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Umfrage

Umfrage zur Spende für eine Prüfung der Strafanzeige / Feststellungsklage durch einen Rechtsanwalt. Anm.: Spenden mussen ggf. versteuert werden, es kommen also nicht 100% dem Zweck zu.

Ich bin bereit 5 € zu spenden.
Ich bin bereit 10 € zu spenden.
Ich bin bereit 17.98 € zu spenden.
Ich bin bereit 20 € zu spenden.
Ich bin bereit 30 € zu spenden.
Ich bin bereit 50 € zu spenden.
Ich bin bereit 100 € zu spenden.
Ich bin bereit die Durchführung der Aktion zu übernehmen.

Autor Thema: NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?  (Gelesen 124274 mal)

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
mich würde auch interessieren wie es nun weiter mit der Anzeige geht?

Zu langsamm, finde ich. Vielleicht ist der ausgewählte Anwalt einfach nicht die richtige Person für den Job. Wir dürfen nicht so viel Zeit verlieren.

MfG


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b
  • Beiträge: 1
Sollte endlich mal ein wendiger und findiger Anwalt gefunden werden, der bereit ist eine Klage anzustreben, ich habe noch alle meine erfolgreich zurückgehaltenen Zwangsbeiträge die ich gerne in den großen Topf werfen möchte.


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e
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Alsooo. Ich komme aufgrund meines Berufes viel rum und habe einige gefragt. Ich habe keinen gefunden der sich dieser Sache annehmen möchte. Und ich habe wirklich viele gefragt. Das wird schwer.


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1 h TV am Tag=365 h im Jahr= 15,2 Tage im Jahr
2 h TV am Tag=30 Tage im Jahr

  • Beiträge: 3.232
Die Gewissensfrage muss reichlich gut begründet werden, ein Hinweis auf das Programm dürfte nicht genügen. Ich glaube, man muss unterscheiden zwischen dem,
-was die senden dürfen,
-was die senden müssen,
-was die nicht senden dürfen und
-was die nicht senden wollen.
Das dürfte sehr schwer zu beweisen sein, vor Gericht reicht es nicht, zu sagen, das einige Programme nicht mit dem Gewissen zu vereinbaren wären. Hier müssen schwere Geschütze aufgefahren werden. Ich habe einiges in meinem Thread über das Geschäftsmodell des örR zusammengetragen, das kann gegen den örR verwendet werden, weil es nicht mit dem Gewissen vereinbar ist.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8091.msg58303.html#msg58303
Ob das vor Gericht bestand hat, ist allerdings auch nicht sicher.


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T
  • Beiträge: 546
Die Gewissensfrage muss reichlich gut begründet werden, ein Hinweis auf das Programm dürfte nicht genügen.

Ich bin der Meinung, daß es das Gericht akzeptieren muß wenn man die Zahlung aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen ablehnt. Warum soll man seine Weltanschauung oder seinen Glauben begründen müssen? Art. 4 GG fordert keine Begründung.


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

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(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung

@Moderatoren, wie sieht es denn nun aus mit der Anzeige, wird es noch was? Der Rechtsanwalt braucht wohl kein halbes Jahr dafür oder gibt es Probleme?

Gruß


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Die Gewissensfrage muss reichlich gut begründet werden, ein Hinweis auf das Programm dürfte nicht genügen.

Ich bin der Meinung, daß es das Gericht akzeptieren muß wenn man die Zahlung aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen ablehnt. Warum soll man seine Weltanschauung oder seinen Glauben begründen müssen? Art. 4 GG fordert keine Begründung.
Es muss ein Grund genannt werden, warum man den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen ablehnt, es ist einleuchtend, dass man nicht einfach sagen kann: "Den örR unterstütze ich finanziell nicht, weil ich ein schlechtes Gewissen dabei habe".


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Für einen Menschen, der sein Bewußtsein (nicht das Gewissen) entwickelt, ist
jede Berieselung mit Unterhaltung schädlich. Er tut alles mit voller
Aufmerksamkeit, nicht halbe-halbe; er wählt bewußt seine
Informationsquellen, sehr selektiv und punktgenau. Und wenn er
feiert, feiert er selber, nicht als Zuschauer...


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

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Richtig, aber das will ein Richter doch hören. Er braucht also eine Begründung.


