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Umfrage

Umfrage zur Spende für eine Prüfung der Strafanzeige / Feststellungsklage durch einen Rechtsanwalt. Anm.: Spenden mussen ggf. versteuert werden, es kommen also nicht 100% dem Zweck zu.

Ich bin bereit 5 € zu spenden.
Ich bin bereit 10 € zu spenden.
Ich bin bereit 17.98 € zu spenden.
Ich bin bereit 20 € zu spenden.
Ich bin bereit 30 € zu spenden.
Ich bin bereit 50 € zu spenden.
Ich bin bereit 100 € zu spenden.
Ich bin bereit die Durchführung der Aktion zu übernehmen.

Autor Thema: NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?  (Gelesen 131192 mal)

r
  • Beiträge: 93
Finde ich eine ganz tolle Idee und würde ich auch mit 50 Euro unterstützen, bitte sagt sobald ihr ein Kässle dafür eingerichtet habt, damit man überweisen kann.


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M
  • Beiträge: 189
Das Spendenkonto wird über Ostern durch den RA beantragt.
Die Banken reagieren ja in der Regel recht schnell, so dass wir hoffentlich schon nächste oder übernächste Woche die eigentliche Spendenaktion starten können und der RA dann zügig anfangen kann die Prüfung vorzunehmen.

Derzeit wird auch untereinander viel besprochen, damit das weitere Vorgehen nach der Prüfung durch den RA klar ist.


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R
  • Beiträge: 6
Ich lese zum ersten Mal euer Forum. Ich hatte (zurück datiert von der Einzugszentrale) eine "Information" erhalten, dass ich angemeldet wurde. Obwohl sie nach Androhung einer Zwangsanmeldung Ende Februar von mir ein Schreiben erhielten mit der Aufforderung, meine Daten zu löschen und nicht zu nutzen, da ich keine Zustimmung gegeben habe, meine Daten zu erhalten, zu speichern und zu nutzen und auch keinen Vertrag abschliessen werde sprich, keine Anmeldung vornehmen werde, da ich bekanntenweise seit 27 Jahren keinen Fernseher besitze und nicht Empfänger eines Programmes bin.

Mein nächster Schritt wird (nach Lesen einiger Beiträge in eurem Forum) sein:

a) die Aufforderung an die Beitragseintreiber mir mitzuteilen, woher sie meine Adressdaten haben;
b) die nochmalige Aufforderung, diese zu löschen;
c) die Aufforderung, mir den Rundfunkstaatsvertrag in vollständigem Wortlaut zu senden, da dieser mir nicht bekannt ist, und ich somit keine Kenntnis haben kann von irgendeiner rechtmäßigen oder unrechtmäßigen Handlung des Beitrags"SERVICES"
d) mir anhand von Datenschutzgesetzen des Bundes UND des Landes NRW nachzuweisen, dass:

sowohl die Speicherung meiner Daten ohne mein Wissen und meine Einwilligung rechtens ist
sowie die Anmeldung mit Beitragskonto nur auf Grund der Tatsache, dass ich eine Wohnung bzw. Adresse habe (2er WG, wobei der Mitbewohner auch nicht zahlt aus gleichen Gründen)

Und ich werde dem "Service" mitteilen, dass deren eigenen Regeln nach ja nicht zwei Leute eines Haushalts ein Beitragskonto unterhalten muessen, wobei ich natürlich nicht in den Unterlagen meines Mitbewohners (der fast nur auswärts unterwegs ist) herum stöbere oder seine Post öffne, um dem Beitragsservice dessen Beitragskontonummer mitzuteilen. Wissen die doch wohl selber, was also soll der Unsinn.

Und dann werde ich sehen, was weiter passiert. Werde mich mal ein wenig mit den Gesetzen kundig machen müssen, obwohl mich das wegen dem Zeitaufwand ziemlich nervt. Aber zahlen werde ich auf keinen Fall. Ich will nichts von denen.

