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Autor Thema: Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?  (Gelesen 16058 mal)

H
  • Beiträge: 11
Hallo @Bürger und @Rochus,

danke für den Zuspruch, die Sache doch noch zu versuchen!
Klageantrag hat Person A abgeschickt.

Zitat
Ich ging bisher von "5" aus...
Gut, dann hat Person A das richtig formuliert :)

wegen Untätigkeitsklage:
Danke für den Hinweis, die Sache ist jetzt als Klage formuliert und scheint zumindest formal korrekt zu sein.
Person A wird mir berichten und ich stelle das Ergebnis hier rein. :o
Person A geht es vorallem darum keine unnötigen Kosten zu produzieren, muss aber einsehen, dass eine zeitigere Klageeinreichung, ohne erst auf die ZV mit zwingenden Handlungsbedarf zu warten, angebracht gewesen wäre.

Viele Grüße
Hans


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n
  • Beiträge: 1.457
Gibt es hier was neues zu berichten?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

H
  • Beiträge: 11
Hallo,

ja, es gibt Neuigkeiten.
Person A wurde vom Verwaltungsgericht angeraten, die Klage zurück zu nehmen um Kosten zu sparen, da die Beitragsbescheide rechtmäßig sein dürften.
 
Weiterhin wurde gefragt, ob die Verhandlung ohne mündlicher Äußerung getätigt werden darf.
 
Person A tendiert dem Vernehmen nach zu Aufrechterhaltung der Klage, da das Kostenrisiko überschaubar sein dürfte.
Bei der mündlichen Verhandlung ist sich Person A noch unschlüssig, insbesondere ob es Sinn macht, ohne Anwalt zu argumentieren.

Beste Grüße
Hans
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2015, 11:12 von Hans_im_Glück«

c
  • Beiträge: 1.025
@Hans_im_Glück
Ich hatte es eher so gemeint:
1) obiges formloses Schreiben an ARD-ZDF-GEZ als letzter "Schuss vor den Bug"
2) sofern dies keine Früchte trägt, bliebe immer noch sofortige direkte Klage - ggf. inclusive oder später nachgereichtem Antrag auf Eilrechtssschutz

ich würde es eher andersherum formulieren, also: "bliebe immer noch sofortiger Antrag auf Eilrechtsschutz - und ggf. später erhobene Klage"


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m
  • Beiträge: 202
Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?

Trotz der vielen verlinkungen, die Mr X noch mehr verwirrt haben weiss dieser immer noch nicht wie er jetzt vorgehen soll?  :-[


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2016, 15:53 von mullhorst«

c
  • Beiträge: 1.025
Hallo mullhorst,

das sollte dich nicht wundern, da wir hier keine Rechtsberatung machen. Und sicherlich, ist es Person a-z, die nicht weiß, wie sie jetzt vorgehen soll? (Bitte Anonymitätsregeln beachten - ganz oben rechts am thread, roter Fließtext).

Man wird hier Diskussionen finden, welche man selbst zu Ergebnissen zusammentragen muss. Um etwas Recherche kommt man nicht herum, zumal die Materie für Nichtjuristen komplex ist.

Es wurden heute weitere Links zum Thema (Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid/trotz laufenden Widerspruchsverfahrens) zur Verfügung gestellt, bitte siehe nach hier:

Ankündigung der eingeleiteten Zwangsvollstreckung trotz Widersprüchen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19525.msg127384.html#msg127384

Vielleicht finden du oder Person a-z dort ergänzende Informationen

lieber gruß
cecil


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2016, 23:55 von Bürger«
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