Gerichte - auch die im Rechtszug übergeordneten - den gegenteiligen Standpunkt einnehmen. Die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (BVerfGE 78, 123 (126) = NJW 1988, 2787).
Quelle: Link (http://esolde.uni-bayreuth.de/entscheidungen/311-grundrechte/allgemeine-grundrechtslehren/grundrechtsbindung/des-staates/judikative/150-bverfg-voraussetzungen-einer-willkuerlichen-gerichtsentscheidung)

oder vielleicht
Zitat
In Rechtssystemen, die nach dem Fallrecht aufgebaut sind, haben Grundsatzentscheidungen die Wirkung eines Präzedenzfalls und binden andere Gerichte in ihrer zukünftigen Entscheidungsfindung. Aufgrund ihrer herausragenden Stellung kommt Grundsatzentscheidungen eine sehr hohe Bedeutung zu. Untergeordnete Gerichte müssen unter Beachtung des stare decisis-Prinzips die Entscheidung in ähnlich gelagerten Fällen so anwenden, wie sie das übergeordnete Gericht vorgibt.
Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatzentscheidung (https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatzentscheidung)
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: Emge Phil am 13. Juni 2016, 08:06
Gemeint ist vielleicht § 31 BVerfGG.

§ 31 BVerfGG
Zitat
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

(2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt. Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für die Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: Karl Martell am 13. Juni 2016, 13:08
Hallo, ergänzend möchte ich hinzufügen, daß die Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage besteht. Aus Wikipedia:

Zitat
Nichtigkeitsdogma

Das Nichtigkeitsdogma ist eine rechtswissenschaftliche Lehre. Sie besagt, dass Rechtsnormen, die gegen höherrangiges Recht verstoßen, ex tunc, also rückwirkend nichtig sind. Im Prinzip ist es, als wäre die Norm nie erlassen worden.

Das Nichtigkeitsdogma gilt grundsätzlich für formelle Gesetze ebenso wie für untergesetzliche Rechtsnormen, insbesondere für Satzungen.

Formelle Gesetze

Das Bundesverfassungsgericht kann ein Gesetz für nichtig erklären, wenn es gegen Verfassungsrecht verstößt, insbesondere wenn durch das Gesetz ein Grundrecht verletzt ist. Das Gesetz ist dann grundsätzlich nichtig.

Eine Ausnahme gilt für Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG. Hier spricht das Gericht lediglich die Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz aus, überlässt es aber nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung dem Gesetzgeber, anstelle der fehlerhaften eine rechtmäßige Norm zu erlassen, oft mit Fristsetzung zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands. Nur ausnahmsweise und zurückhaltend wird eine Regelung für diese Übergangszeit vom Gericht erlassen.

[..]
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtigkeitsdogma

Greetz

Karl M.
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: Bürger am 06. August 2016, 14:48
Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html
Titel: Re: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
Beitrag von: yang am 09. August 2016, 10:38
Es hilft nur ziviler Ungehorsam. Klärt Menschen auf (ohne zu belästigen natürlich), zB im Wartezimmer, in der Bahn etc. Je größer die Gruppe der Ungehorsamen, umso absurder wird das Ganze.