gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: Bobchen am 24. November 2015, 11:56

Titel: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: Bobchen am 24. November 2015, 11:56
Edit "Bürger" @alle:
Bitte unbedingt auch die relativierenden Folge-Kommentare lesen ab hier
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16655.msg110329.html#msg110329
Eines bleibt allerdings: Stur oder blauäugig auf die Vollstreckung zu "warten", macht es ganz bestimmt nicht einfacher.
Daher bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

-----




Hallo Zusammen,

mit Fassungslosigkeit habe ich hier einige selbsternannte Berater lesen müssen.
Ich möchte jeden warnen auf diese Züge aufzuspringen bevor man sich nicht hinsichtlich der Konsequenzen im klaren ist.

Auf die Rechtmäßigkeit der Forderung will ich gar nicht eingehen. Nur ein Hinweis, die Vollstreckung hat diese nicht zu prüfen wenn der Gläubiger sie bestätigt und das Ersuchen / der Sachverhalt ansonsten keinerlei Hinweise erbringt.

Somit erübrigt sich jede Diskussion mit der Vollstreckungsstelle oder dem Gerichtsvollzieher hinsichtlich Sinn, Zweck, Rechtmäßigkeit etc.
Zielführend kann daher nur ein sachliches Gespräch über den Ausgleich oder die Zahlungsunfähigkeit sein.
Schwache und schlechte Vollstrecker gibt es überall. Natürlich kann jeder selbst versuchen das auszulooten. ^^

Fakt ist, öffentlich rechtliche Forderungen sind nach Mahnung vollstreckbar. Das Regeln eigene Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder oder die AO.
Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung - §80 VwGO. Sonst könnte man ja recht zügig und einfach die Vollstreckung hemmen.
Wie oben beschrieben besteht keine Notwendigkeit die Rechtmäßigkeit zu prüfen, daher zieht auch das Argument des fehlenden Zustellnachweises etc. nicht. Für die Rechtmäßigkeit haftet der Gläubiger.

Mittlerweile sind die Vollstreckungsstellen hinsichtlich aller üblichen Einwände auch der Reichsbürger etc. ziemlich routiniert. Die Schulungen haben gegriffen, die Rundfunkanstalten fordern in jedem Fall nach einem Katalog die Eidesstattliche Versicherung.

Was steht mir also bei anhaltender Zahlungsverweigerung bevor und möchte ich das wirklich erleben und kann ich das aushalten.

Es wird zumeist eine irgendwie geartete Ankündigung oder sogar einen Besuch der Vollstreckung geben.

Reagiere ich nicht mit Zahlung oder Nachfrage hinsichtlich einer Ratenzahlung oder mit den o. g. Argumenten schriftlich oder vor Ort wird nach Fristablauf eine Lohn- oder Kontopfändung erfolgen.
Sollte ich also an meine Stadt oder Gemeinde schon einmal etwas gezahlt haben -  z. B. Kindergarten, Bußgelder, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Kurse in der Volkshochschule usw. usf. haben die meine Bankverbindung ziemlich sicher in der EDV und pfänden diese. Alternativ bin ich aus anderen Aufträgen schon bekannt besteht dort evtl. auch ein Kontovermerk.

Es gibt auch immer wieder schlaue Zeitgenossen die auf Facebook etc. ihr Leben ausbreiten müssen und dort z. B. Angaben zum Arbeitgeber machen. ^^

Sofern diese einfache und schnell auszuführende Maßnahme nicht greift wird es höchstwahrscheinlich zu einem angekündigten oder spontanen Besuch durch den Außendienst kommen.
Auch hier hilft keine Zahlungsverweigerung. Insbesondere bei einem persönlichen Kontakt stehen hinter ohne Zahlung, Lösung, Klärung etc. alle weiteren Vollstreckungswege offen.

Je nach Arbeitsanfall und -wille können Besuche auch spät am Abend oder früh am Morgen erfolgen.
Eine Befragung der Nachbarn - geht man arbeiten oder hat ein Auto??? - und ein Blick in den Briefkasten kann ebenfalls hilfreich sein.
Insbesondere der kurze Weg zur Zulassungsstelle bringt oft ein Kennzeichen mit Modell und Farbe oder die Bankverbindung der SEPA-Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer mit anschließender Kontopfändung.

Überraschend ist dann z. B. das stillgelegte und gepfändete KFZ mit Ventilwächter oder Parkkralle.
Spätestens hier ist dann einfach Ende, da man auf seine Mobilität in den meisten Fällen angewiesen ist.

Trägt der Außendienst keine Früchte weil sich der Schuldner erfolgreich eingebunkert hat wünschen die Landesrundfunkanstalten generell die Abnahme der Vermögensauskunft. Diese kann ggf. mit einem Antrag auf Haftbefehl verknüpft werden.
Viele Vollstreckungsstellen haben bisher keine Kapazitäten für das Auskunftsverfahren. Generell kann aber bereits nach erfolgter und erfolgloser Zahlungsaufforderung die EINTRAGUNG in der SCHUFA auch durch die Vollstreckungsstelle vor Ort erfolgen.
Dies ist ebenso wie eine abgegebene Vermögensauskunft ein hartes Merkmal und führt zu den üblichen Bonitätsproblemen.
Die Eintragung wird meines Wissens - da recht einfach, online und mit dem digitalen Postfach EGVP - praktiziert um dem Schuldner schon einmal die Bonität umzuschießen.

Da die Landesrundfunkanstalten die Kosten der Beitreibung zahlen (müssen) wird mit dem o. g. Sachverhalt der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft beim zuständigen Amtsgericht durch die Vollstreckung gestellt werden.
Ab hier übernimmt der Gerichtsvollzieher mit meist einer schriftlichen Ladung und Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Gehe ich zu dem Termin und habe nicht alle Unterlagen dabei ist auch eine Eintragung möglich. Erscheine ich nicht, Eintragung möglich.
Vorgeschaltet ist in jedem Fall die gütliche Einigung. Hier besteht letztmalig binnen 12 Monaten den Ausgleich der Forderung anzubieten. Halte ich diese nicht ein, Eintragung möglich.
Das System der Einträge in das Schuldnerverzeichnis ist seit der Änderung der ZPO so ausgefuchst das in jedem Fall wegen irgendeinem Grund die Eintragung möglich ist.

Weiterhin wünschen die Landesrundfunkanstalten die Verbindung mit einem Haftbefehl. Da auch sie festgestellt haben das der alleinige Antrag ein recht stumpfes Mittel ist. Wer die Termine und Besuche bis zum Schluss erfolgreich ausgesessen hat ist oft genug davon gekommen. Hier hat also eine anhaltende Zahlungsverweigerung gefruchtet. Nur leider zum negativen da die Rückläufer zu viele geworden sind.

Erscheine ich also zu dem Termin nicht bzw. trifft mich der GV zum Termin nicht an gibt er den Vorgang an die Vollstreckung mit entsprechendem Hinweis zurück. Diese beantragt bei Gericht einen Haftbefehl. Dieser Haftbefehl wird IMMER ausgefertigt. Die Zahlung der Rückstände und die Einhaltung der Gesetze sind im öffentlichen Interesse.
Zusammen mit der Akte geht der Haftbefehl zurück an den Gerichtsvollzieher. Zu diesem Zeitpunkt sind etwa 150 € Kosten aufgelaufen.

Auch den Haftbefehl kann ich aussitzen. Der GV wird diesen versuchen zu unterschiedlichen Zeiten zu vollstrecken. Trifft er mich nicht an geht der Vorgang wieder an die Vollstreckung zurück.

Dank Kostenausgleich kann die Vollstreckung aber den GV mit der Wohnungsöffnung beauftragen oder aber selbst in diese Richtung tätig werden. Einen Öffnungsbeschluß wird der zuständige Richter immer erlassen - es gelten die gleichen Bedingungen wie beim Haftbefehl.

Mit dem Öffnungsbeschluss besteht also jederzeit die Möglichkeit nach Hause zu kommen und keinen passenden Wohnungsschlüssel mehr zu haben. Den neuen kann ich mir dann bei der nächsten Polizeidienststelle abholen. Oder man ist zuhause und läuft direkt in einen mittelgroßen bis großen Bahnhof.
In jedem Fall wird ein Schlüsseldienst hinzu gezogen - einer muss ja die Türe öffnen. Er kann auch als Zeuge dienen. Meist kommen aber zwei Vollstrecker oder weitere Kräfte aus dem Innen-/Außendienst zur Öffnung hinzu.
Die Polizei ist verpflichtet Amtshilfe zu leisten. Es kann also auch durchaus passieren das weitere offizielle Kräfte bereit stehen.
Hier ist jedem überlassen abzuschätzen ob er das wünscht. Es wird sich wahrscheinlich in der Hausgemeinschaft und Nachbarschaft rum sprechen. ^^

Selbst wenn die Wohnung ein Dreckloch ist gibt es oft genug Anhaltspunkte - Kontoauszüge, Lohnnachweise, Bescheide vom Jobcenter etc., um den Fall wasserdicht zu machen. Entweder erfolgt die Einstellung wegen ermittelter Unpfändbarkeit oder aber aus den Anhaltspunkten erfolgen weitere Maßnahmen.
Auch die Pfändung und Verwertung vorgefundener Gegenstände ist denkbar. Das Risiko muss jeder für sich abschätzen.

Die endgültige Vollstreckung eines Haftbefehles und Einlieferung in die JVA habe ich persönlich noch nie erlebt oder davon gehört. Gleichwohl ist sie möglich. Die Verhaftung des Schuldners und die anschließend Errichtung des Vermögensverzeichnises aber sehr wohl.

Auch in den öffentlichen Amtsstuben herrscht eine gewisse Sportlichkeit. Wer den Staat und die Forderungen sowie das System an sich anzweifelt sorgt natürlich für Angst und Unmut bei den Ausführenden.
Dank der Flut an Diskussionen ist mit richtigen Maßnahmekatalogen der Landesrundfunkanstalten auch ein sicheres, erfolgreiches und einfaches Arbeiten möglich. Das Druckmittel des Haftbefehls und der Wohnungsöffnung schreckt bis auf hartgesottene oder schlichtweg degenerierte Schuldner fast Jeden. Bei diesen ist aber bekanntlich nicht viel zu holen. Ich hege aber die Vermutung das ebensolche hier viel posten.

Deswegen nach meinen Ausführungen die Empfehlung sich zu überlegen ob man wirklich nichts zu verlieren hat. Ein Schufaeintrag und die Ablage in allen anderen Karteien und Datenbanken sorgt meist sogar dafür das ich fast kein Girokonto mehr bekomme oder meine Hausbank den Dispo kündigt und zurück führen wird.

