Nach einem Anruf beim VwG hat Person A erfahren, woher die Streitwertfestsetzung kommt:
Angenommen, Person A hat 3 Anträge gestellt:
1.) Aufhebung der Beitragsbescheide mit Summe 2xx,xx Euro
2.) Festzustellen, dass kein Beitragsverhältnis begründet ist
3.) die Vollziehung auszusetzen
Antrag 1 wird mit dem Streitwert der Bescheide festgesetzt als Hauptverfahren. Antrag 2 wird diesem Hauptverfahren angegliedert, da Antrag 2 in Antrag 1 enthalten ist (eine Prüfung der Bescheide führt ja zwangsläufig zur Prüfung eines Beitragsverhältnisses). Antrag 2 war daher unnötig und hat, wegen des fehlenden definierten Streitwertes, zu den hohen Kostenvoranschlägen geführt!!
Person A würde nun eine Rechnung über 495 Euro Gerichtsgebühren erhalten, die sie zu zahlen hat.
Das VwG riet Person A Antrag 2 in einem Schreiben zurückzuziehen, woraufhin der vorläufige Streitwert von 5xxx,xx Euro auf 2xx,xx Euro heruntergestzt würde (nachträgliche Gutschrift! Die Gerichtsgebühren sind erstmal zu zahlen!). Durch das Zurückziehen von Antrag 2 würde auch eine spätere Gebühr für ein weiteres Urteil wegfallen.
Antrag 3 ist ein anderes Verfahren, über das zuerst entschieden wird - aber dieses ist als Rechtsschutzverfahren mit einem anderen Aktenzeichen versehen.
Manche Gerichte bieten auch scheinbar, wegen der Masse an Verfahren, nur Einzelrichterentscheid an.
Merke: Wenn man darauf hinweisen will, dass man juristischer Laie ist, dann sollte man dies auf Seite 1 der Klage tun und nicht auf Seite X! Derjenige, der die Kosten festsetzt liest nur Seite 1 und nicht die ganze Klage.
Sonst läuft man Gefahr, dass das Gericht das Geschriebene fehlinterpretiert und falsche/zu hohe Kosten annimmt!
Immerhin hat Person A heute wieder einen netten Menschen kennengelernt :-)