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Autor Thema: Als nächstes kommt der Beitragsbescheid  (Gelesen 6537 mal)

W
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Als nächstes kommt der Beitragsbescheid
Autor: 08. Juni 2014, 18:58
Hallo,

Person A hat bereits sehr viele Stunden hier im Forum verbracht, möchte aber trotzdem folgende Situation teilen:

Person A hatte bis zur Umstellung auf den Beitragsservice glücklicherweise nie Post von der GEZ bekommen.
Seither sind bei Person A folgende Breife eingegangen:

19.11.2013: Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag
17.12.2013: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag
21.01.2014: Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag
18.02.2014: Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag
19.03.2014: Bestätigung der Anmeldung
04.04.2014: Zahlung der Rundfunkbeiträge (rückwirkend seit 01.2013, 269,70€)
02.05.2014: Zahlung der Rundfunkbeiträge (Berechnung bis 06.2014, 323,64€)
01.06.2014: Zahlungserinnerung

Im Text des letzten Briefes steht "Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/Beitragsbescheid fest, mit dem Säumniszuschlag erhoben wird."

Person A ist sich dem Sachverhalt bewusst, dass dem Beitragsbescheid widersprochen werden muss und nach einer Widerspruchsablehnung beim zuständigen Gericht Klage einzureichen ist.

Person A würde gerne noch folgendes wissen:

1) Was würde im Gegensatz passieren, wenn dem Beitragsbescheid nicht widersprochen wird?
2) Gibt es Fälle bei denen eine Klage überhaupt schon etwas bewirkt hat?
3) Wie geht es weiter, wenn die Klage vom Gericht abgewiesen wird?
4) Werden überhaupt echte Gerichtsvollzieher zur Zwangseintreibung vor Ort geschickt?
5) Wie stehen momentan die Chancen, dass vor dem Landgericht Karlsuhe geklagt wird und wie sehen die Folgen aus, wenn auch dort die Klage abgewiesen wird?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.


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b
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Hi,
als „Person A“ bin ich jetzt auch Beitragsbescheid Inhaber mit 8 Euro Säumniszuschlag :( Deswegen interessiert mich auch, welchen Weg die anderen hier im Forum gehen bzw was für kosten nach den 8Euro noch kommen wenn man die Briefe weiter ignoriert??

Suche auch dringent einen wirksammen Schlachtplan gegen diese willkür...Langsam kommen wir in Regionen für einen neuen Kühlschrank oder Geschirspühler...

Gruß


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d
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1) Was würde im Gegensatz passieren, wenn dem Beitragsbescheid nicht widersprochen wird?
nach 4 Wochen wird dieser rechtskräftig/zahlungspflichtig, dagegen wird auch keiner mehr helfen können, d.h zahlen oder zahlen :-\

Gibt es Fälle bei denen eine Klage überhaupt schon etwas bewirkt hat?
nach meinen Kentnissen gibt es noch keine Urteile. Zumindest nicht über die Punkte, die in diesem Forum erwähnt/ausgearbeitet wurden

Wie geht es weiter, wenn die Klage vom Gericht abgewiesen wird
Wenn das Portmonee erlaubt weiter klagen, denn nach Verwaltungsgericht ist Rechtsanwaltpflicht angesagt

Werden überhaupt echte Gerichtsvollzieher zur Zwangseintreibung vor Ort geschickt?
normalerweise ja



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Hi,
als „Person A“ bin ich jetzt auch Beitragsbescheid Inhaber mit 8 Euro Säumniszuschlag :( Deswegen interessiert mich auch, welchen Weg die anderen hier im Forum gehen bzw was für kosten nach den 8Euro noch kommen wenn man die Briefe weiter ignoriert??

Suche auch dringent einen wirksammen Schlachtplan gegen diese willkür...Langsam kommen wir in Regionen für einen neuen Kühlschrank oder Geschirspühler...

Gruß

Wer klagen will, muss zunächst einen Widerspruch auf jeden Beitragsbescheid einlegen. Vorher kann man keinen Widerspruch gegen etwas anderes einlegen, auf Zwangsanmeldungen und Infobriefe kann man nicht mit einen Widerspruch reagieren.
Dann muss auf einen Widerspruchsbescheid gewartet werden. Gegen diesen Widerspruchsbescheid  kann man klagen: der Widerspruchbescheid soll aufgehoben werden.
Kosten: Zunächst sind 105 Euro ans Gericht zu bezahlen und einige Briefe per Einschreiben zu versenden. Später erst braucht man einen Anwalt.

