Hallo,
bin neu hier. Ich hoffe, daß einige Tage nichts geschrieben wurde, hängt nur damit zusammen, daß man auf Rückmeldung bezüglich des Rechtsanwaltgesprächs wartet.
Gerne würde ich mich - auch kostenmäßig - an einer Strafanzeige beteiligen, damit die Betroffenen mal Manieren lernen.
Auch ich habe jetzt, obwohl in einer Wohnung lebend, für die schon bezahlt wird, eine "Anmeldebestätigung", dann ein Schreiben, tituliert "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten. Dieses Schreiben hat keine Rechtsmittelbelehrung, enthält nicht das Wort "Bescheid", und was mir besonders auffällt, keine Angabe der vertretungsberechtigten Personen. Ein Privatunternehmen hätte damit schon eine Ordnungwidrigkeit begangen - eine öffentliche Körperschaft wird das wahrscheinlich - oh wie fein eingerichtet! - dürfen. Sollte man aber mal klären.
Ist das nicht aber ein Indiz für die Nötigungsabsicht? Telefonnummer - kostenpflichtig, um Rückfragen zu erschweren. Keine Angabe der verantwortlichen Personen. Keine Rechtsmittelbelehrung.
Es wird der Anschein eines offiziellen, rechtswirksamen Schreibens erzeugt, was es nicht ist. Drohungen enthält es auf der Rückseite auch (Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren, Androhung von Geldbußen).
Da kein Betrag in Form eines Bescheides rechtswirksam festgesetzt wurde, ist die Drohung mit Beitreibung und Ordnungswidrigkeit die Drohung mit dem empfindlichen Übel, denn ein juristisch nicht Bewanderter weiß nicht, daß der Drohung zumindest zum jetztigen Zeitpunkt die Grundlage fehlt.
Habe das im Sinne der Sammlung von Ideen mal aufgeschrieben.
Grüezi miteinander