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Autor Thema: Möglichkeiten Widerspruchsbescheid zu verhindern? Verfahren hinauszögern?  (Gelesen 9372 mal)

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Vorab. Aufgrund der bisherigen zahlreichen Rechtsbeugungen der "unabhängigen" Verwaltungsgerichtsbarkeit bin ich auch immer auf der Suche nach möglichen Schlupflöchern, um aus dem Menschenverachtenden Rundfunkbeitragssystem herauszukommen.
Egal, wie unmöglich es erscheint. Wir müssen es versuchen und alle Ideen/theoretische Möglichkeiten mal betrachten, finde ich.


Dieser Widerspruch muss natürlich nicht 100%-ig der Realität entsprechen  ;)
Das mögliche, zu erwartende  Resultat dafür (falls das überhaupt eine Option sein könnte?),
wäre im Grunde nur ausschlaggebend.
Also mal zur Prüfung:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit muss ich Sie auf die Unwirksamkeit Ihres Beitragsbescheides aufmerksam machen.

Grund:
Nachdem ich dieses Schreiben zu Ihnen abgesendet habe, werde ich freiwillig, durch eigene Hand, aus dem Leben scheiden.
Da ich auch gleichzeitig die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
informiere, ist Ihrerseits im Grunde nur die Kenntnisnahme meines Ablebens erforderlich.

Dass ich zu dem Zeitpunkt, an dem Sie das Schreiben über den voraussichtlichen Postweg erreicht, bereits seit mind. 1 Tag kein Rundfunkbeitragsschuldner mehr sein werde, tut mir leid für Sie.

Bitte beachten Sie, dass mir durch meinen Zustand eine Zusendung meiner amtlichen Sterbeurkunde unmöglich sein wird.

Da es in meinem Fall keine Erben gibt, kann auch von einem Widerspruchsbescheid Abstand genommen werden.

Ihnen noch ein schönes Leben.
Mit freundlichen Grüßen

Markus


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P
  • Beiträge: 3.997
Ein aus dem Leben scheiden macht einen Bescheid nicht zwangsläufig unwirksam. Es könnte allenfalls dazu führen das keiner der Aufforderung des Bescheids Folge leisten kann. Sollte der Bescheid durch dritte dann nicht für nichtig erklärt werden wird dieser aus der sofern vorhanden Erbmasse vollstreckt. Das freiwillige Ableben wird nicht einmal für ein Lächeln beim BS oder der Anstalt sorgen. Es bringt imo nichts.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Halte ich für reichlich grenzwertig , ganz egal aus welch gutem Vorsatz und was das Ergebnis sein möge.
Man kann vieles austesten und provozierend herausfordern , bin selbst dabei kein unbescholtenes Blatt.
Aber mit dem Leben spielt man nicht , in welcher Hinsicht und noch so guter Absicht dahinter auch immer man auf eine Reaktion aus ist. Da hört der Spaß auf , man muss das schnell mögliche nicht noch zum Spielball machen . Das ist dieser Zirkusverein nun wirklich nicht wert.


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You can win if you want

M
  • Beiträge: 87
Die LRA haben schon mehrfach gezeigt, dass sie auch Toten noch Geld aus der Tasche ziehen.

In der Praxis, vermute ich, würde die LRA nach dem Ableben einer Person an dessen Erben herantreten und denen das Geld mit aller staatlicher Gewalt aus der Tasche ziehen.

Nichtsdestotrotz bin ich durchaus ein Freund von solchen Ideen. Kranke Sitationen erfordern eben auch kranke Maßnahmen.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Jetzt bin ich noch am überlegen, ob folgendes überhaupt die Möglichkeit bietet, einen Widerspruchsbescheid zu verhindern.
Wichtig: die Angaben müssen wieder nicht zu 100% mit mir übereinstimmen (genaugenommen sind es wirklich nur 0 %  ;) ) .
Einzig wichtig sind mir wieder nur die zu erwartene Reaktion bzw. ob damit etwas bezweckt werden kann.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich Ihrem Beitragsbescheid, der mich am xx/xx/2014 erreicht hat.

Gründe:
Einem öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebot bin ich nicht abgeneigt.
Da ich finanziell äußerst gut betucht bin, ist die Mitwirkung bei der Finanzierung von ARDZDFDR meinerseits sehr leicht möglich.

Mit meiner Meldeadresse beim Einwohnermeldeamt ist es mir durch den
15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, rechtlich gesehen, leider unmöglich, mehr als die derzeitigen
17,98 € zu bezahlen.

Gerne würde ich persönlich den öffent.-rechtl. Rundfunkanstalten mehr bezahlen. Doch dies ist rechtlich leider nicht möglich.
Dies zeigt, dass die Judikative hier leider einen äußerst sozial-ungerechten und  unsolidarischen Rundfunkänderungsstaatsvertrag erschaffen hat.

