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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Viktor7 am 11. September 2014, 23:25

Titel: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Viktor7 am 11. September 2014, 23:25
Hallo zusammen,

angeregt durch die beiden wertvollen Liveberichte zu dem Thema "Widerspruch zur Niederschrift"
Widerspruch zur Niederschrift - Was kann man tun wenn dies verweigert wird?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11041.0.html

und
Widerspruch zur Niederschrift...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7349.msg74434.html#msg74434

erklären wir nun die Aktion offiziell für eröffnet. Die Koordination obliegt euren Händen.


Übersicht der Städte:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11066.0.html
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Palatschinko am 12. September 2014, 22:04
Neuer Thread, also wiederhole ich mein Angebot gerne. Ich begleite Interessenten als Zeuge beim Widerspruch zur Niederschrift zum Bayerischen Rundfunk in München oder als Zuschauer zum Verwaltungsgericht. Erstkontakt gerne per PN (bitte mit Vorlaufzeit, bin nicht so oft eingeloggt).
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 12. September 2014, 22:07
 
Neuer Thread, also wiederhole ich mein Angebot gerne. Ich begleite Interessenten als Zeuge beim Widerspruch zur Niederschrift zum Bayerischen Rundfunk in München oder als Zuschauer zum Verwaltungsgericht. Erstkontakt gerne per PN (bitte mit Vorlaufzeit, bin nicht so oft eingeloggt).

Ich fürchte, ich muss mal von Nürnberg nach München fahren... >:D
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: rebel_yell am 16. September 2014, 10:45
Habe Festsetzungsbescheid vom 1.9.2014 bekommen, habe also noch 2 Wochen Zeit mit dem Widerspruch.

Das ist eine tolle Idee mit dem "Widerspruch zur Niederschrift" !

Wollte eigentlich das Widerspruchstemplate von Roggi
Widerspruch 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.msg67467.html#msg67467
benutzen - ist das geeignet? Das würde ja Stunden dauern dies aufzunehmen.

Ist das der richtige Weg?

Palatschinko, wäre toll wenn Du mich als Zeuge begleiten würdest - ich schicke Dir eine PM.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Filipowski am 16. September 2014, 12:14
Hallo,

ich und noch eine Person wären auch dabei den Widerspruch persönlich oder zur Niederschrift vorbeizubringen.

Festsetzungsbescheid vom 1.9. somit noch knapp 2 Wochen Zeit dies zu erledigen.
Lasst uns doch als Grüppchen einmarschieren...

Grüße
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: rebel_yell am 16. September 2014, 14:33
Klingt gut.

Hat jemand ein Gefühl dafür ob es effektiver ist gemeinsam als Gruppe zu kommen oder individuell (+Zeuge natürlich)?

Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: rebel_yell am 17. September 2014, 10:16
Also, für den 23ten hat sich ein kleines Grüppchen herauskristallisiert, lasst uns den Tag doch festhalten - Feinabstimmug folgt.

Palatschinko, möchtest Du dabei sein? Du hast am meisten Erfahrung - ich denke wir wären sehr froh über Dein Know-How und Deine Unterstützung.

Nochmal die Kernfrage:

Kann ich Roggis Widerspruchsbescheid ausgedruckt mitnehmen und dort aufnehmen lassen? Das dauert doch Stunden. Ist das der richtige Weg?

Herzliche Grüße
Rebel
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: karlsruhe am 17. September 2014, 12:12
Hallo zusammen,
würde mal sagen, dannach einen Runden Tisch in München.
Das Vapiano wäre gleich schräg gegenüber. (Geht dafür immer, da auch ohne Reservierung möglich)

Wäre dann am Di. 23.9.14 mit dabei.

Termin so gegen 13/14 Uhr ausmachen für die Niederschrift (Muss ja erst noch anreisen)

Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 17. September 2014, 17:31
Ich hab noch einen aktuellen Bescheid (datiert 01.09.2014, erhalten 05.09.2014) dem ich gerne zur Niederschrift widersprechen möchte.

Auch mit Roggis Vorlage als Grundlage, das wird also etwas länger. Ich wohne in München, kann da also relativ kurzfristig anreisen ;)

Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Palatschinko am 17. September 2014, 21:23
Hallo zusammen,

@rebel_yell: jo, kann dich gerne begleiten. Lass uns einen genauen Termin noch einmal besprechen.

Das scheint eine richtige Bewegung zu werden, ich bin begeistert! Würde auch vorschlagen, wer schon einmal zur Niederschrift dort war könnte sich ja auch bereit erklären jemanden zu begleiten. So haben wir einen echten Multiplikatoreneffekt!

Also, für den 23ten hat sich ein kleines Grüppchen herauskristallisiert, lasst uns den Tag doch festhalten - Feinabstimmug folgt.
Würde vorschlagen vorab telefonisch Kontakt aufzunehmen um einen Termin mit dem BR abzustimmen. Die werden natürlich versuchen es zu vermeiden, daß sich größere Ansammlungen bilden. Auch muß man an einer Pforte vorbei und eventuell damit rechnen überhaupt nicht durchgelassen zu werden. Trotzdem freuen die sich bestimmt über das rege interesse. :-D

Palatschinko, möchtest Du dabei sein? Du hast am meisten Erfahrung - ich denke wir wären sehr froh über Dein Know-How und Deine Unterstützung.
Ja gerne, aber ich hab etwas Zweifel ob es gut wäre in einer Gruppe dorthin zu gehen. Vielleicht ist es ja möglich an einem Tag nacheinander dranzukommen. Argumentiert mit längerer Anreise oder sowas.

Nochmal die Kernfrage:

Kann ich Roggis Widerspruchsbescheid ausgedruckt mitnehmen und dort aufnehmen lassen? Das dauert doch Stunden. Ist das der richtige Weg?

Ich denke du kannst alles zu Protokoll geben was du auch schriftlich abgeben würdest. Ich persönlich hab mich auf zwei Seiten beschränkt und möchte ausführliche Begründungen eigentlich erst im Gerichtsverfahren auffahren. Wenn man den Leuten etwas Arbeit machen will kann man natürlich mehr machen. ;-)
Vielleicht wäre es auch ratsam den Text von einem Ebook-Reader, Tablet oder Smartphone abzulesen. Wenn die ein Blatt sehen wollen sie es sicher haben. Sind halt auch Menschen die sich die Arbeit möglichst leicht machen möchten.
Im übrigen würde ich trotzdem allen empfehlen einen schriftlichen Widerspruch fix und fertig unterschrieben im Gepäck mitzunehmen. Falls irgendwas schiefgehen sollte könnt ihr das immer noch aus der Tasche ziehen und seid im Zweifelsfall mit Eingangsstempel und Unterschrift nicht umsonst angereist.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: GEZockt am 17. September 2014, 22:04

Kann ich Roggis Widerspruchsbescheid ausgedruckt mitnehmen und dort aufnehmen lassen? Das dauert doch Stunden. Ist das der richtige Weg?
Ja das geht. Ich meine aber mal gelesen zu haben, das es nicht ewig lange dauern darf. Sagt mir auch der gesunde Menschenverstand. Ich wollte ein paar Zitate bei meinem Widerspruch zur  Niederschrift trotzdem bringen und habe das einfach mit Verweis auf die Anlage gelöst, wo die entsprechenden Zitate drauf waren.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: karlsruhe am 17. September 2014, 22:35
Hallo liebe Mitstreiter, die ihre Niederschrift in München ablegen möchten, bitte morgen gleich feste Termine ausmachen, 23.9.14 ab 13 Uhr kann ich dabei sein.
Muss ja noch meine Fahrkarte kaufen, je früher, desto günstiger.

Am Abend bitte auch den Runden Tisch danach mitberücksichtigen zur Lagenachbesprechung etc.

Werde mich jetzt noch etwas bei kundigen Mitstreitern umhören, was machbar ist und was nicht etc.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: gurke7 am 18. September 2014, 00:32
ob das zur Wiesn Zeit so ne clevere Idee ist?  8)  das Vapiano ist direkt an der Hackerbrücke, dem Haupt S-Bahnhof für die an und abreisenden Festgäste  |-
der 23. als day of action ist interessant, ich kann aber nicht mitmachen, da ich eine andere Action in der Angelegenheit machen werde  >:D
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: smartorakel am 18. September 2014, 08:44
ob das zur Wiesn Zeit so ne clevere Idee ist?  8)  das Vapiano ist direkt an der Hackerbrücke, dem Haupt S-Bahnhof für die an und abreisenden Festgäste  |-
der 23. als day of action ist interessant, ich kann aber nicht mitmachen, da ich eine andere Action in der Angelegenheit machen werde  >:D

Auf Deinen Bericht über deine "Aktion" freuen wir uns sicherlich auch ....
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Redfox am 18. September 2014, 09:02
Ja gerne, aber ich hab etwas Zweifel ob es gut wäre in einer Gruppe dorthin zu gehen. Vielleicht ist es ja möglich an einem Tag nacheinander dranzukommen. Argumentiert mit längerer Anreise oder sowas.

Ich halte es auch für keine gute Idee da eine Art "Demonstration" daraus zu machen. Diese sollte man vor dem Landtag oder der Staatskanzlei von Herrn Seehofer machen, das ist der richtige Adressat und nicht ein Verwaltungsangestellter des BR.

Zunächst ist die Rechtsgrundlage § 70 VwGO (http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__70.html) ein individuelles Recht den Widerspruch durch die Behörde zur Niederschrift aufnehmen zu lassen. Es spricht sicher nichts dagegen, wenn man sich einen Zeugen mitnimmt, aber eine Massenveranstaltung muss dort keiner mitmachen und dafür gibt es auch keine gesetzliche Grundlage.

Am besten wird es sein, im Vorfeld mit dem BR individuelle Termine auszumachen.

Nochmal die Kernfrage:

Kann ich Roggis Widerspruchsbescheid ausgedruckt mitnehmen und dort aufnehmen lassen? Das dauert doch Stunden. Ist das der richtige Weg?

Obwohl ich persönlich eher ein Freund eines ausführlichen (und individuellen! ;) ) Widerspruchs bin, würde ich dort keine umfangreiche Vorlesestunde machen, also kurze Begründung aufnehmen lassen. (Auf jeden Fall den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht vergessen, ebenfalls mit kurzer Begründung). Eine lange Vorlesestunde nervt und sieht wie eine Trollaktion aus - aber das ist vielleicht Geschmackssache. Ggf. kann man weitere Gründe im Nachgang schriftlich nachschieben oder halt erst im Prozess. Sofern es ein Folgebescheid ist, kann man hinsichtlich der Begründung ohnehin auf den vorausgegangenen Widerspruch verweisen.

Den o.g. Gesetzesauszug würde ich ausgedruckt mitnehmen, falls jemand Zicken macht. Den Bescheid mit der entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung natürlich auch. Falls die Aufnahme zur Niederschrift verweigert wird, würde ich auch nicht lange diskutieren, sondern einen kurzes Papier parat haben, in dem bestätigt wird, dass eine Aufnahme des Widerspruchs zur Niederschrift beim Bayerischen Rundfunk zur Niederschrift nicht möglich ist. Dies sollte der BR am besten gleich unterschreiben. (Glaube ich nicht, dass die die Aufnahme der Niederschrift verweigern, aber zur Not hat man ja noch den Zeugen. Dann mit dem ein kurzes schriftliches Protokoll machen ... ).

In jedem Fall sollte alles in einer betont sachlichen Atmosphäre ablaufen.

Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: rebel_yell am 18. September 2014, 14:17
Danke an Redfox und alle anderen für die Hilfestellung!