Dank Kostenerstattungspflicht - dies sind zumeist alleine schon über 50 € für die reine Vollstreckung mit Außendienst für die örtliche Behörde - sowie den Gebühren für eine selbst abgenommen Vermögensauskunft, zumindest die Erstattung der GV-Kosten ist das ganze mittlerweile auch in den Köpfen der Veranwortlichen Kassen- und Kämmereiamtsleiter ein lohnendes Geschäft.
Die einen beuten ihre Mitarbeiter einfach weiter aus, die anderen bohren das personell und materiell weiter auf.
Zusätzlich kommen noch 10% der beauftragten Beträge als Grundvergütung hinzu.
Selbst kleinere Städte und Gemeinden werden hier dank der Anstiege des Auftragsvolumens seit 2012 um das 4fache!!! deutlich höhere Summen einnehmen.
Inwieweit es also Sinn macht dieses System weiter durch Nichtzahlung am Laufen zu halten bleibt jedem selbst überlassen.
Natürlich ist dies die Geldgier bodenlos. Wenn aber die Last der Beiträge auf so viele Schultern verteilt wird werden die Beiträge weiter fallen.
Der Beitragsservice schwimmt derzeit in Geld. Dort hat niemand mit so viele neuen Beitragszahlern nach dem Einwohnermeldeamtsabgleich gerechnet. Es wird noch eine Weile dauern aber die erste Reduzierungsrunde läuft bereits.
Indirekt wird also mit der Nichtzahlung ein riesiger Beamtenapparat mit der Verwaltung und Realisierung mithilfe der Rundfunkbeiträge quersubventioniert.
Das macht mir persönlich eigentlich die größere Angst. Den mit jedem Querulanten und Erfolg mit härteren Maßnahmen wird die Vollstreckung besser und das wird sich auch auf die anderen Aufträge entfalten.
Indirekt ist also in meinen Aufgen das Maßenverfahren in Verbindung mit der Maßenverweigerung eine Ausbildsmaschine.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: Bürger am 29. November 2015, 03:30
mit Fassungslosigkeit habe ich hier einige selbsternannte Berater lesen müssen.
Ich möchte jeden warnen auf diese Züge aufzuspringen bevor man sich nicht hinsichtlich der Konsequenzen im klaren ist.
Wir bitten um entsprechende Hinweise bzgl. einiger "selbsternannte Berater", da das Forum eine Nichtzahlung ohne damit einhergehenden Rechtsweg von Widerspruch und Klage ebenfalls als nicht förderlich erachtet.


Auf die Rechtmäßigkeit der Forderung will ich gar nicht eingehen. Nur ein Hinweis, die Vollstreckung hat diese nicht zu prüfen wenn der Gläubiger sie bestätigt und das Ersuchen / der Sachverhalt ansonsten keinerlei Hinweise erbringt.
Somit erübrigt sich jede Diskussion mit der Vollstreckungsstelle oder dem Gerichtsvollzieher hinsichtlich Sinn, Zweck, Rechtmäßigkeit etc.
[...]
Wie oben beschrieben besteht keine Notwendigkeit die Rechtmäßigkeit zu prüfen, daher zieht auch das Argument des fehlenden Zustellnachweises etc. nicht. Für die Rechtmäßigkeit haftet der Gläubiger.

Hier muss wohl unterschieden werden zwischen einer
a) Rechtmäßigkeit der Forderung und einer
b) Rechtmäßigkeit der Vollstreckung dieser Forderung

zu a)
Richtig dürfte sein, dass eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung ansich nicht (mehr) Gegenstand im Vollstreckungsverfahren ist, sondern mithilfe eines Widerspruchs gegen den ursächlichen Verwaltungsakt/ FestsetzungsBESCHEID auf dem Rechtsweg zu veranlassen wäre. Dazu sind schließlich die mit der dort wiedergegebenen Rechtsbehelfsbelehrung an die Hand gegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der dort ebenfalls angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat nach Zustellung = Bekanntgabe) an die Hand gegeben.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

zu b)
Zur im Vollstreckungsverfahren allenfalls zu prüfenden Rechtmäßigkeit der Vollstreckung dieser Forderung, dürfte es aber sehr wohl gehören, im Zweifel die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen zu prüfen.

Zu den allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen gehört i.d.R. ein zugestellter/ bekanntgegebener Verwaltungsakt/ Bescheid.
Dies ist gem. faktisch aller Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder u.a. i.V.m. §41 VwVfG vorgegeben und wird in eindrucksvoller Weise selbst im BGH-Beschluss vom Juni 2015 konstatiert... ;)

Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.msg106087.html#msg106087
BESCHEIDE sind ERFORDERLICH für VOLLSTRECKUNG!
Zitat von: BGH 11.06.2015
Bescheide der Rundfunkanstalten sind [...] für die zwangsweise Beitreibung rückständiger Gebühren [...] und Beiträge (§ 10 Abs. 5 RBStV, vgl. dazu Tucholke in Hahn/Vesting aaO § 10 RBStV Rn. 34) erforderlich.

Wie es richtigerweise laufen müsste, ist u.a. diesen Entscheidungen zu entnehmen
Beschlüsse/ Urteile GEGEN ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html

Wie unterschiedlich es derzeit trotz eindeutiger Gesetzeslage und höherinstanzlicher Rechtsprechung laufen kann, ist u.a. nachzulesen unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html


Zielführend kann daher nur ein sachliches Gespräch über den Ausgleich oder die Zahlungsunfähigkeit sein.
...das kommt - wie zuvor erläutert - durchaus auf die Umstände an ;)
Fehlen die vollstreckungsgegenständlichen Bescheide, so muss auch dieses vorgebracht werden können und sollte von der Vollstreckungsstelle sehr wohl entsprechend gewertet und bearbeitet werden.
Daran mangelt es derzeit eklatant - und verletzt daher das Rechtsschutzbedürfnis der Betroffenen erheblich!


Fakt ist, öffentlich rechtliche Forderungen sind nach Mahnung vollstreckbar. Das Regeln eigene Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder oder die AO.
Allgemeine Voraussetzung dazu bleibt aber nach faktisch allen Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder ein bekanntgegebener (im Zweifel auch nachweislich zugestellter) Verwaltungsakt/ Bescheid - der die Forderung schließlich überhaupt erst einmal als öffentliche Forderung tituliert... ;)
Weiteres siehe oben.


Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung - §80 VwGO. Sonst könnte man ja recht zügig und einfach die Vollstreckung hemmen.
Um genau diese bei öffentlichen Abgaben prinzipiell erst einmal nicht bestehende aufschiebende Wirkung dennoch zu erwirken, dazu dient ja aber der bestenfalls gleichzeitig mit dem Widerspruch gestellte Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. §80 Abs. 4 VwGO.
Iinsofern ist diese Aussage ebenso verkürzt, wie der "automatisierte" Hinweis in den Textbaustein-Antworten von ARD-ZDF-GEZ...

Antwort Widerspruch - "Außerdem möchten Sie eine Aussetzung des Vollzugs ..."
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16656.0.html
Zitat
"Außerdem möchten Sie eine Aussetzung des Vollzugs beantragen.
Zu Ihrer Information: Es besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rundfunkbeiträge. (§§2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Selbst bei einem Widerspruch und einer Klage gegen einen Beitragsbescheid sind die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen. Beide Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
[...]"

siehe hierzu auch Anmerkungen u.a. im gleichen Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16656.msg110092.html#msg110092


Mittlerweile sind die Vollstreckungsstellen hinsichtlich aller üblichen Einwände auch der Reichsbürger etc. ziemlich routiniert. Die Schulungen haben gegriffen, die Rundfunkanstalten fordern in jedem Fall nach einem Katalog die Eidesstattliche Versicherung.
Da wir hier im Forum gem. Foren-Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) explizit keinerlei "Reichsbürger"-Thesen vertreten und verbreiten, sind deren Argumente dem Forum gegenüber auch prinzipiell erst einmal unerheblich.

Auch die (aus Sicht der Betroffenen durchaus ja erst einmal verständliche) Argumentation "Ich habe ja gar keinen Vertrag mit denen..." wird entsprechend richtiggestellt - u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

Jedoch spielt die Aussage bzgl. der "Schulungen" der Gerichtsvollzieher (u.a. auch durch ARD-ZDF-GEZ direkt) auch allgemein auf die hinlänglich bekannten Informationsschreiben von ARD-ZDF-GEZ an die Vollstreckungsstellen an...

Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html

BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15958.0.html

...welche jedoch die - insbesondere in Bezug auf nicht zugestellte Bescheide - ziemlich eindeutige Gesetzeslage und höherinstanzliche Rechtsprechung kategorisch ignorieren

hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html

...und insofern die Vollstreckungsstellen zumindest in diesem Zusammenhang (vorsätzlich?) irreleiten.


Dank der Flut an Diskussionen ist mit richtigen Maßnahmekatalogen der Landesrundfunkanstalten auch ein sicheres, erfolgreiches und einfaches Arbeiten möglich.
...wie oben geschrieben, mangelt es den "Maßnahmenkatalogen der Landesrundfunkanstalten" mindestens in Fällen nicht zugestellter Bescheide und somit fehlender allgemeiner Vollstreckungsvoraussetzungen an Objektivität.
Gleiches dürfte auch auf die Ausführungen der Bescheidungspraxis generell und auch bzgl. deren formale Anforderungen zutreffen, die nicht zuletzt durch den neuerlichen Beschluss des LG Tübingen vom 09.09.2015 erneut sehr eindrucksvoll und überzeugend juristisch auseinandergenommen wurde:
Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.0.html

Dass dies allerdings mit diversen Unwägbarkeiten behaftet ist und überdies nichts an der (Un-)Rechtmäßigkeit der Forderung ansich ändert, wird im Forum ebenfalls klargestellt.
Auch das LG Tübingen konstatiert im letzten Absatz, dass es selbstverständlich keinerlei Aussage über die Verfassungsmäßigkeit der Forderung getroffen hat, treffen könnte oder treffen würde.


Dank Kostenerstattungspflicht - dies sind zumeist alleine schon über 50 € für die reine Vollstreckung mit Außendienst für die örtliche Behörde - sowie den Gebühren für eine selbst abgenommen Vermögensauskunft, zumindest die Erstattung der GV-Kosten ist das ganze mittlerweile auch in den Köpfen der Veranwortlichen Kassen- und Kämmereiamtsleiter ein lohnendes Geschäft.
Die einen beuten ihre Mitarbeiter einfach weiter aus, die anderen bohren das personell und materiell weiter auf.
Zusätzlich kommen noch 10% der beauftragten Beträge als Grundvergütung hinzu.
Selbst kleinere Städte und Gemeinden werden hier dank der Anstiege des Auftragsvolumens seit 2012 um das 4fache!!! deutlich höhere Summen einnehmen.
Inwieweit es also Sinn macht dieses System weiter durch Nichtzahlung am Laufen zu halten bleibt jedem selbst überlassen.
[...]
Indirekt wird also mit der Nichtzahlung ein riesiger Beamtenapparat mit der Verwaltung und Realisierung mithilfe der Rundfunkbeiträge quersubventioniert.
Das glaube ich eher nicht, denn der Verwaltungsaufwand, der mit - im Forum bereits dokumentierten - Fällen einhergeht, die seit gut einem Jahr die (uneinsichtigen) Vollstreckungsstellen wegen fehlender Bescheide beschäftigen - vom GV, übers Amtsgericht incl. Beschwerde bis hin zum Landgericht - das dürfte eher ein Verlustgeschäft für die örtlichen Stellen sein - und dürfte mithin eher allgemeine Steuermittel betreffen.
In jedem Falle ist es eine ungeheuerliche Bindung gerichtlicher Ressourcen, die aber von den Vollstreckungsstellen unnötig selbst verschuldet ist, denn insbesondere diejenigen Vorgänge ohne Bescheide könnten ohne großen Aufwand direkt an ARD-ZDF-GEZ zurückgegeben werden, mit der Maßgabe, die Zustellung der Bescheide nachzuweisen, sofern vom Betroffenen Zweifel an der Zustellung/ Bekanntgabe geltend gemacht wurden.


