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Autor Thema: Antwort Widerspruch - "Außerdem möchten Sie eine Aussetzung des Vollzugs ..."  (Gelesen 7104 mal)

t
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Hallo!

Person A hat überraschenderweise recht zeitig ein Antwortschreiben vom BS erhalten.
Das meiste ist im Forum schon zu lesen, dieser Abschnitt nicht:

Zitat
"Außerdem möchten Sie eine Aussetzung des Vollzugs beantragen.

Zu Ihrer Information: Es besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rundfunkbeiträge. (§§2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Selbst bei einem Widerspruch und einer Klage gegen einen Beitragsbescheid sind die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen. Beide Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).

Beachten Sie den aktuellen Kontostand....

Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an.... Antworten Sie uns bitte innerhalb von drei Wochen...."

Ist dies einfach nur wieder ein Infoschreiben mit Drohung, dass dennoch vollzogen kann, oder hat Person A die Aussetzung evtl. falsch beantragt?
("Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung Ihres Beitragsbescheides vom 01.xx.2015 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 1x.xx.15 gerichtlich entschieden wurde.")

Hab zu dem Satz mit der nicht möglichen Aussetzung (in dieser Formulierung) leider nichts gefunden.

Die 3 Wochen - beziehen sich auf die Ratenzahlung - oder ist das eine Meldefrist?
Ist ein Schreiben ohne Rechtsmittelbelehrung, frage aber lieber nach...


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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Das meiste ist im Forum schon zu lesen, dieser Abschnitt nicht:
Zitat
"Außerdem möchten Sie eine Aussetzung des Vollzugs beantragen.
Zu Ihrer Information: Es besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rundfunkbeiträge. (§§2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Selbst bei einem Widerspruch und einer Klage gegen einen Beitragsbescheid sind die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen. Beide Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Hab zu dem Satz mit der nicht möglichen Aussetzung (in dieser Formulierung) leider nichts gefunden.
...nun ja, mit ein bisschen Fingespitzengefühl wäre durchaus etwas zu finden gewesen ;)
Siehe bitte weiter unten...

Ist dies einfach nur wieder ein Infoschreiben mit Drohung, dass dennoch vollzogen kann, oder hat Person A die Aussetzung evtl. falsch beantragt?
("Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung Ihres Beitragsbescheides vom 01.xx.2015 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 1x.xx.15 gerichtlich entschieden wurde.")
Es klingt nicht so, als ob dieser Antrag auf Aussetzung "falsch" gestellt worden sei.
Siehe bitte weiter unten...

Die 3 Wochen - beziehen sich auf die Ratenzahlung - oder ist das eine Meldefrist?
Worauf sich das bezieht, ist - aus dem Zusammenhang gerissen - nicht zweifelsfrei bestimmbar.
Eine verbindliche Fristwirkung dürfte sich aber wohl ohnehin nicht entfalten, da diese Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung i.d.R. eher informativer Natur sind.



Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Antwort auf Widerspruch", "Ihr Rundfunkbeitrag", "Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.

Gleiches gilt für die als Demoralisierung gedachten abschlägigen (aber verkürzten) Ausführungen bzgl. eines mit dem Widerspruch gestellten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung, die Begriffe/ Kombinationen wie "selbst bei einem Widerspruch und einer Klage", "Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen", "beide Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung" u.ä. enthalten

Dort findet sich dann u.a. auch dies...
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

...auch der ominöse Hinweis bzgl. des noch nicht ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDs ist dort erwähnt:

Der ebenfalls immer häufiger vorkommende Satzausschnitt
Zitat
"Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid"
sowie auch die regelmäßig zur Demoralisierung gedachten abschlägigen (aber verkürzten) Ausführungen bzgl. eines mit dem Widerspruch gestellten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung
Zitat
Es besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rundfunkbeiträge. (§§2 Abs . 1, 5 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Selbst bei einem Widerspruch und einer Klage gegen einen Beitragsbescheid sind die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen. Beide Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
liefern bei einer entsprechenden Abfrage der Suchfunktion des Forums
Ergebnisse ähnlicher Fälle wie u.a. diese...