Dann würde ich folgende Termine vorschlagen (ob und wie da der BR mitspielt müssen wir sehen - ich habe jedenfalls den ganzen Tag Zeit und bin flexibel):

23.9    14:00   Rebel + Palatschinko (Zeuge)
23.9    15:00   Karlsruhe + Rebel (Zeuge)
23.9    16:00   Filipowski + Freund (gegenseitige Bezeugung)

Dazwischen jeweils Abstimmung wenn gewünscht.

ab 18:00 Runder Tisch für Münchner Interessierte - Treffpunkt wird noch definiert.

Habt Ihr noch alternative Wünsche / Vorschläge?

Herzliche Grüße
Rebel
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Redfox am 19. September 2014, 09:28
23.9    14:00   Rebel + Palatschinko (Zeuge)
23.9    15:00   Karlsruhe + Rebel (Zeuge)
23.9    16:00   Filipowski + Freund (gegenseitige Bezeugung)


Sofern "Karlsruhe" nicht aus Bayern sein sollte, kann sie natürlich nicht beim Bayerischen Rundfunk Widerspruch einlegen sonderen nur beim SWR oder beim Beitragsservice in Köln.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: rebel_yell am 19. September 2014, 09:37
Danke Redfox - ja das stimmt; er hatte mich gestern noch kontaktiert, dass er nur als Zeuge fungieren möchte. Ich werde die Agenda jetzt noch mal durcheinanderwirbeln und per PM an die Beteiligten versenden und dann im Laufe des Tages Termine mit dem BR ausmachen. Treffpunkt und so werde ich übers Wochenende senden, wenn klar ist, wieviele Leute sich zu dem Runden Tisch am Abend einfinden werden. Wie gesagt: Interessierte bitte melden.

Herzliche Grüße
Rebel
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: rebel_yell am 19. September 2014, 10:02
Hat jemand gerade die exakte Adresse des BR (wie auf Rechtsbehelf notiert) für mich, hab' den Behelf gerade nicht zur Hand und würde gerne die Termine ausmachen. Danke! Herzliche Grüße - Rebel
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Bürger am 19. September 2014, 10:25
...vielleicht hilft's (ohne Gewähr)

KONTAKTE

Kontakte/ Adressen der Landesrundfunkanstalten (alphabetisch nach Bundesländern)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5622.0.html

Kontakte/ Adressen des "Beitragsservice" (alphabetisch n. Landesrundfunkanstalt)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7830.0.html
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Redfox am 19. September 2014, 10:43
Hat jemand gerade die exakte Adresse des BR (wie auf Rechtsbehelf notiert) für mich, hab' den Behelf gerade nicht zur Hand und würde gerne die Termine ausmachen. Danke! Herzliche Grüße - Rebel

Sowas findet auch ganz locker die alte Tante >>Google (https://www.google.de/search?q=bayerischer+rundfunk&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&channel=nts&gfe_rd=cr&ei=MesbVIKPGsGBOsSngYgC)<<. ;)

>>Karte von Google Maps<< (https://www.google.de/maps/place/Bayerischer+Rundfunk/@48.144337,11.553817,15z/data=!4m2!3m1!1s0x0:0xc8335288901f867f)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: rebel_yell am 19. September 2014, 10:45
Hab's schon:

Bayerischer Rundfunk
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Rundfunkplatz 1
80335 München

Und hatte natürlich vorher gegoogelt - aber da es mehrere BR's gab war ich dann doch ein wenig verunsichert ;-)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: karlsruhe am 19. September 2014, 11:22
23.9    14:00   Rebel + Palatschinko (Zeuge)
23.9    15:00   Karlsruhe + Rebel (Zeuge)
23.9    16:00   Filipowski + Freund (gegenseitige Bezeugung)


Sofern "Karlsruhe" nicht aus Bayern sein sollte, kann sie natürlich nicht beim Bayerischen Rundfunk Widerspruch einlegen sonderen nur beim SWR oder beim Beitragsservice in Köln.


War beim email-Austausch ein Übertragungsfehler. Ich komme aus Ba-Wü, und muss meine Widersprüche in Stuttgart abgeben und die Klage in Karlsruhe. ;)

Hatte mich hier als Zeuge angeboten, da ich an diesem Tag nach München kommen kann, um mir die Sache mit dem „Mitgehen als Zeuge“ anzusehen , da  ich mich ja bei dem entsprechenden Thread im Forum als „Mitgeher“ für Stuttgart, Frankfurt und Köln gemeldet hatte.

Will einfach am 23.9.14 in München mal sehen, wie das so geht etc.

Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Redfox am 19. September 2014, 11:38
Na dann viel Spaß auf der Wiesn (http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.oktoberfest-2014-wiesn-die-schlimmste-zeit-des-jahres.c6a7034e-72e9-4c45-8672-82827b25a755.html). 8)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Filipowski am 20. September 2014, 11:20
Hi alle...

Finde toll wie es hier Zustande kommt...

Beim Runden Tisch bin ich und Freundin dabei... Aber gerne weit weg vom Oktoberfest oder wo es allgemein ruhiger zugeht...

Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: ss32 am 23. September 2014, 18:41
Wo ist denn die Zusammenfassung?

Das Blättchen sagt ja nichts über den Umgang mit Widersprüchen zur Niederschrift.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: rebel_yell am 23. September 2014, 18:51
Liebe Beitragsserviceboykottmitstreiter,

eine kurze Zusammenfassung der Gemengelage:

Ausgangslage: mehrere Parteien wollen in München einen Widerspruch zur Niederschrift aufnehmen lassen.
Ich habe am Freitag versucht für 2 von uns einen Termin auszumachen, jeweils mit einem Zeugen.
Habe dazu beim BR am Rundfunkplatz 1 in München angerufen. Dort hatte ich die Telefonvermittlung dran, die mir die Nummer 0185 999 555, wie auch auf der Homepage vom BS aufgeführt: http://tinyurl.com/p5o2xt5 (http://tinyurl.com/p5o2xt5), gab und meinte bei Ihnen könne ich keinen Widerspruch einlegen. Am Montag bekam ich von Palatschinko die Telefonnummer von Frau Sch**** (089 ***********) vom Beitragsservice in München. Dort rief ich gestern abermals an mit der Bitte um einen Termin für Dienstag 23.9 Nachmittag. Sie meinte sie müsse das mit ihrem Abteilungsleiter besprechen und der rief mich nach 2-3 Stunden zurück (Herr A**** M**** / Abteilungsleiter Beitragsservice München) und bot mir 2 Termine an: 23.9 und 24.9 jeweils 08:00. Diese lehnte ich ab, da ich zu diesen Zeitpunkten keine Zeit hatte. Ich meinte, ich komme dann einfach ohne Termin vorbei.

Was ist heute passiert:
Heute sind wir mit 6 Personen (3 Widerspruchseinreicher + 3 Zeugen) zum BR gefahren.
Nach Bitte um einen Termin zur Widerspruchsniederschrift wurden wir an der Rezeption des BR mit der Auskunft abgespeist (wie gesagt wir haben für all diese Vorgänge mehrere Zeugen), dass es beim BR in München keine Beitragsserviceabteilung gäbe und wir uns nach Köln wenden müssen für einen Widerspruch zur Niederschrift. Das angehängte Informationsschreiben wurde uns mit einem Lächeln überreicht. Nachdem wir den Druck erhöhten (wir wussten ja, dass es eine Beitragsserviceabteilung um die Ecke gibt) und nach dem Vorgesetzten fragten kam dieser und erzählte uns, der Beitragsservice in München sei keine wirkliche Abteilung, sondern nur eine Art Postkasten, man nähme die Post und leite sie nach Köln weiter.
Als ich fragte ob die Abteilung dann zum Beitragsservice gehöre wurde geantwortet: "doch"
Und zum Bayerischen Rundfunk: "nein"
Ich frage mich wie dann der Bayerische Rundfunk einen Festsetzungsbescheid schicken kann???
 
Wir wurden dann mit der Abteilung Beitragsservice verbunden - er sitzt genau gegenüber in der Marsstraße 46 (ich nehme an Bayerischer Rundfunk, Rundfunkplatz 1, ist nur die Postanschrift).

To make a long story short: wir haben den Termin heute nicht bekommen, dafür aber einen Termin für Freitag ausgemacht. Ich teile die neuesten Informationen dann am Freitag.

Empfehlungen:  Ruft dort an (Nummer von Frau Sch***** steht ja oben) und lasst Euch einen Termin zur Niederschrift geben. Und ja, der Termin wird um 08:00 morgens sein, aber ich hoffe das ist es Euch wert. Der BR muss Euch einen Termin geben, so dass Ihr Eure Frist einhalten könnt! Aber wartet nicht bis zum letzten Tag! Und die Frage nach dem WARUM ZUR NIEDERSCHRIFT müsst Ihr nicht beantworten - Ihr habt das Recht dazu, so steht es auch auf der Rechtsbehelfsbelehrung. 

Und zuletzt: 
Mich interessiert jetzt die formaljuristische Einschätzung der Experten. Kann man aus dem obigen (bewusste Täuschung / organisatorisches Kuddelmuddel) dem BR/BS einen Strick drehen. Bitte um kreative Ideen ;-)

Herzliche Grüße
Rebel


Namen und nicht öffentliche Telefonnummern unkenntlich gemacht.
Administrator
René
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: ss32 am 23. September 2014, 19:24
Empfehlungen:  Ruft dort an (Nummer von Frau Schubert steht ja oben) und lasst Euch einen Termin zur Niederschrift geben. Und ja, der Termin wird um 08:00 morgens sein, aber ich hoffe das ist es Euch wert. Der BR muss Euch einen Termin geben, so dass Ihr Eure Frist einhalten könnt! Aber wartet nicht bis zum letzten Tag!

Eigentlich muss das auch ohne Termin gehen. Schließlich ist ein Widerspruch zur Niederschrift gesetzlich vorgesehen, daher müssten sie das auch machen, wenn man am letzten Tag ohne Termin da aufschlägt.

Im Fall des BR könnte das aber anders sein, weil da der Widerspruch nur ein zusätzliches Angebot zur eigentlich vorgesehenen direkten Klage ist.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 23. September 2014, 19:45
Kann man auch einen Vertreter mit Vollmacht schicken?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Palatschinko am 23. September 2014, 21:11
Kann man auch einen Vertreter mit Vollmacht schicken?
Ja, das geht. Einfach eine schriftliche Vollmacht mitnehmen mit den Angaben: wer bevollmächtigt wen, wozu, welcher Bescheid, Beitragsnummer etc., persönliche Unterschrift. Außer der Schriftform gibt es keine Formvorschriften.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 23. September 2014, 21:17
Kann man auch einen Vertreter mit Vollmacht schicken?
Ja, das geht. Einfach eine schriftliche Vollmacht mitnehmen mit den Angaben: wer bevollmächtigt wen, wozu, welcher Bescheid, Beitragsnummer etc., persönliche Unterschrift. Außer der Schriftform gibt es keine Formvorschriften.

Gut zu wissen, dann entscheiden sich bestimmt mehr für die Niederschrift  >:D
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: karlsruhe am 23. September 2014, 21:41
Ich halte es auch für keine gute Idee da eine Art "Demonstration" daraus zu machen. Diese sollte man vor dem Landtag oder der Staatskanzlei von Herrn Seehofer machen, das ist der richtige Adressat und nicht ein Verwaltungsangestellter des BR.

Zunächst ist die Rechtsgrundlage § 70 VwGO (http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__70.html) ein individuelles Recht den Widerspruch durch die Behörde zur Niederschrift aufnehmen zu lassen. Es spricht sicher nichts dagegen, wenn man sich einen Zeugen mitnimmt, aber eine Massenveranstaltung muss dort keiner mitmachen und dafür gibt es auch keine gesetzliche Grundlage.

