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Autor Thema: Streitwert vom VwG auf 5000 Euro angesetzt?!  (Gelesen 9486 mal)

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awawaw

Mein Schwager sagte in ähnlicher fiktiven Situation zu seinem Nachbarn.
hat das Gericht doch bereits mitgeteilt... was den hohen Streitwert verursacht....und zu tun ist...

Hiermit ziehe ich folgenden Antrag aus der Klage vom xxxxxxxxxx Aktz: xxxxx zurück.
2.) Festzustellen, dass kein Beitragsverhältnis begründet ist


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Hi GezGirly,

thanx3 für deinen thread ... bin auch gerade dabei meine Klage  zu formulieren und hatte überlegt, den Punkt 2, Feststellung, daß kein Beitragsverhältnis besteht, mit aufzunehmen.

Nun nicht mehr  ;)


Hi awawaw,

ich mag deine Familie ;D


salü, lilygreen


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