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Umfrage

Eine Rechtsbeugung mit Unterwanderung der demokratischen freien finanziellen Willensentscheidung bezüglich der ö.-r. Medienoption darf es nicht geben. Ich habe oder werde eine Strafanzeige wegen der Rechtsbeugung für die folgende Region aufgeben:

Baden-Württemberg
10 (10.4%)
Bayern
18 (18.8%)
Berlin
9 (9.4%)
Brandenburg
4 (4.2%)
Bremen
0 (0%)
Hamburg
3 (3.1%)
Hessen
3 (3.1%)
Mecklenburg-Vorpommern
3 (3.1%)
Niedersachsen
13 (13.5%)
Nordrhein-Westfalen
19 (19.8%)
Rheinland-Pfalz
2 (2.1%)
Saarland
0 (0%)
Sachsen
5 (5.2%)
Sachsen-Anhalt
1 (1%)
Schleswig-Holstein
4 (4.2%)
Thüringen
2 (2.1%)

Stimmen insgesamt: 95

Autor Thema: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung  (Gelesen 106105 mal)

K
  • Beiträge: 2.239
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#60: 09. November 2015, 22:44
Zitat
Gerichtsverfassungsgesetz
§ 146
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/GVG/146.html

Zitat
Stellung

Als Beamte sind Staatsanwälte – anders als Richter – weisungsgebunden (§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz)[1] und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 144 GVG) (§ 147 GVG). Damit ist die Einflussmöglichkeit auf die Staatsanwaltschaften und Staatsanwälte gegeben,[2] zumal die Weisungsgebenden nicht an die Schriftform gebunden sind.[3][4] Ein Weisungsbeispiel berichtete die Süddeutsche Zeitung im Zusammenhang mit dem Fall Mollath.[5]

Einem Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft eines Landes sind übergeordnet:

    der Staatsanwalt als Gruppenleiter (früher und seit 1. Januar 2011[6] in Baden-Württemberg wieder: Erster Staatsanwalt; je nach Land ggf. als Unterabteilungsleiter oder Vertreter des Abteilungsleiters),
    der Oberstaatsanwalt (als Abteilungsleiter),
    der Leitende Oberstaatsanwalt (als Behördenleiter),
    der Generalstaatsanwalt (Leiter der übergeordneten Behörde),
    der Justizminister oder Justizsenator (Berlin, Bremen und Hamburg) des jeweiligen Landes.

Diesen Vorgesetzten muss der sachbearbeitende Staatsanwalt in bestimmten Fällen über das Verfahren und seine durchgeführten oder geplanten Maßnahmen berichten, beispielsweise in Verfahren, die sich gegen Politiker richten oder aus anderen Gründen weitere Kreise beschäftigen können. Das Weisungsrecht der vorgesetzten Stellen wird jedoch durch das Legalitätsprinzip und die Bindung an geltendes Recht beschränkt.[7] Insbesondere die Strafbarkeit der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 Strafgesetzbuch) und der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) begrenzen das Weisungsrecht.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt

Zitat
Weisungsrecht

Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive von den Gerichten unabhängig und den Richtern weder übergeordnet noch unterstellt. Sie ist jedoch, im Gegensatz zu den Gerichten, mit Beamten besetzt und hierarchisch gegliedert. An ihrer Spitze steht auf Landesebene an den Landgerichten ein Leitender Oberstaatsanwalt. Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt an den Oberlandesgerichten unterstellt. Für die Dienstaufsicht und sämtliche Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der Staatsanwaltschaften ist das jeweilige Landesjustizministerium zuständig. Innerhalb dieser Hierarchie bestehen von unten nach oben Berichtspflichten sowie von oben nach unten Weisungsbefugnisse.

Auf Bundesebene besteht die Bundesanwaltschaft. Die Bundesanwälte unterstehen dem Generalbundesanwalt. Dieser ist wiederum dem Bundesjustizministerium unterstellt. Das Weisungsrecht besteht nur jeweils auf Bundes- oder Landesebene, so dass die Landesebene nicht von der Bundesebene weisungsabhängig ist.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_%28Deutschland%29