Antwort karlsruhe:

Ich denke, heute war es ganz gut, dass wir 1,2,3, ganz viele waren, und die Sicherheitsleute manchmal nicht wirklich wußten, wer denn nun alles zu uns gehört. >:D

Vielen Dank an unseren tollen Mitstreiter Palatschinko, der absolut souverän, ruhig aber sehr bestimmt!! den Sicherheitsleuten und dann den erreichten Verantwortlichen vom "Beitragsservice" die Situation klar gemacht hat, was rechtens ist und was nicht. Er selber hatte ja erst vor kurzem seine Widersprüche dort persönlich vortragen können.

Also an alle Mitstreiter, die auch ihre Widersprüche, wo auch immer, zur Niederschrift ablegen wollen, vorher anrufen, Termin ausmachen (der Abgabeort ist nicht Köln!, sondern die jeweilige Rundfunkanstalt!!!!!!!!!) und immer mind. 1 Zeugen mitnehmen ;)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 23. September 2014, 21:54
Und man muss bei jedem weiteren neuen Bescheid immer wieder neu widersprechen? Naja wenn die um 8:00 aufmachen gehts, da können wir das immer vor Erlebnisbad/Sauna erledigen. Kann man eigentlich immer wieder dasselbe diktieren? (nicht wörtlich, aber inhaltlich kann ich es schon fast auswendig, aber das wird bestimmt bei jedem Mal besser...)  ::)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: smartorakel am 24. September 2014, 08:30
Hallo,
also wenn ich das lese bekommen ich echt Bluthochdruck!

Sorry, aber bei jeder Behörde muss zu den üblichen Geschäftszeichen auch ohne Termin ein "rechtliches Gehör"  gegeben sein.
Die "beschissene" Rechtsbehelfsbelehrung ist ohnehin ein Witz, rechtsicher wäre die vom BayStmI (in googel mal "rechtsbehelfsbelehrung bayern muster" suchen)
Und da steht nichts von Termin holen sondern zur Niederschrift bei "Adresse", und diese muss natürlich stimmen!!!!!! Ja oder spinnen die jetzt komplett?
Und dann natürlich jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten dieser Behörde.

Und der Oberhammer ist doch die Aussage: "Der BR hat diesen Bescheid nicht erlassen sondern die Kölner"!
Demnach ist dieser Bescheid nach § 44 abs. 2 Nr. 1 VwVfG nichtig (http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html)!
Da brauch man ja gleich gar nichts gegen diese Bescheide machen!
Ich würde auf jeden Fall mit den Zeugen ein "sinngemäßes" Gesprächsprotokoll anfertigen und von allen Unterzeichnen lassen. Dieses dem BR zur Kenntnis zusenden oder abgeben.
Dadurch dürfte sich diese "Bescheide" erledigt haben da offensichtlich nichtig.

Bei so etwas sollte der Richter dann bei diesen grundlegendsten Sachen des Verwaltungsrechtes mal die Hosen runterlassen und dem Bürger erklären wer hier was darf!!!

Ich frage mich wieso alle anderen (echten) Behörden sich dann die Mühe machen und rechtsichere Verwaltungsakte erlassen wenn es auch Hinz und Kunz können mit einem "Wurschtelschreiben".

Beste Grüße

PS:
Genau solche Aktionen von Euch lassen mich noch hoffen gegen den BR letztlich zu obsiegen! Weiter so!
 
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Palatschinko am 24. September 2014, 19:22
Im Nachhinein gesehen haben wir wieder hart kämpfen müssen an der Pforte, wo die sogar die Existenz Ihrer Beitragsabteilung leugnen und jegliche Verantwortung für die Bescheide von sich weisen. Aber das Wichtigste, endlich einmal Zeugen zu haben für die ganzen Falschaussagen die man dort aufgetischt bekommt, das ist uns gut gelungen! Mehr in diesem Theater ab kommenden Freitag.

Im Übrigen:
Mir ist aufgefallen das Namen und Telefonnummern der zuständigen Beitragsservice Mitarbeiter beim BR hier, einige Beiträge weiter vorne, zensiert worden sind. Ich respektiere durchaus die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter dort, aber bei dieser frechen nötigenden Art an der Pforte und in der Telefonzentrale muß man die Durchwahl einfach publik machen um anderen Leuten überhaupt erst ihre Rechtsmittel zu ermöglichen. Wer sich den Umweg sparen möchte, der sende mir eine PN. Durchwahlen und Namen der Verantwortlichen sind uns bekannt. Wir haben das Einverständnis die Nummer weiter zu geben.


Edit "Bürger":
Die Löschung der Daten geschah wohl aus rein rechtlichen Gründen.
Oder möchtest Du Dein persönliches Gut oder gar die Sache des Forums gefährdet wissen?
Bitte also etwas achtsamer mit dem Begriff "Zensur" umgehen - es ist eine *Unkenntlichmachung aus datenschutzrechtlichen Gründen.
Es gab schon andere, die für soetwas zur Rechenschaft gezogen wurden... z.B. Olaf Kretschmann mit seinem Blog:

Sa, 26. April 2014 - Aufforderung des rbb zur Anonymisierung
"Aufforderung des Rundfunks Berlin-Brandenburg zur Unkenntlichmachung von Namen und Telefonnummern im Blog "rundfunkbeitrag.blogspot.de" vom 23.04.2014"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/04/aufforderung-des-rundfunks-berlin.html

Danke also für das Verständnis & die Beachtung. :police: ;)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Palatschinko am 28. September 2014, 12:40
Ein weiterer Widerspruch wurde am Freitag zur Niederschrift aufgenommen und weitere werden folgen.
Was mich jetzt interessiert ist, was mit den gewonnenen Eindrücken nun anzufangen ist? Beschwerde beim Intendanten (steht allen Bürgern offen), Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde oder sogar eine Anzeige wegen Nötigung (sogar der Versuch ist strafbar)? Nötigung deshalb, weil der BR mit allen Mitteln versucht Bürger davon abzuhalten von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Zeugen und Beweise in Form von Infoblättern vom BR haben wir genug gesammelt.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: leonardodavinci am 28. September 2014, 14:35
oder sogar eine Anzeige wegen Nötigung (sogar der Versuch ist strafbar)? Nötigung deshalb, weil der BR mit allen Mitteln versucht Bürger davon abzuhalten von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Zeugen und Beweise in Form von Infoblättern vom BR haben wir genug gesammelt.

Für eine Nötigung im Sinne des § 240 StGB

Zitat
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

würde wohl - wenn überhaupt - nicht die Behörde, sondern nur die entsprechende Einzelperson belangt werden können.

Ansonsten könnte man sich noch die §§ 331ff. zu den Straftaten im Amt ansehen, da nach §11 Abs. 2 und Abs. 4 im Sinne des Gesetzes

Amtsträger ist,

Zitat
wer nach deutschem Recht

(c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen

und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter ist,

Zitat
wer, ohne Amtsträger zu sein,

a) bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, oder

b) bei einem Verband oder sonstigen Zusammenschluß, Betrieb oder Unternehmen, die für eine Behörde oder für eine sonstige Stelle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausführen,

beschäftigt oder für sie tätig und auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet ist;
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 29. September 2014, 11:18
Ich möchte hiermit darauf hinweisen, daß noch eine Person A Ihren Widerspruch in München in der Marsstraße 46 zur Niederschrift geben wird. Es gibt dafür auch schon einen Termin, den kommenden Donnerstag 02.10.2014, 08:30.

Falls einer der in der Nähe lebenden Foristen als Zeuge mitgehen kann und will wäre das sehr vorteilhaft. Es entlastet die bereits zur ersten Niederschrift angetretenen GEZ-Boykotteure, und es erhöht die Anzahl derer, die mit der Vorgehensweise Erfahrung haben.

Meldungen bitte hier und/oder als PM. Bevorzugt im Forum.

Mitzubringen sind etwa eine Stunde Zeit und ein gültiges Ausweisdokument. Letzteres wurde letzten Freitag nur vom Widersprechenden selbst verlangt, aber man kann nie wissen.

Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 30. September 2014, 11:27
So wenig Resonanz hatte ich nicht erwartet - bisher gibts Rückmeldungen nur von denen, die auch zuvor schon aktiv an der Aktion in München beteiligt waren. Schade eigentlich.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: rebel_yell am 01. Oktober 2014, 11:00
Hallo liebe Mitstreiter,

ich schulde noch eine kurze Zusammenfassung zu unserem Widerspruch vom 26.9.

Wir waren zu dritt, 1 Widerspruch + 2 Zeugen.

Begrüßung war sehr unhöflich. Die angebotene Hand wurde von Herrn M. nicht angenommen; daraufhin fragte ich "Hand gibt es keine?" Er: "Nein."
Im Zimmer saß bereits die Protokollantin des BS. Diese gab die Hand und war auch sonst freundlich.

Wir setzten uns hin und stellten einige Fragen zum Beitragsservice und wer diesen Feststellungsbescheid nun geschickt habe - die Antwort von Herrn M.: Der BS in Köln im Auftrag vom Bayerischen Rundfunk. Na wenigsten einmal eine klare Ansage. Als wir ihn damit konfrontierten, wie das am Empfang des BR abgelaufen war, wiegelte er ab, das sei heute nicht das Thema; lassen sie uns zur Widerschrift kommen. Lieber Herr M. - da Sie haben recht; das wird ein Thema für das Gericht und darauf freue ich mich schon.

Ich hatte eigentlich vor meinen Widerspruch - fertig auf meinem iPad - vor Ort per email an die Beteiligten zu schicken. Ausdruck, Unterschrift - fertig! Nachdem wir aber derart unhöflich empfangen wurden und auch sonst kein Entgegenkommen des BS im Sinne eines konstruktiven Gespräches wahrzunehmen war, habe ich mich umentschieden und wirklich alles per Niederschrift diktieren lassen. Das dauerte knapp 50 Minuten. Herr M. meinte anfangs noch: "Das ist ja lächerlich!" Ich: "Ja, wenn man lächerlich behandelt wird, dann ist die Reaktion eben auch lächerlich". Dass es uns hauptsächlich darum ging unser ANONYMES GEGENÜBER kennen zu lernen und den Beitragsnummern ein Gesicht zu verleihen wurde denke ich kognitiv nicht ganz verstanden. Am Schluss dann noch der Hammer. Nachdem ich darum bat einen Stempel und eine Unterschrift zu bekommen (was ich bekam) bat einer der Zeugen noch um eine leserliche Namensnennung des Unterzeichnenden. Daraufhin Herr M. "Sie können mich mal und jetzt raus hier!"
Sehr professionell, wie eben alles was ich bislang von diesen Damen und Herren gesehen habe.

Ach ja, der BS hat übrigens 3 Etagen in der Marsstraße 46. Die Aussage dort säßen nur 1-2 Leute ist also wie alles andere erstunken und erlogen. Was soviele Leute dort machen verstehe ich allerdings nicht? Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen des BR finanziert durch die Zwangssteuer der GEZ???

Ach ja, und Palatschinko - zu Deiner Frage - ich denke wir sollten einen Brief an den Intendanten verfassen, ich werde über das lange Wochenende mal einen Entwurf starten und Dir zukommen lassen zwecks feedback. Wenn uns dieser gelingt können wir den auch parallel an die Presse schicken, vielleicht meldet sich diese ja doch einmal zu Wort ;-)

Und liebe Mitstreiter.
2 Bitten!   
1. geht dort persönlich mit Zeuge hin und gebt Euren Widersprüchen ein GESICHT!
2. wer geht nun bei Noch_ein_GEZappter morgen als Zeuge mit, ich kann leider nicht - bitte um Initiative! Danke!