Franzi



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m
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Servus,
gibt es schon etwas neues???
lg


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M
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Ja, der RA wurde von der vorgesehenen Bank abgelehnt, da er Selbstständig ist.  :o
Jetzt haben wir uns untereinander abgesprochen und nach viel telefoniererei und Tipps aus den eigenen Reihen eine neue Bank gefunden, die ihn aufnehmen sollte.
Leider eignet sich nicht jede Bank, da wir natürlich keine laufenden Kosten (Kontoführungsgebühren) haben möchten, die die Spendengelder ausdünnen. Ebenso halten wir Banken für ungeeignet, die für jede Überweisung Gebühren verlangen (Transaktionsgebühr). Da fallen dann schon ein paar Angebote raus.

ABER
der Onlineantrag für die neue Bank wurde bereits ausgefüllt, nach Bestätigung der Bank folgt ein Post-Ident Verfahren um die Identität des Kontoeröffners (dem RA) festzustellen und dann kann nach ca. 2 Wochen (laut Supportmitarbeiter der Bank) das Konto verwendet werden.

Wir machen ordentlich Druck hinter der Sache, aber ich möchte auch um etwas Geduld bitten, denn zumindest die, die sich mit dieser Thematik hier aktiv auseinandersetzen sind meines Wissens alle vollzeitlich Berufstätig.
Zum Teil auch selbstständig, da ist Zeit auch wann und dann ein knappes Gut.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Vielen Dank für deine Mühe.
Mein Fuffi wartet geduldig auf diese sinnvolle Verwendung.
Gut Ding will Weile haben.


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You can win if you want

l
  • Beiträge: 9
Sehr interresant der Ansatz.., ich gehe in eine andere Richtung... Gibt es denn keine Mmöglichkeit, die Gemeinden davon abzuhalten das erhobene Daten weitergegeben werden... Das was die gez vermeindlich an Daten eines Bürgers hat das diese Daten nicht für eine Zwangsanmeldung genutzt werden können...
mein leihenhafter aber stets messerscharf funktionierender Verstand sagt mir folgendes:

eine Anmeldung bedarf meiner Unterschrift (Kenntnnnnis genommen) von etwas --- und meine Zustimmung... beides hat eine Zwangsanmeldung nicht.

Nun da ich eher ein Nerd bin in jeder Hinsicht funktioniert das hier bei mir eher in Brainstorming Methode was heißt:

ich habe jetzt noch nie eine solche Zwangsanmeldung gelesen oder gesehen aber es müßte doch ein Absatz sein wo sinngemäß drinnen steht... "ich habe eingewilligt das meine Daten so und so gespeichert werden)

die erhobenen Daten wurden also missbräuchlich genutzt, denn ich denke nicht das wenn ich jetzt einfach mal infomäßig bei meiner Gemeinde anrufen würde und fragen würde für was meine Daten verwendet werden, das die mir sagen würde, um sie anzumelden, auch wenn sie nicht wollen... das ist eine art Kontrolle, die halt nur ein Gericht auf mich aus üben kann. (wenn überhaupt denn als alternder aber stets gut aussehnder  cyber Punk lebe ich natürlich völlig ohne Zwang!!!)

kann man nicht in Richtung Urkundenfälschung gehen, oder sowas... weil ja Daten erhoben wurden auf die ich keinen Einfluss hatte...

wenn nicht Urkundenflälschung dann vielleicht Anstiftung zu irgendwas, denn meine Zwangsabgabe sorgt dafür das eine kriminelle Vereinigung durch mein Geld unterstützt wird... das heißt für mich:
 ich bin Teil des Problems, das ich nicht sein möchte...

ich unterstütze also mit meinem Geld das womöglich Drogen gekauft werden, oder bezahl Damen bei wilden Partynächten einbestellt werden..... das kann nicht sein... Jede Show lädt doch Gäste ein die in Hotels untergebracht sein müssen mit allen Party/ Ausschweifungen die ein solcher Gast dann hat... All das würde ich mit meinem Geld unterstützen... Wenn der also das Zimmer verwüstet, habe ich meinen Teil dazu bei getragen...

oder aber man gründet eine eingetragene Kirche in der AUSDRÜCKLICH tv schauen untersagt wird, so kann ich dann aus Glaubensgründen die Zahlung ablehnen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2014, 14:22 von lexxy«
Freiheit ist die Illlusion das tun zu können von dem man denkt das man es gerne und aus freie Stücken tut oder tun möchte... ===> Ein Hoch auf das Werbefernsehen!

