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Autor Thema: wie richtig verhalten bei Bezahlen unter Vorbehalt?  (Gelesen 6581 mal)

b
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Person A und Person B wohnen in einer Wonung als Paar. Beide zahlen seit mehreren Jahren keine GEZ Gebühr.
Im April bekamen beiden Personen gleichzeitig Post vom Beitragsservice mit der Bitte zu Prüfen ob Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
Beide Personen haben den Brief jeweils ignoriert.
Im Mai kam  der 2 Brief des Beitragsservices mit der nochmaligen Prüfung ob angemeldet und Daten stimmen. Als Hinweis stand auch gleich mit im Brief das bei Nichtbeantwortung innerhalb 4 Wochen eine Zwangsanmeldung erfolge.

Person A und B wollen jetzt unter Vorbehlt bezahlen. Wie sollen die Personen jetzt weiter vorgehen? Sich selbst anmelden? Die Zwangsanmeldung abwarten und dann unter Vorbehalt zahlen?
Wie sollte sich Person B verhalten wenn sich z.B nur Person A anmeldet bzw nach Zwangsanmeldung unter Vorbehalt bezahlt?
Die rechtlichen Wege scheinen Person A und B derzeit aussichtsslos und teuer



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Wer sich nicht wehren will, hat keine Chance und muss zahlen. Unter "Vorbehalt zahlen" gibt es nicht bei denen. Versuchen kann man es trotzdem, aber nur bevor ein Beitragsbescheid kommt.


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Weitere Infos unter

Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595


Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html


im Weiteren dann auch der Versuch einer erweiterten Info-/ Linksammlung unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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b
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naja nicht wehren wollen ist so nicht ganz korrekt. Jedoch sehen die Personen derzeit keinerlei Ansatz auf Erfolgschancen.
Beide Personen wollen nicht vor Gericht in 1. Instanz. Später kommt noch ein Anwalt hinzu der bezahlt werden möchte.
Es gibt auch derzeit keinerlei Termine die man abwarten sollte bzw die lohnen würden sie noch abzuwarten.
Es bringt Person A und B nichts wenn letzten endes beide Zwangsangemeldet werden und bezahlen sollen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2014, 08:07 von Uwe«

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Es bringt aber der Allgemeinheit was, wenn der Druck dadurch steigt und groß genug wird. Wenn jeder sich duckt und gleich aufgibt, haben die anderen gewonnen.


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Ein bisschen mehr einlesen muss man sich schon...

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...dann findet man auch Wege, das System gehörig ins Stocken zu bringen - weit mehr als eine voreilige "Zahlung unter Vorbehalt" es jemals leisten können wird.

Ungeachtet dessen, ob - aus welchen Gründen auch immer - ganz am Ende eine Zahlung evtl. doch nicht mehr vermeidbar sein sollte (hätte...wäre...wenn...)
sollte sich jeder auch "gebührend" bei den Verursachern, nämlich seinen Landtagsabgeordneten *beschweren* und regelmäßig in Erinnerung bringen...
...gern bei jedem neuen Schreiben dieser verwerflichen Anstalten.

Denn, man beachte:
Zahlung unter Vorbehalt finanziert dem Gegner den Kampf gegen einen selbst.
Zum Vergleich:
Wer würde seinem Henker das Beil "unter Vorbehalt" aushändigen...? ;)


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Wie verhält es sich denn wenn Person A klagt und Person B nicht? Dann muss Person B ja unweigerlich zahlen, oder?
Es geht den Personen auch darum nicht allzu negativ aufzufallen da demnächst ein Hauskauf ansteht mit Kreditanfrage (Schufa)



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Sich gegen einen umstrittenen, und aus eigener Sicht, unrechtmäßigen Zahlungszwang zu wehren, ist das gute Recht eines Bürgers in unserem Land. ich gehe sogar weiter und sage, es ist Bürgerpflicht, sich gegen so etwas zu wehren.

Ein negativer Schufaeintrag, steht insoweit nicht ansatzweise zur Debatte, vorausgesetzt, man bewegt sich innerhalb der korrekten Grenzen.

Das wäre ja noch schöner, wenn man sich durch ein Bürgerrecht negative Kreditauskünfte einfängt.

ich kann meinen Vorrednern nur beipflichten. Duckmäusertum bereitet Zwangsherrschaften erst den roten Teppich.

Also, informieren, dann die Gelegenheit nutzen, dem Unrecht Einhalt zu gebieten. Außer 105 EUR Zusatzkosten, in Form der Gerichtsgebühren, passiert überhaupt nichts Negatives.