Herzliche Grüße
Rebel
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 01. Oktober 2014, 11:13
Wenn uns dieser gelingt können wir den auch parallel an die Presse schicken, vielleicht meldet sich diese ja doch einmal zu Wort ;-)

Die Presse meldet sich aber nicht zu Wort, denn mit 20 Millionen Euro täglich kannst Du jeden kaufen, nicht nur Richter und Politiker.
Das System ist erschreckend.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Bürger am 01. Oktober 2014, 13:00
[...] ich schulde noch eine kurze Zusammenfassung zu unserem Widerspruch vom 26.9.
[...] ich denke wir sollten einen Brief an den Intendanten verfassen [...]
Danke - wieder einmal sehr aufschlussreich.
Kleine Anregung noch:
Den nächsten Vorgesetzten erfragen - und offizielle Beschwerde einreichen.
Und den Brief bzw. dieses Protokoll auch als Beschwerde (Einzelpetition ggf. incl. der Zeugen) an den Landtag richten.
Auch die sollten unablässig mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert werden.
Hier wurden augenscheinlich die Grenzen angemessenen Umgangs deutlich überschritten.

Ich habe persönlich schon mehrfach die Erfahrung gemacht (schon zu Ostzeiten!), dass das Verlangen nach dem Vorgesetzten durchaus Druck ausüben kann. Nein, wir sind nicht machtlos ;)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Redfox am 01. Oktober 2014, 13:13
Noch wichtiger ist, dass der jeweilige Landtags-Wahlkreisabgeordnete sowie der Bayerische Ministerpräsident mit den jeweiligen Beitragszahlern konfrontiert werden. Entscheidungsträger für den RBStV sind die Ministerpräsidenten und (wenn auch nur formal) die "durchwinkenden" Landtagsabgeordneten (oder wie Ingo Münch es treffend sagte: Nickemännchen und Nickeweibchen).

Dafür eigenen sich örtliche Bürgersprechstunden und individuelle Petitionen sehr gut. Bei individuellen Petitionen wird i.d.R. auch der Verwaltungsvorgang der Rundfunkanstalt bzw. BS angefordert - dadurch bekommen es auch die Anstalten mit. ;)

(Eine Indiviualpetition kann auch bei Härtefallanträgen nicht schaden, gleichzeitig werden die Abgeordneten mit den sozialen Folgen ihrer (Un)tätigkeit konfrontiert).
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 02. Oktober 2014, 10:03
Hallo allerseits,

der heutige Besuch beim Herrn M. sah heute wie folgt aus: Er hat die Niederschrift trotz Kenntnis von §70 VwGO verweigert und war selbstverständlich auch nicht bereit, irgendetwas zu unterschreiben. Dank eines mitgebrachten Zeugen ist der Sachverhalt dennoch beweisbar.

Auf Anfrage wurde als Vorgesetzter der Justiziar des Bayerischen Rundfunks, Albrecht Hesse, genannt. Herr Hesse ist aufgrund seiner Funktion eine Person des öffentlichen Lebens und einfachst im Internet auffindbar, daher gehe ich davon aus, daß sein Name hier genannt werden darf.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 02. Oktober 2014, 11:57
Hallo allerseits,

der heutige Besuch beim Herrn M. sah heute wie folgt aus: Er hat die Niederschrift trotz Kenntnis von §70 VwGO verweigert und war selbstverständlich auch nicht bereit, irgendetwas zu unterschreiben. Dank eines mitgebrachten Zeugen ist der Sachverhalt dennoch beweisbar.

Auf Anfrage wurde als Vorgesetzter der Justiziar des Bayerischen Rundfunks, Albrecht Hesse, genannt. Herr Hesse ist aufgrund seiner Funktion eine Person des öffentlichen Lebens und einfachst im Internet auffindbar, daher gehe ich davon aus, daß sein Name hier genannt werden darf.


Unglaublich, den Hesse kenn ich von der Uni...
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: smartorakel am 02. Oktober 2014, 12:28
Hallo allerseits,

der heutige Besuch beim Herrn M. sah heute wie folgt aus: Er hat die Niederschrift trotz Kenntnis von §70 VwGO verweigert und war selbstverständlich auch nicht bereit, irgendetwas zu unterschreiben. Dank eines mitgebrachten Zeugen ist der Sachverhalt dennoch beweisbar.

Auf Anfrage wurde als Vorgesetzter der Justiziar des Bayerischen Rundfunks, Albrecht Hesse, genannt. Herr Hesse ist aufgrund seiner Funktion eine Person des öffentlichen Lebens und einfachst im Internet auffindbar, daher gehe ich davon aus, daß sein Name hier genannt werden darf.

Ohne Mist, ich habe gerade Gänsehaut!
Ich erinnere mich an meine Studienzeit und die vielen Vorträge zum Thema Verwaltungsakt und Rechtstaatsprinzip.

Nur das ich das richtig verstehe: Der BR hat den Widerspruch zur Niederschrift abgelehnt. Und das kann auch ein Zeuge bestätigen!

Unfassbar!
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: GEZockt am 02. Oktober 2014, 16:36
Nur das ich das richtig verstehe: Der BR hat den Widerspruch zur Niederschrift abgelehnt. Und das kann auch ein Zeuge bestätigen!
Gute Aktion  8)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: ss32 am 02. Oktober 2014, 17:25
der heutige Besuch beim Herrn M. sah heute wie folgt aus: Er hat die Niederschrift trotz Kenntnis von §70 VwGO verweigert und war selbstverständlich auch nicht bereit, irgendetwas zu unterschreiben. Dank eines mitgebrachten Zeugen ist der Sachverhalt dennoch beweisbar.

Trotz des vereinbarten Termins für genau diese Niederschrift?
Wie hat er denn das begründet?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 02. Oktober 2014, 17:43
Er möchte sich bzw. der Schreibkraft das nicht (zur Niederschrift) vorlesen lassen und meint, das wäre so rechtens.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: ss32 am 02. Oktober 2014, 17:58
Er möchte sich bzw. der Schreibkraft das nicht (zur Niederschrift) vorlesen lassen und meint, das wäre so rechtens.

Das kann man nachvollziehen, lässt sich auch irgendwie mit dem schon (ich glaub, im Berlin-Thread) zitierten Urteil begründen.

Und was war mit einer Eingangsbestätigung für die selbstgeschriebene Version des Widerspruchs?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: zAZDerBeSchaffer am 02. Oktober 2014, 21:11
Er möchte sich bzw. der Schreibkraft das nicht (zur Niederschrift) vorlesen lassen und meint, das wäre so rechtens.

Das kann man nachvollziehen, lässt sich auch irgendwie mit dem schon (ich glaub, im Berlin-Thread) zitierten Urteil begründen.

jein, denn im Urteil (http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20030613.13149.html) heisst es:

Zitat
Die Regelung des § 70 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung, nach der ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt auch zur Niederschrift bei der Behörde erhoben werden kann, diene dazu, auch Rechts- oder Schreibunkundigen die Erhebung eines formwirksamen Widerspruchs zu ermöglichen. Dieser Zweck begrenze jedoch auch die behördliche Protokollierungspflicht. Aufzunehmen seien somit allein das Ziel des Begehrens, also der maßgebliche Antrag, sowie die zur Begründung dienenden Mittel in knapper Form, ggf. auch die notwendigen Beweismittel.

Heisst also das eine komplette Verweigerung nicht rechtens ist. Und ich bin da schon der Meinung das z.B. die Ablehnung des Säumniszuschlages bzw auch der Antrag auf Aussetzung aufgenommen werden muss, und zu Beweissmitteln würden da meiner Meinung auch Ausszüge aus Gesetzestexten zuzählen, da man sein Begehren mit diesen ja begründet.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Palatschinko am 02. Oktober 2014, 22:14
der heutige Besuch beim Herrn M. sah heute wie folgt aus: Er hat die Niederschrift trotz Kenntnis von §70 VwGO verweigert und war selbstverständlich auch nicht bereit, irgendetwas zu unterschreiben. Dank eines mitgebrachten Zeugen ist der Sachverhalt dennoch beweisbar.

Das spielt uns nur zu gut in die Karten. Weiter geht's mit einer gehaltvollen Beschwerde bei Intendant und Aufsichtsbehörden.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 02. Oktober 2014, 22:53
Er möchte sich bzw. der Schreibkraft das nicht (zur Niederschrift) vorlesen lassen und meint, das wäre so rechtens.

Also ich kann meins schon grob auswendig, brauch nichts vorlesen. Wenn ich nicht aufgeregt bin, gehts auch ganz gut, dann habe ich mein Stotterproblem ganz gut im Griff. Ich darf bei den einzelnen Terminen (man muss ja jedem einzelnen Bescheid widersprechen, gell?) halt nicht an BS, GEZ, 20 Millionen Euro täglich, Kirchhoff... denken, denn das würde mich sehr aufregen und dann wird's schwierig mit dem Sprechen...
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: karlsruhe am 04. Oktober 2014, 01:14
Es war einmal:

Artikel vom 02.07.2008:
München, Bayerischer Rundfunk
Schluss mit agressiven GEZ-Kontrolleuren
http://www.welt.de/regionales/muenchen/article2170300/Schluss-mit-agressiven-GEZ-Kontrolleuren.html

Zitat
"Das Ziel ist null Beschwerden", sagte Andreas Müller, der Chef des BR-Beauftragtendiensts,.....

Die 175 sogenannten Beauftragten des BR sollten sich vorrangig als Berater für die Bürger verstehen, sagte Müller.....

Auch der BR ist von Berichten über rüde Kontrolleure beunruhigt......

Der Juristische Direktor des BR, Albrecht Hesse, räumte ein, dass die Negativschlagzeilen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk schaden:....
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Bürger am 04. Oktober 2014, 02:22
...sehr "hübsch" ;D

Auch dies sollte man vielleicht im Hinterkopf behalten bei der Niederschrift - insbesondere beim BR:

Zitat
Der Ex-Beauftragte Norbert Hauber kritisierte die detaillierten Vorschriften für die Gebühren – wie kostenpflichtige Lautsprecher in Wirtshaustoiletten: "Irgendwo ist das hirnverbrannt."
...da gäbe es wohl an der Neuregelung seit 01.01.2013 auch so einiges ;)

Zitat
Der Juristische Direktor des BR, Albrecht Hesse, räumte ein, dass die Negativschlagzeilen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk schaden: "Wenn sich auf breiter Front Unmut regt, ist das für uns ein Alarmzeichen."
...ach so - na dann dürften die Alarmglocken derzeit nur so schrillen ;)

Zitat
Hesse beklagte gleichzeitig "tendenziöse Berichterstattung" in manchen Medien.
...ach nee ;) welche könnte er damit wohl gemeint haben ;D

Quelle:
http://www.welt.de/regionales/muenchen/article2170300/Schluss-mit-agressiven-GEZ-Kontrolleuren.html
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Palatschinko am 05. Oktober 2014, 22:42
Es war einmal:

Artikel vom 02.07.2008:
München, Bayerischer Rundfunk
Schluss mit agressiven GEZ-Kontrolleuren
http://www.welt.de/regionales/muenchen/article2170300/Schluss-mit-agressiven-GEZ-Kontrolleuren.html

Zitat
"Das Ziel ist null Beschwerden", sagte Andreas Müller, der Chef des BR-Beauftragtendiensts,.....

Die 175 sogenannten Beauftragten des BR sollten sich vorrangig als Berater für die Bürger verstehen, sagte Müller.....

Auch der BR ist von Berichten über rüde Kontrolleure beunruhigt......

Der Juristische Direktor des BR, Albrecht Hesse, räumte ein, dass die Negativschlagzeilen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk schaden:....