Fristsetzung zur nochmaligen Bestätigung des Widerspruchsbescheids-Wunsch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15753.0.html

Sollten Sie Ihren Widerspruch dennoch aufrechterhalten, können Sie sich...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14355.0.html

Antwort "Verzicht der Erstellung des Widerspruchsbescheids"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16513.msg109224.html#msg109224
Zitat
[...] Ihre Ausführungen, dass
"selbst bei einem Widerspruch und einer Klage [...] die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen" seien, da "beide Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung haben" sind unerheblich, denn genau aus diesem Grunde hatte ich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt und bekräftige diesen daher nochmals:

Ich beantrage die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches bzw. meiner Widersprüche.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!


Sollte mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden oder vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet werden, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.
[...]

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine derlei allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für die Berücksichtigung.


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Person T hat entschieden, nicht auf das informative Schreiben zu antworten. Innerhalb ca einer woche hat diese Person nun eine Mahnung erhalten und wird vermutlich reagieren, mit Hinweis auf den gestellten Antrag auf aussetzung der Vollziehung und dem Hinweis, sich Rechtschutz zu lasten des BS zu verschaffen, sollte diesem Antrag nicht stattgegeben werden

Schade ums Porto und die Zeit aber nunja  8)


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Bitte aber prüfen, ob diese Mahnung tatsächlich auch den widersprochenen Bescheid betrifft...
...und nicht etwa einen vorhergehenden und mglw. nicht zugestellten Bescheid.

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835


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In dem Schreiben von Person T wurde noch genannt, welche Behörde für die Vollstreckung zuständig ist. ansonsten gleicht es nahezu komplett dem verlinkten Schreiben in dem Link.

Ist ein fiktiver Fall bekannt, in dem einer fiktiven Person ein Nachteil entstand, weil auf so eine Mahnung reagiert wurde? Im Fall von Person T wurde ja schon auf den Festsetzungsbescheid Widerspruch eingelegt.


Edit "Bürger":
Beitrag wurde ausnahmsweise angepasst.
Bitte zukünftig gem. Foren-Regeln auf normale deutsche Groß-/Kleinschreibung achten.
Dies dient der besseren Les- und Erfassbarkeit - und somit auch einer schnelleren Beantwortung.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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Person T hat in der Zwischenzeit noch ein informatives Schreiben über offene Beiträge erhalten. Der verschwendete Platz im Ordner würde sich fiktiv erhöhen, aber zu den wichtigen Sachen:

Person T hat ein Schreiben vorbereitet in ANlehnung an
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Zitat
"mit befremden habe ich eine Mahnung Ihrerseits erhalten.

An dieser Stelle mache ich nochmal deutlich, dass ich in meinem Widerspruch, verfasst am xxx und bei Ihnen nachweislich am xxx eingegangen und in Empfang genommen (Sendungsnummer: xxx), den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt habe und diesen in diesem Schreiben vorsorglich wiederhole.

Ich beantrage die Aussetzung der Vollziehung ihres Beitragsbescheids vom xxx nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom xxx gerichtlich entschieden wurde. Begründung: Ich nutze den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht, auch keine weiteren Angebote dessen (z.B. Onlineangebote), sondern beziehe meine Informationen und Unterhaltung über das private Fernsehen.

Sollte mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden oder vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet werden, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.

Für diesen Widerspruch steht der mir zustehende rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheid Ihrerseits aus.

Ihr Festsetzungsbescheid ist daher noch nicht rechtskräftig.
Daher weise ich auch die in der "Mahnung" enthaltene Mahngebühr vollständig zurück.

Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren."

Person T hat teilweise etwas hinzugefügt und teilweise etwas weggelassen. Person T kann ja erstmal schauen ob sie nochmal festgesetzt versucht zu werden wird,und dann im nächsten Schreiben darum bitten, dies in Zukunft zu unterlassen  ;)

Sollte Person T den Passus mit dem Privatfernsehen rausnehmen oder drinlassen? Ende der Woche will Person T aufs Postamt, das nächste Einschreiben versenden  :D :angel:


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Ich persönlich erachte eine Begründung finanzieller Art für geeigneter...
...ggf. könnte Person T aber beides miteinander verknüpfen, indem sie darauf hinweist, dass ihr in Summe betrachtet diese Mittel zur Beschaffung individueller Informationen freier und individueller Wahl vorenthalten würden - oder so ähnlich.

