Hier muss eine Abwägung stattfinden. Was wiegt mehr? Datenschutz oder fahrlässige Datenhaltung? Letztendlich läuft es in Sachen GEZ beim EMA so:
Ich: "Will mich ummelden. Aber ich will auch keine Datenweitergabe. Ich widerspreche ..."
MA: "Hier bitte das Formular ... Machen Sie Kreuze wo Sie nicht wünschen ...."
Ich: "Was ist mit GEZ?"
MA: "Das geht nicht. Die dürfen das."
Ich: "Ich will es aber nicht. Hier sind Gesetzestexte EU ... und Urteile EuGH ..."
MA: "OK, da muss ich erst nachfragen. Ich trage Ihre Daten ein, schicke noch nichts raus und frage meinen Chef..."
Was passiert wirklich?
Menschlich: MA befragt Chef, bekommt irgendeine Antwort und Dir sagt man lapidar "Tut mir Leid. Das ist wie gesagt nicht möglich. Alles rechtens."
Technisch: MA hat deine neuen Daten in den Computer eingegeben. Ein Trigger (ereignisgesteuerter Computerprozess im Hintergrund) speichert deine Datensatz-ID in einer Queue (Datei). Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Diese Queue wird regelmässig von anderen Prozessen automatisch verarbeitet. Schon hier hat der/die MA keinen Einfluß mehr. MA glaubt noch im Guten zu handeln, doch hat er/sie keine Ahnung wie er Dich da wieder aus der Datenverarbeitung rausholt. Und bevor der MA Auskunft vom Chef erhält, ist dein Datensatz auf Reisen.
Hier kann der EMA gegensteuern indem nichts im Computer gespeichert wird oder die Adresse "bekannt am EMA" hinterlegt wird.
Die Alternative heißt letztendlich zu klagen. Wäre doch ein Erfolg, wenn man es im Zusammenhang mit dem RF-Beitrag vor das EuGH schaffen könnte.
Ja, doch zuerst gilt es deine Betroffenheit feststellen zu lassen. Dazu erst einmal ein Widerspruch formulieren und einen allumfassenden Datenauskunftsanspruch formulieren. Und zwar bevor das Kind in den Brunnen fällt beim EMA.
Vielleicht so: PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 31. Oktober 2015
Also eine Art Bestandsaufnahme. Festhalten der Ist-Situation, Festhalten der eigenen Position und Wünsche, Festhalten der Antworten. Vermutlich wird die Antwort lapidar ausfallen. Nachhaken, Bundesdatenschutzbeauftragten einschalten. Hat man genug Informationen gesammelt kann man eine Klage einreichen. Diese zielt nicht auf den Gang durch die Instanzen, sondern es wird ein Feststellungsantrag in Bezug zur Bestandsaufnahme, meiner persönlichen Betroffenheit und der Diskrepanz zu EU Verordnungen und EuGH Rechtsprechung, in dem das Gericht angehalten wird genau diesen Vergleich zu ziehen, zu dem es verpflichtet ist. Sollte das in die Hose gehen, wartet man auf die schriftliche Rechtsprechung, rügt ein wenig und informiert das EuGH.
@ LeckGEZ
Deine Argumente und Darlegungen mögen plausibel klingen, aber schon im Ansatz mit den größten Fehlern behaftet. Ob ich da jetzt ein Formblatt ankreuze oder einen ellenlangen Brief schreibe den eh niemand liesst und versteht, weil der MA vom Amt eh auch ein fauler nicht Gesetzeskundiger Sack ist, kommt auf das gleiche heraus.
In meinem Briefformular und in den E-Mails wird die
Datenschutzklausel auf der ersten Briefseite wie sogenannte AGB's ausgedruckt. Wenn das jemand interessiert lade ich gerne das Word Dokument hier hoch. Das sah vor dem Urteil des EuGH vom 01.10.2015 so aus
Der Verwendung, Speicherung, Weitergabe unserer persönlichen Daten wird nur unter Einhaltung der aktuellen Datenschutzgesetzgebung zugestimmt. Dies gilt ins besonders für Werbezwecke nur nach Genehmigung und Rücksprache mit dem Absender.wurde nach dem Urteil des EuGH so abgeändert.
Der Verwendung, Speicherung, Weitergabe unserer persönlichen Daten/Sozialdaten wird nur unter Einhaltung der aktuellen gültigen Daten-schutzgesetzgebung und der EU-Richtlinie 95/46 EG zugestimmt. Dies gilt umfänglich für jeden Zweck der Nutzung, nur nach Zustimmung durch dem Absender. Ins besonders werden Behörden auf die bindende Einhaltung der Datenschutzentscheidung des EuGH vom 01.10.12015 hingewiesen.Hintergrund: Man hat als Bürger in diesem Lande (angeblich) Rechte. Wie die auszulegen sind besagt das Gesetz. So weit so gut. Wie diese Gesetze angewendet werden, sagt der Sachbearbeiter (heute mit seiner EDV) und in jedem Fall gehört man hierzu als Person selbst mit dazu. (Ich interpretiere das Gesetz so und so .... und ich bestehe darauf.) Von der weiteren Vorgegensweise, die von der Gegenseite in einem fiktiven Fall tatsächlich angewendet wird spricht niemand.