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 2.239
Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#61: 10. November 2015, 11:27
Zitat
Verwaltungsrichter
Der Innenminister sucht die Verwaltungsrichter aus den Reihen seiner Beamten aus und er hat über sie die Beförderungshoheit. Er ist der Dienstvorgesetzte des Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Von diesem führt eine Dienstaufsichtskette bis hinunter zu den Richtern des Verwaltungsgerichts, die über die Klage des Bürgers zu entscheiden haben. Zur Dienstaufsicht gehört auch die Beurteilung der Verwaltungsrichter in Dienstzeugnissen. Die Kriterien, nach denen beurteilt wird, legt die politische Instanz – der Innenminister – fest. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes und die Präsidenten der Verwaltungsgerichte sind an die ministerielle Festlegung gebunden. Die Dienstzeugnisse entscheiden maßgeblich darüber, ob ein Richter Karriere macht oder nicht. Die Verwaltungsrichter können für Ihr Verhalten und Tun mit Beförderung belohnt werden. Man kann ihnen auch die Belohnung versagen.

Würde der Kläger vor dem Verwaltungsgericht, würden überhaupt lebenserfahrene Bürger noch auf eine zureichende richterliche Unabhängigkeit vertrauen, wenn sie darüber aufgeklärt wären, dass ihre Richter in einer solchen persönlichen Abhängigkeit von dem obersten Organ der gegnerischen Prozesspartei (der Staatsregierung) leben und arbeiten?

Quelle: http://www.gewaltenteilung.de/ad-absurdum
abgerufen am 10.11.2015 gegen 11:20 CET


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

V
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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#62: 10. November 2015, 11:58
Die Justizminister der Länder behaupten in Antworten auf unsere Anfragen, dass die Verwaltungsrichter unabhängig wären:

RECHTSBEUGUNG - Waren die bisherigen Urteile von d. Politik bewusst manipuliert?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg106708.html#msg106708
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg105426.html#msg105426
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg106759.html#msg106759


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m
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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#63: 11. November 2015, 09:44
Anbei die Endversion der Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft:


Zitat
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung - Beschwerde wegen Nichtverfolgung von Straftaten und der Verschleppung von Ermittlungen, Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft X: xyz


Sehr geehrte Frau Generalstaatsanwältin,

hiermit lege ich eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Staatsanwalts A von der Staatsanwaltschaft X vom tt.mm.jjjj ein.

Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat liegen vor und sind offensichtlich. Das Nicht-Einschreiten trägt zur Verschleppung der Ermittlungen bei.

Der elementare Verstoß und Rechtsbeugung basiert auf der Verletzung der Rechtsnormen durch bewirkte unzulässige Besser- bzw. Schlechterstellung der an dem jeweiligen Verfahren beteiligten Personen durch einen oder mehrere Richter. Die Rechtsbeugung stellt einen echten Straftatbestand dar.

Sollten Sie über das bereits zitierte Urteil des VerfGH RP (Urteil vom 13. Mai 2014 -VGH B 35/12) in der Strafanzeige noch andere konkrete Fälle der Rechtsbeugung benötigen, so sind die Klagen mit der Beteiligung des Rechtsbeistands Herrn Bölck geeignete Fälle, um gegen die Rechtsbeugung in konkreten Fällen vorzugehen.

Anbei ein weiterer Anhaltspunkt für die Rechtsbeugung im Rahmen der Rundfunkbeitragsurteile:

BVerfGE 31, 314 - 2. Rundfunkentscheidung / Tätigkeit der Rundfunkanstalten
http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html
Zitat
„Es darf indessen nicht außer acht gelassen werden, daß sich der Gesetzgeber nicht beliebig der Fiktion bedienen kann. Ihm sind unter anderem bestimmte Grenzen auch dadurch gesetzt, daß der Verfassungsgesetzgeber, wenn er direkt oder indirekt auf Begriffe Bezug nimmt, die er der allgemeinen Rechtsordnung entlehnt, diese nicht mit einem beliebigen Inhalt füllen kann.“

Der Gesetzgeber darf eine Fiktion nicht als Mittel einsetzen, um entgegen der Wirklichkeit ein bestimmtes Ziel zu erreichen.

Die Fiktion besteht auch in der aufgedrängten Möglichkeiten der Nutzung der öffentlich-rechtlichen Option, worauf die wiederkehrenden Zwangszahlungen gestützt sein sollen. Die Fiktion mündet in einer Nötigung und Belästigung der Nichtnutzer dieser ö.-r. Option.

Der Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option und die aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer wollen nichts mit der wiederkehrenden Nötigung und Belästigung durch die finanziell aufgedrängte überflüssige Zusatz-Option zu tun haben. Sie wollen und brauchen im Multimediazeitalter diese überflüssige staatsnahe ö.-r. Medienoption nicht. Es gibt einen Überfluss an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten. Die Staatsnähe wird in der Strafanzeige kurz aufgezeigt.

