Person A muss darauf nicht reagieren. [...] Zu jedweder Reaktion auf dieses Schreiben ist Person A verwaltungsverfahrensrechtlich nicht verpflichtet.
Person A
muss nicht - aber
kann bzw.
sollte evtl. auch reagieren...
...eben aus den in oben bereits verlinkten einschlägigen Foren-Beiträgen wie
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422besagten
Gründen wie z.B.
- vorbeugende Klarstellung, dass diese
ja nicht auf den Gedanken kommen sollen, eine Vollstreckung einzuleiten- die bestenfalls mit allen Widersprüchen jeweils gestellten
Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" zu
bekräftigen oder - falls vergessen - einen solchen Antrag für alle Widersprüche
nachzureichen- oder auch
tatsächlich weiteren Sachvortrag zu tätigen
(gern auch *umfangreich* und *handschriftlich*), damit ARD-ZDF-GEZ "Gelegenheit erhalten", ihre eigene Argumentation nochmals zu überdenken und neu zu argumentieren...
Die sollen sich gern schwarz und grün ärgern, dass sie nicht gleich einen WiderspruchsBESCHEID erstellt haben
usw.
Es dürfte also NICHT sinnlos oder kontraproduktiv sein, auf dieses "Antwortschreiben" zu reagieren, obwohl man rein verwaltungsverfahrensrechtlich nicht
müsste Der Widerspruchsführer hat einen Anspruch auf eine Reaktion auf seinen Widerspruch, sei es, dass seinem Widerspruch abgeholfen wird, sei es, dass er zurückgewiesen wird.
...siehe die dazu möglichen, gelassenen Floskeln wie z.B.:
[...] fordere hiermit den im Widerspruchsverfahren mir selbstverständlich zustehenden rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid ein, auch wenn ich dies nicht müsste.
Es bleibt Ihnen auch unbenommen, dennoch weiterhin auf die Erstellung eines rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheids zu verzichten.
Vorsorglich weise ich Sie hiermit jedoch darauf hin, dass ich etwaige Vollstreckungsversuche Ihrerseits trotz meines Widerspruchs und Antrags auf Aussetzung der Vollziehung mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren und ggf. den direkten Klageweg beschreiten werde. [...]
Den grauen Teil könnte man ggf. sogar weglassen...
Als eine mögliche Reaktion käme die Untätigkeitsklage in Betracht.
Was meinst Du, wie schnell der MDR hierauf reagieren wird!
Eine
"Untätigkeitsklage" wäre nach bisheriger Kenntnis wohl eher
NICHT sinnvoll...
...wie user "Rochus" im Forum mehrfach und ausgiebig dargelegt hat
Im Falle der Versäumnis der 3-Monats-Frist durch die "Behörde" scheint es (zumindest im Falle grundsätzlicher Anfechtung) wohl möglich zu sein, ohne "Umweg" über eine "Untätigkeitsklage" stattdessen
*direkt* zu klagen, zumindest wohl sofern die (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) selbst angegriffen wird (Verfassungswidrigkeit, etc.), da hierbei wohl keine "Ermessensentscheidung" der "Behörde" gegeben ist (denn die kann das ja gar nicht entscheiden...)
Siehe hierzu ausführlichen Beitrag des Foren-Users "Rochus", der nicht nur einmal darauf hingewiesen hat...
Klage ohne Widerspruchsbescheid einreichenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14051.msg94652.html#msg94652Kurz:
Person A könnte wohl direkt klagen, anstelle erst eine riskante
"Untätigkeitsklage" anzustreben oder auch nur einen Widerspruchsbescheid explizit einzufordern.
Aber:
Warum sollte Person A eine Klage forcieren und sich damit selbst in Zugzwang bringen?!?
Dem ARD-ZDF-GEZ-Konsortium VERWALTUNGSAUFWAND bescheren.
Sich selbst RUHE verschaffen.Das sind hier die Prämissen