Nun, ich bin bei der für mich zuständigen Landesrundfunkanstalt, dem Bayerischen Rundfunk, persönlich vorstellig geworden und davon kann ich gerne berichten.
Zunächst würde ich den Gedanken, persönlich bei der GEZ in Köln zu erscheinen, sofort wieder verwerfen. Diese ist eine nicht rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, ist nicht berechtigt Verwaltungsakte jedweder Art zu verfassen und ist für mich somit überhaupt nicht satisfaktionsfähig. Zuständig sind die Landesrundfunkanstalten und diese sind in der Rechtsbehelfsbelehrung ausdrücklich genannt in etwa so: „Sie können Widerspruch einlegen beim Beitragsservice (Fett und groß) oder bei der Landesrundfunkanstalt xxx (klein dahinter).
Beim Bayerischen Rundfunk bin ich ursprünglich nicht zur Niederschrift erschienen, sondern ich wollte lediglich meinen ausformulierten Widerspruch persönlich abgeben gegen Eingangsstempel und Unterschrift. Dies wurde mir an der Eingangsrezeption des BR verweigert. Es hieß man sei zur Unterschrift und Bestätigung eingehender Post nicht berechtigt und könne lediglich das Schreiben (unbestätigt) weiterleiten. Für einen Widerspruch, der fristwahrend und gerichtsverwertbar eingelegt werden soll ist dies natürlich nicht ausreichend. Desweiteren erklärte man mir, Widersprüche gegen die Gebühr würde ausschließlich der Beitragsservice in Köln bearbeiten, nicht der BR!
Ich hielt den Rezeptionisten meinen Bescheid unter die Nase und sagte, sie seien rechtlich verpflichtet mir das Widerspruchsverfahren zu ermöglichen, notfalls persönlich zur Niederschrift. Ich hielt mir die Niederschrift stets als Drohpotential zurück, da es den Sachbearbeitern maximalen Aufwand verursacht. Abermals sagte man mir, daß dies beim BR nicht möglich sei, trotzdem rief man eine Mitarbeiterin des Beitragsservice an. Diese musste aus einem Nebengebäude eigens herbeikommen, da ich darauf bestand den Widerspruch unter der im Bescheid genannten Adresse einzulegen, nicht dort wo man mich hinschicken wollte.
Interessanterweise hatte man mir die Dame als Mitarbeiterin des Beitragsservice (der in Köln, wohlgemerkt) vorgestellt, sie bot mir aber von sich aus an, sich als Mitarbeiterin des Bayerischen Rundfunks auszuweisen, was sie auch tat. Auch diese sagte mir jedoch zunächst, es gebe überhaupt keine Verpflichtung meinen Widerspruch mit Eingangsstempel und Unterschrift anzunehmen. Nachdem ich ihr vorschlug, den Widerspruch unverzüglich zur Niederschrift zu diktieren, gab sie endlich nach.
Mittlerweile habe ich den zweiten Beitragsbescheid erhalten und möchte dieses mal wieder persönlich, aber dann zur Niederschrift erscheinen. Vorab habe ich bereits telefonisch Kontakt aufgenommen und die Durchwahl einer Sachbearbeiterin erhalten, mit der es mir zumindest möglich war halbwegs menschlich und in höflicherem Ton zu sprechen. Auch diese versicherte mir jedoch mehrfach, sie habe Dienstanweisungen erhalten alle Widersprüche einfach weiterzuleiten und sei nicht angewiesen selbst welche aufzunehmen. Nach Rücksprache mit dem Intendanten waren wir uns immerhin einig, daß ich ein Anrecht darauf habe und der BR verpflichtet ist mir dies zu ermöglichen.
