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Autor Thema: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht  (Gelesen 27261 mal)

  • Beiträge: 7.385
Der EUGH hat damals die Meinung vom Bundesverfassungsgericht (Gebühr=Finanzierungsfunktion) übernommen.
Da müsste man glatt mal auf die Tage der jeweiligen Urteilsfällung schauen; üblicherweise hat es genau den anderen Weg, da kein nationales Gericht von der Vorgabe des EuGH abweichen darf.

Und im Übrigen bezweifele ich, daß das EuGH Urteile eines nationalen Gerichts in seine Urteilsfindung einbezieht; viel eher ist es der Fall, daß der EuGH Grundlagenforschung betreibt, (dazu ist es verpflichtet), und alle nur irgendwie in Frage kommende nationalen wie europäischen Bestimmungen prüft, um zu einem Urteil zu gelangen.

Nicht ohne Grund gelangte der EuGH ja zur Ansicht, daß die Gebühr eine staatliche Beihilfe sei und weder Staat noch Bürger eine spezifische Gegenleistung gegenüberstünde.

Der EuGH jedenfalls nimmt alles auseinander.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a

azdb-opfer

Der EuGH jedenfalls nimmt alles auseinander.

Das macht den EuGH so sympathisch. Die Urteile sind immer ehrlich und nachvollziehbar. Bei unseren Gerichten wird oft erst die Entscheidung festgelegt und dann irgendwie die Begründung zusammengebastelt.


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F
  • Beiträge: 180
Würde das BVerfG die Urteile vom März 2016 bestätigen, könnte man darüber nachdenken. Es wurde ja immer die "Möglichkeit" erwähnt, den ÖRR mobil zu empfangen. Dann müsste der ÖRR auch den mobilen Breitband-Internetzugang bereitstellen.
Ich glaube, daß das Abrufen von Streams unterwegs als Problem gesehen wurde. Wer hat den mobil schon eine tatsächliche Flatrate? Ich tippe, daß das der Hauptgrund war, auf eine Haushalts-Abgabe statt auf eine Kopf-Abgabe zu setzen. Die Provider dürfen (¿durften?, war ja mal was) Daten von unterschiedlichen Anbietern ja nicht unterschiedlich behandeln (Netzneutralität).

Wenn YouTube vor einem kleinen Amtsgericht auf Gleichbehandlung gegenüber ARD und ZDF klagt, wird allgemein bekannt, daß Internet halt doch kein Rundfunk ist.


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907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Zitat
ÖDP-Politiker Resch weiter: „Das LSG-Urteil macht in erschreckender Weise deutlich, wie sich Gerichte nicht mehr an der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG orientieren, wozu sie eigentlich gesetzlich verpflichtet sind, sondern sich kritiklos mit der Regierungspolitik gemein machen.“
Quelle: https://www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsdetails/news/oedp-landessozialgericht-muenchen-ignoriert-vorga/

Was ist mit "gesetzlich verpflichtet" gemeint? Ist damit "Die Bindung der Rechtsprechung an Recht und Gesetz (Art. 20 III GG)" gemeint oder was anderes?

In welchem Gesetz steht, dass ein Gericht an der Rechtsauffassung des BVerfG zu orientieren habe?(gilt vielleicht für Sozialgerichte aber nicht für Verwaltungsgerichte)

hier steht folgendes
Zitat
Abweichende Auslegungen derselben Norm durch verschiedene Gerichte verletzen das Gleichbehandlungsgebot nicht. Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 I GG). Ein Gericht braucht deswegen bei der Auslegung und Anwendung von Normen einer vorherrschenden Meinung nicht zu folgen. Es ist selbst dann nicht gehindert, eine eigene Rechtsauffassung zu vertreten und seine Entscheidungen zugrunde zu legen, wenn alle anderen Gerichte - auch die im Rechtszug übergeordneten - den gegenteiligen Standpunkt einnehmen. Die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (BVerfGE 78, 123 (126) = NJW 1988, 2787).
Quelle: Link

oder vielleicht
Zitat
In Rechtssystemen, die nach dem Fallrecht aufgebaut sind, haben Grundsatzentscheidungen die Wirkung eines Präzedenzfalls und binden andere Gerichte in ihrer zukünftigen Entscheidungsfindung. Aufgrund ihrer herausragenden Stellung kommt Grundsatzentscheidungen eine sehr hohe Bedeutung zu. Untergeordnete Gerichte müssen unter Beachtung des stare decisis-Prinzips die Entscheidung in ähnlich gelagerten Fällen so anwenden, wie sie das übergeordnete Gericht vorgibt.
Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatzentscheidung


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2016, 01:05 von 907«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

E

Emge Phil

Gemeint ist vielleicht § 31 BVerfGG.

§ 31 BVerfGG
Zitat
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

(2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt. Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für die Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html


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K

Karl Martell

Hallo, ergänzend möchte ich hinzufügen, daß die Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage besteht. Aus Wikipedia:

Zitat
Nichtigkeitsdogma

Das Nichtigkeitsdogma ist eine rechtswissenschaftliche Lehre. Sie besagt, dass Rechtsnormen, die gegen höherrangiges Recht verstoßen, ex tunc, also rückwirkend nichtig sind. Im Prinzip ist es, als wäre die Norm nie erlassen worden.

Das Nichtigkeitsdogma gilt grundsätzlich für formelle Gesetze ebenso wie für untergesetzliche Rechtsnormen, insbesondere für Satzungen.

Formelle Gesetze

Das Bundesverfassungsgericht kann ein Gesetz für nichtig erklären, wenn es gegen Verfassungsrecht verstößt, insbesondere wenn durch das Gesetz ein Grundrecht verletzt ist. Das Gesetz ist dann grundsätzlich nichtig.

Eine Ausnahme gilt für Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG. Hier spricht das Gericht lediglich die Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz aus, überlässt es aber nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung dem Gesetzgeber, anstelle der fehlerhaften eine rechtmäßige Norm zu erlassen, oft mit Fristsetzung zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands. Nur ausnahmsweise und zurückhaltend wird eine Regelung für diese Übergangszeit vom Gericht erlassen.

[..]
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtigkeitsdogma

Greetz

Karl M.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 17:02 von DumbTV«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
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y
  • Beiträge: 19
Es hilft nur ziviler Ungehorsam. Klärt Menschen auf (ohne zu belästigen natürlich), zB im Wartezimmer, in der Bahn etc. Je größer die Gruppe der Ungehorsamen, umso absurder wird das Ganze.


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