Sehr guter Fund! Da war unser Freund aber sehr idealistisch. Ich glaube das neuerliche Verhalten dieser Leute lässt sich mit dieser Dissonanz erklären, die sich da zwischen hehrem Anspruch und der Wirklichkeit auftut.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Bürger am 05. Oktober 2014, 23:32
Zitat
"Das Ziel ist null Beschwerden", sagte Andreas Müller, der Chef des BR-Beauftragtendiensts,.....
Die 175 sogenannten Beauftragten des BR sollten sich vorrangig als Berater für die Bürger verstehen, sagte Müller.....
Sehr guter Fund! Da war unser Freund aber sehr idealistisch. Ich glaube das neuerliche Verhalten dieser Leute lässt sich mit dieser Dissonanz erklären, die sich da zwischen hehrem Anspruch und der Wirklichkeit auftut.
...schon allein deswegen hat jede (weitere) Abweisung auch ihre eigene Beschwerde verdient ;)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 10. Oktober 2014, 12:16
Ich war leider bisher anderweitig ausreichend beschäftigt, daher die späte Reaktion. Ich halte Beschwerden vor allem für eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für uns, da die betreffende Organisation intern - insbesondere am oberen Ende der Hierarchie - eine einheitliche Meinung hat.

In meinem anderen Thread gibts dafür Neuigkeiten, offenbar hatte der Hausbesuch doch Wirkung gezeigt.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: rebel_yell am 10. Oktober 2014, 12:22
Hallo Gezappter,

bin gerade an einem Schreiben an unseren lieben Herrn Wilhelm (ein wie ich finde sehr interessanter Mann -  Vater CSU Politiker, Mutter Richterin, er selbst Jurist und Journalist - mit ausgezeichnetem Leumund)
und parallel geht das Ganze an die Presse, denn mich interessiert schon sehr, ob dieses Verhalten des BR wirklich niemanden innerhalb und ausserhalb des BR interessiert.

Liebe Grüße
Rebel
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: brverweigerer am 13. Dezember 2016, 21:38
Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche einen Bescheid vom BR erhalten, und würde dem gerne persönlich am Rundfunkplatz 1 widersprechen. Gibt es da aktuelle Erfahrungen? Ich habe schon eine Terminanfrage per mail geschrieben, bisher ohne Antwort. Oder geht das auch ohne Termin? Ich bin zeitlich relativ flexibel und wohne in der Nähe, würde aber trotzdem nicht gerne die Zeit verschwenden da sinnlos hinzufahren.

Danke schonmal für gute Tips!  ;)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: brverweigerer am 19. Dezember 2016, 22:00
Hallo liebe Mitstreiter,

ich war heute in der Mittagspause beim BR in München, um per Niederschrift an der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Adresse einen Widerspruch auf einen „Festsetzungsbescheid“ zu Protokoll zugeben. Der Empfang war zunächst „normal“ freundlich, nachdem ich allerdings meinen Wunsch geäußert und (höflich/sachlich) nach einem Ansprechpartner gefragt hatte, ist die Empfangsdame direkt ziemlich pampig geworden. Höhepunkte waren die Aussagen:

- der BR sei nicht zuständig,
- der BR wisse nicht, was in dem Bescheid stehe, insbesondere sei er nicht für die Angabe seiner Adresse im Bescheid verantwortlich
- der BR habe den Bescheid nicht erlassen,
- es sei nicht möglich, vor Ort Anliegen zu Beitragsbescheiden mündlich vorzubringen / Erklärungen abzugeben / angehört zu werden,
- es sei egal, was ich sage und was ich möchte,
- es gebe keine Ansprechperson vor Ort.

Sie hat mir dann ein Papier in die Hand gedrückt mit der bekannten Adresse in Köln und dem Hinweis, dass ich dort einen Termin vereinbaren und dann von München nach Köln reisen solle, wenn ich etwas mündlich zu Protokoll geben wolle. Im Übrigen „machen wir diese Faxen nicht mehr mit“. Ihren Namen wollte sie mir nicht sagen.

Zitat
„Sehr geehrte Beitragskundin, sehr geehrter Beitragskunde,“ steht dort, „bitte beachten Sie, dass der Bayerische Rundfunk in allen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag nicht auf Parteiverkehr eingerichtet ist.“

Fazit ist also, dass die „Behörde“ „Bayerischer Rundfunk“ bestreitet, den Bescheid erlassen zu haben, und den Bürgern ihren Rechtsanspruch auf rechtliches Gehör verweigert. Das Ganze hat mich doch stark an den guten alten Hauptmann von Köpenick erinnert, und an Asterix als Legionär in der Römerkaserne. Vermutlich würde ich in Köln dann etwa dasselbe hören, „Bitte beachten Sie, da sind wir nicht zuständig, da müssen Sie den BR in München fragen, wir sind nur beauftragt, aber nicht verantwortlich…“

Nach dieser unterirdisch unverschämten Erfahrung hätte große Lust, das durchzufechten, und den BR zu zwingen, dazu Stellung zu beziehen. Nach meiner Ansicht ist es ein absolut elementarer Rechtsgrundsatz, dass Behörden betroffene Bürger anhören müssen, wenn diese das wünschen, und zwar direkt vor Ort in der erlassenden Behörde bei einem namentlich benannten Sachbearbeiter und nicht 600 km entfernt in einer „nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung“. Gibt es den deutschen Rechtsstaat noch??

Offensichtlich ist die Rechtsbehelfsbelehrung falsch, da die dort angegebene Widerspruchsadresse nicht stimmt, der Bescheid daher alleine schon deswegen nichtig?

Gibt es dazu Erfahrungen? Hätte ein erfahrener Mitstreiter/in mit mir Lust, nochmal zu zweit am Rundfunkplatz 1 in München aufzuschlagen, um sich mit dem offenbar nötigen Nachdruck obige Aussagen schriftlich geben zu lassen?

Ganz von den rechtlichen Aspekten dieses Vorgangs abgesehen, ist das m. E. auch ein geradezu erschreckendes Beispiel, mit welcher unglaublichen Arroganz und planmäßigen Bürgerunfreundlichkeit hier vorgegangen wird. Wie soll sich eine evtl. nicht so gut der deutschen Sprache mächtige, oder juristisch einigermaßen vorgebildete Person gegen solche Dinge wehren? Das System ist darauf angelegt, die Bürger einzuschüchtern, in die Irre zu führen, ihnen mit Zwangsmaßnahmen zu drohen, „Druckmittel“ zu titulieren, ohne rechtliches Gehör zu ermöglichen…auch gerne in rechtlichen Dunkelgrauzonen, und alles selbstverständlich nur um „die Demokratie zu stärken“. Die dummen Zahlschafe „Beitragskunden“ sollen zahlen, und ansonsten die Klappe halten. Wahnsinn, dass es so was widerwärtig Mieses überhaupt gibt, und es von der Politik und Justiz bisher weitgehend gedeckt wird. Ich komme ich mir vor, als wollte ich in der DRR einen Reisepass beantragen.

Beste Grüße in die Runde von einem Untertanen des allmächtigen und mich gütigst mit seinen wertvollen Weisheiten beglückenden Bayerischen Rundfunks.

Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: karlsruhe am 19. Dezember 2016, 22:08
Ok, Ok, Ok
einfach mal den ganzen Thread von Anfang an in Ruhe durchlesen.

Es wird einiges sehr "Erhellendes" geben.

Oh mann, wie lange ist das nun schon her?
Da waren die Gedankengänge noch anders gepolt, nun denn
Viel  Spaß beim Nachlesen, am Besten bei 1 beginnen, Augen zu und durch. :) 8) >:D :police:
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Bürger am 19. Dezember 2016, 22:44
Das ist in der Tat sehr starker Tobak... >:(

[...] ist die Empfangsdame direkt ziemlich pampig geworden. Höhepunkte waren die Aussagen:

- der BR sei nicht zuständig,
- der BR wisse nicht, was in dem Bescheid stehe, insbesondere sei er nicht für die Angabe seiner Adresse im Bescheid verantwortlich
- der BR habe den Bescheid nicht erlassen,
- es sei nicht möglich, vor Ort Anliegen zu Beitragsbescheiden mündlich vorzubringen / Erklärungen abzugeben / angehört zu werden,
[...]

Sie hat mir dann ein Papier in die Hand gedrückt mit der bekannten Adresse in Köln und dem Hinweis, dass ich dort einen Termin vereinbaren und dann von München nach Köln reisen solle, wenn ich etwas mündlich zu Protokoll geben wolle. Im Übrigen „machen wir diese Faxen nicht mehr mit“. Ihren Namen wollte sie mir nicht sagen.

Zitat
„Sehr geehrte Beitragskundin, sehr geehrter Beitragskunde,“ steht dort, „bitte beachten Sie, dass der Bayerische Rundfunk in allen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag nicht auf Parteiverkehr eingerichtet ist.“
[...]

Mitunter ist es besser, einen Zeugen dabei zu haben - andererseits könnte es sein, dass genau dann das Auftreten auch ein anderes ist.

Person A möge bitte das besagte "Papier" digitalisieren und hier zur zeitgeschichtlichen Dokumentation bzw. auch als "Beweismittel" hochladen.

Person A könnte/ sollte mit entsprechendem Nachdruck von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen... - solcherlei
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 19. Dezember 2016, 23:05
Mit Zeuge nochmal hin, dann klappts mit Sicherheit auch mit dem Widerspruch zur Niederschrift. Würde Person Z näher bei München wohnen, wäre sie und ihr Zeuge dort Stammgast, denn es gibt täglich neue Erkenntnisse/Argumente/Erweiterungen für den/die Widersprüche. Warum Papier und Porto verschwenden, wenn man einigermaßen in der Nähe einer Anstalt (Rundfunk) wohnt.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Shuzi am 20. Dezember 2016, 02:35
Das ist in der Tat sehr starker Tobak... >:(

[...] ist die Empfangsdame direkt ziemlich pampig geworden. Höhepunkte waren die Aussagen:

- der BR sei nicht zuständig,
- der BR wisse nicht, was in dem Bescheid stehe, insbesondere sei er nicht für die Angabe seiner Adresse im Bescheid verantwortlich
- der BR habe den Bescheid nicht erlassen,
- es sei nicht möglich, vor Ort Anliegen zu Beitragsbescheiden mündlich vorzubringen / Erklärungen abzugeben / angehört zu werden,
[...]

Sie hat mir dann ein Papier in die Hand gedrückt mit der bekannten Adresse in Köln und dem Hinweis, dass ich dort einen Termin vereinbaren und dann von München nach Köln reisen solle, wenn ich etwas mündlich zu Protokoll geben wolle. Im Übrigen „machen wir diese Faxen nicht mehr mit“. Ihren Namen wollte sie mir nicht sagen.

Zitat
„Sehr geehrte Beitragskundin, sehr geehrter Beitragskunde,“ steht dort, „bitte beachten Sie, dass der Bayerische Rundfunk in allen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag nicht auf Parteiverkehr eingerichtet ist.“
[...]

Mitunter ist es besser, einen Zeugen dabei zu haben - andererseits könnte es sein, dass genau dann das Auftreten auch ein anderes ist.

Person A möge bitte das besagte "Papier" digitalisieren und hier zur zeitgeschichtlichen Dokumentation bzw. auch als "Beweismittel" hochladen.