Wenn man nicht bezahlt, kommen Mahnungen, man möge bezahlen, sonst werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Schlimmstenfalls kommt daraufhin irgendwann ein Brief vom Gerichtsvollzieher, der nach erfolgloser gütlicher Einigung versucht, das Geld zu pfänden. Kostet 20 bis 25 Euro extra. Wenn kein Geld da ist, wird versucht, das Konto oder den Lohn oder Wertgegenstände zu pfänden. Wenn da nichts zu holen ist, hat man wohl verpasst, sich befreien zu lassen.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
...und mit jeder abgewiesenen Klage vorm VG hat man wieder eine Bestätigung mit einer weiteren Unterschrift darüber, dass in Deutschland das Recht von Richtern gebogen wird bis es (denen und deren Geldgebern = dem Staat und den Politikern der Regierung) passt.

Wieder ein Name (Unterschrift unter dem Urteil) mehr von der Sorte Richter, die vor ca. 80 Jahren das Recht verbogen haben, bis es eine Diktatur gab.

Irgendwann wird das dann hoffentlich irgendeinem Richter der noch engagiert ist, noch selbst denken kann, und noch Rückgrad hat, zu blöd und zu peinlich, so einen Schrott zu unterschreiben, und reicht das dann endlich mal weiter ans Bundesverfassungsgericht, welches sich beim Urteil nicht darauf ausruhen kann dass es ja noch höhere Instanzen gibt.

Wenn die nämlich sowas gegen Grundrechte verstoßendes unterschreiben ist es m.E. höchste Zeit für eine Revolution oder um auszuwandern...

Frei


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2014, 23:03 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 3.239
...und mit jeder abgewiesenen Klage vorm VG hat man wieder eine Bestätigung mit einer weiteren Unterschrift darüber, dass in Deutschland das Recht von Richtern gebogen wird bis es (denen und deren Geldgebern = dem Staat und den Politikern der Regierung) passt.
Es gibt einen Artikel im Grundgesetz, der verbietet das verbiegen der Grundrechte: Artikel 19 (2)
Mehr dazu hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.msg67626.html#msg67626
Dafür muss man aber bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die entscheiden darüber.


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W
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Vielen Dank zunächst mal für die schnelle Hilfe.

Person A hat leider keine Möglichkeit bei höheren Instanzen als beim Verwaltungsgericht Klage einzureichen.
Und zu einer rechtskräftigen Pfänung will es Person A auch nicht kommen lassen.

Ich würde gerne noch auf folgende Punkte eingehen:


Was würde im Gegensatz passieren, wenn dem Beitragsbescheid nicht widersprochen wird?
nach 4 Wochen wird dieser rechtskräftig/zahlungspflichtig, dagegen wird auch keiner mehr helfen können, d.h zahlen oder zahlen :-\
Sehe ich das richtig, dass bei Versäumnis der Prozess der Zwangsvollstreckung und Pfändung sofort einsetzt? Somit würde das bedeuten, man zögert diesen mit Widerspruch, Klage beim VG...nur heraus? (vorausgesetzt die Klage wird abgewiesen und man ist am Ende seiner finanziellen Möglichkeiten)

Gibt es Fälle bei denen eine Klage überhaupt schon etwas bewirkt hat?
nach meinen Kentnissen gibt es noch keine Urteile. Zumindest nicht über die Punkte, die in diesem Forum erwähnt/ausgearbeitet wurden
Das heißt alle Klagen vorm VG der User hier im Forum haben noch kein Urteil erhalten? Wie viel Zeit kann denn während der ersten Klage ins Land gehen? Und was kommt seitens des Beitragsservice während dieser Zeit an Briefen?


Außerdem würde Person A noch interessieren, nach welcher Zeit diese Vorderungen verjährt sind?

Könnte man nicht eine Art Spendenaktion starten, um vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlruhe zu klagen?

Vielen Dank


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Wenn einem Beitragsbescheid nicht binnen 4 Wochen widersprochen wird, ist er rechtskräftig, man muss bezahlen. Man kann sicherlich noch wählen zwischen freiwillig überweisen, Ratenzahlung oder Gerichtsvollzieher, das wars. Es gibt noch die Möglichkeit, dass kein Beitragsbescheid zugestellt wurde, dann kann man einen anfordern und das Spiel beginnt von vorn. Aber es gibt nur die beiden Möglichkeiten: Widerspruch mit Klage oder bezahlen.
Es gab schon einige wenige Klagen, die als Hauptklageargument anführten  der Beitrag sei eine unzulässige Steuer. Diese Klagen wurden zugunsten örR entschieden. Eine Klage wegen den Grundrechtsverstössen war bisher nicht möglich, der Beitragsservice schickt keine Widerspruchsbescheide raus, gegen die erst eine Klage möglich wird. Wer also mit den Argumenten der Grundrechtsverletzungen klagt, hat sehr gute Chancen, der Verlierer trägt die Kosten des Verfahrens. Wer Widerspruch eingelegt hat, bekommt weitere Beitragsbescheide für die Folgequartale, gegen jeden muss Widerspruch eingelegt werden, aber später ist nur eine einzige Klage gegen alle nötig.


