Unter der beschriebenen Konstellation wäre ja Taktik vielleicht hilfreicher.
Denn bisher habe ich hier im Forum noch nicht gehört (man möge mich bitte per Link korrigieren, wenn ich was falsches behaupte), daß an einen Haushalt, in dem mehrere Personen wohnen, mehrere Gebühren-/Beitragsbescheide an mehr als einen gegangen sind, wenn
-noch kein Beitragskonto existierte
-alle sich tot stellten und zwangsangemeldet wurden
-niemals Kontakt mit den Brüdern, auf welches Schreiben auch immer, aufgenommen wurde.
Denn wenn mehr als einer für den gleichen Zeitraum einen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommt, dann wäre das völlig unabhängig von der Verfassungswidrigkeit ein Verstoß gegen ihre eigenen Regeln.
Wenn dann alle Widersprüche einlegen, mit der Begründung, daß bereits ein Gebühren-/Beitragsbescheid an ein anderes Haushaltsmitglied ergangen ist, dann können sie die schlecht ablehnend bescheiden, außer daß tatsächlich nur einer von der RA drangenommen wird.
Und sollte man gegen den Bescheid klagen müssen, so dürfte das Urteil einfach aus formalen Gründen eindeutig ausfallen.
Klar beginnt das Spiel dann von neuem, aber die RA muß sich erstmal entscheiden, gegen wen der nächste Bescheid erlassen wird.
Ich denke, das ist den RAen zu aufwendig und deshalb wird diese Taktik aufgehen.
Ach ja, das Risiko ist begrenzt, wenn es wie prophezeit läuft, kostet es nur Briefporto für die Widersprüche extra, wenn man Pech hat und die Klage nicht weiterführt, weil man vorher doch einknickt, dann kommt halt der Säumniszuschlag und die Klagegebühr dazu.
Verglichen mit dem Betrag, der seit 1.1.13 schon aufgelaufen ist, Peanuts.
Kohle zurückholen, wenn es denn tatsächlich mal möglich sein wird, wahrscheinlich deutlich mehr kosten, denn da wird erstmal der Anwalt ein Schreiben aufsetzen müssen, damit es wirkt und wenn man noch klagen müßte, geht man schon wieder in Vorleistung.
Da wäre es doch praktischer, wenn die RA einen selbst aus dem System "ausbucht"...