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Autor Thema: Widerspruch 2014  (Gelesen 310194 mal)

G
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Re: Widerspruch 2014
#120: 16. Juli 2014, 16:31
"...Gegenleistung für den Beitrag ..."

"... dass gewisse im Rundfunkstaatsvertrag genannte Aktivitäten nicht durch die Rundfunkabgabe finanziert werden dürfen.

Dazu gehören die Aufsichtsaufgaben der Landesmedienanstalten."

Lesenswert zum Auftrag des öffentlich rechtlichen Rundfunks und zur Wirklichkeit (leider etwas älter) auch:

http://www.bpb.de/apuz/32153/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk (Download der pdf-Version, seriöse Quelle)


Beachtlich sind auch die Einschränkungen der im Internet möglichen Auftritte der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Eines der Argumente für die Neuregelung ist doch, dass sich die Nutzung des öffentlich rechtlichen Rundfunks auf die Internet-Nutzung durch die "neuartigen Empfangsgeräte" ausgeweitet habe. Das Internet ermöglicht aber keine Nutzung des Vollangebotes der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten.



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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

T
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Re: Widerspruch 2014
#121: 16. Juli 2014, 21:04
Hallo zusammen,

Person A+ hat am 10.06.2014 Widerspruch eingelegt (siehe Anhang)
Nun erhielt Person A+ eine Schreiben vom BS, datiert vom 08.07.2014.

Ich füge zur Information den bisherigen Schriftverkehr bei.

Diesem Forum, seinen Machern und insbesondere Roggi möchte ich meinen aufrichtigen Dank für die geleistete "Arbeit" ausdrücken.
Es tut gut, nicht alleine auf weiter Flur zu stehen.

Wenn ich die SuFu richtig interpretiert habe, muss Person A+ jetzt nichts machen und die Ablehnung des Widerspruchs abwarten.

Viele Grüße
resistentia

Kurze Verständnisfrage:
Der Widerspruch ist ja sehr kurz und sehr allgemein gehalten. Andere Widersprüche sind bereits sehr umfangreich und mit zahlreichen Argumenten versehen? Ist das "egal", da der Widerspruch sowieso abgelehnt wird (und dann geklagt werden muss)? Ist das ein bewusstes "zurückhalten" von Argumenten mit welchem Hintergrund?


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Re: Widerspruch 2014
#122: 16. Juli 2014, 21:53
Es fehlt das essentielle. Und alle genannten Argumente taugen nicht für den Widerspruch. Es ist kein Vertrag, keine Steuer und unabhängig von Empfangsmöglichkeiten zu zahlen.

Hallo Roggi,

ist das die Antwort auf mein Post?
Die behandeln es doch wie einen Vertrag, sogar mit Kundennummer. Natürlich ist das keine Steuer. Und dass der Mensch kein Empfangsgerät hat habe ich doch auch geschrieben.
Ist mir zu kompliziert und zu hoch… ich denke ich sollte ihm raten die knapp über 300 Euro irgendwie zusammen zu bekommen und schnellstmöglich zu zahlen. Einen Anwalt kann der junge Mann sich nämlich noch weniger leisten.  :-\

Aber vielen Dank. :)


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Re: Widerspruch 2014
#123: 16. Juli 2014, 22:29
Einen Anwalt kann der junge Mann sich nämlich noch weniger leisten.

Dann sollte der junge Mann einen Anwalt mit Beratungshilfeschein aufsuchen, zu besorgen beim Amtsgericht. Nicht aufgeben bitte!


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Re: Widerspruch 2014
#124: 16. Juli 2014, 22:39
Die behandeln es doch wie einen Vertrag, sogar mit Kundennummer. Natürlich ist das keine Steuer. Und dass der Mensch kein Empfangsgerät hat habe ich doch auch geschrieben.
Es ist aber kein "Vertrag", sondern durch Ratifizierung in den Ländern zum "Gesetz" erhoben.
Die "Kundennummer" ist (euphemistisch) eine "Beitragsnummer".
Es ist auch keine "Steuer" im herkömmlichen Sinne, sondern eher eine (wohl unzulässige) Zwecksteuer/ Sonderabgabe.
Und "Geräte" sind seit der Neuregelung *explizit* irrelevant und dürften insofern als juristische Begründung gegen die (Un-)Rechtsgrundlage untauglich sein - es sei denn, es wird noch umfangreicher argumentiert.