Der willkürlich konstruierte besondere Vorteil einer überflüssigen ö.-r. Zusatz-Option wird durch die finanzielle Nötigung und Belästigung der Nichtnutzer zu einer Fiktion, um Geld von Unbeteiligten abzupressen.

Weil kein besonderer Vorteil mehr durch die Belastung der Allgemeinheit (inkl. der Nichtnutzer) vorhanden ist, hat sich der Vorteil in Luft aufgelöst. Wenn die Rundfunkabgabe ein Beitrag wäre, wo ist dann die nicht beitragspflichtige Allgemeinheit, die im Zuge der sachgerechten Differenzierung zwischen Nutzern und den Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Option (inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer) ermittelt wurde?

Der Sondervorteil, dessen Inanspruchnahme durch die Erhebung eines Beitrags ausgeglichen werden soll, darf sich nicht in der Weise auflösen, dass Beitragspflichtige keinen größeren Vorteil aus der potentiellen Inanspruchnahme der Gegenleistung ziehen können als die nichtbeitragspflichtige Allgemeinheit.

Damit und mit der Fiktion des besonderen Vorteils, um Geld von Unbeteiligten für Überflüssiges abzupressen, verstößt der „Rundfunkbeitrag“ gegen die Belastungsgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und ist verfassungswidrig.

Bitte um Aufnahme der Strafverfolgung wegen Rechtsbeugung.

Mit freundlichen Grüßen
xxx


Anlagen:
- Ursprüngliche Strafanzeige wegen Rechtsbeugung
- Antwort der Staatsanwaltschaft X, Az.: xyz


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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#64: 22. November 2015, 10:26
Bitte helft weiter aktiv mit, die Zeitungen durch Telefonate und E-Mails zur Berichterstattung zu bewegen.

Ohne unseren öffentlichen Druck, steht der Ausgang der Verfahren vor dem BVerwG und BVerfG auf wackeligen Beinen.
Wir können die Lage deutlich verbessern, wenn die Bürger durch Zeitungen/Online-Ausgaben aufgeklärt werden.

Fangen WIR mit dem Druck jetzt an. Nur WIR können die Druckwelle anstoßen.


Kürzinfo für Telefonate und E-Mails:

Justizskandal - Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung gegen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Gruppe von Aktivisten des Forums GEZ-Boykott.de, die für eine demokratische freie finanzielle Willensentscheidung bezüglich der öffentlich-rechtlichen Medienoption kämpft, ist auf einen Justizskandal größten Ausmaßes gestoßen.

Könnten Sie bitte über das Thema berichten?

PRESSEMITTEILUNG: Strafanzeige wegen Rechtsbeugung inkl. Weiterleitungslinks auf Online-Boykott.de:
http://online-boykott.de/de/nachrichten/144-pressemitteilung-strafanzeige-wegen-rechtsbeugung


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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#65: 24. November 2015, 10:07
Hallo in die Runde,

der Eingang der Beschwerde im Ermittlungsverfahren gegen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit wegen Rechtsbeugung wurde soeben von der Generalstaatsanwältin bestätigt. Ein weiterer Bescheid wird unaufgefordert demnächst zugestellt.


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s
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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#66: 08. Dezember 2015, 21:26
Ich bin ganz neu hier und versuche das ganze mal etwas nördlicher in die Zeitungen zu bringen. Habe dafür ein paar Redaktionen angeschrieben, mal schauen  :)


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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#67: 08. Dezember 2015, 22:35
Danke!

Wir müssen die Redaktionen telefonisch auf die komplett fehlenden Berichte über die hier behandelten Strafanzeigen zur Rede stellen. Nur weil wir alle wie die Schafe abwarten und es durchgehen lassen, passiert einfach nichts.

Man kann sich an diesem Beispiel ausmalen, wie wichtige Informationen Tag für Tag unterdrückt werden.


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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#68: 09. Dezember 2015, 10:12
Danke!

Wir müssen die Redaktionen telefonisch auf die komplett fehlenden Berichte über die hier behandelten Strafanzeigen zur Rede stellen. Nur weil wir alle wie die Schafe abwarten und es durchgehen lassen, passiert einfach nichts.

Man kann sich an diesem Beispiel ausmalen, wie wichtige Informationen Tag für Tag unterdrückt werden.