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Es sind ja nicht nur die 105€ Gerichtskosten. Man muss vor Gericht antanzen, und spätestens in Berufung wird es teuer da Anwaltszwang herrscht.
Es geht ja auch darum das alles Person B abbekommt wenn Person A klagt.


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Ist doch Quatsch. Wenn Ihr in einem Haushalt lebt, bzw. in einer Wohnung, wird 1 Beitrag fällig. Die zweite Person muß eben entsprechend abgemeldet werden.
Wenn sich eben dieses "Teilnehmerkonto" dieser Wohneinheit gegen den Beitrag wehrt, warum sollte dann wieder auf einzelne Personen zurückgegriffen werden. Unverständlich.

Wer sich nicht wehren will, soll zahlen. Ob unter Vorbehalt, oder nicht is belanglos.

Mittlerweile hoffe ich beinahe darauf, dass der Beitrag ordentlich erhöht wird. 50 EUR/Monat fände ich angemessen...
Der Rückhalt in der Bevölkerung ist ja scheinbar ausreichend groß.


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Zitat
Wer sich nicht wehren will, soll zahlen. Ob unter Vorbehalt, oder nicht is belanglos.

Mittlerweile hoffe ich beinahe darauf, dass der Beitrag ordentlich erhöht wird. 50 EUR/Monat fände ich angemessen...
Der Rückhalt in der Bevölkerung ist ja scheinbar ausreichend groß.

Ich finde solche Aussagen nicht besonders Hilfreich ...  ::)

JEDER hat eine unterschiedliche Lebenssituation wie Verheiratet, Single, Familie, WG, Beschäftigt, Geringverdiener, Arbeitslos, H4, Rentner, Behindert, Sebstständig, Student oder was auch immer.

Es gibt Leute die können sich einen "Krieg" leisten (Nicht nur finanziell sondern auch Mental, Zeit - und Aufwandsmäßig) und andere eben nicht. Die meisten haben auch noch ein Leben neben der GEZ.

Mittlerweile bin auch ich soweit das ich eine Zahlung unter Vorbehalt preferiere in der Hoffnung das vielleicht ja doch mal ein Wunder geschieht und ich somit Rechtliche Ansprüche geltend machen kann, sollte jemals dagegen entschieden werden.

Die große Hoffnung auf eine Änderung mit der Klage von E.Geuer hat sich zerschlagen. Ich habe einfach kein Vertrauen mehr in unsere Justiz und den BGH / BVG (Kirchhof-Buddies ;))
Ich bin mir (fast) sicher das in DE kein Richter und kein Gericht gegen den Beitrag urteilen werden wird ... da kann man Klagen bis man tot umfällt. Hier kann man, wenn überhaupt, nur auf EU-Ebene was bewirken.

Und selbst wenn dem so sein sollte (was ich persönlich für faktisch ausgeschlossen halte) wird spätestens bei der Revisionsverhandlung wieder gekippt, darauf würde ich wetten.

Wie gesagt ... warum sollte ich der Justiz noch vertrauen ?
Alle vorangegangenen Urteile zeigen doch genau wohin der Hase läuft ... :(

Ausserdem entscheidet nicht die Menge der Klagen sondern wie weit man geht / gehen kann.

Hat man die damalige Änderung der KM-Pausche (die erst ab dem 20.ten Km galt) gekippt weil so viele dagegen geklagt haben ? Ganz sicher nicht ! Es war, soweit ich weiß, ein Bäckermeister der das bis zur höchsten Instanz durchgezogen hat.
Das halte ich für weitaus Sinnvoller als mengenmäßig sehr viele Klagen von denen ziemlich sicher gefühlte 99% nicht weiter als die 1.te Instanz gehen (und die sie auch mit ziemlicher Sicherheit verlieren) werden.

Gruß,
ViSa


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2014, 16:52 von ViSa«

Z
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Unter der beschriebenen Konstellation wäre ja Taktik vielleicht hilfreicher.
Denn bisher habe ich hier im Forum noch nicht gehört (man möge mich bitte per Link korrigieren, wenn ich was falsches behaupte), daß an einen Haushalt, in dem mehrere Personen wohnen, mehrere Gebühren-/Beitragsbescheide an mehr als einen gegangen sind, wenn
-noch kein Beitragskonto existierte
-alle sich tot stellten und zwangsangemeldet wurden
-niemals Kontakt mit den Brüdern, auf welches Schreiben auch immer, aufgenommen wurde.

