Post aus dem Saarland...
Sehr geehrter Herr xx,
ich bestätige den Eingang Ihrer Email vom heutigen Tage. Ich danke Ihnen, dass Sie sich dieser Problematik angenommen haben.
Fälle von Rechtsbeugung wären strafrechtlich zu sanktionieren. In wie weit vorliegend allgemein, losgelöst von konkreten, durch Sie nicht näher benannten Fällen, Fälle von Rechtsbeugung vorliegen, vermag ich von hier aus nicht zu beurteilen.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass der Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllt ist, so rege ich an, dass Sie in einem konkreten Fall Strafanzeige erstatten.
Das MdJ wird jedoch, da Ihr freundlicher Hinweis, sehr geehrter Herr xx, allgemein gehalten ist, diese Email nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Ich würde Sie bitten, sich selbst mit Ihrem Vorbringen dorthin zu wenden.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Klein
Richter am Amtsgericht
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