Person A könnte/ sollte mit entsprechendem Nachdruck von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen... - solcherlei
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D

Offenbar ist die persönliche Konfrontation je nach LRA und dem jeweiligen Bearbeiter vor Ort unterschiedlich.
Eine fiktive Person S konnte dies bei ihrer Konfrontation  - siehe unter

Widerspruch zur Niederschrift - Hamburg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11072.msg118649.html#msg118649

in der Form jedoch nicht feststellen, dass ein Mitarbeiter sich und damit der LRA selbst ins Knie geschossen hat, indem er/sie abstritt den Bescheid erlassen zu haben. Denn spätestens damit wäre dieser nichtig.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: karlsruhe am 20. Dezember 2016, 09:07
Neuer Thread, also wiederhole ich mein Angebot gerne. Ich begleite Interessenten als Zeuge beim Widerspruch zur Niederschrift zum Bayerischen Rundfunk in München oder als Zuschauer zum Verwaltungsgericht. Erstkontakt gerne per PN (bitte mit Vorlaufzeit, bin nicht so oft eingeloggt).

Einfach mal zum Forumsuser "Palatschinko" Kontakt aufnehmen, er hat ja schon Erfahrung damit.
Ein weiterer Mitgeher: Noch_ein_GEZappter.

Hier ein Zusammenschnitt der Erkenntnisse von vor 2 Jahren.
Der Zettel, der ausgehändigt wird, ist ja immer noch der gleiche.

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 70
Zitat
(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.
(2) §§ 58 und 60 Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend.


Ja, in München einen Widerspruch zur Niederschrift abzulegen, war auch schon vor 2 Jahren sehr schwierig aber noch nicht ganz unmöglich.

Hier der erste Bericht (Antwort # 26) und das Infoblatt!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11071.msg76552.html#msg76552

Tja und das war der 2. Bericht, bei dem ich der Zeuge war:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11071.msg77034.html#msg77034

Zitat
Hallo allerseits,

der heutige Besuch beim Herrn M. sah heute wie folgt aus: Er hat die Niederschrift trotz Kenntnis von §70 VwGO verweigert und war selbstverständlich auch nicht bereit, irgendetwas zu unterschreiben. Dank eines mitgebrachten Zeugen ist der Sachverhalt dennoch beweisbar.

Wir waren schon drinnen und wollten den Widerspruch diktieren.
Herr M. wies auf sein Hausrecht hin und „warf“ uns raus mit dem Satz, er würde den Widerspruch eh „ablehnen“ und in 8 Wochen die Zwangsvollstreckung schicken.

Dazu hatte ich dann folgenden Artikel gefunden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11071.msg77143.html#msg77143

Zitat
Artikel vom 02.07.2008:
München, Bayerischer Rundfunk
Schluss mit agressiven GEZ-Kontrolleuren
http://www.welt.de/regionales/muenchen/article2170300/Schluss-mit-agressiven-GEZ-Kontrolleuren.html
Zitat
"Das Ziel ist null Beschwerden", sagte Andreas Müller, der Chef des BR-Beauftragtendiensts,.....

Die 175 sogenannten Beauftragten des BR sollten sich vorrangig als Berater für die Bürger verstehen, sagte Müller.....

Auch der BR ist von Berichten über rüde Kontrolleure beunruhigt......

Der Juristische Direktor des BR, Albrecht Hesse, räumte ein, dass die Negativschlagzeilen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk schaden:....
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: brverweigerer am 20. Dezember 2016, 17:39
Hallo zusammen,

danke für die Antworten, da fühlt man sich ja gleich wieder besser! Habe mich schon wieder beruhigt...  ;)

@Bürger: Ich habe den Zettel vom BR im Anhang hochgeladen, und schon eine Eingangsbestätigung zu meiner Beschwerde beim Petitionsausschuss des bayerischen Landtags erhalten. Bin gespannt auf die Antwort, ich habe mich beschwert über das Erlebnis bei meinem Besuch und die Praxis der Funker, ohne Grundlagenbescheid Säumniszuschläge zu berechnen. Interessant in diesem Zusammenhang finde ich das hier: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO, insbesondere Abschnitt 2 "Bürgerorientierte Verwaltung"  ;)

Ich nehme das Angebot gerne an, da nochmal mit Zeugen hinzugehen, danke! Ich fürchte allerdings, dass das jetzt kurz vor Weihnachten nichts mehr wird, und dann wäre die Widerspruchsfrist abgelaufen. Wenn ein weiterer Bescheid kommt, komme ich darauf zurück!

Der Witz ist allerdings aus meiner Sicht, dass es eben gerade nicht Sinn des Prinzips "Niederschrift" ist, dass Bürger da mit umfangreichen Vorkenntnissen, am besten mehreren Zeugen, Terminvereinbarung etc. hingehen, und dann gegen massive Abblockversuche ihr Recht einfordern müssen. Wenn dann auch noch bestritten wird, überhaupt etwas mit der Sache zu tun zu haben, ist das einfach nur noch unterirdisch, und ein Verhalten, was bei Moskau-Inkasso üblich sein mag, aber sicherlich nicht bei einer "Behörde". 
Das Ganze muss vielmehr so, sein, dass gerade Personen ohne juristische Kenntnisse, die sich evtl. schriftlich nicht gut ausdrücken können, ohne Zeugen, ohne Termin zu den üblichen Geschäftszeiten dort zu Ihrem Anliegen angehört, und dann korrekt behandelt werden.

Wenn das nicht gewährleistet ist, ist die Rechtsbehelfsbelehrung offensichtlich fehlerhaft, auch wenn es in Einzelfällen mit größerem Nachdruck und Durchsetzungsvermögen klappen mag, einen Funkangestellten zu zwingen die Niederschrift zu ermöglichen.   
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: muuhhhlli am 20. Dezember 2016, 17:56
Dass Sie direkt in der Nähe vom BR wohnen und dort direkt eine Niederschrift abgeben wollten und dann zurückgewiesen wurden ist natürlich eine unerhörter Vorgang. Man sieht wie es im Verhalten der Behörden bestellt ist. Es wird eben überall und immer dreister.

Aber um eine Niederschrift grundsätzlich aufzugeben, kann man dieses jederzeit im nächsten Bürgeramt, Bürgerbüro machen lassen.
So wurde mir das von den Gerichten mitgeteilt. Diese Ämter sind dann verantwortlich, dass die Niederschrift zum Empfänger gelangt.
Wer also keinen PC hat oder die Reise zu einem Gericht zu weit wäre, muss nicht reisen, was mit Kosten verbunden ist.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: brverweigerer am 20. Dezember 2016, 18:04
Aber um eine Niederschrift grundsätzlich aufzugeben, kann man dieses jederzeit im nächsten Bürgeramt, Bürgerbüro machen lassen.
So wurde mir das von den Gerichten mitgeteilt. Diese Ämter sind dann verantwortlich, dass die Niederschrift zum Empfänger gelangt.
Wer also keinen PC hat oder die Reise zu einem Gericht zu weit wäre, muss nicht reisen, was mit Kosten verbunden ist.

Wirklich? Das wäre ja eine interessante Variante! Hat das schon mal jemand mit Funkbescheiden ausprobiert? Ich dachte bisher, eine Niederschrift ginge nur bei der jeweils im Bescheid genannten Adresse?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: muuhhhlli am 20. Dezember 2016, 18:07
Diese Antwort habe ich vom Chef des Sozialgerichtes Ulm. Ich wollte eine Niederschrift bei Gericht abgeben und es ging dann um die Fahrtkosten vom 27 Euro. Bürgermeisteramt hat es für mich erledigt. Es ging um eine Klage.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Shuzi am 20. Dezember 2016, 19:17
Aber um eine Niederschrift grundsätzlich aufzugeben, kann man dieses jederzeit im nächsten Bürgeramt, Bürgerbüro machen lassen.
So wurde mir das von den Gerichten mitgeteilt. Diese Ämter sind dann verantwortlich, dass die Niederschrift zum Empfänger gelangt.
Wer also keinen PC hat oder die Reise zu einem Gericht zu weit wäre, muss nicht reisen, was mit Kosten verbunden ist.
Wirklich? Das wäre ja eine interessante Variante! Hat das schon mal jemand mit Funkbescheiden ausprobiert? Ich dachte bisher, eine Niederschrift ginge nur bei der jeweils im Bescheid genannten Adresse?

Aus Sicht einer fiktiven Person S, ist es ratsam sich an die im Rechtsbehelf genannten Adressaten zu wenden, damit gewährleistet ist, dass der Widerspruch fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingeht. Ferner könnte der Widerspruchsführer ggf. darüber nachdenken zusammen mit dem Widerspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Absatz 4 Satz 3 VwGO zu stellen. Ein hilfsweiser Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht gemäß § 4 Absatz 6 RBStV ist evtl. auch noch eine Option, da der genannte § nicht vollständig ausformuliert ist und somit der LRA einen gewissen Spielraum einräumt.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: muuhhhlli am 20. Dezember 2016, 19:30
Aus Sicht einer fiktiven Person S, ist es ratsam sich an die im Rechtsbehelf genannten Adressaten zu wenden, damit gewährleistet ist, dass der Widerspruch fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingeht.

Wieso soll daran zu Zweifeln sein, wenn mir eine Aussage von der Leitung eines Gerichtes am Telefon diese Möglichkeit unterbreitet wird, dass ein Bürgeramt meinen mit Hand vorgeschrieben Text Formgerecht als Klage abtippt und an die im Bescheid genannte Stelle rechtzeitig und fristgerecht für eine Zustellung sorgt? Manchmal muss ich hier schon den Kopf schütteln.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Shuzi am 20. Dezember 2016, 19:49
Eine fiktive Person S zweifelt nicht an der Aussage. Nur gibt eine fiktive Person S zu bedenken, dass sich die Aussage offenbar auf einen ganz anderen Kontext bezieht.

Widerspruch gegenüber Forderungen einer LRA != Klage vor einem Sozialgericht

Eine fiktive Person S zweifelt vielmehr an der Rechtschaffenheit einer LRA bezgl. des Eintreibens von Rundfunkbeiträgen. Die werden jede sich bietende Gelegenheit nutzen möglichst schnell zu vollstrecken und da kommt denen ein falsch adressierter oder nicht fristgerecht eingelegter Widerspruch sehr gelegen.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: brverweigerer am 21. Dezember 2016, 16:47
Hallo zusammen,
hier ein kleiner Erlebnisbericht meines heutigen Besuchs beim „BR“ zusammen mit dem Forumsmitglied „karlsruhe“:

Wir waren (dank dem Tipp von „karlsruhe“, nochmal vielen Dank für die Zeit, und nette und sehr hilfreiche Unterstützung! :)) zuerst in der Marsstraße 46, eine Straßenecke neben dem Rundfunkplatz 1, der im Bescheid angegebenen Widerspruchsadresse. Das dortige Bürogebäude ist mit einen großen Schild „Spatenbräu Hauptverwaltung“ beschriftet, darin befinden sich unter anderen ein Triumph Outletstore und eine Immobilienfirma. Auf die Existenz des BR weist ein kleines und unscheinbares Schild neben dem Eingang hin. Die Dame am Empfang wusste zunächst nichts von der Existenz eines „Beitragsservices“ im Haus, hat dann aber telefonisch herausgefunden, dass dieser im 5. und 6. Stock sitzt. Dort angekommen, ist eine echte Person aus dem Büroflur herausgekommen, Frau M***. Sie war nach ihrem Auftreten zu urteilen insoweit zuständig und befugt, Auskünfte zu erteilen, und hat bestätigt, dass sie beim Beitragsservice des BR tätig ist. 

Von ihr haben wir dann erfahren, dass es nicht möglich sei, Widersprüche gegen Beitragsbescheide per Niederschrift abzugeben. Ausnahmen wären ausschließlich möglich nach vorheriger Terminvereinbarung, und nur unter der Bedingung, dass die jeweilige Person „offenkundig“ nicht ausreichende Schreibkenntnisse habe. Eine Rechtsgrundlage zu dieser Auskunft kannte sie nicht, hat aber zugesagt, mir diese Information zuzuschicken. Auf welche Art der Beitragsservice üblicherweise feststellt, ob eine Person „offenkundig“ Schreibschwierigkeiten hat, konnte sie nicht sagen, und ebenso wenig, warum diese Einschränkung der Niederschriftsmöglichkeit nicht im Bescheid genannt wird.