Eine hiesige gerechte und solidarische Rundfunkfinanzierung wären
z. Bsp. eine einkommensabhängige Mediensteuer oder auch
durch eine Finanzierung auf freiwilliger Basis möglich.
In demokratischen Staaten ist diese Freiwilligkeit auch schon der Fall:
bspw. http://usa.usembassy.de/medien-television.htm .

Hiermit bitte ich Sie darum, zusammen mit mir,
juristisch überprüfen zu lassen, ob eine gerechte und solidarische Rundfunkfinanzierung
möglich ist.
Dies ist mein Anliegen, da ich gerne aufgrund meiner Lebensumstände,
auf rechtlich sichere Weise, einen höheren Betrag als derzeit nur 17,98 €
zur Rundfunkfinanzierung beisteuern will,
aber dazu gezwungen bin, dieses eben nicht auszuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


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s
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Gerne würde ich persönlich den öffent.-rechtl. Rundfunkanstalten mehr bezahlen. Doch dies ist rechtlich leider nicht möglich.

Warum sollte es nicht erlaubt sein, ihnen Geld zu schenken?


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Gerne würde ich persönlich den öffent.-rechtl. Rundfunkanstalten mehr bezahlen. Doch dies ist rechtlich leider nicht möglich.

Warum sollte es nicht erlaubt sein, ihnen Geld zu schenken?

Weil sie, rechtlich gesehen, das Überzahlte sofort wieder zurück überweisen müssten.

Wenn einem sogenannten Beitragsschuldner nicht erlaubt wird 0 € / monatlich zu bezahlen,
müssten bspw. 34,96 € je Monat doch dann genauso ungesetzlich sein (?) .


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. November 2014, 22:08 von Bürger«

C
  • Beiträge: 173
....
Wenn einem sogenannten Beitragsschuldner nicht erlaubt wird 0 € / monatlich zu bezahlen,
....
Es ist aber möglich  ;)


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Eine hiesige gerechte und solidarische Rundfunkfinanzierung wären
z. Bsp. eine einkommensabhängige Mediensteuer .....
Jaaaa , ist doch meine Rede schon seit langem.
Da der Rundfunkbeitrag eh nur eine verkappte Steuer ohne vernünftige Berechnungsgrundlage ist , warum sollte denn dann eine gerechte und solidarische Rundfunkfinanzierung nicht über eine einkommensabhängige Mediensteuer machbar sein ? , ("wenn es denn schon unbedingt sein muss und aufgezwungen wird")
Warum wohl : Es gibt natürlich gut betuchte Gönner , welche nicht wissen wohin mit ihrem vielen Geld.
Die Mehrzahl der gut betuchten und nicht Spendewilligen hält von einer einkommensabhängigen Berechnung allerdings gar nichts und würde damit eher zum erbitterten Feind des ÖRR , wenn der Rundfunkbeitrag einkommensabhängig gestaltet werden würde. Die bisher spärlich gesähten Anwälte würden plötzlich zuhauf bei denen Schlange stehen und ihren prächtigen Teil absahnen wollen.  Das weiß man beim ÖRR nur zu gut und darum darf der Beitrag eben auch nur ein fester Beitrag und keine flexible Steuer sein .
Der ÖRR hat keine Moral und kein Gewissen , er nimmt den so bequem gleichen Beitrag für alle gleichermaßen genauso gleichgültig vom darbenden Flaschensammler wie vom protzenden Edelmanager.



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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ich gebe zu, dass es ist vielleicht unmöglich ist,
Möglichkeiten zu finden, um Widerspruchsbescheide der Anstalten zu verhindern.

Da es ja jetzt schon Spendenaktionen für einige Klagen gab und
die Bereitschaft auch da ist, einige wenige Verfahren bis zum Ende finanziell zu unterstützen
( bspw.: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636 ) ,

denke ich über einen anderen, ähnlichen Ansatz nach.

Nach dem Widerspruchsbescheid muss ja die Klage kommen.
Viele Verwaltungsgerichte lassen sich aber bekanntlich für ihre "Entscheidungen" viel Zeit.
Z. Bsp. wartet Helmut Enz zum derzeitigen Zeitpunkt nun schon seit 1 Jahr & 2 Monate (!)
auf das Verwaltungsg. Karlsruhe:
http://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/ .



Wie könnten wir die Verwaltungsgerichtbarkeit eben so warten lassen?

Z. Bsp. Klage so einreichen, aber nur mit Hinweis, 
dass die endgültige Fassung der Schrift
wegen Beweissicherung, Ausformulierung und Zeugenmithilfe noch in Bearbeitung ist
und
deshalb das Gericht um Geduld bitten (?)

