Wenn einem Beitragsbescheid nicht binnen 4 Wochen widersprochen wird, ist er rechtskräftig, man muss bezahlen. Man kann sicherlich noch wählen zwischen freiwillig überweisen, Ratenzahlung oder Gerichtsvollzieher, das wars. Es gibt noch die Möglichkeit, dass kein Beitragsbescheid zugestellt wurde, dann kann man einen anfordern und das Spiel beginnt von vorn. Aber es gibt nur die beiden Möglichkeiten: Widerspruch mit Klage oder bezahlen.
Es gab schon einige wenige Klagen, die als Hauptklageargument anführten der Beitrag sei eine unzulässige Steuer. Diese Klagen wurden zugunsten örR entschieden. Eine Klage wegen den Grundrechtsverstössen war bisher nicht möglich, der Beitragsservice schickt keine Widerspruchsbescheide raus, gegen die erst eine Klage möglich wird. Wer also mit den Argumenten der Grundrechtsverletzungen klagt, hat sehr gute Chancen, der Verlierer trägt die Kosten des Verfahrens. Wer Widerspruch eingelegt hat, bekommt weitere Beitragsbescheide für die Folgequartale, gegen jeden muss Widerspruch eingelegt werden, aber später ist nur eine einzige Klage gegen alle nötig.