Der Beitragsservice schwimmt derzeit in Geld. Dort hat niemand mit so viele neuen Beitragszahlern nach dem Einwohnermeldeamtsabgleich gerechnet.
Abgesehen davon, dass in diesem "Einwohnermeldeamtsabgleich" auch erhebliche Mengen an Karteileichen mitschwimmen dürften, mögen zwar die Einnahmen von ARD-ZDF-GEZ auf verfassungswidrige Art und Weise astronomische Mehreinnahmen von 1,5 Milliaren für die aktuelle Beitragsperiode verzeichnen...
...diese sind aber bislang nicht "freigegeben".
Abgesehen davon hat sich die Forderungsausfallquote verdoppelt auf gut 3,5% zu den Vorjahren.
Durch eine solche erhebliche Steigerung der ZahlungsVERWEIGERUNG ist eines der Ziele der Umstellung, nämlich die "Akzeptanzsteigerung", sehr anschaulich widerlegt.

Natürlich ist dies die Geldgier bodenlos. Wenn aber die Last der Beiträge auf so viele Schultern verteilt wird werden die Beiträge weiter fallen.
[...]
Es wird noch eine Weile dauern aber die erste Reduzierungsrunde läuft bereits.
:o
Soll das eine Beschwichtigung sein, doch lieber zu zahlen, weil damit der Einzelbetrag angeblich reduziert würde?
Ich bitte in diesem Falle, sich eingehender mit den Grundrechtsverletzungen dieser unausweichlichen, pauschalen und somit asozialen Wohnungssteuer zum Zwecke der Rundfunkfinanzierung zu beschäftigen ;)
Im Übrigen ist die Erhöhung der Beiträge ab der nächsten Beitragsperiode von ARD-ZDF-GEZ bereits beansprucht worden. Es wäre vollkommen blauäugig, hier auf "Einsicht", "Angemessenheit", "Verantwortung" usw. zu hoffen.
Das sollte nach eingehendem Studium der entsprechenden Informationen im Forum ersichtlich werden.


Das macht mir persönlich eigentlich die größere Angst. Den mit jedem Querulanten und Erfolg mit härteren Maßnahmen wird die Vollstreckung besser und das wird sich auch auf die anderen Aufträge entfalten.
Indirekt ist also in meinen Aufgen das Maßenverfahren in Verbindung mit der Maßenverweigerung eine Ausbildsmaschine.
Nun, "Querulanten" hin oder her. Genau genommen besteht das gesamte Forum aus "Querlulanten", die jedoch zum Großteil auf vollkommen legalem Wege ihre Zahlung VERWEIGERN - aus sehr guten Gründen.
Ich erachte das eher auch als eine "Bildungsmaschine" für die Betroffenen - nämlich durchaus auch ihre Rechte wahrzunehmen - und z.B. eine Vollstreckung ohne Bescheid eben nicht einfach so über sich ergehen zu lassen, auch wenn die Gegenseite und diverse Vollstreckungsstellen glauben machen wollen, dies sei "rechtens"...



Für alle Betroffenen gilt: EINLESEN!

"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

...dort finden sich dann auch Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

PS - wie immer: Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: Bobchen am 30. November 2015, 17:43
Ich denke nicht das sich Vater Staat hier die Butter vom Brot nehmen lassen wird.
Bereits Klagen bis in die höchsten Instanzen gegen den alten Rundfunkstaatsvertrag oder die IHK / HWK - Pflichtmitgliedschaften führen nicht zum Erfolg da dies ja ganze Institutionen über Nacht ohne Einnahmen lassen würde.

Bisher habe ich in jedem meiner Fälle entweder eine Zahlung erwirkt oder der Gerichtsvollzieher hat die Vermögensauskunft ggf. nach Verhaftung übersandt.
In den wenigen Fällen die auch bei Verhaftungsversuchen früh / spät ohne Erfolg waren hat die Wohnungsöffnung zumindest einen Sachverhalt ergeben der die Einstellung der Vollstreckung ausreichend gerechtfertigt hat.
In jedem Fall gab es aber die Eintragung im Schuldnerverzeichnis mit entsprechender Auswirkung auf die Bonität.

Indirekt wird also die "ungeheuerliche" Bindung von Ressourcen auch gerade bei den Kommunen für volle Kasse sorgen.
Da sich auch bei uns die Einnahmen im Bereich der Gebühren zur Vollstreckung, insbesondere der Hebegebühren verdreifacht haben - ist die technische Ausstattung bereits verbessert worden.
Eine halbe Stelle wurde zusätzlich geschaffen, im ersten Halbjahr 2016 wird diese auf eine volle Stelle angehoben.
Es läuft die Planung die Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis selbst vorzunehmen und die Gebühren nicht an den Gerichtsvollzieher weiter reichen zu müssen.

Insgesamt kann ich wieder nur den Otto-Normal-Bürger warnen auf die Aushebelungsideen hier einzugehen. Spätestens wenn Post von der Vollstreckung ins Haus flattert wird es langsam wie beschrieben eng.
Den auch die "uneinsichtigen" Vollstreckungsstellen werden weniger.

Ich gebe bei all dem nachvollziehbaren Unmut zu bedenken... die Wahl der Mittel wird härter und der Staat wird in dieser Sache das letzte Wort haben. Sollten solche Proteste Erfolg haben sind wir bald am Streiten hinsichtlich aller Einnahmebeschaffungen. Leben wollen wir hier alle, aber die Beschlüsse unserer gewählten Volksvertreter wollen wir nur übernehmen wenn sie uns in den Kram passen. ^^

Bereits jetzt macht mir die Eskalation große Sorgen. Ich mache seit vielen Jahren Vollstreckung. Eine solche Abarbeitung der Vorgänge habe ich noch nicht erlebt. Ein Zurück wird es nicht mehr geben. Ich möchte meinen Staat nicht weiter zwingen die Mittel durch eine sinnlosen Kampf immer weiter zu verschärfen.
Der Leidtragende wird immer die Gerechtigkeit und ich als einzelner Bürger sein.
Ich hoffe das sich jeder - der hier den empfohlenen Maßnahmenkatalog versucht zu nutzen um sich dem Rundfunkbeitrag zu entziehen - bewusst ist was da auf ihn zukommt.
Egal wie eloquent hier juristisch argumentiert wird. Zum Schluss steht man alleine vor dem Scherbenhaufen. :(
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: Miklap am 30. November 2015, 18:30
Aber keine Sorge: "alles wir gut" !

Bereits jetzt macht mir die Eskalation große Sorgen. Ich mache seit vielen Jahren Vollstreckung.
Eine solche Abarbeitung der Vorgänge habe ich noch nicht erlebt. Ein Zurück wird es nicht mehr geben.
Ich möchte meinen Staat nicht weiter zwingen die Mittel durch eine sinnlosen Kampf immer weiter zu verschärfen.
Der Leidtragende wird immer die Gerechtigkeit und ich als einzelner Bürger sein.

Das tut mir leid....  :(

EDIT>  für welches Bundesland oder für welche Stadt sind Sie gleich tätig?
... wir können es dort abstellen?!  glaub ich!
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: LeckGEZ am 30. November 2015, 19:27
Danke Bobchen für deine interessanten Ausführungen.

Bürger hat es schon ganz gut dokumentiert. So bleibt mir inhaltlich nicht viel mehr zu sagen, obwohl der Beitrag viele Angriffspunkte bietet.

Als Vollstrecker vom Fach wird die Sichtweise vom Beitrag verständlicher. Doch schaut es so aus, als ob man seine Vollstreckertätigkeit nur aus seinem beruflichen Ehrgefühl betrachtet, was kaum Sichtweisen anderer möglich macht. Es geht hier schlicht um den Missbrauch staatlichen Handelns. Nicht nur die Verwaltungsgerichte werden lahm gelegt, auch die Vollstrecker haben zu leiden. Ich halte das für gut, denn so sollten irgendwann auch die zufriedenen Beamten merken, das es durchaus andere Ansichten gibt. Ich halte es für durchaus legitim sich gegen ein übermächtiges Privatunternehmen mit staatlich ausgestatteten Druckmitteln zu wehren. Und der Name vom Forum ist wie die Redefreiheit ein hohes Gut der Demokratie das die Nimmersatten längst vergessen haben. Die verzehrte Sichtweise der gesetzlich legitimierten Vorteilsempfänger muss offen gelegt werden. Es sind große Volksschichten die täglich arbeiten müssen und sich dem Druck ergeben, zwangsverpflichtet zahlen zu müssen. Ich halte es daher für gerechtfertigt, die nimmersatten Vorteilsempfänger unruhig schlafen zu sehen, im Bewusstsein, ihre Privilegien schon morgens davon schwimmen zu sehen, dass Vitamin B nicht mehr funktioniert und Abgaben PROZENTUAL ohne Entkommen und Deckelung zu leisten.

Warum soll ich für Dummfunk auch noch zahlen?

Ich wünsche Gerichten und Vollstreckern das sie gezwungen werden sich mit den Details möglichst lang und eingehend zu beschäftigen! Nicht beim Volk ausjammern. Lieber bei den Gesetzesmachern und deren Lobbyisten vorsprechen. Nicht die Symptome bekämpfen! Sich mit den Ursachen beschäftigen!

Oder Dumfunk Werbung machen: Widerstand ist zwecklos! Zahlen Sie lieber sofort. Geben Sie sich aller Daten preis. Wir buchen den Demokratiebeitrag von ihrem Dispo! Einfach für alle! Hirn aus und einfach nur folgen.

Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: InesgegenGEZ am 30. November 2015, 20:13
Leben wollen wir hier alle, aber die Beschlüsse unserer gewählten Volksvertreter wollen wir nur übernehmen wenn sie uns in den Kram passen.

Wenn der Staat beschließt, dass alle Rundfunkverweigerer durch die Gerichtsvollzieher ohne Warnung erschossen werden dürfen. Sind Sie dann der erste mit einer Waffe in der Hand? Stur das Gesetz durchsetzen, ohne zu hinterfragen ob es richtig ist. Ich dachte immer diese Zeiten haben wir hinter uns gelassen...

