Danke@marga, für den hochinteressante Information,
das wird den "Datenschutzbeauftragten" des BS aber GAR nicht gefallen....
Auch nicht in Hinblick auf die nächste geplante "Rasterfahndung"
Wieso ? Anscheinend werden mit dem Gesetz doch Datenabgleiche in der ganzen EU erleichtert, bzw. Austausch derer... siehe aus dem EU Link:
Neue Regeln zu Datenübertragungen für reibungslose Polizeizusammenarbeit
Das Datenschutzpaket enthält auch eine Richtlinie über die Datenübertragungen zu polizeilichen und gerichtlichen Zwecken. Sie bezieht sich auf Datenübertragungen über die Grenzen innerhalb der EU hinweg und legt Mindeststandards für die Datenverarbeitung für polizeiliche Zwecke in jedem Mitgliedstaat fest.
Die neuen Regeln zielen auf den Schutz des Einzelnen ab, ob Opfer, Krimineller oder Zeuge, indem klare Rechte und Einschränkungen in Bezug auf Datenübertragungen zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung festgelegt werden, auch hinsichtlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Gleichzeitig soll eine glatte und effektive Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden erleichtert werden.
„Das Hauptproblem bei Terroranschlägen und anderen transnationalen Verbrechen ist, dass die Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten zögern, wertvolle Informationen auszutauschen", sagte die Berichterstatterin Marju Lauristin (S&D, EE). „Durch europäische Standards für den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden wird diese Richtlinie zu einem leistungsfähigen und nützlichen Instrument,
das die Behörden dabei unterstützen wird, persönliche Daten einfach und effizient auszutauschen. Gleichzeitig wird sie gewährleisten, dass das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre gewahrt wird“, fügte sie hinzu.