@Bürger und @PersonX,
danke für die Erklärungen und die Verweise!
Für Person A kommt das im Moment zu spät, da die Fristsetzung zur ZV zu knapp war.
(beruflich unterwegs, wenig Zeit zur Recherche...)
Nicht zu spät kommen die Einblicke in das Verwaltungsrecht, besten Dank Euch und dem Forum!
Fazit daraus:
Man sollte auf eine plötzliche ZV vorbereitet sein!
Das geht schon damit los, dass zunächst das zuständige Gericht gefunden werden muss.
Person A hat diese elementaren Dinge nun im Griff und wird direkt die Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht einreichen.
(Danke für den Hinweis zur Untätigkeitsklage! Bringt nichts ausser Kosten...)
Person A bedauert, dass das Geld zunächst weg ist - und so schnell nicht wieder kommt.
Anderseits gibt es keine Garantie, dass der Eilrechtsschutz gegriffen hätte.
Person A lässt aber durchblicken, dass nun gegen den/die ausstehenden und widersprochenen Bescheide nach 3 Monaten direkte Klage eingereicht wird.
Hinauszögern und abwarten bringt offensichtlich nichts.
Hier hilft nur noch, die Gerichte mit Klagen zu überhäufen, damit dort überhaupt ankommt, dass seitens der LRA mit sehr grenzwertigen Mitteln gearbeitet wird.
Wenn ich Person A richtig verstehe, ist der Weg bisher, also bis zur tatsächlich(!) eingeleiteten ZV mit geringen Kosten verbunden (Porto für Einschreiben mit Rückschein und Gebühr für GV).
Das ist schon mal was!
Letzte Frage, die mir gerade von Person A herein gereicht wurde:
Kann man in der Klageschrift in der die Rückabwicklung der ZV, zB für die Dauer des Verfahrens, verlangen?
Danke und Viele Grüße
Hans