Ich entschuldige mich für meine eindeutiges Beispiel, das allerdings nur den Nagel auf den Kopf trifft.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: LeckGEZ am 30. November 2015, 20:58
Indirekt wird also die "ungeheuerliche" Bindung von Ressourcen auch gerade bei den Kommunen für volle Kasse sorgen.
Da sich auch bei uns die Einnahmen im Bereich der Gebühren zur Vollstreckung, insbesondere der Hebegebühren verdreifacht haben - ist die technische Ausstattung bereits verbessert worden.

Eine Maschine bauen, die Service macht, ganz viel Service macht. Dann freuen und Maschine bei Arbeit zuschauen, sich große Hände wünschen für große Scheine hinten rauskommen.

Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: Greyhound am 30. November 2015, 22:18
Natürlich ist dies die Geldgier bodenlos. Wenn aber die Last der Beiträge auf so viele Schultern verteilt wird werden die Beiträge weiter fallen.
Leider ist es so gut wie sicher, dass die "Beiträge" nicht fallen werden. Die "Anstalten" haben für die Periode 2017 - 2020 bereits passenden "Mehrbedarf" in Höhe der Mehreinnahmen und 99 Mio. Euro darüber hinaus angemeldet. In der Legislative wird teilweise Werbefreiheit gefordert, was Geld kosten würde. Es sind "Korrekturen" des RBStV geplant, die Einnahmeeinbußen beinhalten. 
Die "Anstalten" beanspruchen anno 2015 über 25 Millionen Euro täglich (inkl. der Anteile für die Landesmedienanstalten, die KEF und das Inkassounternehmen "Beitragsservice"). Ohne eine dringend erforderliche ökonomische Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die es wegen der Weigerungshaltung der Legislative so schnell nicht geben wird, wird sich die Geldgier und ein damit zusammenhängender Beitreibungsbedarf noch erhöhen.
Die KEF hatte für den Zeitraum 2013 - 2016 bereits errechnet, dass sich die Rundfunkabgabe eigentlich auf mtl. EUR 18,35 belaufen müsste. Um die "Reform" zum "Beitrag" so unbemerkt von der Bevölkerung wie möglich zu gestalten, hat die KEF den "Bedarf" der "Anstalten" kurzerhand gekürzt auf mtl. EUR 17,98 und ein Minus auflaufen lassen.
Im Ergebnis sind die gesamten Mehreinnahmen für die 4-Jahres-Periode 2017 bis 2020 zugunsten der Anstalten verplant und mehr noch: Die KEF wird unter Umständen eine "Beitrags"erhöhung innerhalb dieser Periode empfehlen.
Mit der Umstellung zur "Haushaltsabgabe" ist das Maß der Ausbeute vom Bürger ausgereizt. Es bleibt nur noch eine Erhöhung der laufenden Abgabe.

Beschäftigt man sich einmal näher mit der Rundfunkabgabe und den Hintergründen, tun sich Abgründe auf. 

Die Vollstreckungsopfer sind nur in der Minderheit "Querulanten". Es sind häufig Personen, die sich Gedanken über Recht und Unrecht machen, die tatsächlich nicht zahlen können (z. B. Studenten ohne BAföG-Anspruch, die nur von Elternunterhalt oder geringem Verdienst leben; Rentner mit einer Rente knapp über Grundsicherung; Personen, die um der Allgemeinheit nicht zur Last zu fallen keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen; etc. pp.).

Es geht hier zu einem wesentlichen Teil um Fernsehunterhaltung und Bereicherung von Nutznießern, insbesondere letzteres auf Kosten der Allgemeinheit, das sollte man sich vor Augen halten. Warum gibt es neben dem Programm "Das Erste" noch ein Zweites der Anstalt mit eigenem Autobahnanschluss in Mainz? Wie konnte es geschehen, dass beim Kinderkanal zunächst unbemerkt 10 Mio. Euro veruntreut wurden? Es stellen sich eine Menge Fragen, die jeder sich stellen sollte.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: pinguin am 30. November 2015, 22:51
Bereits Klagen bis in die höchsten Instanzen gegen den alten Rundfunkstaatsvertrag oder die IHK / HWK - Pflichtmitgliedschaften führen nicht zum Erfolg da dies ja ganze Institutionen über Nacht ohne Einnahmen lassen würde.
Schon vergessen oder gar nicht bekannt? Die alte Rundfunkgebühr wurde vom Europäischen Gerichtshof in C-337/06 als Steuer, (=staatliche Beihilfe), eingestuft, weil der Bürger zu keinem Zeitpunkt an deren Entstehung, Art und Weise bzw. Höhe beteiligt worden ist.

Zur Sache IHK und Co hat der EuGH auch schon entschieden, (Aktenzeichen weiß ich jetzt nicht), und für Recht befunden, weil diese IHK-Mitgliedschaften auf Grund freier Berufswahl entstehen und insofern auf Basis eines freiwilligen Agierens des potentiellen IHK-Mitgliedes abhängen.

Es wurde bereits ausgiebig diskutiert, evtl. noch nicht intensiv genug?, daß das dt. Rundfunkfinanzierungssystem in Relation Bundesland - Bürger ein strukturelles Defizit beinhaltet, das darüberhinaus nicht zum Nachteil des Bürgers ausgelegt werden darf.

Bisher habe ich in jedem meiner Fälle entweder eine Zahlung erwirkt oder der Gerichtsvollzieher hat die Vermögensauskunft ggf. nach Verhaftung übersandt.
Sicher unter Wahrung der europäischen Bestimmungen dessen, was eine gute Verwaltungspraxis ausmacht bzw. dem, was Beamte dürfen und was nicht?

Ich möchte meinen Staat nicht weiter zwingen die Mittel durch eine sinnlosen Kampf immer weiter zu verschärfen.
Fein, dann werden Sie gerne lokal dazu Beitragen wollen, daß der Staat europäisches Recht einhält, zu dessen Einhaltung er sich Kraft der von ihm unterzeichneten europäischen Verträge verpflichtet hat?

@Miklap
EDIT>  für welches Bundesland oder für welche Stadt sind Sie gleich tätig? ... wir können es dort abstellen?!  glaub ich!
Das könnte als Drohung gewertet werden; ist das wirklich ein erstrebenswertes Niveau?
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: seppl am 30. November 2015, 23:43
@Bobchen:
Sie erwähnten die Reichsbürger. Die Argumentationen, die in die Richtung zielen, sind hier im Forum verboten und es wird davor gewarnt, sie bei drohenden Vollstreckungen anzubringen.

Auch wenn die Reichsbürgergeschichte nach
https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
seit Mitte 2015 nun differenziert gesehen werden muss.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: seppl am 01. Dezember 2015, 00:19
Indirekt wird also die "ungeheuerliche" Bindung von Ressourcen auch gerade bei den Kommunen für volle Kasse sorgen.
Da sich auch bei uns die Einnahmen im Bereich der Gebühren zur Vollstreckung, insbesondere der Hebegebühren verdreifacht haben - ist die technische Ausstattung bereits verbessert worden.
Eine halbe Stelle wurde zusätzlich geschaffen, im ersten Halbjahr 2016 wird diese auf eine volle Stelle angehoben.
Es läuft die Planung die Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis selbst vorzunehmen und die Gebühren nicht an den Gerichtsvollzieher weiter reichen zu müssen.

Ich bitte darum, dies auf irgend eine Art zu belegen wenn es glaubhaft erscheinen soll. Sonst sind diese Aussagen nichts wert.  Auch wenn sich hier jemand als Vollstreckungsbeamter ausgibt, sind seine Behauptungen zu verifizieren.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: rhadamanthys am 01. Dezember 2015, 09:14
Klare Verhältnisse
Weiterhin wünschen die Landesrundfunkanstalten die Verbindung mit einem Haftbefehl.

Die endgültige Vollstreckung eines Haftbefehles und Einlieferung in die JVA habe ich persönlich noch nie erlebt oder davon gehört. Gleichwohl ist sie möglich. Die Verhaftung des Schuldners und die anschließend Errichtung des Vermögensverzeichnisses aber sehr wohl.

Vielleicht ist die Verhaftung und das Einsperren der Staatsbürger und zahlungsunwilligen Beitragszahler auch eine rote Linie, vor der selbst die Fernseh- und Radiomoderatoren zurückschrecken. - Und umgekehrt wäre es womöglich wünschenswert, dass dies endlich passiert, weil dann der Druck auf dieses System erhöht wird.

Dann würde nämlich alle Welt sehen, mit welchen Methoden diese Leute vorgehen, um an das Geld ihrer Mitbürger zu gelangen.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: six2seven am 01. Dezember 2015, 12:52
Ich möchte meinen Staat nicht weiter zwingen die Mittel durch eine sinnlosen Kampf immer weiter zu verschärfen.

…….hola  hola,
..da galoppiert der Amtsschimmel aber unkontrolliert ins Gelände.
Eine weitere Verschärfung der bereits angewandten Maßnahmen bei der
Vollstreckung kann nur die Exekution des Schuldners sein.
Vielleicht träumt man in den  Abwicklerkreisen schon von dieser Vereinfachung
des Vollstreckungsablaufes.


Insgesamt kann ich wieder nur den Otto-Normal-Bürger warnen auf die Aushebelungsideen hier einzugehen. Spätestens wenn Post von der Vollstreckung ins Haus flattert wird es langsam wie beschrieben eng.
Den auch die "uneinsichtigen" Vollstreckungsstellen werden weniger.

…hola.. hola….
…nur den " Otto-Normal-Bürger warnen, heißt, das Volk einschüchtern.
Aber ..aber.. hier ist eindeutig  die Stellung der Vollstreckungsperson zu Kopf gestiegen und das führt zwangsläufig zu Mangelversorgung des restlichen Gehirns.

Also "  bobchen " trotz der eingeschobenen Beleidigungen an GEZ Aktiven,
hast Du einen positiven post abgedrückt, nach Deiner Sicht, werden nämlich die
"uneinsichtigen Vollstreckungsstellen immer weniger", das lässt hoffen.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: Unbürger am 01. Dezember 2015, 14:01
Ich will mal versuchen in wenigen Worten meinen Standpunkt hier zu verdeutlichen.
Zum Einen ist es begrüßenswert, dass eine Person seines Zeichens Gerichtsvollzieher hier die Kommunikation sucht. Kommunikation auf anderem Wege (etwa durch herkömmlichen Schriftverkehr) ist auch nicht mehr möglich, da die eine Seite stur ihre Vorschriften und Gesetze herbetet, sich allerdings taub stellt, wen sie darauf hingewiesen wird, dass das, was sie zum Besten gibt nicht zutrifft, nicht mit der Gesetzeslage, Rechtsprechung konform geht usw.

Mit der GEZ habe ich so meine Schwierigkeiten, weil der sog. öffentlich-rechtliche Mediensektor sich vor allem in den zurückliegenden 3 - 4 Jahren als Propagandasprachrohr einer Kriegstreiberlobby entpuppt, dabei von himmelschreiender Bildungslosigkeit strotzt, begleitet von einer überheblich-anmaßenden Arroganz. Genau genommen ist die Kriegstreiberpropaganda auch gegen mich persönlich gerichtet und ich persönlich habe dadurch auch schon Schaden genommen, auf den ich hier aus Pietätsgründen nicht eingehen will und aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre auch keinesfalls eingehen sollte.