Auf meine einfache Frage, ob der Bayerische Rundfunk bzw. dessen Inkassoabteilung eine Behörde sei, wusste sie leider keine Antwort.

Anschließend sind wir nochmal rüber zum Rundfunkplatz 1 an den Empfang gelaufen. Dort waren zwei Damen tätig, die erneut auf ihren Zettel mit der Kölner Telefonnummer verwiesen haben, und uns mitteilten, dass es nicht möglich sei, vor Ort Niederschriften aufzunehmen, auch nicht mit Termin. Davon, dass schräg gegenüber zwei ganze Stockwerke mit „Service“ Mitarbeitern besetzt sind, wussten sie natürlich nichts.

Fazit der Geschichte ist also: Der BR verweigert offen die im Bescheid genannte Widerspruchsmöglichkeit per Niederschrift, was nun durch zwei Personen bezeugt werden kann. Meine Empfehlung an alle Münchner: Gebt eure Widersprüche direkt beim BR ab, und wer Lust hat auf einen kleinen Plausch mit dem Service, kann in der Marsstraße 46 vorbeischauen.

Noch was Schönes zum Schluss: Auch beim BR gibt es Menschen, mit denen man reden kann und die sich von Argumenten überzeugen lassen. Als ich nachmittags noch meinen entsprechend ergänzten Widerspruch vorbeigebracht habe, hatte ich ein nettes und relativ ausführliches Gespräch mit einer Person, die nun auch zum Nachdenken darüber angeregt ist, was mit den von ihrem Einkommen zwangsweise abgezweigten Demokratiebeiträgen so alles finanziert wird, und was unter der Postfachadresse in Köln anzutreffen ist. :)

Viele Grüße & schöne Weihnachten!


***Edit "Bürger":
Real-Name entfernt, da unauthorisierte Namensnennung nicht-öffentlicher Personen im Forum aus rechtlichen Gründen nicht gestattet ist.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: karlsruhe am 21. Dezember 2016, 19:24
Unglaublich aber wahr, wenn ich heute nicht dabei gewesen wäre, bzw. schon vor über 2 Jahren.

Das darf doch alles nicht wahr sein.

Man bekommt einen Festsetzungsbescheid mit einem Rechtsbehelf bzgl. Widerspruch zur Niederschrift: ADRESSE
Ladungsfähige Zustelladresse oder wie das auch immer juristisch definiert ist.

Man geht exakt genau da hin und Fehlanzeige!!!!

Das Theater hatten wir ja auch schon vor über 2 Jahren.

Wie kann ich dann solch einen Rechtsbehelf werten.

Doch als "danneben" soll heißen nicht wirksam, nicht geltend, wie auch immer.

Wie werden wir sonst noch vera........

Genau gegenüber dann eine Anlaufadresse, 2 Stockwerke "Beitragsservice"

Vor allem das Wort Service

Darunter verstehe ich persönlich etwas ganz anderes, als das was uns heute geboten wurde.

Gehts eigentlich noch?

Also alle in Bayern: in der Marsstraße 46 ist der Beitragsservice des BR beheimatet.
Gleich gegenüber!!!!!!!!!! :)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: volkuhl am 21. Dezember 2016, 20:17
...
Man bekommt einen Festsetzungsbescheid mit einem Rechtsbehelf bzgl. Widerspruch zur Niederschrift: ADRESSE
Ladungsfähige Zustelladresse oder wie das auch immer juristisch definiert ist.

Man geht exakt genau da hin und Fehlanzeige!!!!

Das Theater hatten wir ja auch schon vor über 2 Jahren.

Wie kann ich dann solch einen Rechtsbehelf werten.
...

Würde ich so interpretieren, dass der Bescheid damit rechtsfehlerhaft und somit nichtig ist...

...
Also alle in Bayern: in der Marsstraße 46 ist der Beitragsservice des BR beheimatet.
Gleich gegenüber!!!!!!!!!! :)

Kann doch nicht unsere Aufgabe sein, die richtige Adresse zu suchen, wenn die nicht in der Lage sind, ihre Bescheide richtig zu formulieren.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: brverweigerer am 21. Dezember 2016, 20:44
Würde ich so interpretieren, dass der Bescheid damit rechtsfehlerhaft und somit nichtig ist...

Genaus so habe ich das auch in den Widerspruch aufgenommen, und bin gespannt ob eine 'substantiierte' Antwort darauf kommt.  >:D
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Roggi am 21. Dezember 2016, 20:59
Die Frist für den Widerspruch verlängert sich bei fehlerhaftem Rechtsbehelf auf ein Jahr. Ungültig wird der Bescheid nicht.
Quelle:
http://www.123recht.net/Die-unterbliebene-oder-falsche-Rechtsmittelbelehrung-__a2514__p2.html

Dürfte aber lustig werden, wenn die ihre Schergen loshetzen, nur um festzustellen, dass sie die Fiffis zurückgepfeifen müssen. Vielleicht machen die das ja auch absichtlich, die wollen nicht verklagt werden.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: gerechte Lösung am 21. Dezember 2016, 23:17
Unglaublich aber wahr, wenn ich heute nicht dabei gewesen wäre, bzw. schon vor über 2 Jahren. ...

... Das darf doch alles nicht wahr sein. ...

... Gehts eigentlich noch? ...

Das eine ist die Theorie und das hier ist die Praxis.

Die hiesige LRA hat ebenfalls offensichtlich Niemanden, der für Beitrag zuständig ist.

Das sind auch meine Erfahrungen mit der LRA in Bezug auf Ansprechpartner.
Ich habe bei der LRA angerufen und nach einen kompetenten Ansprechpartner bezüglich Beitrag angefragt und die Bitte geäußert, diesen zu sprechen.
Antwort: Gibt es nicht bei uns.

Die nächste Bitte meinerseits: Ich hätte dann gern einen kompetenten Mitarbeiter der Rechtsabteilung gesprochen.
Antwort: Die Rechtsabteilung ist dafür nicht zuständig.

Ich: Wer, bitte, ist dann dafür zuständig?
Antwort: Der BS in Köln, Tel-Nr.: 01805...... .

Ich:  Danke, ich bin nicht verpflichtet, in Köln anzurufen und auch nicht über Mehrwertnummer. Das lehne ich strikt ab. Der BS ist für mich nicht relevant, sondern die LRA.


Vor ca. 1Jahr und 4 Mon. Widerspruch an LRA und in Kopie zur Kenntnisnahme an BS mit dem ausdrücklichen Hinweis, das nur LRA akzeptiert wird.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: brverweigerer am 11. Januar 2017, 19:45
Hallo zusammen,

ich habe Post vom BR bekommen, siehe Anhang.
Für eine noch stumpfere Antwort hat offenbar das Gehirnschmalz nicht gereicht...
Kennt/hat jemand das angeführte, aber nicht zitierte Urteil des VG Berlin, oder kennt den Kontext bzw. Beklagten des damaligen Rechtsstreits?


Edit "Bürger":
Anonymisierung musste leider ergänzt werden. Bitte immer eigenverantwortlich und gewissenhaft alles Nötige schwärzen - einschl. Tel-Nummern etc.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Bürger am 11. Januar 2017, 23:26
Diese und ähnliche Ausführungen sind im Forum bekannt.
Bitte mit verschiedenen aussagekräftigen Textpassagen mal die Forum-Suche (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) bemühen.
Danke.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: P am 23. Januar 2017, 16:28
Dass Sie direkt in der Nähe vom BR wohnen und dort direkt eine Niederschrift abgeben wollten und dann zurückgewiesen wurden ist natürlich eine unerhörter Vorgang. Man sieht wie es im Verhalten der Behörden bestellt ist. Es wird eben überall und immer dreister.

Aber um eine Niederschrift grundsätzlich aufzugeben, kann man dieses jederzeit im nächsten Bürgeramt, Bürgerbüro machen lassen.
So wurde mir das von den Gerichten mitgeteilt. Diese Ämter sind dann verantwortlich, dass die Niederschrift zum Empfänger gelangt.
Wer also keinen PC hat oder die Reise zu einem Gericht zu weit wäre, muss nicht reisen, was mit Kosten verbunden ist.

Diese Antwort habe ich vom Chef des Sozialgerichtes Ulm. Ich wollte eine Niederschrift bei Gericht abgeben und es ging dann um die Fahrtkosten vom 27 Euro. Bürgermeisteramt hat es für mich erledigt. Es ging um eine Klage.

Aus Sicht einer fiktiven Person S, ist es ratsam sich an die im Rechtsbehelf genannten Adressaten zu wenden, damit gewährleistet ist, dass der Widerspruch fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingeht.

Wieso soll daran zu Zweifeln sein, wenn mir eine Aussage von der Leitung eines Gerichtes am Telefon diese Möglichkeit unterbreitet wird, dass ein Bürgeramt meinen mit Hand vorgeschrieben Text Formgerecht als Klage abtippt und an die im Bescheid genannte Stelle rechtzeitig und fristgerecht für eine Zustellung sorgt? Manchmal muss ich hier schon den Kopf schütteln.
Es ist zu unterscheiden zwischen Sozialverwaltungsverfahren und Sozialgerichtsverfahren auf der einen und allgemeinem Verwaltungsverfahren und Verwaltungsgerichtsverfahren auf der anderen Seite.

Die maßgeblichen Vorschriften für das Sozialverwaltungsverfahren und das Sozialgerichtsverfahren lauten wie folgt:

§ 84 SGG

"(1) Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist beträgt bei Bekanntgabe im Ausland drei Monate.
(2) Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen Konsularbehörde oder, soweit es sich um die Versicherung von Seeleuten handelt, auch bei einem deutschen Seemannsamt eingegangen ist. Die Widerspruchsschrift ist unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Versicherungsträger zuzuleiten, der sie der für die Entscheidung zuständigen Stelle vorzulegen hat. Im übrigen gelten die §§ 66 und 67 entsprechend."


§ 87 SGG

"(1) Die Klage ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts zu erheben. Die Frist beträgt bei Bekanntgabe im Ausland drei Monate. Bei einer öffentlichen Bekanntgabe nach § 85 Abs. 4 beträgt die Frist ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem seit dem Tag der letzten Veröffentlichung zwei Wochen verstrichen sind.
(2) Hat ein Vorverfahren stattgefunden, so beginnt die Frist mit der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids."


§ 90 SGG

"Die Klage ist bei dem zuständigen Gericht der Sozialgerichtsbarkeit schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben."


§ 91 SGG

"(1) Die Frist für die Erhebung der Klage gilt auch dann als gewahrt, wenn die Klageschrift innerhalb der Frist statt bei dem zuständigen Gericht der Sozialgerichtsbarkeit bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen Konsularbehörde oder, soweit es sich um die Versicherung von Seeleuten handelt, auch bei einem deutschen Seemannsamt im Ausland eingegangen ist.
(2) Die Klageschrift ist unverzüglich an das zuständige Gericht der Sozialgerichtsbarkeit abzugeben."


Die maßgeblichen Vorschriften für das allgemeine Verwaltungsverfahren und das Verwaltungsgerichtsverfahren lauten wie folgt:


§ 70 VwGO

"(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.
(2) §§ 58 und 60 Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend."


§ 81 VwGO

"(1) Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Bei dem Verwaltungsgericht kann sie auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
(2) Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vorbehaltlich des § 55a Abs. 2 Satz 2 Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden."


