Edit "Bürger" @alle:
Bitte unbedingt auch die relativierenden Folge-Kommentare lesen ab hier
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16655.msg110329.html#msg110329
Eines bleibt allerdings: Stur oder blauäugig auf die Vollstreckung zu "warten", macht es ganz bestimmt nicht einfacher.
Daher bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
-----Hallo Zusammen,
mit Fassungslosigkeit habe ich hier einige selbsternannte Berater lesen müssen.
Ich möchte jeden warnen auf diese Züge aufzuspringen bevor man sich nicht hinsichtlich der Konsequenzen im klaren ist.
Auf die Rechtmäßigkeit der Forderung will ich gar nicht eingehen. Nur ein Hinweis, die Vollstreckung hat diese nicht zu prüfen wenn der Gläubiger sie bestätigt und das Ersuchen / der Sachverhalt ansonsten keinerlei Hinweise erbringt.
Somit erübrigt sich jede Diskussion mit der Vollstreckungsstelle oder dem Gerichtsvollzieher hinsichtlich Sinn, Zweck, Rechtmäßigkeit etc.
Zielführend kann daher nur ein sachliches Gespräch über den Ausgleich oder die Zahlungsunfähigkeit sein.
Schwache und schlechte Vollstrecker gibt es überall. Natürlich kann jeder selbst versuchen das auszulooten. ^^
Fakt ist, öffentlich rechtliche Forderungen sind nach Mahnung vollstreckbar. Das Regeln eigene Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder oder die AO.
Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung - §80 VwGO. Sonst könnte man ja recht zügig und einfach die Vollstreckung hemmen.
Wie oben beschrieben besteht keine Notwendigkeit die Rechtmäßigkeit zu prüfen, daher zieht auch das Argument des fehlenden Zustellnachweises etc. nicht. Für die Rechtmäßigkeit haftet der Gläubiger.
Mittlerweile sind die Vollstreckungsstellen hinsichtlich aller üblichen Einwände auch der Reichsbürger etc. ziemlich routiniert. Die Schulungen haben gegriffen, die Rundfunkanstalten fordern in jedem Fall nach einem Katalog die Eidesstattliche Versicherung.
Was steht mir also bei anhaltender Zahlungsverweigerung bevor und möchte ich das wirklich erleben und kann ich das aushalten.
Es wird zumeist eine irgendwie geartete Ankündigung oder sogar einen Besuch der Vollstreckung geben.
Reagiere ich nicht mit Zahlung oder Nachfrage hinsichtlich einer Ratenzahlung oder mit den o. g. Argumenten schriftlich oder vor Ort wird nach Fristablauf eine Lohn- oder Kontopfändung erfolgen.
Sollte ich also an meine Stadt oder Gemeinde schon einmal etwas gezahlt haben - z. B. Kindergarten, Bußgelder, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Kurse in der Volkshochschule usw. usf. haben die meine Bankverbindung ziemlich sicher in der EDV und pfänden diese. Alternativ bin ich aus anderen Aufträgen schon bekannt besteht dort evtl. auch ein Kontovermerk.
Es gibt auch immer wieder schlaue Zeitgenossen die auf Facebook etc. ihr Leben ausbreiten müssen und dort z. B. Angaben zum Arbeitgeber machen. ^^
Sofern diese einfache und schnell auszuführende Maßnahme nicht greift wird es höchstwahrscheinlich zu einem angekündigten oder spontanen Besuch durch den Außendienst kommen.
Auch hier hilft keine Zahlungsverweigerung. Insbesondere bei einem persönlichen Kontakt stehen hinter ohne Zahlung, Lösung, Klärung etc. alle weiteren Vollstreckungswege offen.
Je nach Arbeitsanfall und -wille können Besuche auch spät am Abend oder früh am Morgen erfolgen.
Eine Befragung der Nachbarn - geht man arbeiten oder hat ein Auto??? - und ein Blick in den Briefkasten kann ebenfalls hilfreich sein.
Insbesondere der kurze Weg zur Zulassungsstelle bringt oft ein Kennzeichen mit Modell und Farbe oder die Bankverbindung der SEPA-Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer mit anschließender Kontopfändung.
Überraschend ist dann z. B. das stillgelegte und gepfändete KFZ mit Ventilwächter oder Parkkralle.