Bobby spricht die ganze Zeit von irgendeinem Gebilde das er als "Staat" bezeichnet. Vermutlich meint er damit seine Brötchengeber. Nach meiner Erfahrung existiert ein solches Gebilde im herkömmlichen, trivialen Sinn auf dem Gebiet der BRD nicht, aber die entsprechenden diversen Lobbys, die anstelle des "Staates" fungieren, halten tunlichst die Illusion bei solchen Menschen wie Bobchen aufrecht.

Bobchen (und auch andere Teilnehmer des Forums hier) hat den Ernst der Dinge noch nicht so ganz deutlich gesehen, aber dazu ist er ja hier. Aus meiner Sicht wurde im juristischen Kontext hier schon alles gesagt. Ein weiteres herbeten von Gesetzen erübrigt sich, da keine Seite (und ganz besonders die GEZ) gewillt ist, sich daran zu halten. Im Zweifelsfall (und der ist hier schon eingetreten) greift schließlich der Art 20 Abs. 4 GG (für diejenigen, die doch noch an Gesetze glauben wollen) und Bobchen stellt sich dann als Teilnehmer der Gruppe, die unter dem Begriff "Tyrann" zusammenzufassen ist dar. Gegen einen Tyrannen wiederum ist jedes Mittel recht.

Die Chance, der Ausweg, der dann bleibt, um im Sinne der Allgemeinheit (so wie Bobchen das ja auch wünscht) die Situation zu klären ist, dass Bobchen sich als eigenverantwortlicher Mensch verhält. Jedoch ist dieses reichlich unwahrscheinlich. Sein Menschsein hat seinesgleichen mit Dienstantritt an den Nagel gehängt und ist zum hörigen Befehlsempfänger degradiert - ein Roboter.

Noch ein paar rhetorische Fragen als Denkanstoß:

Kann man denn in diesem Forum nicht etwa genug Gründe herauslesen, die den Veracht begründen, dass die Forderung und/oder die Vollstreckung nicht ordnungsgemäß begründet ist (pauschal in allen Fällen der "Gebühreneintreibung")?
Was tut der Gerichtsvollzieher, wenn er merkt, dass die Forderung, der ganze Vorgang, zu dem er abkommandiert wurde, auf Gesetzesbruch und Verletzung der Bürgerrechte beruht? Wird er etwas anderes tun, als den Schwanz einzuklemmen und gehorsam die Anweisungen von "oben" befolgen und sein Gewissen damit beruhigen, dass das ja schon richtig sein müsse? Nein, wird er nicht, denn wie schon oben gesagt, ist er kein Mensch mehr. Er ist absolut (wie ein Leibeigener) von seinem Brötchengeber abhängig, denn in den meisten Fällen ist er sonst kein eigenständig überlebensfähiges Wesen, verfügt über keinerlei fürs praktische Leben nützliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, wird nirgendwo (sonst) benötigt. Aus dieser Sicht betrachte ich eher den Gerichtsvollzieher als degenerierte Gestalt, gleichwohl das Damoklesschwert der Dekadenz wohl über allen Menschen hängt.
Es ist daher ein starkes Stück (wenngleich begrüßenswert), dass ein Gerichtsvollzieher sich erlaubt, eine eigene Meinung zu haben und diese öffentlich zu äußern.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: René am 01. Dezember 2015, 14:16
Auch wenn dein Unmut verständlich ist, nehme bitte Abstand von der pauschalen Verunglimpfung eines gesamten Berufsstandes. Das Problem ist die aufgezwungene Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – der Gerichtsvollzieher ist lediglich eine der Konsequenzen daraus.

Es gibt nämlich viele Fälle, in denen man mit Sicherheit froh ist, dass es jemanden gibt, der einem zu seinem Recht verhilft. Zahlt jemand unberechtigt seine Rechnungen nicht und bringt mich daher in finanzielle Nöte, so bin ich froh, dass nachdem ich Recht zugesprochen bekommen habe, jemand da ist, der auch vollstrecken kann.

Ich verteidige hier niemanden, möchte aber darauf hinweisen, dass ich solche pauschale Beleidigungen nicht gut heißen kann.

Das nächst Mal werden solche Beleidigungen ohne Vorwarnung gelöscht.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: Schluss-mit-lustig am 01. Dezember 2015, 16:36
Es ist daher ein starkes Stück (wenngleich begrüßenswert), dass ein Gerichtsvollzieher sich erlaubt, eine eigene Meinung zu haben und diese öffentlich zu äußern.

Solange der TO sich nicht vorstellt (insb. preisgibt, für wen er arbeitet) kann es sich bei ihm doch um jeden x-beliebigen Kauz handeln.

Weiß daher gar nicht, wieso hier so ein Gewese gemacht wird ...
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: Karlsruher am 01. Dezember 2015, 17:39
Also ich finde den Threadersteller mutig.Ich könnte die Arbeit die ein GV verrichtet mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.Ist doch nett das er uns auf dem laufenden haltet.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: PersonX am 01. Dezember 2015, 18:04
Zitat
Auf die Rechtmäßigkeit der Forderung will ich gar nicht eingehen. Nur ein Hinweis, die Vollstreckung hat diese nicht zu prüfen wenn der Gläubiger sie bestätigt und das Ersuchen / der Sachverhalt ansonsten keinerlei Hinweise erbringt.

Wahrscheinlich ist genau an dieser Stelle "wenn der Gläubiger sie bestätigt" das Problem.

Ohne auf eine Rechtmäßigkeit der Forderung einzugehen, sollte dieser Punkt doch per Gesetz genau geregelt sein, wie diese Bestätigung zu erfolgen hat.

Es sollte für einen Gläubiger also möglich sein diese Anforderungen zu erfüllen.
Diese Anforderung sieht sicherlich vor, dass vor einer Vollstreckung eine Bekanntgabe erfolgen sollte und diese Bekanntgabe bei Streit darüber auch nachweisbar sein sollte. Dazu gibt es sicherlich Vorschriften und diese sollten sicherlich eingehalten werden.
Es geht in vielen Fällen also wahrscheinlich nicht um eine Rechtmäßigkeit der Forderung, sondern schlicht um die Art und Weise der Bestätigung dieser. Dieser Vorgang hat mit einer möglichen Rechtmäßigkeit der Forderung keine Gemeinsamkeit.

Ob ein Threadersteller eine im Vollstreckungswesen tätige Person ist oder nicht, sollte hier dabei nicht von Interesse sein, weil diese Angaben hier nicht geprüft werden können. Es dazu also an einer Bestätigung bzw. Nachweis mangelt.

Zitat
Dank der Flut an Diskussionen ist mit richtigen Maßnahmekatalogen der Landesrundfunkanstalten auch ein sicheres, erfolgreiches und einfaches Arbeiten möglich. Das Druckmittel des Haftbefehls und der Wohnungsöffnung schreckt bis auf hartgesottene oder schlichtweg degenerierte Schuldner fast Jeden. Bei diesen ist aber bekanntlich nicht viel zu holen. Ich hege aber die Vermutung das ebensolche hier viel posten.

An dieser Stelle sei die Frage erlaubt, ob eine Einrichtung einen derartigen Einfluss auf die Exekutive haben darf?

Zitat
Ich denke nicht das sich Vater Staat hier die Butter vom Brot nehmen lassen wird.
Bereits Klagen bis in die höchsten Instanzen gegen den alten Rundfunkstaatsvertrag oder die IHK / HWK - Pflichtmitgliedschaften führen nicht zum Erfolg da dies ja ganze Institutionen über Nacht ohne Einnahmen lassen würde.

Wer oder was ist der Staat?
Wenn Abhilfe nicht möglich ist, dann ist der Staat an dieser Stelle überflüssig, weil der Staat die Bürger dann nicht mehr ausreichend schützt. Die Bürger haben das Recht sich selbst zu schützen auch gegen etwas was sich als Staat bezeichnet.
Ein alter Mann ca. 90 Jahre hat es auf der Straße gesagt, es würde sich nur etwas ändern, wenn der Kopf beseitigt wird.
Die Antwort war, die Zeit wird es zeigen, wie es sich ändern wird.
Eine Institution, welche neben einen nachrangigen Hauptzweck nur noch einen Zweck hat, sich selbst zu versorgen, hat sich überlebt.

Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: zuwider am 01. Dezember 2015, 18:25
Die Stimmung in meinem Bekanntenkreis ist wie damals '89 ...
Durch solche Marionetten verschärft sich die Sache nur noch, aber wo wird sich der Wutbürger dann wohl als erstes auslassen?
Ich möchte dann keine Knöllchen angebracht haben , nur weil keine Kriegspropaganda finanziert wurde ...
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: MeMyselfAndI am 01. Dezember 2015, 18:55
In diesem Forum herrscht eine fabelhaft konstruktive Diskussionskultur. Herzlichen Dank an die Betreiber und Mitstreiter, Ihr seid beeindruckend!
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: sparks am 01. Dezember 2015, 20:10
Das Druckmittel des Haftbefehls und der Wohnungsöffnung schreckt bis auf hartgesottene oder schlichtweg degenerierte Schuldner fast Jeden.

Den mit jedem Querulanten und Erfolg mit härteren Maßnahmen wird die Vollstreckung besser ....

Ich mußte über 70 Jahre alt werden, um mich jetzt mit Gerichtsvollziehern, Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Haftandrohung und anderen Schikanen herumschlagen zu müssen. Niemals hätte ich das gedacht, da ich mein ganzes Leben lang immer meine Schulden gezahlt und meinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen bin. Auch die einfache Rundfunkgebühr habe ich immer gezahlt, allerdings nur bis zum 31. 12. 2012. Deshalb ist diese Abqualifizierung als "hartgesottene oder schlichtweg degenerierte Schuldner" und "Querulanten"schon eine ziemliche Beleidigung. Aber Drohungen und Beleidigungen schüchtern mich nicht mehr ein.

Ich denke nicht das sich Vater Staat hier die Butter vom Brot nehmen lassen wird.
.....
Ich gebe bei all dem nachvollziehbaren Unmut zu bedenken... die Wahl der Mittel wird härter und der Staat wird in dieser Sache das letzte Wort haben.

Ich dachte, "Vater Staat" sei hier gar nicht beteiligt, da doch der öffentliche Rundfunk angeblich so "staatsfern" ist? Das diente doch immer als Rechtfertigung, warum der ÖRR nicht durch Steuermittel finanziert werden könne. Und jetzt wird plötzlich dem Staat gar noch "die  Butter vom Brot" genommen und er droht mit noch härteren Maßnahmen, wenn man die Zahlung – aus guten Gründen - verweigert? Wie paßt das zusammen?

Bereits jetzt macht mir die Eskalation große Sorgen.

