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Autor Thema: Von ARD/ZDF/GEZ vergessen? Eventuelle Nachforderungen?  (Gelesen 4635 mal)

S
  • Beiträge: 2
Guten Abend,
ich bin zugegebenermaßen neu im Forum, entschuldigt bitte daher eventuelle Formfehler.
Zum Anliegen :
Person A zog im Oktober 2012 von zuhause aus und zum Zwecke des Studiums in eine andere Stadt. Ein Zweitwohnsitz wurde angemeldet. Erst im Oktober 2013 erhielt Person A das erste Schreiben vom Beitragsservice mit dem üblichen Inhalt ( Allg. Infos, Frage ob ein Haushalt anzumelden ist mit zugehörigem Antwortbogen.)
Person A wartete zunächst den BAföG-Bescheid ab, währenddessen kam selbiges schreiben noch zweimal, da sich der BAföG-Prozess verzögerte. Bis zum heutigen Datum wurde ( auf anraten von zugegebenermanßen nicht versierten Persoen) weder die Wohnung beim Beitragsservice angemeldet noch sonstwie reagiert.
Da Person A demnächst den neuen BAföG-Bescheid erhalten wird, steht nun die frage im Raum, ob bei einer Anmeldung der Wohnung samt Befreiungsantrag und BAföG-Bescheid (etwa zum Juni 2014) der Beitragsservice Nachforderungen stellen wird, sei es nun zum Zeitpunkt der Anmeldung der Wohnung beim Einwohnermeldeamt oder zum Zeitpunkt des ersten Schreibens vom Beitragsservice.

Weiterhin hätte Person A die Möglichkeit ( dank kulanten Vermietern und Meldebehörde)  sozusagen zum Schein für 2 Wochen "auszuziehen" , sich abzumelden, wieder einzuziehen und sich etwa zum Juli 2014 wieder den Zweitwohnsitz anzumelden.
Wenn nach diesem Prozess die <Wohnung samt Befreiungsantrag quasi "zum ersten mal" beim Beitagsservice angemeldet würde, könnte dieser noch Nachforderungen aus der Zeit vor dem fiktiven Auszug stellen ?

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

MfG Smokehead


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2014, 22:14 von Bürger«

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Wenn nach diesem Prozess die <Wohnung samt Befreiungsantrag quasi "zum ersten mal" beim Beitagsservice angemeldet würde, könnte dieser noch Nachforderungen aus der Zeit vor dem fiktiven Auszug stellen ?

Ja, das dürfen die sogar. Laut dem 15 Rundfunkstaatsvertrag ist jede Wohnung ab 01.01.2013 beitragspflichtig. Durch Abgleich der Daten zwischen Beitragsservice aus Köln und unseren verräterischen Einwohnermeldeämtern wurde Person A höchstwahrscheinlich erfasst und als Inhaberin einer Wohnung nach Köln übermittelt. Da Person A zum Zeitpunk keinen BAföG bekommen hat ist sie laut dem 15 RStV beitragspflichtig.
Einfach auf den Beitragsbescheid warten und widersprechen, die restliche Post ist unwichtig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2014, 22:14 von Bürger«

S
  • Beiträge: 2
Das habe ich befürchtet.
Welchen Zweck hätte der Widerspruch gegen die Beitragsforderung?
Und wie steht es mit der erwähnten Methode fiktiv auszuziehen? Es käme so zu einem neuen Mietverhältnis und zu einer neuen Anmeldung eines Zweitwohnsitzes.
MfG Smokehead


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Das habe ich befürchtet.
Welchen Zweck hätte der Widerspruch gegen die Beitragsforderung?
gar keinen, da der Widerspruch sowieso abgelehnt wird. Eventuell spätere Klage gegen den Widerspruchbescheid.
Wir alle warten auf den 15.05.2014, lese hier http://helmutenz.wordpress.com/2014/03/29/bayerischer-verfassungsgerichtshof-pruft-rundfunkbeitrag/
Wenn es an diesem Tag ein Wunder geschieht, dann kann Person A die Klage mit diesem Urteil versärken. Ich will die Person A nicht entmutigen, jedoch realistisch gesehen hängt alles von diesem Urteil ab. Geht es in die Hose, bedeutet es für uns neue Wege suchen, also wieder Zeit, Geld, Nerven investieren um dagegen zu kämpfen.
Offen gestanden denke ich oft darüber nach aufzugeben und einfach zahlen, weil es im Moment gar keinen Ausweg aus der Zwangsfinanzierung gibt, es sei denn du stirbst oder wirst obdachlos. Nicht mal kranke oder alte Menschen bleiben von der Zwangsgebühr verschont. Aber das wollen die nur, der Menschen Angst einjagen und in die Knie zwingen.
Person A kann selbst entscheiden ob sie kämpft oder sich versclaven lässt[/b],
mehr als 8,00 Säumnisgebühr zu den "alten Schulden" wird es nicht geben, wenn man wichtige Fristen nicht verpasst, d.h. mit allen Mitteln dagegen vorgehen, dass es dem Beitragsservice auch Geld kostet. Person A ist nicht allein, immer hier weitere Probleme melden und vor allem sich schlau im Forum lesen.

