Ja gerne, aber ich hab etwas Zweifel ob es gut wäre in einer Gruppe dorthin zu gehen. Vielleicht ist es ja möglich an einem Tag nacheinander dranzukommen. Argumentiert mit längerer Anreise oder sowas.
Ich halte es auch für keine gute Idee da eine Art "Demonstration" daraus zu machen. Diese sollte man vor dem Landtag oder der Staatskanzlei von Herrn Seehofer machen,
das ist der richtige Adressat und nicht ein Verwaltungsangestellter des BR.
Zunächst ist die Rechtsgrundlage
§ 70 VwGO ein
individuelles Recht den Widerspruch durch die Behörde zur Niederschrift aufnehmen zu lassen. Es spricht sicher nichts dagegen, wenn man sich
einen Zeugen mitnimmt, aber eine Massenveranstaltung muss dort keiner mitmachen und dafür gibt es auch keine gesetzliche Grundlage.
Am besten wird es sein, im Vorfeld mit dem BR
individuelle Termine auszumachen.
Nochmal die Kernfrage:
Kann ich Roggis Widerspruchsbescheid ausgedruckt mitnehmen und dort aufnehmen lassen? Das dauert doch Stunden. Ist das der richtige Weg?
Obwohl ich persönlich eher ein Freund eines ausführlichen (und individuellen!
) Widerspruchs bin, würde ich dort keine umfangreiche Vorlesestunde machen, also kurze Begründung aufnehmen lassen. (Auf jeden Fall den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht vergessen, ebenfalls mit kurzer Begründung). Eine lange Vorlesestunde nervt und sieht wie eine Trollaktion aus - aber das ist vielleicht Geschmackssache. Ggf. kann man weitere Gründe im Nachgang schriftlich nachschieben oder halt erst im Prozess. Sofern es ein Folgebescheid ist, kann man hinsichtlich der Begründung ohnehin auf den vorausgegangenen Widerspruch verweisen.
Den o.g. Gesetzesauszug würde ich ausgedruckt mitnehmen, falls jemand Zicken macht. Den Bescheid mit der entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung natürlich auch. Falls die Aufnahme zur Niederschrift verweigert wird, würde ich auch nicht lange diskutieren, sondern einen kurzes Papier parat haben, in dem bestätigt wird, dass eine Aufnahme des Widerspruchs zur Niederschrift beim Bayerischen Rundfunk zur Niederschrift nicht möglich ist. Dies sollte der BR am besten gleich unterschreiben. (Glaube ich nicht, dass die die Aufnahme der Niederschrift verweigern, aber zur Not hat man ja noch den Zeugen. Dann mit dem ein kurzes schriftliches Protokoll machen ... ).
In jedem Fall sollte alles in einer betont sachlichen Atmosphäre ablaufen.
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)