Wer hat sie denn zu verantworten? Etwa die Bürger, die sich gegen diese ungerechte Zwangsabgabe wehren, die von "unseren Volksvertretern" einfach durchgewunken wurden, ohne sich im mindesten um die unzumutbaren Belastungen der Menschen mit niedrigem Einkommen zu scheren, während sie sich gleichzeitig Diätenerhöhungen gönnen, die höher sind als das Einkommen vieler Bürger? Generell ist es ja leider Usus geworden, schlampig gemachte Gesetze zu verabschieden, die dann Jahre später vom Verfassungsgericht kassiert oder revidiert werden müssen, weil sie die Grundrechte verletzen. Währenddessen haben aber wir Bürger an deren Folgen zu leiden und das erhöht natürlich den Unmut immer mehr.

Ich hoffe das sich jeder - der hier den empfohlenen Maßnahmenkatalog versucht zu nutzen um sich dem Rundfunkbeitrag zu entziehen - bewusst ist was da auf ihn zukommt.

Mein Entschluß, diesen widerrechtlichen "Beitrag" zu verweigern, stand von vornherein fest und die Konsequenzen waren mir von Anfang an ziemlich klar, noch ehe ich dieses Forum kannte. Ob und in wieweit ich den "empfohlenen Maßnahmekatalog" nutze, bleibt allein mir überlassen. Ich habe jedenfalls weit mehr Vertrauen zu diesem Forum als zu einem anonymen Poster, der sich als Gerichtsvollzieher ausgibt.

Zum Schluss steht man alleine vor dem Scherbenhaufen. :(

Den Scherbenhaufen haben wir längst, mindestens seit dem 1. 1. 2013 mit Inkrafttreten dieses ungerechten Gesetzes. Ich kann nur hoffen, daß es irgendwann vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird, falls es doch noch Recht geben sollte in unserem Land.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: LeckGEZ am 01. Dezember 2015, 21:01
Den Scherbenhaufen haben wir längst, mindestens seit dem 1. 1. 2013 mit Inkrafttreten dieses ungerechten Gesetzes. Ich kann nur hoffen, daß es irgendwann vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird, falls es doch noch Recht geben sollte in unserem Land.

So wie das Vorratsdatengesetz? Das nach kurzer Zeit von renitenten Politikern wiederbelebt wurde?

Ich glaube was das Volk erst lernen muss ist eben sich nicht auf die Couch zu legen und an Vater Staat zu glauben. In der heutigen Zeit wird es eminent wichtiger den mündigen Bürger zu leben. Die gewählten Volksvertreter und vor allem die ohne Wahlkreis, die per Listenplatz ihren Sitz immer sicher haben, und es sich leisten können bürgerfeindliche Gesetze zu verabschieden, im Wissen nie belangt zu werden, müssen lernen, das man nicht über das Volk regiert sondern nur in Koexistenz mit dem Volk und für das Volk, demokratisch legitimiert ist.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: pinguin am 01. Dezember 2015, 21:45
Ein identischer Text für 3 Themen, damit er nicht untergeht:

Der Inhalt ist insbesondere für Beamte und Mitarbeiter staatlicher Stellen maßgebend, sind sie bei Mißachtung europäischen Rechts haftbar.

Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates

vom 18. Dezember 2000 -> http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1448994890037&uri=CELEX:32001R0045

Zitat
Gegenstand der Verordnung

(1) Die durch die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften oder aufgrund dieser Verträge geschaffenen Organe und Einrichtungen, nachstehend "Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft" genannt, gewährleisten nach den Bestimmungen dieser Verordnung den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten; sie dürfen den freien Verkehr personenbezogener Daten untereinander oder mit Empfängern, die dem in Anwendung der Richtlinie 95/46/EG erlassenen einzelstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten unterliegen, weder beschränken noch untersagen.

Zitat
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Zitat
Artikel 49

Sanktionen

Jede vorsätzliche oder fahrlässige Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung zieht für Beamte oder sonstige Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften disziplinarische Maßnahmen gemäß den Bestimmungen und Verfahren nach sich, die im Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften oder in den für die sonstigen Bediensteten geltenden Beschäftigungsbedingungen niedergelegt sind.

Falls also ein nationaler Beamter meint, europäisches Recht würde ihn nichts angehen.

Der EuGH hat in seinen Datenschutzurteilen nur nochmals klargestellt, daß der Bürger ein Widerspruchsrecht hat. Setzt sich der Beamte oder Mitarbeiter einer staatlichen Stelle darüber hinweg, ist er für alle Folgen haftbar, die dem einzelnen Bürger aus dem Rechtsbruch des Beamten oder Mitarbeiters einer staatlichen Stelle entstehen.


Edit "Bürger":
Bitte nicht weiter abschweifen vom Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: lex am 02. Dezember 2015, 10:16
und ein Blick in den Briefkasten kann ebenfalls hilfreich sein.

Ich nehme mal an, dass es schwierig wird, den Inhalt nur durch den Briefkastenschlitz zu untersuchen und behaupte mal, dass sie hier "eingebrochen" sind, um sich Informationen zu beschaffen, ist das richtig? Nur als Hinweis, die Wohnung ist nach dem GG geschützt. Der Briefkasten gehört ebenfalls zur Wohnung.

Wenn sie also Eigentum entwendet haben, um an Informationen zu gelangen, ist dies eine Straftat, die verfolgt werden muß.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: Miklap am 02. Dezember 2015, 16:26
Nehmt bitte etwas Rücksicht auf unser neues Mitglied!

Unter Berücksichtigung der Aussagen vieler Gelehrten, Professoren, Anwälte, zahlreichen Juristen,
welche ebenso ein politisches Amt bekleiden und demnach ALLE wissen dass dieser Vertrag verfassungswidrig ist,
finde ich es sehr fraglich dass DIESER (angebliche) GV tatsächlich gemäß seiner Überzeugung davon ausgeht, dass für einen Rundfunk (!)
das ganze Volk (Rentner, Studenten, reiche Millionäre, Familien die unter den Existensminimum leben müssen)
einen einheitlichen Beitrag zur Finanzierung eines Unternehmens leisten müssen...

ER wäre dann zwangläufig: "die Boshaftigkeit in Person"



Hypothetisch:
Wenn ein GV in diesen Forum eine Meinung vorträgt, in welcher er zudem Recht mit Unrecht verwechselt
und sich auch noch anmaßt die Mitglieder hier im Forum zu bedrohen, mit dem Ziel Ängste zu schüren,
sogar noch freudig einen Fortschritt weiterer Maßnahmen zwecks Eintreibung der Beiträge anzeigt,
dann grenzt dass teilweise an einen Realitätsverlust... auch unter "Antisoziale Persönlichkeitsstörung" bekannt
und nur schwer zu behandeln...

 Ich würde es beängstigend finden, wenn so ein dummer Mensch als GV unterwegs wäre -
würde mich aber zugleich bestärken "die Gewalt des Volkes" mehr als denn je zu unterstützen!

Das verborgene Böse:
http://de.sott.net/article/1043-Das-verborgene-Bose-Der-psychopathische-Einfluss (http://de.sott.net/article/1043-Das-verborgene-Bose-Der-psychopathische-Einfluss)
Psychopathie ist grundsätzlich eine emotionale Funktionsstörung.

Zitat
[...] wenn ich erkläre, wie Psychopathen sich immer selbst maskieren,
wenn sie nach Machtpositionen streben, wird es hilfreich sein, sich Folgendes ins Gedächtnis zu rufen:
Wenn ein rational denkender Mensch seine Logik anzuwenden sucht, in dem Bemühen,
den Grund für die Zielsetzung oder die Handlung eines Psychopathen zu verstehen,
wird er scheitern.


Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: nopagonada am 02. Dezember 2015, 17:58
Bisher habe ich in jedem meiner Fälle entweder eine Zahlung erwirkt oder der Gerichtsvollzieher hat die Vermögensauskunft ggf. nach Verhaftung übersandt.

Bisher waren Sie auch noch nicht bei Person N.

Ich gebe bei all dem nachvollziehbaren Unmut zu bedenken... die Wahl der Mittel wird härter und der Staat wird in dieser Sache das letzte Wort haben. Sollten solche Proteste Erfolg haben sind wir bald am Streiten hinsichtlich aller Einnahmebeschaffungen. Leben wollen wir hier alle, aber die Beschlüsse unserer gewählten Volksvertreter wollen wir nur übernehmen wenn sie uns in den Kram passen. ^^

Es gibt meines Wissens keine andere Art der "Einnahmebeschaffung" in Deutschland, egal welche Abgabe in Form von Steuer, Beitrag, Gebühr oder ähnliches das sein könnte, deren Tatbestandsvoraussetzungen so rigoros sind:
Die Rundfunkbeiträge im privaten Bereich haben mit der Nutzung des Rundfunks rein gar nichts mehr zu tun sondern knüpfen an ein menschliches Grundbedürfnis an, nämlich das Wohnen. Es wird damit ein unausweichlicher Abgabentatbestand geschaffen. Pauschalabgaben auf ein menschliches Grundbedürfnis sind jedoch schlichtweg grundgesetzwidrig und verstoßen gleich gegen mehrere Artikel.

Viele denken sich möglicherweise dabei, immerhin habe ich dafür auch öffentliches Fernsehen. Aber die ganzen Nichtnutzer spüren diese Ungerechtigkeit mit voller Härte. Da könnte man genau so die Kopfsteuer einführen oder eine sonstige Abgabe auf die bloße Existenz. So etwas ist nichts anderes als ein Schritt zurück in den Feudalismus.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: thomas1601 am 04. Dezember 2015, 01:02
Hallo, ich bin selber "Vollstreckungsdienkraft" im Außendienst und kann den Unmut der Bürger teilen, ich konnte bereits einige Vollstreckungsersuchen an den Beitragsservice zurücksenden, die meiner Meinung nach zu Unrecht erwirkt worden sind. Viele Diskussionen mit meinen Vorgesetzten sind bereits vergangen, weil die Vollstreckungsersuchen nicht unterschrieben sind usw. Meine Mittel sind daher beschränkt. Allerdings helfe ich dem Bürger so gut wie ich kann, schließlich werde ich aus Steuermitteln bezahlt.

"Zu den allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen gehört i.d.R. ein zugestellter/ bekanntgegebener Verwaltungsakt/ Bescheid.
Dies ist gem. faktisch aller Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder u.a. i.V.m. §41 VwVfG vorgegeben und wird in eindrucksvoller Weise selbst im BGH-Beschluss vom Juni 2015 konstatiert..."

Wie soll ich oder irgendjemand Anderes in der Vollstreckung dies sicherstellen können? Selbst mit Zustellungsurkunde weiß ich nicht ob der Postbote es auch in den Briefkasten geworfen hat. Den Beweis könnte ich für mich nur erbringen, wenn ich den Festsetzungsbescheid selber in den Briefkasten geworfen habe. Ich muss mich auf die vorherigen Stellen verlassen können, ansonsten würde jede Vollstreckung ad absurdum geführt werden und in einem organisatorischen Chaos enden!

„Wenn der Staat beschließt, dass alle Rundfunkverweigerer durch die Gerichtsvollzieher ohne Warnung erschossen werden dürfen. Sind Sie dann der erste mit einer Waffe in der Hand? Stur das Gesetz durchsetzen, ohne zu hinterfragen ob es richtig ist. Ich dachte immer diese Zeiten haben wir hinter uns gelassen..."