Und wie steht es mit der erwähnten Methode fiktiv auszuziehen? Es käme so zu einem neuen Mietverhältnis und zu einer neuen Anmeldung eines Zweitwohnsitzes.
Person A wurde/wird nach Datenabgleich erfasst, sicher auch unter alten/neuen Adresse, egal wie oft die Person A hin und her springt


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l
  • Beiträge: 17
Hi dimon,

"Offen gestanden denke ich oft darüber nach aufzugeben und einfach zahlen, weil es im Moment gar keinen Ausweg aus der Zwangsfinanzierung gibt, es sei denn du stirbst oder wirst obdachlos. Nicht mal kranke oder alte Menschen bleiben von der Zwangsgebühr verschont. Aber das wollen die nur, der Menschen Angst einjagen und in die Knie zwingen."

Yup, das wollen sie, Angst machen, in die Knie zwingen, ihre Macht ausspielen (bezahlte Justiziare, die sich in Rechtssachen bestens auskennen im Gegensatz zu uns einfachen Bürger_innen, mit ihrer Lobbyarbeit bei der Politik, von den Politiker_innen in den Aufsichtsgremien ganz zu schweigen).

Yup, der Beitragsservice ist Goliath.

Yup, wir können auf der ganzen Linie verlieren.

?

Hm.

Nö, nicht "auf der ganzen Linie"! "Nur" in bezug auf die Rundfunkgebühren.

Was wir hingegen gewinnen, ist ein Zuwachs an innerer Stärke. Und das ist jetzt kein positiv thinking bla bla, denn ich habe das selbst erlebt. Ich habe mich schon oft gewehrt, oft trotzdem den Kürzeren gezogen, manchmal mich durchgesetzt, aber immer bin ich dabei innerlich gewachsen.

Dieses innerlich gewachsen sein ist mir dabei nicht ständig präsent, sondern es fällt mir so nebenbei immer wieder auf.

Bsp: meine Chefin hat eine Arbeitsanweisung erlassen, fand ich übertrieben, eine schriftliche Fixierung der Abläufe hätte ausgereicht, also wollte ich das im nächsten Team ansprechen. Ein Kollege war ebenfalls darüber verärgert, aber als es darum ging, das auch im Team auszusprechen, kamen viele Gründe, warum es doch nicht so schlimm ist. Das Spannendste war dabei seine Stimme!

Da war Angst drin.

Hey, es ging nur um ein sachliches Ansprechen, nix mehr und trotzdem hat er Angst. Er ist Anfang dreißig, also kein Newbie, der gerade erst angefangen hat zu arbeiten. Was hat der für ein Leben, wenn er hier schon Angst hat?

Was mir noch auffiel: als ich Anfang dreißig war, hätte ich auch Angst gehabt, meine Meinung zu äußern. Aber: ich hätte sie geäußert - mit Herzklopfen und feuchten Händen. Jetzt aber, mit 47, war ich innerlich völlig ruhig, selbst als meine Chefin dann ärgerlich wurde, kein Aufregung in mir. Ich denke, das ist die Folge von jahrelangem Für-sich-selbst-einstehen. Und das ist ein cooles Gefühl.

Wenn du, dimon, dich jetzt dafür entscheidest, mit dem Kämpfen aufzuhören, dann ist das ok, denn ich kenne dein Leben nicht. Manchmal prasselt soviel auf eine / einen ein, daß es ein Akt der Selbstfürsorge ist, sich zurückzuziehen.

Wenn aber dein posting ein Ausdruck momentanen Frusts war, dann hoffe ich, dich hiermit aufgebaut zu haben.  :)

salü, lilygreen

PS letztes Jahr bekam ich rd. 700 € von der TUBerlin zurück. Warum? In den 90igern haben sie Studiegebühren in Dt eingeführt, aber nicht in Berlin - unserem Streik sei Dank. Jedoch: sie führten eine erhöhte Einschreibgebühr ein von 100 DM. Hat mich damals massig geärgert, aber da war ich noch nicht so weit, mich dagegen gerichtlich zu wehren.

ABER ANDERE!  ;D

Und jetzt waren sie erfolgreich. Keine Ahnung, ob der Rechtsstreit so lange gedauert hat, oder sie erst vor kurzem damit anfingen. Wichtig ist nur:

SIE HABEN ALLE DREI UNIVERSITÄTEN VON BERLIN MIT ALL DER MACHT, DIE DIE HABEN, IN DIE KNIE GEZWUNGEN.

Yeah!


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Weiterhin hätte Person A die Möglichkeit ( dank kulanten Vermietern und Meldebehörde)  sozusagen zum Schein für 2 Wochen "auszuziehen" , sich abzumelden, wieder einzuziehen und sich etwa zum Juli 2014 wieder den Zweitwohnsitz anzumelden.
Wenn nach diesem Prozess die <Wohnung samt Befreiungsantrag quasi "zum ersten mal" beim Beitagsservice angemeldet würde, könnte dieser noch Nachforderungen aus der Zeit vor dem fiktiven Auszug stellen ?
Hier wurde das Thema "Wohnen und Umzug" besprochen:
Vorgehen bei Umzug
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8698.msg61204.html#msg61204


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