§ 173 Satz 1 VwGO

"Soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen über das Verfahren enthält, sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozeßordnung einschließlich § 278 Absatz 5 und § 278a entsprechend anzuwenden, wenn die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten dies nicht ausschließen."


Demnach ist § 129a ZPO entsprechend anzuwenden.

§ 129a ZPO Anträge und Erklärungen zu Protokoll

"(1) Anträge und Erklärungen, deren Abgabe vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig ist, können vor der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu Protokoll abgegeben werden.
(2) Die Geschäftsstelle hat das Protokoll unverzüglich an das Gericht zu übermitteln, an das der Antrag oder die Erklärung gerichtet ist. Die Wirkung einer Prozesshandlung tritt frühestens ein, wenn das Protokoll dort eingeht. Die Übermittlung des Protokolls kann demjenigen, der den Antrag oder die Erklärung zu Protokoll abgegeben hat, mit seiner Zustimmung überlassen werden."

Da nur eine entsprechende Anwendung stattfindet tritt (nach meiner Auffassung) an die Stelle jeden Amtsgerichts jedes Verwaltungsgericht.

Nochmal zusammengefasst:

Sozial(gerichts)verfahren:
Widerspruch:
Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ausgangsbehörde (fristwahrend).
Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei den in § 84 Abs. 2 SGG benannten Stellen (fristwahrend). Für die Ausgangsbehörde besteht die Pflicht zur Aufnahme eines Widerspruchs zur Niederschrift, für die in § 84 Abs. 2 SGG benannten Stellen besteht diese Pflicht nicht.

Klage:
Klage schriftlich oder zur Niederschrift beim zuständigen Sozialgericht (fristwahrend).
Klage schriftlich oder zur Niederschrift bei den in § 91 Abs. 1 SGG benannten Stellen (fristwahrend). Für das zuständige Sozialgericht besteht die Pflicht zur Aufnahme einer Klage zur Niederschrift, für die anderen Stellen besteht keine solche Pflicht.

Allgemeines Verwaltungs(gerichts)verfahren:
Widerspruch:
Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ausgangsbehörde oder der Widerspruchsbehörde (fristwahrend). Es kommt vor, dass Ausgangsbehörde und Widerspruchsbehörde identisch sind.
Es ist ungeschrieben, aber jede Behörde ist verpflichtet, einen Widerspruch, der ihr übersandt worden ist, obwohl sie unzuständig ist, an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Die Frist wird aber erst durch den rechtzeitigen Eingang bei der zuständigen Behörde gewahrt. Es ist denkbar, dass eine unzuständige Behörde einen Widerspruch zur Niederschrift aufnimmt. Eine diesbezügliche Pflicht besteht nicht, für die Fristwahrung gilt das eben gesagte.

Klage:
Klage schriftlich oder zur Niederschrift beim zuständigen Verwaltungsgericht (fristwahrend).
Klage zur Niederschrift bei jedem anderen Verwaltungsgericht. Hierbei wird die Frist erst durch rechtzeitigen Eingang beim zuständigen Verwaltungsgericht gewahrt. In beiden Fällen besteht die Pflicht zur Aufnahme der Klage zur Niederschrift. Das oben zum Widerspruch gesagte gilt auch hier: Geht eine Klageschrift bei einer Behörde oder einem unzuständigen Gericht ein, muss diese an das zuständige Gericht weitergeleitet werden. Die Frist wird auch hier erst durch rechtzeitigen Eingang bei dem zuständigen Gericht gewahrt.

Ich hoffe, die Unterschiede der Verfahrensordnungen sind deutlich geworden.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: brverweigerer am 23. Januar 2017, 20:57
Ich hoffe, die Unterschiede der Verfahrensordnungen sind deutlich geworden.

Ja, danke für die ausführliche Erläuterung. Der Vorgang könnte als Anzeichen der fehlenden Behördeneigenschaft in eine Klagebegründung eingehen.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: ohc am 22. Februar 2017, 15:50
Von ihr haben wir dann erfahren, dass es nicht möglich sei, Widersprüche gegen Beitragsbescheide per Niederschrift abzugeben. Ausnahmen wären ausschließlich möglich nach vorheriger Terminvereinbarung, und nur unter der Bedingung, dass die jeweilige Person „offenkundig“ nicht ausreichende Schreibkenntnisse habe. Eine Rechtsgrundlage zu dieser Auskunft kannte sie nicht, hat aber zugesagt, mir diese Information zuzuschicken. Auf welche Art der Beitragsservice üblicherweise feststellt, ob eine Person „offenkundig“ Schreibschwierigkeiten hat, konnte sie nicht sagen, und ebenso wenig, warum diese Einschränkung der Niederschriftsmöglichkeit nicht im Bescheid genannt wird.

Eine Person Z hat versucht bei der besagten Abteilung Beitragsservice des BR ein Termin zu vereinbaren. Sie wurde aber nicht nach ihren Schreibkenntnissen befragt.

Person Z fragte auch nach einem Termin mit dem Intendaten zur Klärung, da dieser auf einem Vollstreckungsersuchen als Ersteller genannt sei. Die Antwort sinngemäß darauf war, dass das Vollstreckungsersuchen nichts mit einem Intendanten zu tun hat, da das Formular nur ein  maschinelles Massenabfertigungsverfahren seien.

Bzgl. Behördeneigenschaft des BR bekam Person Z die Aussage von einer GV, dass der BR keine Behörde sei, sondern einen Körperschaft des öffentlichen Rechts und daher Vollstreckungsersuchen im Namen des BR zulässig sei.

Interessant: Im Kopf einer Vollstreckungsanordnung des BR steht...
Zitat
Bayrischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
                                      Postanschrift
Bayrischer Rundfunk
c/o ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice, 50656 Köln

Was bedeutet das im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bescheiden? Und ist mit dem BR in dem Zusammenhang überhaupt nicht eine LRA gemeint, sondern eine Abteilung des BS in Köln? Oder wie ist das zu verstehen?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 23. Februar 2017, 08:55
Wenn im Rechtsbehelf steht, daß der Widerspruch möglich und zulässig ist, so ist er selbstverständlich auch beim Ersteller des Bescheides zur Niederschrift möglich, steht ja schwarz auf weiß, oder?
Außerdem behauptet doch die LRA immer, daß der Bescheid angeblich von ihr stammt?
Und wenn es denn ein echter Verwaltungsakt sein soll, dann muß auch die Widerspruchsmöglichkeit da sein. Oder  ist es etwa doch kein Verwaltungsakt?
Da ja rechtlich nur die Intendanz verantwortlich ist, ist die Terminvereinbarung mit dem Intendanten ja eine gute Idee, die Frage ist lediglich, ob sich die Widerspruchsfrist verlängert, weil der Intendant nie Zeit hat, den Widerspruch entgegenzunehmen?...
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: brverweigerer am 02. März 2017, 18:39
Mein Versuch, beim BR einen Widerspruch per Niederschrift abzugeben, hat inzwischen zu einer Behandlung im Petitionsausschuss des bayerischen Landtags geführt.

Petitionsgründe waren die verweigerte Niederschrift, die fehlende Anwendung der AGO für den BR, und die Frechheit dass der BR mir Säumniszuschläge in Rechnung stellt, obwohl ich vorher einen Abgabenbescheid ohne Säumniszuschläge schriftlich angefordert habe.

Die Petition wird am 08.03. im Maximilianeum in München ab 09:15 Uhr behandelt. Mit der Berichterstattung wurde u. a. Herr Abgeordneter Alex Dorow (CSU) betraut, seines Zeichens gelernter Redakteur beim BR....ohne Kommentar.

Die Beratung ist öffentlich, wer also Lust und Zeit hat, kann gerne vorbeikommnen, wobei um vorherige Anmeldung gebeten wird.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: ohc am 03. März 2017, 15:20
Leider zu kurzfristig für mich. Da werde ich leider nicht in München sein. Wünsche aber viel Erfolg!
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: samson_braun am 03. März 2017, 15:33
da bin ich ja mal gespannt was rauskommt. Aber getreu dem Motto LRA ist sakrosant wirds wohl nix neues bringen - die alte Leier vom alten Lied ;-)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Leo am 03. März 2017, 15:49
Die Petition wird am 08.03. im Maximilianeum in München ab 09:15 Uhr behandelt.

Ja, wird sie das?

Zur mentalen Vorbereitung, wie solche Petitionen ablaufen können, siehe

„Bayern-Petition“ Verhandlung Landtag München, Mi. 08.06.16, 9.15 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18698.msg122017.html#msg122017

Es ist gut, wenn Du Dich darauf einstellst, dass die Petition in einem anderen Raum stattfindet und/oder verschoben, zurückgestellt oder durchgewunken wird.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: ohmanoman am 03. März 2017, 16:06
Da gibt es auch Erfahrungen in Bremen! Unglaublich!

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16028.0.html
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: Leo am 03. März 2017, 16:29
Da gibt es auch Erfahrungen in Bremen! [...]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16028.0.html

Zwei Zitate aus diesem Thread:

Zitat von: volkuhl
Eine inhaltliche Diskussion über die schriftlich ausgetauschten Argumente fand jedenfalls nicht statt. [...]

Letzlich kam keine wirkliche Diskussion in Gang und den Ausschussmitgliedern war deutlich anzumerken, dass diese auch nicht unbedingt gewünscht ist. [...]
Bericht von der öff. Beratung des Petitionsauschuss der bremischen Bürgerschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16028.msg106487.html#msg106487
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: brverweigerer am 03. März 2017, 19:07
Ich muss noch schauen ob ich Zeit habe hinzugehen, ich werde es versuchen und dann berichten! War schon mal jemand bei einer Petitionsausschusssitzung in München und weiß wie das abläuft? Macht es Sinn, sich darauf irgendwie inhaltlich vorzubereiten, oder sind die Petenten sowieso nur als "stille Zuhörer" vorgesehen?

Zitat aus der mail der Landtagsverwaltung:
Zitat
Zu Ihrer Information möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Berichterstatter die Petition bereits vor der Sitzung geprüft haben. Die Berichterstattung im Ausschuss beschränkt sich deshalb in aller Regel auf eine Zusammenfassung.
Das Landtagsamt kann nicht garantieren, dass die vorgesehenen Tagesordnungspunkte auch tatsächlich erledigt werden. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Beratung Ihrer Eingabe auf eine der folgenden Sitzungen verschoben wird. Dies liegt ganz im Ermessen des Ausschusses. Über einen eventuell neuen Termin werden wir Sie in Kenntnis setzen.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: brverweigerer am 02. Juni 2017, 20:21
Die Petition beim Bayerischen Landtag ist durch, selbstverständlich "hat der BR nicht rechtswidrig gehandelt". Es handelt sich im übrigen um eine "staatsfreie Anstalt öffentlichen Rechts", deswegen darf er (unter der Voraussetzung politisch genehmer Berichterstattung) machen was er will.

Also nichts neues, aber mal wieder eine Bestätigung der Tatsache, dass der Freistaat Bayern in Sachen staatlicher Rundfunk leider kein Rechtsstaat ist.
https://www.file-upload.net/download-12531466/170602_Gesamtvorgang_geschwrzt_k.pdf.html (https://www.file-upload.net/download-12531466/170602_Gesamtvorgang_geschwrzt_k.pdf.html)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: ohc am 04. Juni 2017, 11:06
Unglaublich, das stößt sauer auf!

Für diese ganze Geschichte braucht man Nerven aus Stahlseilen. Ich bezweifle stark, dass der Großteil von Menschen wie Mahatma Gandhi ticken werden. Niemand muss sich wundern, wenn dann Unrecht zu Gewalt eskaliert.