Spätestens hier ist dann einfach Ende, da man auf seine Mobilität in den meisten Fällen angewiesen ist.
Trägt der Außendienst keine Früchte weil sich der Schuldner erfolgreich eingebunkert hat wünschen die Landesrundfunkanstalten generell die Abnahme der Vermögensauskunft. Diese kann ggf. mit einem Antrag auf Haftbefehl verknüpft werden.
Viele Vollstreckungsstellen haben bisher keine Kapazitäten für das Auskunftsverfahren. Generell kann aber bereits nach erfolgter und erfolgloser Zahlungsaufforderung die EINTRAGUNG in der SCHUFA auch durch die Vollstreckungsstelle vor Ort erfolgen.
Dies ist ebenso wie eine abgegebene Vermögensauskunft ein hartes Merkmal und führt zu den üblichen Bonitätsproblemen.
Die Eintragung wird meines Wissens - da recht einfach, online und mit dem digitalen Postfach EGVP - praktiziert um dem Schuldner schon einmal die Bonität umzuschießen.
Da die Landesrundfunkanstalten die Kosten der Beitreibung zahlen (müssen) wird mit dem o. g. Sachverhalt der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft beim zuständigen Amtsgericht durch die Vollstreckung gestellt werden.
Ab hier übernimmt der Gerichtsvollzieher mit meist einer schriftlichen Ladung und Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Gehe ich zu dem Termin und habe nicht alle Unterlagen dabei ist auch eine Eintragung möglich. Erscheine ich nicht, Eintragung möglich.
Vorgeschaltet ist in jedem Fall die gütliche Einigung. Hier besteht letztmalig binnen 12 Monaten den Ausgleich der Forderung anzubieten. Halte ich diese nicht ein, Eintragung möglich.
Das System der Einträge in das Schuldnerverzeichnis ist seit der Änderung der ZPO so ausgefuchst das in jedem Fall wegen irgendeinem Grund die Eintragung möglich ist.
Weiterhin wünschen die Landesrundfunkanstalten die Verbindung mit einem Haftbefehl. Da auch sie festgestellt haben das der alleinige Antrag ein recht stumpfes Mittel ist. Wer die Termine und Besuche bis zum Schluss erfolgreich ausgesessen hat ist oft genug davon gekommen. Hier hat also eine anhaltende Zahlungsverweigerung gefruchtet. Nur leider zum negativen da die Rückläufer zu viele geworden sind.
Erscheine ich also zu dem Termin nicht bzw. trifft mich der GV zum Termin nicht an gibt er den Vorgang an die Vollstreckung mit entsprechendem Hinweis zurück. Diese beantragt bei Gericht einen Haftbefehl. Dieser Haftbefehl wird IMMER ausgefertigt. Die Zahlung der Rückstände und die Einhaltung der Gesetze sind im öffentlichen Interesse.
Zusammen mit der Akte geht der Haftbefehl zurück an den Gerichtsvollzieher. Zu diesem Zeitpunkt sind etwa 150 € Kosten aufgelaufen.
Auch den Haftbefehl kann ich aussitzen. Der GV wird diesen versuchen zu unterschiedlichen Zeiten zu vollstrecken. Trifft er mich nicht an geht der Vorgang wieder an die Vollstreckung zurück.
Dank Kostenausgleich kann die Vollstreckung aber den GV mit der Wohnungsöffnung beauftragen oder aber selbst in diese Richtung tätig werden. Einen Öffnungsbeschluß wird der zuständige Richter immer erlassen - es gelten die gleichen Bedingungen wie beim Haftbefehl.
Mit dem Öffnungsbeschluss besteht also jederzeit die Möglichkeit nach Hause zu kommen und keinen passenden Wohnungsschlüssel mehr zu haben. Den neuen kann ich mir dann bei der nächsten Polizeidienststelle abholen. Oder man ist zuhause und läuft direkt in einen mittelgroßen bis großen Bahnhof.
In jedem Fall wird ein Schlüsseldienst hinzu gezogen - einer muss ja die Türe öffnen. Er kann auch als Zeuge dienen. Meist kommen aber zwei Vollstrecker oder weitere Kräfte aus dem Innen-/Außendienst zur Öffnung hinzu.
