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Autor Thema: Post vom Verwaltungsgericht - Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG  (Gelesen 41137 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Person a hat gestern folgende Post vom Verwaltungsgericht erhalten (per normaler Post zugestellt, angekommen?)
Zitat
Verwaltungsrechtssache
...................
gegen Südwestrundfunk - Referat Beitragsrecht-
wegen Rundfunkbeitrag
hier: Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO

Anlage
Kostenfestsetzungsantrag vom 27.05.2014

In der Anlage erhalten Sie Doppel des o.a. Kostenfestsetzungsantrages mit der Bitte um Kenntnisnahme und der Gelegenheit (?), binnen 2 Wochen nach Zugang Stellung zu nehmen.
(§ 164 VwGO, § 173 VwGO i.V.m. § 104 ZPO)


2. Seite:

Kostenfestsetzungsantrag
in Sachen
..../SWR

wird in obiger Angelegenheit beantragt, die erstattungsfähigen Kosten gemäß nachstehender Kostenabrechnung nach § 104 ZPO festzusetzen:

Gegenstandswert: 123,88 €

Auslagen gem. § 162 Abs. 2 VwG i.V.m.Nr. 7002 VV RVG        20,00 €
Gesamt                                                                                          20,00 €
===================================================

Es wird beantragt, den festzusetzenden Betrag mit
5% Punkten über den Basiszinssatz ab Antragsstellung zu verzinsen.


Und Nu?


Edit "Bürger": Gesammelte Links zu diesem Themen-Komplex
Post vom Verwaltungsgericht - Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9799.0
NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23513.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23513.msg220195.html#msg220195
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23513.msg220257.html#msg220257

BMF äußert sich zur Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung für Verzinsungszeiträume (08/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31840.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. September 2023, 14:04 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

T
  • Beiträge: 546
Hat der SWR das beantragt?

gg. die 5%-Verzinsung würde ich mich wehren. Zinsen sind leistungsloses Einkommen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 18:10 von Bürger«
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

e
  • Beiträge: 3
Eine fiktive Person B hat das gleiche Problem mit dem Kostenfestsetzungsantrag und weiß nicht, wie sie darauf reagieren soll.
Gibt es hier niemanden mehr, der einen Rat geben kann?

Vor allem die 5% über dem Basiszinssatz. Dies läuft wohl solange bis eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen wurde? Kann also u.U. sehr teuer werden, wenn sich das Verfahren noch weiter in die Länge zieht.

Mir ist auch völlig unklar, weshalb der SWR hier überhaupt Kosten geltend machen kann.
Bei der Person B wurde vom SWR beantragt, die Kostenabrechnung nach § 104 VwGO festzusetzen.
Weitere Einzelheiten:
- Gegenstandswert 31 Euro
- Auslagen des SWR gem. § 162 Abs. 2 VwGO i. V. m. Nr. 7002 VV RVG
- Es wird vom SWR beantragt, den festzusetzenden Betrag mit 5% Punkten über dem Basiszins ab Antragsstellung zu verzinsen.
- Im Schreiben vom Verwaltungsgericht steht unter Betreff "Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz" (Der Antrag von Person B auf Aussetzung der Vollziehung wurde bereits abgelehnt und Person B hat seither sämtliche Forderungen des SWR beglichen)

Wie kann nun reagiert werden?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 19:12 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.997
http://dejure.org/gesetze/BGB/247.html
und
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/zivilsachen/ziv_zwischentext/kostenfestsetzungsantrag/index.php

Also das ist zunächst nur ein Antrag der Seite, welche diesen Rechtsstreit wahrscheinlich gewonnen hat. Das bezieht sich ja hier nur auf den Punkt mit dem Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO, dieser wurde nicht gewährt, und auch das Gericht hat diesen wohl nicht bestätigt. Somit kann der Sieger wie dem 2ten Link oben zu entnehmen ist das geltend machen. Das gibt es sowohl zivilrechtlich als auch im Verwaltungsrecht, also immer.

Die Verzinzung läuft wenn das Gericht über den Antrag positiv befindet ab Antragstellung. Der Zinsatz um welchen es geht steht im ersten Link, auf diesen Wert hier stand irgendwas von über 3 % würden die 5% dazu kommen.

Hier weitere Information
http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Kosten_vg/index.php#8

Normal läuft das Ganze auch wie hier ab
http://dejure.org/gesetze/ZPO/104.html

Hier weitere Information, und ob da Einspruch sinnvoll ist
http://www.frag-einen-anwalt.de/Einspruch-gegen-Kostenfestsetzungsantrag---f71281.html

und Pech
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=33803

http://www.ipwiki.de/verfahrensrecht:kostenfestsetzungsverfahren

der wichtigste Link hier
Beispiel für den Ablauf
http://rechtundwirtschaft.wordpress.com/2012/09/10/kostenfestsetzungsverfahren-kostenfestsetzungsbeschluss/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2021, 01:22 von Bürger«

L
  • Beiträge: 118
Kann also u.U. sehr teuer werden, wenn sich das Verfahren noch weiter in die Länge zieht.
Was verstehst Du unter "teuer"?
Pro Tag kann, wenn ich die Werte (Gegenstandswert) im folgenden Link richtig eingeben habe, Euro 0,0098 € verlangt werden
(Eingabe war 84€, da die optionale Verzugspauschale (+40€, je nach Datumswerte) automatisch hinzugerechnet und davon die Schuld berechnet wird)

Rechnet man mit 124€ kommt man auf ca. 0,0145€ / Tag
Mithin also 5,2925€ jährlich. Eine Schachtel Kippen kostet mehr.