Denn wenn mehr als einer für den gleichen Zeitraum einen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommt, dann wäre das völlig unabhängig von der Verfassungswidrigkeit ein Verstoß gegen ihre eigenen Regeln.
Wenn dann alle Widersprüche einlegen, mit der Begründung, daß bereits ein Gebühren-/Beitragsbescheid an ein anderes Haushaltsmitglied ergangen ist, dann können sie die schlecht ablehnend bescheiden, außer daß tatsächlich nur einer von der RA drangenommen wird.
Und sollte man gegen den Bescheid klagen müssen, so dürfte das Urteil einfach aus formalen Gründen eindeutig ausfallen.
Klar beginnt das Spiel dann von neuem, aber die RA muß sich erstmal entscheiden, gegen wen der nächste Bescheid erlassen wird.
Ich denke, das ist den RAen zu aufwendig und deshalb wird diese Taktik aufgehen.
Ach ja, das Risiko ist begrenzt, wenn es wie prophezeit läuft, kostet es nur Briefporto für die Widersprüche extra, wenn man Pech hat und die Klage nicht weiterführt, weil man vorher doch einknickt, dann kommt halt der Säumniszuschlag und die Klagegebühr dazu.
Verglichen mit dem Betrag, der seit 1.1.13 schon aufgelaufen ist, Peanuts.
Kohle zurückholen, wenn es denn tatsächlich mal möglich sein wird, wahrscheinlich deutlich mehr kosten, denn da wird erstmal der Anwalt ein Schreiben aufsetzen müssen, damit es wirkt und wenn man noch klagen müßte, geht man schon wieder in Vorleistung.

Da wäre es doch praktischer, wenn die RA einen selbst aus dem System "ausbucht"...


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DAnke ViSa Person A denkt auch so. Das Leben dreht sich nicht ausschließlich um die GEZ bzw dessen NAchfolger. In Deutschland besteht derzeit wenig Hoffnung auf Änderung.


@Zeitungsbezahler:
Ich habe hier schon von einem Fall gelesen Das Person A gegen Bescheid klagte und die Gebühr aussetzen "durfte" und kurze Zeit später dafür Mitbewohner Person B dafür angeschrieben wurde.

Die Gebührenzentrale weis ja auch gar nicht wer alles in einem Haushalt wohnt (bei Mehrfamilienhäusern)


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Ich verstehe nicht, was das eigentlich bedeuten soll: "Es dreht sich nicht Alles um die GEZ...etc."

Natürlich nicht, aber wenn Euch die paar Stunden Schriftsatzarbeit zuviel Investition ist, dann lasst es doch einfach. Schreibt "unter Vorbehalt" auf den Überweisungsträger und seid zufrieden mit dem Widerstand, der geleistet wurde.

Ich habe seit dem 01.01.2013 bislang nix an die GEZ bezahlt, habe vielleicht 5 Stunden für Briefe investiert, habe Klage eingereicht, die momentan ausgesetzt und bislang 105 EUR Gerichtskosten bezahlt. Mehr nicht.

Die Klage von Geuer ist zwar erstinstanzlich erfolglos gewesen, aufgesteckt wird aber trotzdem nicht. Meine Rechtschutz übernimmt bislang RA kosten, also who cares?.

Auch wenn Ich in der ersten Instanz scheitern sollte. Meine Erfahrungen und die Begründungen des Gerichtes geben Anderen die Möglichkeit darauf zu reagieren.

Wer den Weg nicht geht, lässt die Chance verstreichen sein Missfallen auszudrücken.

Nix für Ungut, aber ohne Zeit aufzuwenden geht's eben nicht. In Foren zu schreiben und Facebook Kommentare zu hinterlassen ändern die reale Welt leider nicht.

Seis drum.

Macht, wie Ihr wollt und soviel, wie es Euch wert ist. Ich kämpfe für Euch mit.







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... Man muss vor Gericht antanzen, ...

Wie kommst du denn auf diese Gerüchte?

Antrag auf schriftliches Verfahren in der ersten Instanz stellen und gut ist es.

... In Deutschland besteht derzeit wenig Hoffnung auf Änderung.
...

Wie bringt dieser Pessimismus uns weiter? Wieso soll man das ganze nicht sportlich nehmen? Wer es nicht will, kann sich anderen Themen widmen, die er mag.

Schönes Wochenende


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