Die Polizei ist verpflichtet Amtshilfe zu leisten. Es kann also auch durchaus passieren das weitere offizielle Kräfte bereit stehen.
Hier ist jedem überlassen abzuschätzen ob er das wünscht. Es wird sich wahrscheinlich in der Hausgemeinschaft und Nachbarschaft rum sprechen. ^^
Selbst wenn die Wohnung ein Dreckloch ist gibt es oft genug Anhaltspunkte - Kontoauszüge, Lohnnachweise, Bescheide vom Jobcenter etc., um den Fall wasserdicht zu machen. Entweder erfolgt die Einstellung wegen ermittelter Unpfändbarkeit oder aber aus den Anhaltspunkten erfolgen weitere Maßnahmen.
Auch die Pfändung und Verwertung vorgefundener Gegenstände ist denkbar. Das Risiko muss jeder für sich abschätzen.
Die endgültige Vollstreckung eines Haftbefehles und Einlieferung in die JVA habe ich persönlich noch nie erlebt oder davon gehört. Gleichwohl ist sie möglich. Die Verhaftung des Schuldners und die anschließend Errichtung des Vermögensverzeichnises aber sehr wohl.
Auch in den öffentlichen Amtsstuben herrscht eine gewisse Sportlichkeit. Wer den Staat und die Forderungen sowie das System an sich anzweifelt sorgt natürlich für Angst und Unmut bei den Ausführenden.
Dank der Flut an Diskussionen ist mit richtigen Maßnahmekatalogen der Landesrundfunkanstalten auch ein sicheres, erfolgreiches und einfaches Arbeiten möglich. Das Druckmittel des Haftbefehls und der Wohnungsöffnung schreckt bis auf hartgesottene oder schlichtweg degenerierte Schuldner fast Jeden. Bei diesen ist aber bekanntlich nicht viel zu holen. Ich hege aber die Vermutung das ebensolche hier viel posten.
Deswegen nach meinen Ausführungen die Empfehlung sich zu überlegen ob man wirklich nichts zu verlieren hat. Ein Schufaeintrag und die Ablage in allen anderen Karteien und Datenbanken sorgt meist sogar dafür das ich fast kein Girokonto mehr bekomme oder meine Hausbank den Dispo kündigt und zurück führen wird.
Dank Kostenerstattungspflicht - dies sind zumeist alleine schon über 50 € für die reine Vollstreckung mit Außendienst für die örtliche Behörde - sowie den Gebühren für eine selbst abgenommen Vermögensauskunft, zumindest die Erstattung der GV-Kosten ist das ganze mittlerweile auch in den Köpfen der Veranwortlichen Kassen- und Kämmereiamtsleiter ein lohnendes Geschäft.
Die einen beuten ihre Mitarbeiter einfach weiter aus, die anderen bohren das personell und materiell weiter auf.
Zusätzlich kommen noch 10% der beauftragten Beträge als Grundvergütung hinzu.
Selbst kleinere Städte und Gemeinden werden hier dank der Anstiege des Auftragsvolumens seit 2012 um das 4fache!!! deutlich höhere Summen einnehmen.
Inwieweit es also Sinn macht dieses System weiter durch Nichtzahlung am Laufen zu halten bleibt jedem selbst überlassen.
Natürlich ist dies die Geldgier bodenlos. Wenn aber die Last der Beiträge auf so viele Schultern verteilt wird werden die Beiträge weiter fallen.
Der Beitragsservice schwimmt derzeit in Geld. Dort hat niemand mit so viele neuen Beitragszahlern nach dem Einwohnermeldeamtsabgleich gerechnet. Es wird noch eine Weile dauern aber die erste Reduzierungsrunde läuft bereits.
Indirekt wird also mit der Nichtzahlung ein riesiger Beamtenapparat mit der Verwaltung und Realisierung mithilfe der Rundfunkbeiträge quersubventioniert.
Das macht mir persönlich eigentlich die größere Angst. Den mit jedem Querulanten und Erfolg mit härteren Maßnahmen wird die Vollstreckung besser und das wird sich auch auf die anderen Aufträge entfalten.
Indirekt ist also in meinen Aufgen das Maßenverfahren in Verbindung mit der Maßenverweigerung eine Ausbildsmaschine.