Nein ich werde nicht schießen. Allerdings bleibt immer noch die Frage ob es nicht doch bestimmte Grundregeln geben sollte um die Gesellschaft zu ordnen. Oder ist jegliche Vollstreckung schon illegal. Außerdem nützen mir solche Vergleiche nichts, da ich nicht glaube, dass man aus einer Handlung auch auf eine Andere schließen kann! Falls sie es doch können, probieren sie ihr Glück an der Börse!

Mich würde viel mehr interessieren, wie ihr euch eine neue Gesellschaftsordnung vorstellt in der es all diese Probleme nicht gibt??? Ist absolute Gerechtigkeit für Jeden überhaupt zu erreichen??? Wo soll der Staat eingreifen und wo nicht, oder soll  man gar  komplett auf den Staat verzichten??? Fragen über Fragen. Leider konnte mir bis jetzt kein Zahlungsverweigerer darauf eine Antwort geben!

Rechtschreibfehler darf man behalten, ist ja schon spät :)
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: Sebastian am 04. Dezember 2015, 06:56
Leider gehst du auf die wichtigsten Punkte überhaupt nicht ein, sondern beisst dich an 2 "unwichtigen" Zitaten fest.

Eine Vollstreckung ist dann nicht rechtens, wenn mindestens einer der Punkte, die zu ihr führt nicht gerichtsfest beweisbar ist.

Wie du sicherlich weisst, ist der Bescheid ein rechtliches Mittel von Behörden, um Geldleistungen von Bürgern zu verlangen.

Der Bußgeldbescheid bei Verkehrssündern, der Steuerbescheid nach einer Steuererklärung usw. usf. Jeder dieser Bescheide ist korrekt ausgefüllt, mit allen wichtigen Merkmalen versehen und im Zweifel wird er erneut gerichtsfest beweisbar versendet. Es genügt, dass er gerichtsfest versendet wurde, d.h. nach den anerkannten und vom Gericht bestätigten Methoden, so dass ein Richter den Zugang anerkennt.

Nur der Beitragsservice, bzw. die ÖR Anstalten können keine richtigen Bescheide versenden, oder wollen es gar nicht. Es gibt genügend Fälle, in denen ein Bescheid per Postzustellurkunde zugestellt wurde, und damit gerichtsfest beweisbar zugestellt worden ist.

Die rechtlichen Mittel des Bescheideten der Erinnerung dienen genau diesem Zweck. Ich erinnere die vollziehende Gewalt daran, dass etwas an der Vollstreckungskette nicht in Ordnung ist. Demnach ist es die Aufgabe dieser Organe dem "Geschädigten" auch rechtliches Gehör zu verschaffen. Es gilt nämlich nach wie vor der Grundsatz vor Gericht: "In dubio pro reo" - Also, im Zweifel(!) für(!!) den Angeklagten, und nicht gegen ihn.

Wenn der ÖRR als "Behörde" einen Bescheid erstellt und ihn gerichtsfest beweisbar zustellt, dann kann und muss der Vollstrecker auch vollstrecken, es sei denn die Behörde gibt dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, sollte er gestellt worden sein, statt.

Einfach alle rechtlich eingerichteten und zum Schutz der Bürger installierten Hürden einer Vollstreckung zu umgehen schaden in erster Linie nur unserem Glauben an das Grundgesetz und die Rechtsstaatlichkeit unseres Landes.

Jede andere Behörde in diesem Land kann und wird im Zweifelsfall immer legitime Mittel verwenden, um einen Zugang, oder die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu beweisen, nur der ÖRR bzw. sein Stellvertreter - welchen ich in dieser Funktion anzweifle - der Beitragsservice können sich es herausnehmen auf die bereits genannten Wege und Vorgehensweisen zu verzichten und setzt euch widerrechtlich zur Beschaffung von bestrittenen Forderungen ein!

Denke doch vielleicht erstmal darüber nach!
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: noGez99 am 04. Dezember 2015, 08:28
Hallo, ich bin selber "Vollstreckungsdienkraft" im Außendienst ...
@thomas1601

Hallo,
ich finde es schön dass Du dich hier meldest.
Geordnete Vollstreckungen sind meiner Meinung nach leider notwendig um den Frieden in unserer Gesellschaft zu erhalten.
Es geht nicht dass der Gläubiger zum Gewehr greift um die Schulden einzutreben.

Was mir aber auffällt ist die Rechtserosion besonders beim Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice:
Stempel und Dienstsiegel:                    nicht notwendig
Unterschrift:                                         nicht notwendig
Genaue Bezeichung des Gläubigers:    nicht notwendig
Nicht rechtsfähiger Gläubiger!
Keine genaue Bezeichnung der Bescheide.

Dabei wäre es doch so einfach ein Vollstreckungsersuchen zu erstellen das den "alten" Anforderungen genügt
Im Computer sind doch alle Daten vorhanden.

Kann eigentlich jeder Scherzbold ein Vollstreckungsersuchen ausdrucken beim GV in den Briefkasten werfen und der GV maschiert dann los?
(Bei den niedrigen Anforderungen ist das ja noch nichtmal Urkundenfälschung)
Oder per eMail? Die Absenderangabe ist ja simpel zu fälschen, das sehe ich täglich bei meinen Spams.

Ich finde das sehr erschreckend und es macht mir Angst um unser Rechstsystem. 
Vielleicht kannst Du Deine Meinung dazu sagen.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: thomas1601 am 04. Dezember 2015, 08:55
Hallo noGez99,

ich gebe dir teilweise auch Recht, der Umgang, den die Landesrundfunkanstalten mit den Bürgern pflegen ist mehr als dürftig, um es mal zart auszudrücken.

Wie ich schon geschrieben habe, habe ich die Möglichkeit die Vollstreckung zu verweigern, wenn erhbeliche Zweifel an der Richtigkeit der Zustellung bestehen, allerdings reicht da meistens ein "Ich habe den Bescheid nicht erhalten" nicht aus (zumindest meiner Vorgesetzten nicht).

In welchem Gesetz finde ich, dass die Bescheide der Landesrundfunkanstalten gerichtsfest zugestellt werden müssen? Leider ist es auch nicht meine Aufgabe dies zu prüfen, wie sollte ich auch? Ich war bei der Übersendung nicht dabei. Falls Zweifel bestehen, obliegt der Prüfung der Legislativen. Als Teil der Exekutiven, darf ich in diesem fall keine Wertung vornehmen. Zumindest meiner Ansicht nach, ich lasse mich aber auch gerne korrigieren (bitte mit ensprechendem Gesetzestext als Argumentationshilfe).

"Jede andere Behörde in diesem Land kann und wird im Zweifelsfall immer legitime Mittel verwenden, um einen Zugang, oder die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu beweisen, nur der ÖRR bzw. sein Stellvertreter - welchen ich in dieser Funktion anzweifle - der Beitragsservice können sich es herausnehmen auf die bereits genannten Wege und Vorgehensweisen zu verzichten und setzt euch widerrechtlich zur Beschaffung von bestrittenen Forderungen ein!"

Das stimmt so nicht ganz. Denn auch Steuerbescheide: Grundsteuer, Hundesteuer usw. werden ebenfalls ohne Postzustellungsurkunde verschickt. Erst im Zweifel mit PZU. Vielleicht sollten einfach alle Bescheide mit PZU verschickt werden, Ende. Dann wären deine Zeifel ausgeräumt noGez99? Oder findest du dann andere Sachen? Geht es dir wirklich nur um die Zustellung?

Ich sehe gerade deine zweite Antwort. Ja da gehe ich voll und ganz mit dir überein!!! Ich habe schon mehrmals meiner Vorgesetzten mitgeteilt, dass diese Vollstreckungsersuchen aus meiner Sicht Klopapier sind und nicht den Anforderungen des Vwvfg entsprechen. Die Argumentation dafür ist, dass die Schnittstellen nichts anderes hergeben. Wh.. th. Fu..? Mit solchen Antworten kann man dann Leben oder nicht. Gut, dass uns der Bundesgerichtshof rechtzeitig in den Rücken gefallen ist. Damit waren alle Zweifel meiner Vorgestzten vom Tisch.

Zecks einwandfreie Vollstreckungsersuchen, auch diese kann man fälschen. Zwar mit erhöhten Mitteln, aber eine Unterschrift und gerade ein Dienstsiegel sind ebenso nicht absolut fälschungssicher (es werden immer Zweifel bleiben).

Die Bezeichnung des Gläubigers?? Momentan ein absoluter Witz! Aber die Gläubigerbezeichnung kann im Zweifel manuell auf dem Vollstreckungsauftrag hinzugefügt werden und ist leider richtig in unserem Programm vermerkt, nur nicht auf dem Auftrag selber.

Aber du hast absolut Recht an der fälschungssicheren Übersendung der Vollstreckungseruschen muss unbedingt gearbeitet werden!

Für vernünftige Argumentationshilfen bin ich immer dankbar.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: Sebastian am 04. Dezember 2015, 09:18
Wie ich schon geschrieben habe, habe ich die Möglichkeit die Vollstreckung zu verweigern, wenn erhbeliche Zweifel an der Richtigkeit der Zustellung bestehen, allerdings reicht da meistens ein "Ich habe den Bescheid nicht erhalten" nicht aus (zumindest meiner Vorgesetzten nicht).

In welchem Gesetz finde ich, dass die Bescheide der Landesrundfunkanstalten gerichtsfest zugestellt werden müssen? Leider ist es auch nicht meine Aufgabe dies zu prüfen, wie sollte ich auch?

"Jede andere Behörde in diesem Land kann und wird im Zweifelsfall immer legitime Mittel verwenden, um einen Zugang, oder die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu beweisen, nur der ÖRR bzw. sein Stellvertreter - welchen ich in dieser Funktion anzweifle - der Beitragsservice können sich es herausnehmen auf die bereits genannten Wege und Vorgehensweisen zu verzichten und setzt euch widerrechtlich zur Beschaffung von bestrittenen Forderungen ein!"

Das stimmt so nicht ganz. Denn auch Steuerbescheide: Grundsteuer, Hundesteuer usw. werden ebenfalls ohne Postzustellungsurkunde verschickt. Erst im Zweifel mit PZU. Vielleicht sollten einfach alle Bescheide mit PZU verschickt werden, Ende. Dann wären deine Zeifel ausgeräumt noGez99? Oder findest du dann andere Sachen? Geht es dir wirklich nur um die Zustellung?

Ganz einfach:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__37.html

§ 37 Abs. 2 SGB X
Zitat
"[...]im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen."

Da steht es schwarz auf weiss: Wenn der Schuldner den Zugang schlicht bestreitet, muss die Behörde den Zeitpunkt des Zugangs nachweisen. Dies geschieht üblicherweise mit PZU.

