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Autor Thema: Vorgehen bei Umzug  (Gelesen 2387 mal)

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Vorgehen bei Umzug
Autor: 14. März 2014, 18:13
Hallo zusammen,

Person A erhält seit November 2013 Briefe vom Beitragsservice und wird aufgefordert sich anzumelden.
Nun kam Ende Februar ein Brief mit der Ankündung, dass nach 4 Wochen ohne Rückmeldung eine Zwangsanmeldung erfolgen wird.
Person A wird zum 31.3 aus dieser Wohnung ausziehen.
Für Person A kommt eine Abmeldung beim Beitragsservice nicht in Frage, da sie sich niemals angemeldet hat.
Ist in diesem Fall "nichts tun" die beste Lösung oder gibt es eine andere Möglichkeit?


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Re: Vorgehen bei Umzug
#1: 14. März 2014, 19:20
Selbstverständlich muss man sich selbst persönlich anmelden, weil der Beitragsservice nach einem Umzug keine Möglichkeit mehr hat zu überprüfen, ob jemand wann und wo gewohnt hat. Das gibt das Gesetz nicht her, nur wer "bewohnt", muss sich anmelden, nicht wer "wohnte", wer "gemeldet ist", nicht "wer gemeldet war".
Zitat
§2 RBStV:
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die 1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder 2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Die Meldedaten liegen dem Beitragsservice vor, aber es liegen keine Erfahrungen vor, was der Beitragsservice unternehmen wird, wenn man das nicht durch Anmeldung bestätigt. Ob eine Zwangsanmeldung nach einem Umzug noch vorgenommen wird, darf bezweifelt werden, Zwangsanmeldung, oder euphemistisch "Direktanmeldung", ist schon während des Wohnens nicht gesetzlich legitimiert. Diese Gesetzeslücke ist die einzige Möglichkeit, niemand sollte so etwas ausnutzen und einfach abwarten.
Da der Beitragsservice niemanden mehr zu einer verlassenen Wohnung befragen kann, sollte man dem Beitragsservice doch etwas entgegenkommen zeigen, wo die doch auch immer so "nett" sind.


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Re: Vorgehen bei Umzug
#2: 17. März 2014, 12:42
Gemessen an dem Vorlauf bis zum Gebühren-/Beitragsbescheid, sollte A einfach nur auf einen Nachsendeantrag verzichten, dann kommt die Post zum Bettelservice halt zurück und die müssen sich was einfallen lassen.
Mit einer neuen melderechtlichen Anmeldung an einem anderen Ort hätte A schonmal aus rein formalen Gründen erst eine Zahlungspflicht ab dem Anmeldedatum erschunden...


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themob

Re: Vorgehen bei Umzug
#3: 17. März 2014, 13:12
Gemessen an dem Vorlauf bis zum Gebühren-/Beitragsbescheid, sollte A einfach nur auf einen Nachsendeantrag verzichten, dann kommt die Post zum Bettelservice halt zurück und die müssen sich was einfallen lassen.
Mit einer neuen melderechtlichen Anmeldung an einem anderen Ort hätte A schonmal aus rein formalen Gründen erst eine Zahlungspflicht ab dem Anmeldedatum erschunden...

Dazu sollte jeder berücksichtigen, welche Daten die vom Meldeamt bekommen bei einer "Ummeldung":

Zitat
Die Daten, welche dem BS bei Ab- An- Ummeldung mitgeteilt werden, stehen unter anderem auf Seite 12 der Lieferkonzept Datenübermittlung
Zum Beispiel der Tag des Ein und Auszugs sowie gegenwärtige und letzte frühere Anschrift

Siehe hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8494.msg60341.html#msg60341


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Re: Vorgehen bei Umzug
#4: 17. März 2014, 17:42
Daraus schlußfolgere ich messerscharf, daß man sich erstmal für einen Monat woanders anmelden und sich danach an die endgültige Meldeadresse anmelden könnte, um die Spuren zu verwischen...

Wäre wohl gerade für die, denen die rückwirkende Zahlung wegen Zwangserfassung durch Meldedatenabgleich droht, eine Option.


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