(Wenn die uns warten lassen können -
können wir die doch hoffentlich auch warten lassen (?) )

Markus


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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...nächster Schritt nach dem abschlägigen Widerspruchsbescheid z.B. dieser?

Musterklage - ein Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11463.0.html

Üblicherweise erfolgt vom Gericht eine Fristsetzung von z.B. einem Monat zur Einreichung der Klagebegründung.
So, wie auch die LRA es z.B. bei der Popularklage in Bayern gehandhabt haben, kann aber auch der Kläger in angemessenem Umfang Fristverlängerung beantragen z.B. wegen der komplexen Sachlage, sich ständig ändernder Rechtssprechung, usw.

Inwiefern schon mit einem weitestgehend unbegründeten Klageantrag ein Antrag auf Aussetzung/ Ruhendstellung des Verfahrens gestellt werden könnte und was von beidem anzustreben wäre (da gibt es wohl formaljuristische Unterschiede) könnte Person A vielleicht auch im Gespräch mit ihrem zuständigen Verwaltungsgericht eruieren...
...vorab evtl. auch noch mal die Suchfunktion des Forums zu diesen und ähnlichen Begriffen und Wortkombinationen bemühen.

Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Vielleicht gibt es ja auch andere Möglichkeiten,
dass Verfahren bei der kleinrichterlichen Erstinstanz
(bis zu den endgültigen, verbindlichen, höchstrichterlichen „Urteilen“)
hinauszuzögern
(?)

Auf http://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2014.html wurde auf das
„entschiedene“ Verfahren Nr. 5 K 932/13 beim VG Neust./Weinstr. hingewiesen.

Dort ( http://orinoco.papilio.yi.org/rundfunkbeitrag/anon_2014-10-28_urteil-07-Okt.pdf )
wird auf Seite 6, unter -5- Entscheidungsgründe, im Punkt I. von denen sinngemäß behauptet,
dass
eine Teilnahmeverhinderung an der mündl. Verhandlung wegen gesundheitlichen Gründen
mit
einem Terminverlegungsantrag untermauert werden könnte.

Wenn das wirklich stimmt, hätte ich persönlich auch kein Problem damit,
diesen kleinen, unbedeutenden Verwaltungsrichtern jedes Mal eine Krankmeldung nebst Verlegungsantrag zu senden.

Das könnte dann vielleicht (?) sowohl ein unbeutendes „Urteil“ ersparen
und
auch die wahrscheinlich erheblicheren Mehrkosten bei Ovg und Bvg verhindern (?) .

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2014, 10:16 von unGEZahlt«

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Das mit dem immerwährenden Krank ist aber auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Besser ist ein Widerspruch, welcher sich so schlecht lesen läßt, das dieser zum sinnvollen Bearbeiten erst abgetippt werden muss, daraus ergibt sich das dieser per Hand zu schreiben ist, das hat PersonX beim ersten Widerspruch zu mindestens 5 Blatt angefangen per Hand den Ausdruck 8 Seiten abzuschreiben, Hand tat weh, hat dann doch den Ausdruck gesendet. Das handschriftliche Ding wäre wegen dem schrecklichen Schriftbild nicht innerhalb von 2 Stunden zu lesen gewesen, und dabei wäre es sicher auch nicht verstanden wurden, wegen verschachtelten Sätzen, welche das Lesen und verstehen durch aus schwerer machen. Ein Sachbearbeiter, welcher dazu einen Sinnvollen Widerspruchsbescheid erstellen soll wird diesen zu nächst gegen einen einfacheren wechseln. Würde PersonX auch so machen. Zusätzlich sollten halt alle möglichen wie unmöglichen Punkte in den Widerspruch, schließlich soll der ja ausführlich begründet werden macht es doch das bearbeiten leichter, wenn die Beweggründe angegeben sind. Jedoch verlängern all diese Punkte die Bearbeitungszeit erheblich, wenn da nur Text steht es muss ja im Widerspruch nicht angezeigt werden, welche Begründung zwangsläufig zu welchem gesetzlichen Paragraph gehört, das wäre dann etwas für die Klage. Im Widerspruch sollte die persönliche Betroffenheit hervorzuheben sein und die Nachteile, welche diese Beitragserhebung für einer persönlichen darstellt. Bzw. eine Mischung aus beidem PersonX hat es mit der Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345 versucht und wartet wie alle anderen auf einen sinnvollen Widerspruchsbescheid.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2014, 13:48 von PersonX«

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Wie immer, bin ich auch weiterhin daran interessiert, auch andere Möglichkeiten,
( abseits des offiziellen, (angeblich) einzigen gesetzeskonformen Weges (der Klage ) )
zu finden.
Wenn möglich.