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Vielen Dank Roggi für die detaillierte Erklärung.

Sehe ich das richtig, dass die einzige realistische Möglichkeit momentan noch auf der Klage wegen Grundrechtsverstössen basiert? Und wie lange dauert denn schätzungsweise so eine Klage?
Soweit ich gelesen habe, sind die Bescheide nach 3 Jahren verjährt.

Und wie ist das gemeint, dass man "sehr gute Chancen" hat? Bisher hat doch jedes Gericht für den örR entschieden...Ist es nicht einmal Zeit, dass das ganze nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht geht?

Was bleibt einem denn anderes übrig, wenn die erste, noch bezahlbare Klage gegen einen entschieden wird und man kein Geld für höhere Instanzen hat?

Danke


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Es ist meine Einschätzung, dass die Grundrechtsverletzungen so gravierend sind, dass eine Klage deswegen erfolgreich wird.
Leider ist Recht in Deutschland nicht umsonst zu haben, wie das mit wenig Geld finanziert werden kann weiss ich auch nicht. Ausser Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe fältt mir da auch nichts ein. Wer das finanziell nicht aufbringen kann, kann nur hoffen, dass andere vorher eine Klage bis vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Bis dahin wird es sicherlich noch lange dauern.
So wie ich Wikipedia verstehe, verjähren Bescheide nach 4 Jahren.


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Vielen Dank Roggi, ich sehe schon du machst hier einen richtig guten Job!

Person A würde noch gerne wissen:

- Was wäre, wenn sich Person A wieder ins Elternhaus ummelden würde, aber ohne dorthin umzuziehen? (Für die vergangene Zeit bringt das wohl nichts, aber für die Zukunft könnte das doch dem abGEZocke ein Ende bereiten)

- Ist man befreit, wenn man elternunabhängiges BaföG bezieht?

- Kommt ein GV auch dann vorbei, während eine Klage noch läuft? Und prüft dieser auch alte Wohnsitze?


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Es wird so kommen, dass sehr viele Leute plötzlich Wohngemeinschaften bilden werden, um den Zwangsbeitrag zu umgehen. Für diesen Zweck wird es funktionieren, aber welche anderen rechtlichen Aspekte zu beachten sind, bezüglich Meldegesetz und leerstehender Wohnung, darüber sollte sich jeder vorher informieren (beim Bürgeramt vielleicht).
Bafög-Bezieher werden befreit, Ummeldung dann also nicht notwendig.
Der GV kommt, wenn eine nicht mehr anfechtbare Forderung Zwangsvollstreckt werden soll. Dessen Arbeitsweise ist mir unbekannt.


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Stimmt auch wieder.

Aber auch wenn das funktioniert, sind ja die Ansprüche für den Zeitraum seit 01.2013 nicht vergessen.
Spielt es bei der kommenden Konfrontation mit dem BS eine Rolle, dass in dem geforderten Zeitraum (01.2013 - 06.2014) bereits ein Umzug vollzogen wurde, da man ja keine Angaben zu seiner alten Wohnung machen muss?

Wie viele Fälle sind denn hier im Forum bekannt, bei denen ein Widerspruch, bzw. die Klageeinreichung dazu geführt haben, dass sich der BS nicht mehr meldet?


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Es sind nur wenige Rückmeldungen hier zu lesen, dass jemand einen Widerspruchsbescheid bekommen hat. Zu vergangenen Wohnsituationen habe ich schon mal etwas geschrieben. Es fehlt die Rechtsgrundlage für ein Auskunftsverlangen.


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Ich lese immer wieder, dass der Beitragsservice nur Vollstreckungsbeamter (keine Gerichtsvollzieher), die sogar oft Privatleute sind, die das als Nebenjob machen, vor Ort schickt, die weder eine gültige Unterschrift auf ihrem Ausweis, noch auf dem Vollstreckungsbescheid haben.

- Ist das der Normalfall?
- Diese Vollstreckungsbeamte muss man nicht ins Haus lassen oder?
- Kommen diese Vollstreckungsbeamte irgendwann zu jedem Boykottanhänger?
- Kann man diese Vollstreckungsbeamte abwimmeln, weil man noch keinen Widerspruchsbescheid bekommen hat?

Ich habe gelesen, dass man auf die Frage "Verweigern Sie die Zahlung?" mit "Nein, erst wenn ein gültiges Gesetz vorliegt." antworten soll.
Was passiert, wenn man antwortet, dass man die Zahlung verweigert?


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