Die Gewissensfrage muss reichlich gut begründet werden, ein Hinweis auf das Programm dürfte nicht genügen.
Ich bin der Meinung, daß es das Gericht akzeptieren muß wenn man die Zahlung aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen ablehnt. Warum soll man seine Weltanschauung oder seinen Glauben begründen müssen? Art. 4 GG fordert keine Begründung.
Es muss ein Grund genannt werden, warum man den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen ablehnt, es ist einleuchtend, dass man nicht einfach sagen kann: "Den örR unterstütze ich finanziell nicht, weil ich ein schlechtes Gewissen dabei habe".
Roggi, ich weiß nicht ob du Jurist bist, bin erst seit kurzem hier dabei, jedenfalls vielen Dank für deine hoch qualitativen Beiträge hier!
Ich habe 3 Ideen bezüglich einer Begründung, warum der Rundfunkbeitrag nicht dem Gewissen einer Person X vereinbar ist:
1) Dass sich die Intendanten und andere aus dem Beitrag die Taschen vollstopfen, ist bekannt. Peter Boudgoust vom SWR verdient 310k €/Jahr, Tom Buhrow gönnt sich 370k€/Jahr und Jauch bekommt nach Schätzungen gar über eine Million pro Jahr.
Kann man als Mitglied einer christlichen Religion, sei es nun katholisch, evangelisch oder was auch immer, die Finanzierung von hohen Einkommen und Reichtum ablehnen? Ich bin leider kein Bibel Experte, aber in der Bibel dürfte es doch einige Stellen geben, die solche Dinge "verachten"?
Ein Problem könnte da sein, dass ein Staatsanwalt/Gericht ein Gutachten der Kirche erstellen lässt und ... die eine Hand wäscht die andere ...
2) Man tritt der Armish Kirche bei, die sich bekanntlich der modernen Lebensweise verweigert (keine Elektrizität => kein Radio, Fernsehen, Internet). Kann man dann mit dem religiösen Gewissen argumentieren, oder ist der Knackpunkt dabei, dass die Abgabe am Haushalt und nicht an der Nutzung gemacht wird?
3) Konfessionslose aus diesem Forum tun sich zusammen. Sie gründen eine eigene Glaubensgemeinschaft (Kirche), dazu sind min. 7 Leute notwendig (s. Google).
Die Glaubensgemeinschaft hat bestimmte Werte, die man sich noch genauer ausdenken muss. Das kann z.B. sein: Freiheit auf informelle Selbstbestimmung, Ehren der Sonne und Vermeidung künstlicher (z.B. elektronischer) Lichtquellen (z.B. Fernseher, PC), Ehrung der Töne der Natur und Lebewesen und Vermeidung künstlicher (z.B. elektronische, aber auch mechanische) Geräuschquellen (z.B. Radio oder Instrumente), Ablehnung von hohem Einkommen und dessen Finanzierung, Ablehnung von Spaß als (Unterhaltungsprogramm) und dessen Finanzierung
Wichtig ist dabei, dass die Religion verfassungskonform und rechtstreu ist.