Die Bekanntmachung der Strafanzeigen über die österreichischen Online-Zeitungen könnte mit etwas Glück ebenfalls Früchte tragen.


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zuwider

Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#69: 09. Dezember 2015, 18:17
 :o
Von den Tageszeitungen in meiner Umgebung kam bisher Null-Reaktion ... entweder bekommen die Druck von "oben" oder sind wirklich so arrogant und stehen über den Dingen.

Sobald mal wieder Werbung für ein Zeitungsabo im Briefkasten liegt, bekommen sie natürlich wieder die passende Antwort von mir.


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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#70: 09. Dezember 2015, 18:26
:o
Von den Tageszeitungen in meiner Umgebung kam bisher Null-Reaktion ... entweder bekommen die Druck von "oben" oder sind wirklich so arrogant und stehen über den Dingen.

Sobald mal wieder Werbung für ein Zeitungsabo im Briefkasten liegt, bekommen sie natürlich wieder die passende Antwort von mir.

Dazu gibt es doch auch diese Infostände, meist in Einkaufshäusern, welche einem ein Probe Abo anbieten möchten.

Eine SZ in Sachsen reagierte in so einem Fall: Mit dem Angebot des ABOs für die Wochenendausgabe, welches preiswerter sei ;-). Das gilt es dann natürlich auch abzulehnen mit dem Verweis, dass das Geld bereits für den Rundfunkbeitrag zurückgelegt werden müsse.


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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#71: 09. Dezember 2015, 18:43
Hab nochmal geschrieben, FAZ, Solinger Tageblatt und Rheinische Post.... :police:


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                                                Curt Goetz

V
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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#72: 09. Dezember 2015, 22:21
Hallo ellifh, Hallo zuwider und Hallo zusammen,

Danke! Wir packen das zusammen. Dafür müssen wir nur ein wenig entschiedener vorgehen.

Wir müssen wirklich bei den Redaktionen telefonisch nachhaken und die Zeitungswerbestände von sich aus aktiv ansteuern und beide auf die fehlende Berichterstattung hinweisen.

Warum sollen wir ihre Zeitung abonnieren/lesen, wenn sie über die wichtigen gesellschaftlichen Ereignisse, wie z.B. die STRAFANZEIGEN wegen Rechtsbeugung bei den Rundfunkgerichtsverfahren und über die gez-boykott.de Bewegung für eine demokratische freie finanzielle Willensentscheidung bezüglich der aufgedrängten öffentlich-rechtlichen Medienoption nicht berichten?

Warum berichten sie nicht über die Aktion mit über 93.000 Unterschriften zur Abschaffung der Zwangsbeiträge für eine einzelne aufgedrängte öffentlich-rechtliche Medienoption und über die Belästigung und Nötigung der Nichtnutzer dieser Option?

Wir können weitaus mehr erreichen!

Gehen wir es an!


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V
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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#73: 10. Dezember 2015, 07:25
Hallo ellifh, Hallo zuwider und Hallo zusammen,

Danke! Wir packen das zusammen. Dafür müssen wir nur ein wenig entschiedener vorgehen.

Wir müssen wirklich bei den Redaktionen telefonisch nachhaken und die Zeitungswerbestände von sich aus aktiv ansteuern und beide auf die fehlende Berichterstattung hinweisen.

Warum sollen wir ihre Zeitung abonnieren/lesen, wenn sie über die wichtigen gesellschaftlichen Ereignisse, wie z.B. die STRAFANZEIGEN wegen Rechtsbeugung bei den Rundfunkgerichtsverfahren und über die gez-boykott.de Bewegung für eine demokratische freie finanzielle Willensentscheidung bezüglich der aufgedrängten öffentlich-rechtlichen Medienoption nicht berichten?

Warum berichten sie nicht über die Aktion mit über 93.000 Unterschriften zur Abschaffung der Zwangsbeiträge für eine einzelne aufgedrängte öffentlich-rechtliche Medienoption und über die Belästigung und Nötigung der Nichtnutzer dieser Option?

Wir können weitaus mehr erreichen!

Gehen wir es an!


Bitte teilt die erleben Reaktionen der Pressemitarbeiter hier mit.


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T
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Re: STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
#74: 10. Dezember 2015, 21:15
Ich hab mal noch ne Anfrage an den YouTuber LeFloid versendet, von den Rechtsbeugungsklagen zu berichten. Erreicht bestimmt auch ziemlich viele, die sich abGEZogen fühlen.


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