Siehe auch Suchfunktion "prohibitiver Charakter" des sog. "Rundfunkbeitrags"...


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person T könnte es sich monatlich vermutlich leisten, hochgerechnet bis zum begräbnis möchte T mit dem geld aber sinnvolleres anfangen.

daher wird der vorschlag der umformulierung sicherlich beachtung finden  ;) danke


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Person X hatte ebenfalls einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt. Dieser wurde mit Verweis auf §80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung vom Gericht als wenig erfolgsversprechend eingeschätzt. Allerdings hat das Gericht der Landesrundfunkanstalt vorgeschlagen, für die Zeit des Verfahrens auf die Vollstreckung der festgesetzten Beiträge zu verzichten. Diesem Vorschlag hat die Landesrundfunkanstalt im Fall von Person X zugestimmt, wodurch nur Gerichtskosten von einem Monatsbeitrag (17,50€) für den zurückgezogenen Antrag entstanden.


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Person T möchte diesen Satz an den bestehenden Absatz anbauen:

Zitat
"...sondern beziehe meine Informationen und Unterhaltung z.B. über das private Fernsehen."
jetzt der neue Satz  ;)
Zitat
"Würde ich den Rundfunkbeitrag zahlen, würde mir diese Summe an anderer Stelle zur Beschaffung individueller Unterhaltung und Informationen aus individuellen Quellen vorenthalten bleiben"

ist zwar seltsam formuliert, aber das sind die Antwortschreiben des BS ja auch  8)


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Person T hat seit Dezember 2015 keinerlei Info- oder sonstige Schreiben erhalten. Kann Person T das als Erfolg sehen, in der Wiedervorlage der Fälle nach ganz hinten gerutscht zu sein und außer neuen Festsetzungsbescheiden (damit nichts verjährt) mit Glück keine weiteren Schreiben kommen?

Person T sagt, er wollte mal Rückmeldung geben, da ja viele Themen keine positive oder negative Rückmeldung enthalten


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t
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Person T hat nun einen Widerspruchsbescheid.

Person T ist sich bewusst, dass die folgende Antwort nicht im Sinne vieler hier im FOrum ist aber Person T möchte eine Ratenzahlung machen, da ihm der Stress und das Risiko und verbundener Ärger mit einer Kontopfändung einfach nicht schmecken würde.

Person T möchte eine geringe Rate machen, lassen die sich auf weniger als die Monatsgebühr ein? Weil Person T ja auch die laufenden Gebühren dann bezahlen müsste

Person T hofft, mit einer möglichst geringen Rate ggf durch ein abzusehendes Urteil des Verfassungsgerichtes nicht den ganzen Teil bezahlen zu müssen, sondern nur einen Teil


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K
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hmmmm...

vielleicht sollte Person T mal etwas zuwarten und auf Antwort hierauf warten?

Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag:
https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag/

Gruß
Kurt

hier auch lesen: Urteil Pfändungsverfügung: Stadt / Kommunalverwaltung als Gläubigerangabe falsch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15232.msg101426.html bzw.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15232.msg143893.html#msg143893


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Vielleicht sollte Person T mal folgenden Link besuchen und dort unter Nr. 27 schauen:7
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387

(Wenn offene Verfahren ausgesetzt werden, dann kann man sich die Ratenzahlung auch noch sparen.
Entscheidung denkbar - aber noch offen!)

VG rave



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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

t
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ist ja alles schön und gut, aber weitere Briefe vom BS oder Mutterstadt oder RFA oder was auch immer erhöhen immer nur den Stress und das Risiko, dass T etwas "verzettelt"  :D

Person T wird sich die Links aufmerksam durchlesen, aber unter dem Hintergrund dass Person T leider viel zu oft auch den Rundfunk aktiv nutzt, denkt T dass weitere Kriegsführung eher ad absurdum laufen würde... und die Ratenzahlung sinnvoller ist, da bei Person T nicht unbedingt Pfändungsschutzkonten etc eine dauerhaft sinnvoller Schutz sind.


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