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V
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  • Beiträge: 5.038
Wir warten weiterhin auf die Antwort des GEZ (BAZ) und  Rundfunkbeitrag kundigen Anwalts, um den Startschuss ausrufen zu können. Was die  Verzögerungen beim Anwalt ausgelöst hat, werden wir an euch ebenfalls  weitergegeben. Minion ist an der Sache mit dem Anwalt weiterhin dran. Wer viel Aktionsenergie hat, kann gerne inzwischen die zahlreichen Aktionen, wie z.B. die Runden Tische, eindringliche Schreiben an Abgeordnete, "Aufkleber" für Auto-, Tür/Bürotür, Briefkasten, ... und die Verteilung der InfoPost an ARD-ZDF- … und die BÜRGER vor der HAUSTÜR der Sender, die Verbreitung der Info über die Unterschriftenaktion angehen. Diese Aktionen sind nicht weniger wichtig wie die Strafanzeigen.


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m
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Moin...
habe letzte Woche ein Gebühren-/Beitragsbescheid von den Norddeutschen Rundfunk bekommen. Kann mir vielleicht jemand verraten was ich jetzt machen soll, um die Jungs noch weiter zu ärgern?
Hat jemand ein Musterschreiben für einen Wederspruch???

Gruß
Marek


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Marek, falscher Thread. Nutze die Suchfunktion nach Widerspruch 2014.


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Hallo,
würde mich auch an einer Beteiligung intressieren.Werden den Thread hier mal im Auge behalten!


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Z
  • Beiträge: 8
Würde mich ebenfalls finanziell an einer Strafanzeige beteiligen. Wurde auch zwangsangemeldet. Ich kenne einen Anwalt, der gegen die vormals GEZ Klagen für Privatleute beim VGH einreicht. Allerdings kosten dort 2 Briefe (Widerspruch gegen den Beitragsbescheid und Klage) ca. 500,--Euro. Soll ich den mal kontaktieren und fragen, ob er das mit der Strafanzeige machen würde, oder gibt es schon einen, der das übernimmt?


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Es muss ein Grund genannt werden, warum man den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen ablehnt, es ist einleuchtend, dass man nicht einfach sagen kann: "Den örR unterstütze ich finanziell nicht, weil ich ein schlechtes Gewissen dabei habe".

Roggi, ich weiß nicht ob du Jurist bist, bin erst seit kurzem hier dabei, jedenfalls vielen Dank für deine hoch qualitativen Beiträge hier! :)

Ich habe 3 Ideen bezüglich einer Begründung, warum der Rundfunkbeitrag nicht dem Gewissen einer Person X vereinbar ist:

1) Dass sich die Intendanten und andere aus dem Beitrag die Taschen vollstopfen, ist bekannt. Peter Boudgoust vom SWR verdient 310k €/Jahr, Tom Buhrow gönnt sich 370k€/Jahr und Jauch bekommt nach Schätzungen gar über eine Million pro Jahr.

Kann man als Mitglied einer christlichen Religion, sei es nun katholisch, evangelisch oder was auch immer, die Finanzierung von hohen Einkommen und Reichtum ablehnen? Ich bin leider kein Bibel Experte, aber in der Bibel dürfte es doch einige Stellen geben, die solche Dinge "verachten"?
Ein Problem könnte da sein, dass ein Staatsanwalt/Gericht ein Gutachten der Kirche erstellen lässt und ... die eine Hand wäscht die andere ...

2) Man tritt der Armish Kirche bei, die sich bekanntlich der modernen Lebensweise verweigert (keine Elektrizität => kein Radio, Fernsehen, Internet). Kann man dann mit dem religiösen Gewissen argumentieren, oder ist der Knackpunkt dabei, dass die Abgabe am Haushalt und nicht an der Nutzung gemacht wird?

3) Konfessionslose aus diesem Forum tun sich zusammen. Sie gründen eine eigene Glaubensgemeinschaft (Kirche), dazu sind min. 7 Leute notwendig (s. Google).
Die Glaubensgemeinschaft hat bestimmte Werte, die man sich noch genauer ausdenken muss. Das kann z.B. sein: Freiheit auf informelle Selbstbestimmung, Ehren der Sonne und Vermeidung künstlicher (z.B. elektronischer) Lichtquellen (z.B. Fernseher, PC), Ehrung der Töne der Natur und Lebewesen und Vermeidung künstlicher (z.B. elektronische, aber auch mechanische) Geräuschquellen (z.B. Radio oder Instrumente), Ablehnung von hohem Einkommen und dessen Finanzierung, Ablehnung von Spaß als (Unterhaltungsprogramm) und dessen Finanzierung
Wichtig ist dabei, dass die Religion verfassungskonform und rechtstreu ist.


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