Z. Zt. überlege ich, ob die von Anstalten u. vom Beitragss. gegenüber AlgII-Empfängern angewandte
Samthandschuh-Taktik vielleicht –soweit überhaupt möglich- noch genutzt werden könnte.
Vielleicht. mit der „Hartz4 - 3 Jahres-Rückwirkungsbefreiungsmöglichkeit
( Quelle u . a. b.: http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2016/neue_vereinfachte_befreiungsregelungen.html ) ( ? )


Ev. sich als (angeblicher) Hartz4-Empfänger ausgeben, mit:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Festsetzungsbescheides für den Zeitraum v. 1/2018 -12/2018,
der mir a. 24/12/2018 zugegangen ist.

Hiermit widerspreche ich Diesem. Grund: Seit Anfang 2018 liegt bei mir die Voraussetzung für den Erhalt von SGBII-Leistungen vor. Dies habe ich auch beim zust. Jobcenter fristgerecht beantragt.

Sobald mir die entspr. Nachweise vom Jobcenter vorliegen, werde ich Ihnen diese zusenden.

MfG

Ob es dann möglich ist, tatsächlich für einen Zeitraum von 3 Jahren um den Zwangsbeitrag herumzukommen, ist möglicherweise dann leider auch abhängig von einer möglicherweise leider notwendigen kontinuierlichen Kommunikation mit denen.

Z. Bsp in, eventuell, 3-Monatsabständen. ( ? ) :

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in meinem Widerspruch v. 23/01/2019 erwähnt, erwarte ich von der Behörde zust. Jobcenter,
trotz bereits mehrfacher Nachfragen, noch immer Unterlagen,
die meine Befreiung vom Rundfunkbeitrag belegen.

Hiermit bitte ich weiterhin um Ihre Geduld.
Vorsorglich, falls die Behörde  zust. Jobcenter noch mehr Zeit in Anspruch nehmen sollte, weise ich darauf hin, dass, wenn die Befreiungsvoraussetzungen vorliegen, drei Jahre rückwirkend befreit werden muss.

Selbstverständlich werde ich mich weiter intensiv um die mir zustehenden Rundfunkbeitrags-Befreiungsunterlagen bei der dieser Behörde bemühen.

Auf jeden Fall:  Ich melde mich so oder so.

Mfg


Nach abermals einem Vierteljahr:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in meinem Widerspruch v. 23/01/2019 erwähnt, erwarte ich von der Behörde zust. Jobcenter,
trotz bereits mehrfacher Nachfragen, noch immer noch Unterlagen,
die meine Befreiung v. Rundfunkbeitrag belegen........



Ist ja erstmal nur eine fixe Idee. Vielleicht können ja bspw. die Kontaktabstände verbessert werden.
Ich hoffe natürlich sehr auf Ausbaufähigkeit, wenn möglich ( ? )

Markus


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Das Problem dabei wird irgendwann sein, dass wenn Person A entsprechendes nur behaupten würde diese Behauptung irgendwann nachweisen müssen wird. Zumindest würde das doch sehr wahrscheinlich werden.

Es ist vielleicht so, dass zum Nachweis, dass ein Antrag gestellt wurde immer sofort auch irgendwelche Unterlagen herausgegeben werde, welche belegen, dass ein Antrag gestellt wurde. (vielleicht ja auch nicht, aber irgendwas müsste Person A ja in der Hand haben)

Sehr wahrscheinlich würde doch irgendwann eine Aufforderung kommen zu belegen, dass Person A diese Anträge tatsächlich gestellt hat. --> Welche rechtliche Grundlage es dafür dann geben würde bliebe abzuwarten und nach zu fragen.

Es ist ehr so, dass zu prüfen sein wird, ob die Sozialbehörde die einzige Stelle ist, welche feststellen können soll ob Person A über ausreichende Mittel verfügt. Das ist schließlich nicht Ihre primäre Aufgabe. Ihre primäre Aufgabe ist doch die Sicherstellung der Grundversorgung der Bürger, welche sich an Sie wenden. Wenn Bürger keine Sicherstellung Ihrer Grundversorgung erwarten, warum sollten Sie sich also an diese Stelle wenden. Kann das überhaupt von Ihnen verlangt werden. Wäre diese Stelle dann überhaupt zuständig.
Ist es nicht so, dass jede Stelle die Prüfung auf mögliche Befreiungstatbestände selber ausführen müsste. --> Ist es nicht eine unzulässige Vereinfachung die Verantwortung dazu auf eine andere dafür nicht primäre Stelle zu verschieben (Verlagerung von "eigenen" Aufgaben und Pflichten).
--> Es ist ja nur so, dass Leistungen der einen Stelle "Sozialamt" dazu berechtigen Befreiung in Anspruch zu nehmen.
--> Das befreit aber die "LRA" nicht von der eigenen Prüfpflicht, ob nicht eine "anderweitige" Befreiung anzuwenden ist. -> Schließlich ist Bezug von Sozialleistungen nur eine Möglichkeit unter vielen für die Befreiung.


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