Wenn ich nicht von vorne herein versuche die Lücke zu schließen um dem Mangel des Verstoßes auf die Spur zu kommen, was bitte nützt da letztlich eine Anfrage auf Datenschutzauskunft. Die schicken mir einen Wisch zurück und behaupten niemand wurden Daten weiter gegeben. Nur wenn ich über eine Anfrage bei Dritten heraus bekomme, wo meine Daten abgefragt oder wirklich herkommen, kann ich begründet den Verstoß anmahnen und auf meine Rechte einschließlich der Konsequenzen bestehen. Und so läuft das in der Realität ab.
Bekomme ich eine Werbebrief und darauf hin bitte ich um Auskunft woher meine Daten, dann nennen die mir einen Sachverhalt, es handelt sich um eine Werbeaktion die wir bei der Firma XY in Auftrag gegeben haben. Habe ich nun die Adresse, darf ich den nächsten Brief an diese Firma richten. Diese Firma wiederum sagt, sie habe die Adressen von der Firma AB gekauft. Jetzt kann ich Firma AB anschreiben, woher meine Adresse, ja die kommt von der Firma MN. Schreibe ich MN an, dann Antworten mir diese, die Adresse wurde aus einem öffentlichen Tel. oder sonst woher erfasst (Ich sage Lüge --- wo ist der Beweis). Tja und was ist nun die Moral von der Geschichte. Einzig und allein ich kann mit einer Bestätigung darauf bestehen meine Adresse zu löschen.
Habe ich nun einen Schuldigen gefunden oder die Firmen arbeiten nicht mit, verweigert die Auskunft, dann kann ich zum Landesdatenschutzbeauftragten und um Amthilfe bitten. Sind die 3 Firmen in 3 Bundesländer verstreut, dann muss ich 3 Landesdatenschutzbeauftragten anschreiben. Viel Spaß beim Datenschutz.
Wenn ich aber jetzt in meinen Briefen die Türe nicht mit einem Hinweisschild ausgestattet habe, dann kann jeder nach dem BDSG auf Grund des Kontaktes meine Adresse, weil ich Ihn angeschrieben habe erfassen. So leidig ist das Spiel. Es steht nicht in der EU-Richtlinie 95/46 EG es darf die Adresse aus einem Datenschutzbrief nicht erfasst werden. Nein die wird heute eingescannt. Erfassung ist interpretierbar. Deshalb mein Hinweis an Dich @LeckGEZ.
Außerdem um das mal klar zu stellen und das müsste Dir ja auf Grund der in diesem Forum aufgezeigten Fällen von Anfragen beim Bundesdatenschutzbeauftragten bekannt sein, dass sich von diesen Stellen niemand von einem Bürger oder dessen berechtigter Einzelmeinung auf der Nase herum tanzen lässt. Wenn Dir zu Recht oder unrecht Auskunft verweigert wird, bleibt nur der Weg zur höheren Stelle.
Alle Datenschützer werden sozusagen bestellt. Unterste Ebene, dein Chef kommt zu Dir und sagt, sie können doch Datenschutzbeauftragter in unserer Firma werden, damit er jemand in sein QM-Handbuch für die Zertifizierung rein schreiben kann. Der Dumme MA denkt nun gleich wieder an sein Geld. Dass er damit viel Arbeit, Zeit, Verantwortung (Ärger) übernimmt weis zwar der Chefe, aber zuerst mal nicht der MA. Der Chefe sagt ihm doch nicht, jetzt brauchen Sie an ihrem Arbeitsplatz nur noch zu 50% arbeiten, denn die anderen 50% ist für die neue Aufgabe im Datenschutz zu verwenden. Und was sagt das Gesetz ab welcher Personenzahl muss ein Datenschutzbeauftragter benannt sein. Ja die schlauen fragen die IHK und beauftragen eine externe Firma damit.
Dazu gilt es festzuhalten. In D gibt es keine Straftat im StGB wegen Datenschutzverstoß das vor einem Gericht landet. Das Aussprechen einer Strafe liegt bei den Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragten Behörden und sonst nirgend wo. Das hat das Datenschutzverfahren der EU gegen Deutschland nicht bemängelt. Vielleicht ist Dir das nicht bekannt, dein Argument der Klage kann nur auf ein Verfahren beim EuGH gerichtet sein. Und die Mühlen der EU mahlen ja besonders wachsam und schreiten Konsequent ein (bei der Glühbirne und Gurke die krumm ist und keine 30 cm lang). Ja genau auch dann wenn es darum geht diesem wohlhabenden Staat Deutschland, dem dortigen Bürger das Geld aus der Sack zu ziehen und seine Rechte weit weit weg zu verlagern. Siehe Meldung von heute. "Kostenexplusion bei den Pension der EU". Ach übrigens deshalb einen Gruß an Pinguin. Datenschutz ist in D eine Luftnummer zur persönlichen Unterhaltung und zum Ärgernis derer die sich daran halten sollten. Das ändern hier im Forum 5 kundige und 25 Mitjubler auch nicht.