R
  • Beiträge: 6
Tja, die haben mir schon geschrieben, dass in mein Grundrecht nicht eingegriffen wird, da ich ja nicht gezwungen werde, ihre Sender zu empfangen, nein, ernsthaft haben die geschrieben, ich sei nicht VERPFLICHTET zu schauen. Und das Gesetz zu zahlen bestehe nun mal.
Idee mit der Kirche nicht schlecht, die müssten wir dann aber eben eintragen, dann könnten wir auch Kirchensteuer einziehen. Die können wir dazu nutzen, Rentnern und sonstige Personen mit niedrigem Einkommen, für die 18 Euro viel Geld ist, zu unterstützen, falls diese zu sehr unter Druck gesetzt werden und sich nicht wehren können oder für Anwalt ...


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l
  • Beiträge: 9
mein ansatz ist eigentlich wenn es eine pro haushalts steuer gibt, dann sollten die auch deshalb die Arbeit haben, heißt hier in den auswüxen meines Supergenies folgendes:

es muss für sie nur mit Aufwand festzustellen zu sein, welche Personen in meine Haushalt jetzt eigentlich für welche mitzahlen... Ich weiß, die Vorgabe ist JEDER zahlt, aber wenn einer in dem Haushalt zahlt dann eben nur 1x---

Vielleicht kann man einen Verein, einen Club oder ähnliches Gründen das sich ausschließen kann an dieser pro Haushalt Geschichte...  Man muss also eine Gruppe als Schild haben so das die einen einzelnen aus einem Haushalt nicht ohne Mühe definieren können.

Der Ansatz irgendwas strafrechtliches daraus zu klöppeln finde ich super... Glaubensgeschichten kommen vor den Gerichten immer Gut (bitte nicht falsch verstehen),...

Wir haben ja heute gelernt das ich das haben MUSS.... das heißt für mich ich wehre mich nicht dagegen das ich es haben muss, sondern sorge dafür das die kein Interesse an mir haben mir das zu geben :)

Die Offensichtlichen Verstöße etc, wurden ja deutlich abgewatscht... das heißt es wird Zeit Querverbindungen zu schaffen, denn die möglichen Dinge wurden jetzt probiert.. Zeit sich abstraktere Dinge zu suche, und das Unmögliche zu tun... Wenn das nicht hilft muss man sich auf das Undenkbare stürzen....

Es heißt doch in einer GW zahlt nur einer.... Eine Art Komune... Wieso beschränkt sich eine Komune nur auf eine Wohnung?.... Besteht nicht die Möglichkeit eine Art deutschland weite Kommune zu gründen, in der dann einer zahlt?
Da haben die dann Schwierigkeiten einen einzelnen aus zu machen, denn bei so etwas wären alle Daten die die bekommen würden obsolet.

Eine Art deutschlandweite WG also... Das geht vermutlich in Glaubensrichtung (Natürlich hab ich da schon einen Namen für die MEDIANATEN!!! für die die den SchenkelKlopfer nich verstehen ---ILLLUMI NATEN und so nur halt 2014) ---- MEIN GOTT: Das Jahr 2015 -- alle Glaubensbrüder kennen den geheimen 3 Minütigen Handshake, damit ja keine aussenstehenden GEZ Spitzel unter den Mitgliedern sind....  Einer zahlt für Tausende..... Tja wenn es in ner WG so läuft, sollten wird daraus dann eben eine machen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2014, 14:55 von lexxy«
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F
  • Beiträge: 1
Hallo alle miteinander!
War schon einige Male bei diesem Thema und verfolge seit einiger Zeit höchst interessiert den Verlauf. Habe mich auch gerade bei der Abstimmung beteiligt und bin mit einem kleinen Beitrag dabei.
Selbst bin ich gerade in der Lage, dass ich nach mehreren Aufforderungen nun erstmalig eine Rechnung erhalten habe, die ich aber nicht bezahlen werde. Bin seit rund 10 Jahren ohne Flimmerkiste und Radio, habe mich damals ordnungsgemäß abgemeldet und trotzdem wollen sie jetzt wieder Beiträge von mir. Das stinkt doch zum Himmel!
Bin wild entschlossen, durch alle Instanzen zu gehen, wenn nötig. Das lasse ich mir nicht gefallen und ich hoffe, dass noch viele Entschlosene dazu kommen.
Finde diese Aktion toll - weiter so!
Rossmann-Klage soll abgeschmettert sein. Scheint so, als traue sich bisher kein Richter, ein Urteil zu fällen, dass die Rechte der Bürger stärkt  :-\