Hierzu gibt es bereits höchstinstanzliche Urteile! (vgl. http://www.jusmeum.de/urteil/bfh/43f022aa73099d504cd67c28d39a9f37a08d81e5d9ca2852df1be85830856015 und http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0)


Andere Behörden versenden den Bescheid im Zweifel natürlich mit PZU, wie du es geschrieben hast, natürlich im Zweifel, denn es gilt das Gebot der Sparsamkeit, und da es der Lebenswirklichkeit entspricht, dass >90% aller Briefe ankommen, wäre es nicht sparsam grundsätzlich alle Bescheide per PZU zu versenden.

Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: thomas1601 am 04. Dezember 2015, 12:34
Gute Sache, nur fehlt hier noch die Definition "im Zweifel", für die meisten würde ein: "ich habe den Bescheid nicht erhalten", ausreichen,  um den Zweifel zu erhärten. Allerdings bleibt die Frage, ob dieser Zweifel reicht um die Vollstreckung einzustellen oder ob durch die Judikative dieser Zweifel festgestellt und erhärtet werden muss?

Als Beispiel: Es gab ein Ersuchen, dass nachweislich falsch zugestellt wurde, da diese Person lt. Einwohnermeldeamt dort nie wohnte, in diesem Falle habe ich die Vollstreckung auch erfolgreich verweigert (für mich und Vorgesetzten eindeutig).

Zur PZU, auch hier kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass der Postbote nur einen Zettel ausfüllt und die ganze Sache in den nächsten Fluss wirft (leider gab es bei uns schon so einen Fall). Wäre er nicht erwischt worden, hätte dieser Zweifel nie erhärtet werden können. Es handelt sich hierbei um eine Kontrollillusion, die nie (selbst mit PZU) zu 100% erreicht werden kann. Erreicht man durch die PZU wirklich 100% Sicherheit? Es wäre aber besser alles per PZU zuzstellen, als sich diese Sachen hinterher anzutuen.

"Da steht es schwarz auf weiss: Wenn der Schuldner den Zugang schlicht bestreitet, muss die Behörde den Zeitpunkt des Zugangs nachweisen. Dies geschieht üblicherweise mit PZU."

Steht es dort wirklich schwarz auf weiß? Oder entspricht es erstmal nur deiner Ansicht oder kann mas es auch anders interpretieren?

Aber danke für die Hinweise, ich werde mich mit dem Thema Beweislast nochmals genauer auseinandersetzen.

P.s. ich stelle diese Fragen nicht um dich anzugreifen.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: Sebastian am 04. Dezember 2015, 12:45
Ich habe dir die passenden Gerichtsurteile und Links hinzugefügt. Es ist nicht meine Ansicht, dass das Bestreiten des Zugangs bereits "im Zweifel" bedeutet, sondern dies wurde bereits höchstrichterlich festgestellt. Gerne kann ich dir auch hierzu die folgenden Urteile zitieren:

BGH / Bundesgerichtshof (Urteil vom 27.05.1957 - II ZR 132/56

Zitat
Auch der Zugang einer schriftlichen Mahnung nach VVG § 39 bedarf des vollen Beweises. Er kann nicht schon mit dem Nachweis, dass das Mahnschreiben als Einschreibesendung abgesandt worden ist, nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins als erbracht angesehen werden.

BFH / Bundesfinanzhof Beschl. v. 04.07.1986, Az.: VII B 151/85

Zitat
Zum Erlaß eines Leistungsbescheids ist erforderlich, daß er bekanntgegeben wird (vgl. § 3 Abs. 2 Buchst. c VwVG; BFHE 118, 533, BStBl II 1976, 581). Die Bekanntgabe erfordert den Zugang des Leistungsbescheids, den in Zweifelsfällen die Verwaltung nachzuweisen hat; zur Begründung dieser Nachweispflicht reicht es grundsätzlich aus, daß der Zugang schlechthin bestritten wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Dezember 1976 I R 240/74, BFHE 121, 142, 147, BStBl II 1977, 321, und vom 12. August 1981 I R 140/78, BFHE 134, 213, BStBl II 1982, 102).

BSG / Bundessozialgericht · Urteil vom 26. Juli 2007 · Az. B 13 R 4/06 R

Zitat
Ob das Hinweisschreiben dem Kläger zugegangen ist, hat das LSG nicht festgestellt. Seiner Rechtsansicht folgend, hat es diesen Umstand für unerheblich gehalten. Soweit es darüber hinaus ausgeführt hat, "nach den sog Regeln des Anscheinsbeweises (müsse) davon ausgegangen werden", dass eine "Zustellung" des Schreibens erfolgt sei, weil bei der BfA kein Rücklauf zu verzeichnen sei, beruht diese Feststellung auf einem Rechtsirrtum. Die Rechtsprechung hat bereits geklärt, dass ohne eine nähere Regelung weder eine Vermutung für den Zugang eines mit einfachem Brief übersandten Schreibens besteht (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 15.5.1991 - 1 BvR 1441/90, NJW 1991, 2757; ebenso bereits Bundesfinanzhof <BFH> vom 23.9.1966, BFHE 87, 203) noch insoweit die Grundsätze des Anscheinsbeweises gelten (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung: S 73; Bundesgerichtshof <BGH> vom 5.4.1978 - IV ZB 20/78, VersR 1978, 671; BGH vom 24.4.1996 - VIII ZR 150/95, NJW 1996, 2033, 2035 aE) .

Auch wenn nach der Lebenserfahrung die weitaus größte Anzahl der abgesandten Briefe beim Empfänger ankommt, ist damit lediglich eine mehr oder minder hohe Wahrscheinlichkeit für den Zugang einer Briefsendung gegeben. Der Anscheinsbeweis ist aber nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (BGH vom 27.5.1957, BGHZ 24, 308, 312). Denn die volle Überzeugung des Gerichts vom Zugang lässt sich auf eine - wenn auch große - Wahrscheinlichkeit nicht gründen (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66, 71).

Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob das übersandte Schriftstück einen Verwaltungsakt enthält und somit die Bestimmung des § 37 Abs 2 SGB X (oder eine der Parallelvorschriften des § 41 Abs 2 Verwaltungsverfahrensgesetz bzw § 122 Abs 2 Abgabenordnung) unmittelbar anwendbar ist. Hiernach gilt die Fiktion, ein schriftlicher Verwaltungsakt sei am dritten Tage nach der Abgabe zur Post bekannt gegeben, nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang und seinen Zeitpunkt nachzuweisen. In diesem Sinne aber bestehen schon dann "Zweifel", wenn der Adressat den Zugang - schlicht - bestreitet (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66, 71). Im Ergebnis nichts anderes gilt jedoch in anderen Rechtsbereichen; auch im Zivilrecht zB hat der Erklärende (bzw jener, der sich hierauf beruft) den Zugang einer Erklärung zu beweisen (so zB zur Mängelanzeige nach § 377 Handelsgesetzbuch: BGH vom 13.5.1987, BGHZ 101, 49, 55; dort auch dazu, dass eine Mängel"anzeige" empfangsbedürftig ist) .

Es ist nicht meine Meinung, wie "im Zweifel" zu deuten ist, sondern es ist bereits mehrfach höchstrichterlich entschieden worden, was der Begriff bedeutet.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: Bürger am 05. Dezember 2015, 02:41
Gute Sache, nur fehlt hier noch die Definition "im Zweifel", für die meisten würde ein: "ich habe den Bescheid nicht erhalten", ausreichen,  um den Zweifel zu erhärten. Allerdings bleibt die Frage, ob dieser Zweifel reicht um die Vollstreckung einzustellen oder ob durch die Judikative dieser Zweifel festgestellt und erhärtet werden muss?

In Ergänzung zum Vorkommentatoren erlaube ich mir, mich noch einmal vom Beginn des Threads selbst zu zitieren:
[...]
Jedoch spielt die Aussage bzgl. der "Schulungen" der Gerichtsvollzieher (u.a. auch durch ARD-ZDF-GEZ direkt) auch allgemein auf die hinlänglich bekannten Informationsschreiben von ARD-ZDF-GEZ an die Vollstreckungsstellen an...

Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html

BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15958.0.html

...welche jedoch die - insbesondere in Bezug auf nicht zugestellte Bescheide - ziemlich eindeutige Gesetzeslage und höherinstanzliche Rechtsprechung kategorisch ignorieren

hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html

...und insofern die Vollstreckungsstellen zumindest in diesem Zusammenhang (vorsätzlich?) irreleiten.
[...]

Unter letztgenanntem Link ist insbesondere auch bzgl. der "Zweifel" nochmals eingehend nachzulesen, dass
- Zweifel schon dann bestehen, wenn der Betroffene den Zugang - schlicht - bestreitet
- diese Zweifel i.d.R. nicht näher "substantiiert", d.h. nicht näher begründet werden müssen (...wie sollte man auch?!?)
- im Zweifel die Behörde den Zugang nachzuweisen hat

Insofern wäre es wohl an der Zeit, dass sich die Vollstreckungsstellen einschl. deren Chefs und Chefinnen sowie die Mitarbeiter und Beauftragen auch dahingehend einmal weiterbilden...
...und nicht pauschal dem Bürger "reine Schutzbehauptungen" unterstellen.

Im Übrigen verweise ich auch immer wieder gern auf diese Zusammenfassung der Vollstreckungsproblematik...

Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html
Interpretation / Analyse / Gegenreaktion auf Interpretationen des BGH-Beschlusses vom 11.06.15


Besten Dank für die konstruktive Diskussion aller.
Einige der letzten Beiträge liefen Gefahr, die Diskussion abschweifen zu lassen und wurden daher mit Hinweis an die Kommentatoren gelöscht.
Der Thread wird nunmehr wieder freigegeben, verbunden mit der Bitte, die Diskussion weiterhin weitestgehend stringent zu halten und eng am Kern-Thema dieses Threads zu bleiben, welches da lautet
Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Vollstreckungs-Ablauf - allgemeine Erfahrungen aus der Praxis
Beitrag von: Kurt am 23. Juli 2016, 14:59
Gute Sache, nur fehlt hier noch die Definition "im Zweifel", für die meisten würde ein: "ich habe den Bescheid nicht erhalten", ausreichen,  um den Zweifel zu erhärten. Allerdings bleibt die Frage, ob dieser Zweifel reicht um die Vollstreckung einzustellen oder ob durch die Judikative dieser Zweifel festgestellt und erhärtet werden muss?

VG Hannover vertrat 2004 bzgl. angeblich nicht zugegangener Gebührenbescheide folgende Rechtsauffassung:

Zitat
1. Der Vollstreckungsschuldner kann sich im gerichtlichen Verfahren darauf berufen, dass ihm der Leistungsbescheid nicht wirksam bekannt gegeben worden ist.

2. Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht.

VG Hannover · Urteil vom 29. März 2004 · Az. 6 A 844/02
http://openjur.de/u/316293.html


Also sollte es 12 Jahre später "eigentlich" die gleiche Rechtsauffassung haben  >:D
An den Vorgaben hat sich ja nichts geändert: Gebührenbescheide nennen sich nun Beitragsbescheide.
"Also: aus Raider wurde Twix - aber sonst änderte sich nix"

Gruß
Kurt