Alles nicht ganz koscher - keine Frage.
Aber die Argumentation wackelt, wie mir scheint...

Ist mir zu kompliziert und zu hoch…
Dass es "einfach" sei, wird ja wohl niemand behaupten.
Person XYZ sollte sich aber eindringlich die Frage stellen, wieviel Wert ihr ihre eigenen und unser aller essenzielle *Grundrechte* sind...
...ein "zu kompliziert und zu hoch…" dürfte es da eigentlich nicht geben.

[...] ich denke ich sollte ihm raten die knapp über 300 Euro irgendwie zusammen zu bekommen und schnellstmöglich zu zahlen. Einen Anwalt kann der junge Mann sich nämlich noch weniger leisten.  :-\
Ich denke eher, Person X sollte Person Y raten, sich *eingehend* einzulesen, zu verinnerlichen und versuchen zu verstehen... ;)
...nicht nur hier im Thread (der ja schon eher "komprimiert" und "einfach" ist), sondern u.a. auch in der umfangreichen Info-/ Linksammlung

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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Re: Widerspruch 2014
#125: 17. Juli 2014, 09:30
Erstmal Hallo zusammen.
Nachdem ich jetzt im Juli meinen ersten Beitragsbescheid erhalten habe, schaltet ich nun auch einen Gang höher und habe die Vorlage von Roggi für meinen Widerspruch in großen Teilen übernommen.
Ich wollte hier den Verdacht mal äußern, dass die GEZ anscheinend die Urlaubszeit für ihre Fristsetzungen ausnutzen möchte.
Die Argumentation der Grundrechtsverletzung scheint mir ein sehr vernünftiger Weg zu sein. Ich werde auf die folgenden Bescheide aber die Diskussion dahin lenken, dass ich als Single-Haushalt keinen individuellen Vorteil, den das Wesen eines Beitrages haben muss, gegenüber einer Wohngemeinschaft bzw. gegenüber den ebenfalls barrierefreien Privatsendern für mich erkennen kann.


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Re: Widerspruch 2014
#126: 17. Juli 2014, 10:10
Das mit dem Urlaub kam mir auch schon in den Sinn. Mein Brief kam am 14.07 an. Datiert auf den 04.07.14. wenn man jetzt am 13.07 in den Urlaub fliegen würde, wäre das schon sehr knapp mit der Frist.

Ich habe auch teile von roggi mit eingebaut. Wirklich gut geschrieben. ????



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Re: Widerspruch 2014
#127: 17. Juli 2014, 10:21
An alle Personen X und Y ;)
Entscheidend für den Fristlauf ist nicht irgendein Datum, was irgendwo draufgedruckt ist, sondern das Datum der (im Zweifel nachweislichen) tatsächlichen Zustellung, siehe auch

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html


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Re: Widerspruch 2014
#128: 17. Juli 2014, 15:26
Habe heute meinen Widerspruchsbescheid erhalten - und das nach gerade einmal 3 Wochen Bearbeitungszeit!!!!!
Hatte gehofft, dass die Bearbeitung, wie häufig gelesen, gut 6 Monate dauern kann. So hätte ich weitere Klagen und Urteile abwarten können.

Habe den Widerspruch von Roggi nahezu 1 zu 1 übernommen.
Wunderlich (oder auch nicht, bei dem Verein) ist, dass sie sich bei der Ablehnung ewig auf das Thema "keine Steuer" auslassen, obwohl davon beim Wiederspruch nicht die Rede war.

Gegen die Auflistung der Verstösse von Roggis Widerspruch bekommt man auf Seite 4 gerade mal ein läppisches "Auch eine Verletzung weiterer von Ihnen aufgeführter Grundrechte liegt nicht vor." Tolle Begründung - Vielen Dank auch!