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Bis zur ersten Klage auf jeden Fall empfehlenswert, da ohne Anwaltzwang.(Sand im Getriebe der "GEZ")
Dannach siehe einfach Aktionen im Forum, da sich nach dem Urteil am 15.5.14 etwas geändert hat :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

h

hannelore9

Hatte unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8273.15.html auch gedacht, das es eine Nötigung sein könnte. Zumindest für n-Personen in einem (n+1)-Personen Haushalt. Lichtblick meinte eher, das es keine Nötigung ist, weil ja jeder auskunftspflichtig sei. Vielmehr käme seiner Meinung folgendes in Frage:
StGB § 352 Gebührenüberhebung
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Nachweisbar haben wir drei Personen aber keinen einzigen InfoBrief in die Finger bekommen, also weiß auch niemand unserer Wohnungsgemeinschaft, das er auskunftspflichtig sein soll. Hierfür ist nunmal der Beitragsservice beweispflichtig. Und plötzlich wird man aus "Heiterem Himmel" zwangsangemeldet und zu einem Beitrag verpflichtet, für den man gar nicht in Frage kommt. (Auf jeden Fall 2 Personen in einem 3 Personen Haushalt)
Ich würde fast sagen, da geht beides. Strafanzeige stellen wegen Nötigung und Gebührenüberhebung mind. durch die beiden betroffenen Personen. Was gibt es noch für weitere Meinungen. Wie wird das von euch gesehen?

Trotz richtiger Vermutung gilt es bei einer Strafanzeige erst mal einen Staatsanwalt zu finden der die Anzeige dann bearbeitet.

In Mageburg hatte ein Geringverdiener Aufstocker (6 Monate keine Geld für Miete und Essen) einen Vollstreckbaren Titel gegen das zuständige Landratsamt und den Jobcenter. Er hat 6 Gerichtsvollzieher aufgesucht und keiner fühlte sich zuständig die Vollstreckung gegen die Amtkasse auszuführen. Als der Mann dann die richtige Gerichtsvollzieherin gefunden hatte, war die auf einmal krank und nicht mehr erreichbar, weil Sie die Vollstreckung auch nicht gegen die Ämter durchführen wollte. Und die Herren von der Verwaltung, die spekulierten auf die Verjährung der Sache und der dumme ist der Bürger, ob der verhungert oder zwangsgeräumt wird ist dann wieder eine neue Sachlage und ein neuer Fall. Hier gibt es keine Zusammenhänge, aber bei den Urteilen auf den Verwaltungsgerichten zum Rundfunkstaatsvertrag schon. Immer schön pauschal. Das nennen wir Gleichbehandlung. Jeder Bürger ist vor dem Gesetz gleich (gemacht)


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...
Trotz richtiger Vermutung gilt es bei einer Strafanzeige erst mal einen Staatsanwalt zu finden der die Anzeige dann bearbeitet.
...

Hallo hannelore9,

ich gehe davon aus, dass viele User und Besucher unseres Forums die Strafanzeigen an verschiedenen Orten stellen werden und diese von unterschiedlichen Staatsanwälten bearbeitet werden. Auch dein Beispiel stellt einen Sonderfall dar und ist nicht stellvertretend für die Masse an Strafanzeigen gegen öffentliche Einrichtungen. Hattest du nach Beispielen für die staatsanwaltlichen Ermittlungen gesucht, die "normal" durchgeführt wurden?
Auch Staatsanwälte sind nur Menschen und von der Erhebung der Zwangbeiträge betroffen. Wieso sollten Staatsanwälte nicht wie der normale Bürger über das Zwangsabpressen von Einkommen denken?


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Tante Erna

Hallo,

gibt es schon etwas Neues in Bezug auf die Prüfung durch den RA?

Danke & Grüße


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Anbei ein Link mit mehreren Statistikangaben zur Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften: 
http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Staatsanwaltschaft/Ermittlungsverfahren_Ablauf/Ablauf_Ermittlungsverfahren/index.php

Wir warten jeden Augenblick auf die Kontoeröffnung durch den Anwalt.


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