Anschließend habe ich die Dame im Vertrauen darauf angesprochen, daß ich den Beitragsbescheid wegen eklatanter Formfehler für nichtig halte, da ich von mehreren Mitarbeitern des Bayerischen Rundfunks immerzu hörte, man habe nichts damit zu tun und das wären alles die Jungs in Köln gewesen. Der BS in Köln hat aber nicht die rechtliche Kompetenz (nicht rechtsfähig) dies zu tun und es war offensichtlich und sehr auffallend, daß niemand beim Bayerischen Rundfunk mir bestätigen wollte einen Bescheid erlassen zu haben.
Der Intendant bestätigte mir mündlich noch einmal, daß man nicht zuständig sei und kein Bescheid seitens des BR ergangen sei. Angesprochen auf den Status der nicht rechtsfähigen GEZ in Köln verweigerte er mir jede weitere Auskunft und wich beharrlich dem Thema aus und knallte irgendwann wutentbrannt den Telefonhörer auf die Gabel.
Meine Tipps wenn ihr persönlich bei eurer Landesrundfunkanstalt zur Niederschrift einmarschiert:
- Die Sachbearbeiter (zumindest in Bayern) haben keine tieferen Kenntnisse zur rechtlichen Lage, kennen nicht einmal ihre rechtlichen Pflichten und versuchen kategorisch alles, was mit Beitrag zu tun hat, nach Köln abzuwälzen. Besteht beharrlich aber freundlich auf euer Recht zur Niederschrift. Möglicherweise ist es vertretbar und human vorher anzurufen und einen Termin zu vereinbaren. Gebt den Leuten wenigstens eine Chance den extra Aufwand in ihren Arbeitsablauf zu integrieren.
- Bringt etwas Zeit mit. Macht euch auf Diskussionen gefasst. Meine Ansprechpartner waren zum Teil sehr gereizt und zornig. Bleibt selbst immer sachlich und ruhig.
- Nehmt unbedingt einen Zeugen mit! Ich hab vieles zu hören bekommen, was bei einer späteren Gerichtsverhandlung verwertbar wäre. Das geht aber nur wenn ihr einen Zeugen habt. Das gilt für alle wichtigen Amtsgänge (Notariat, Sozialamt, Personenstand etc.)
- Notiert euch die Namen aller Personen mit denen ihr zu tun habt. Wenn ihr darauf besteht müssen sie sich ausweisen und ihr notiert auch die Ausweisnummer. Wenn sie vorgeben keinen Dienstausweis zu besitzen, verlangt nach dem Personalausweis.
- Wenn ihr euren vorgefertigten Widerspruch nur abgeben möchtet, nehmt am besten drei Kopien mit eurer Unterschrift mit. Eine übergebt ihr denen, die andere nehmt ihr mit Eingangsstempel und Unterschrift des Empfängers (auf jeder einzelnen Seite!) wieder mit. Auf dem Stempel sollte mindestens der Name der Landesrundfunkanstalt und das Datum stehen. Die dritte Kopie ist für den Notfall, falls die es vor Wut zerreißen, verschmieren oder beim Sprechen draufsabbeln. Nehmt auf jeden Fall genug Exemplare mit, denn wenn die selbst noch einmal zum Kopierer laufen müssen, stellen sie es euch als Verwaltungskosten in Rechnung.
- Ich habe keine Verordnung gefunden, wo der Empfang von Mitteilungen in der Verwaltung genau festgelegt wäre. Andere Ämter machen das aber ohne zu Murren (z.b. das Finanzamt macht das tagtäglich). Falls man euch die Annahme unter euren Bedingungen verweigert, besteht auf die Niederschrift. Die meisten werden es sich zweimal überlegen.
- Seid euch bewusst, daß die Niederschrift maximalen Aufwand für die Verwaltung bedeutet, für uns aber von großem Nutzen ist! Es besteht immerhin eine Chance, daß die Sachbearbeiter und Beamten bei vermehrtem Arbeitsaufwand auf dem internen Dienstweg eskalieren. Alleine das könnte schon dafür sorgen, daß die gesamte Praxis des Gebühreneinzugs noch einmal gründlich überprüft werden müsste!