Der komplette Wiederspruchsbescheid kann hier angesehen werden http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg70184.html#msg70184

Jetzt die Frage:

Bleiben mir nun nur noch 2 Möglichkeiten: Klage einreichen oder brav zahlen?



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Re: Widerspruch 2014
#129: 17. Juli 2014, 16:16
Ich würde klagen. Die kosten richten sich nach dem Streitwert. Das ist nicht all zu viel, sofern du keinen Anwalt einschaltest. Und in der ersten Instanz kann's du dich selbst verteidigen.
Genug Vorlagen zur Klage gibt es auch. Ich würds machen. Und beim Klagen kann's du beim Gericht auch noch wegen der komplexen Lage eine Wartezeit beantragen. Ggfs 1-2 Monate sowie ich das bisher alles gelesen habe.

Ich schicke meinen Widerspruch auch bald ab und warte. Dann klage ich auch.

Und bewahr die Begründung unbedingt auf. Wenn de das Thema Steuer so zerreißen aber du dich darauf gar nicht berufen hast , dann kann man vielleicht ja daraus was machen.


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Re: Widerspruch 2014
#130: 17. Juli 2014, 17:27
Hallo allerseits.

Mister X hat den Widerspruch von Roggi nahezu 1:1 übernommen und heute einen richtigen (ablehnenden) Widerspruchsbescheid erhalten.
Auch der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung wurde nicht stattgegeben.

Besteht Interesse an einem Scan?


Mit welchen Argumenten würdet ihr nun Klage einreichen? Im Grunde genommen kann man ja die Argumente des Widerspruchs nehmen, oder?

Ich bin nun leider etwas in Zeitnot, da es übernächste Woche für 3 Wochen in den Urlaub geht :/


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Re: Widerspruch 2014
#131: 17. Juli 2014, 18:16
Hallo an alle,

Person Z hat dank Roggis Vorlage auch einen Widerspruch gesendet.

Wie wichtig ist die Angabe von Namen im Widerspruch? Außer der Beitragsnummer ist kein Verweis auf den Absender. Die Namenszuordnung gehört eigentlich zu den Aufgaben des BS. Kann dies gegen Person Z verwendet werden, indem der Widerspruch für ungültig befunden wird?

Und auch der nächste Schritt der Klage kann Person Z nicht motivieren, weil fast alle Klagen zu demselben Resultat führen(?). Die Antworten zu Lews Post wären hilfreich für die Zukunft.


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Re: Widerspruch 2014
#132: 17. Juli 2014, 20:48
Hallo allerseits.

Mister X hat den Widerspruch von Roggi nahezu 1:1 übernommen und heute einen richtigen (ablehnenden) Widerspruchsbescheid erhalten.
Auch der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung wurde nicht stattgegeben.

Besteht Interesse an einem Scan?


Mit welchen Argumenten würdet ihr nun Klage einreichen? Im Grunde genommen kann man ja die Argumente des Widerspruchs nehmen, oder?

Ich bin nun leider etwas in Zeitnot, da es übernächste Woche für 3 Wochen in den Urlaub geht :/
Ein Scan wäre prima. Dann sind die Argumente für die Klage besser formulierbar. Bei Zeitnot kann Person A Klage einreichen und die Gründe nachliefern oder Fristverlängerung beantragen.


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Re: Widerspruch 2014
#133: 17. Juli 2014, 21:23


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Re: Widerspruch 2014
#134: 17. Juli 2014, 22:07
Hallo.

Hier die Scans:

http://62.113.211.170:8000/IMG.jpg
http://62.113.211.170:8000/IMG_0001.jpg
http://62.113.211.170:8000/IMG_0002.jpg
http://62.113.211.170:8000/IMG_0003.jpg
http://62.113.211.170:8000/IMG_0004.jpg
Das sind die gleichen Floskeln und Textbausteine, die auch in einem negativen Widerspruchsbescheid vom NDR fast identisch vorkommen, welchen ich mir hier aus dem Forum irgendwann mal irgendwo runtergeladen hatte, sich aber gar nicht direkt auf Roggis Argumentation beziehen...

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

 
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