Folgende Daten lagen der Berechnung zu Grunde
Ausgangsdaten:
 • Betrag: 124,00 €
 • Von: Di., 27.05.2014
 • Bis: Mi., 22.10.2014
 • Verzugszinssatz:
   -  Verbrauchergeschäft (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz)

27.05.2014 - 30.06.2014:     35     4.37 %     0,5196 €
01.07.2014 - 28.07.2014:     28     4.27 %     0,4062 €
29.07.2014 - 22.10.2014:     86     4.27 %     1,2475 €
Total:
27.05.2014 - 22.10.2014:     149     Zinsen:     2,1733 €
Ausgangsforderung:                                      + 124,0000 €
Gesamtforderung:                                         = 126,1733 €
Jeder Tag ab 23.10.2014:     1     4.27 %        0,0145 €

http://basiszinssatz.info/zinsrechner/index.php


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99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

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...und wie ist so ein Schreiben jetzt zu beantworten?

Wird das VG dann noch einmal eine separate "Rechnung" schicken, deren Betrag dann gezahlt werden muss?

Danke im Voraus für die Hilfe


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Genau so sollte das laufen, dass wäre der Kostenfestsetzungsbeschluss als Ergebnis des Kostenfestsetzungsverfahrens.

Wenn der Basiszinssatz irgendwann man bei -5,xx steht, wird es sogar preiswerter.


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Danke für die Antworten, besonders für die Zinsrechnung.
Nun ging es bei dieser Kostenfestsetzung ja nur um den "Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz".
Kommt am Ende des Verfahrens noch eine Kostenfestsetzung für das Hauptverfahren?
Weiß das jemand?


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Auslagen gem. § 162 Abs. 2 VwG i.V.m.Nr. 7002 VV RVG        20,00 €
Gesamt                                                                                          20,00 €
Ich könnte mir denken, dass diese Kosten für Kopien und sonstige Kosten anfielen.
http://www.anwaltskosten.net/auslagen/
Die Kosten für das Hauptverfahren errechnen sich aus dem Streitwert. In dem Fall bis zu 500€
http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=34118&article_id=121156&_psmand=126
Bei einer Klage wäre es die dreifache Gerichtsgebühr = 105 € zzgl. etwaiger Nebenkosten.

Ich würde einfach mal dort anrufen und nachfragen. Dafür sind die da.


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

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ja, wenn das Hauptverfahren abgeschlossen wird, also das Gericht im Hauptsacheverfahren eine Entscheidung gefällt hat, genau dann können auch diese "Zusatzkosten" eingereicht werden. Wie diese dann tatsächlich ausfallen hängt von dem Verfahren ab.

Das läuft soweit wie bei jeder Normalen Verhandlung auch, meist werden die Kosten der unterlegenen Partei auf erlegt. Wobei bei einem Normalen Verfahren in diesen Kosten die Anwaltskosten usw. der Gegenseite mit eingereicht werden. Die Rundfunkanstalten werden an dieser Stelle die Personalkosten, wie im Link oben bei der Antwort  http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Kosten_vg/index.php#8
nicht gelten gemacht werden. Siehe dazu Punkt "Außergerichtliche Kosten" und
und diesen Punkt

Zitat
Zu den erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Behörde gehören dagegen nicht die aus Anlass des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens entstandenen Personalkosten. In Ausnahmefällen ist die Behörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten. In diesem Fall sind die für den Rechtsanwalt zu zahlenden Gebühren und Auslagen in gleicher Weise erstattungsfähig wie die Gebühren und Auslagen eines vom Kläger beauftragten Rechtsanwaltes. In der Regel wird die Behörde allerdings das verwaltungsgerichtliche Verfahren selbst, durch Mitarbeiter des Rechtsamtes der Behörde oder durch den zuständigen Sachbearbeiter, selbst führen, so dass bei der Behörde keine erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten entstehen.


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Das würde für einen Betroffenen in einem ähnlichen Fall bedeuten:

Ein Schreiben zurück an das VG dass, die Kostenansetzung so akzeptiert wird.
Würde dann das VG (oder die Rundfunkanstalt?) eine Rechnung über den Betrag an den Betroffenen senden?

Interesse halber:
Was würde passieren, wenn die Kostenfestsetzung per Schriftsatz nicht akzeptiert werden würde?


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Aus den Links von PersonX ist ersichtlich, dass nur wirklich berechtigte Einwendungen zum Erfolg führen können. Ob begründet oder unbegründet kann es dann zu insgesamt höheren (Prozess-)Kosten führen.

Kann hier jemand mit einem Musterbrief an das VG dienen?


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  • Beiträge: 137
Hat noch niemand dem VG schriftlich mitgeteilt, dass er die Kostenansetzung soweit akzeptiert?
Oder kauft man sich dadurch einen Nachteil ein?


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  • Beiträge: 137
Person B hat jetzt auch aufgrund es Kostenfestsetzungsbeschlusses des VGs eine Rechnung des SWR über 20 Euronen erhalten. Gibt es hierzu irgendwelche Empfehlungen in welcher Stückelung, Ratenzahlung oder überhaupt nicht die empfohlene Zahlungsmodalität ist?


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Für 20 Euro? Dann Ratenzahlung natürlich, zu 20 oder 40 Monatsraten, weil das Geld ja einfach nicht vorhanden ist. ;-)


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