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Umfrage

Umfrage zur Spende für eine Prüfung der Strafanzeige / Feststellungsklage durch einen Rechtsanwalt. Anm.: Spenden mussen ggf. versteuert werden, es kommen also nicht 100% dem Zweck zu.

Ich bin bereit 5 € zu spenden.
Ich bin bereit 10 € zu spenden.
Ich bin bereit 17.98 € zu spenden.
Ich bin bereit 20 € zu spenden.
Ich bin bereit 30 € zu spenden.
Ich bin bereit 50 € zu spenden.
Ich bin bereit 100 € zu spenden.
Ich bin bereit die Durchführung der Aktion zu übernehmen.

Autor Thema: NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?  (Gelesen 125037 mal)

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Sicher wäre das ein Erfolg. Ein noch viel größerer Erfolg wäre, wenn das sich mit einer entsprechenden Klage durchsetzen lassen würde, dass der Beitragsservice klar mit den Bürgern kommunizieren muss und keine Einschüchterungsversuche mehr unternehmen darf.

Man könnte auch sagen das sind die Handlanger.
Wir  ärgern uns hier mit einem völlig inkompetenten Apparatschik herum , die eigentlichen Übeltäter agieren frech grinsend im Hintergrund und scheffeln den Löwenanteil der Ausbeute.


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  • Beiträge: 3.234
Wir  ärgern uns hier mit einem völlig inkompetenten Apparatschik herum , die eigentlichen Übeltäter agieren frech grinsend im Hintergrund und scheffeln den Löwenanteil der Ausbeute.
Deshalb erinnert mich das immer an diese italienische Gesellschaft aus wichtigen sizilianischen Leuten, denen man nichts nachweisen kann, aber wo jeder weiss, dass was nicht stimmen kann.


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a
  • Beiträge: 24
Hallo,

Die Strafanzeige wurde um diese Passagen erweitert:

ist da jetzt schon etwas aus den Anwaltsgesprächen eingeflossen oder finden die oder manche davon erst noch statt?

Mich würde freuen, wenn hieraus eine gut recherchierte Vorlage für eine Klage wird.

Ich hatte in der Umfrage auch meine Spendenbereitschaft bekundet, wird das Geld noch eingesammelt oder habe ich da etwas verpasst?

Viele Grüße,

  alabaster


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Hallo Alabaster,

du hast nichts verpasst. Die Kontakte sind geknüpft und die Gespräche finden statt. Einzelheiten, unter anderem auch die Kontonr. des Anwalts, werden wir erst dann posten, wenn die Einigung zur Prüfung der Strafanzeige endgültig feststeht.

Schönes WE
Viktor


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Kurzes Update:
organisatorisch ist alles geregelt, bis auf die Art und Weise der Spendenkontoführung. Dies ist noch ein wichtiger Punkt, da wir auf eine langfristige Zusammenarbeit setzen und die Kontobewegungen (Einzahlungen / Entnahme durch Rechtsanwalt) transparent machen möchten.
Wir warten aktuell auf die Rückkehr des Anwalts aus seinem Urlaub am 10.04. Ich werde mich dann mit ihm nochmal schnellstmöglich in Verbindung setzen und diesen letzten Punkt klären.

Sobald das erledigt ist, werden die Admin/Mods oder ich mich hier wieder zu Wort melden und das weitere Vorgehen (Bekanntgabe des Spendenkontos, Einzahlungen, usw) bekanntgeben.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Vielen Dank für eure/deine Mühe , mein Beitrag wartet schon sehnsüchtig auf seine Einzahlung.
Er hat inzwischen einen Zwilling bekommen , also das doppelte wird kommen.
 


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  • Was ich nicht Bestellt habe bezahle ich auch nicht
Wo soll es hin und wann welcher Verwendungszweck bin sofort dabei  >:D >:D >:D >:D


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Wo soll es hin und wann welcher Verwendungszweck bin sofort dabei  >:D >:D >:D >:D
Die Admins oder ich werden es hier ankündigen und ich vermute die Spendenaktion selbst wird dann in einen eigenen Thread fortgeführt, damit es übersichtlich bleibt. Details werden dann noch folgen. Ich kann es kaum noch erwarten bis der Anwalt wieder aus seinem Urlaub zurückgekehrt ist und ich mit ihm die letzten Details besprechen kann.  ;)


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V
  • Moderator++
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Dieser Absatz wurde der Strafanzeige hinzugefügt:

Zitat
Der Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte macht zudem die ÖRR Abgabe nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich. Eine durch das Vorhandensein moderner Mediengeräte ubiquitär bestehende Rundfunknutzungsmöglichkeit unterstellt, wäre der Gesetzgeber nämlich durchaus berechtigt, bei Massenerscheinungen, wie sie die Erhebung einer Rundfunkabgabe darstellt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen. Bei Massenerscheinungen ist mit anderen Worten dem jeweiligen Einzelfall keine besondere Bedeutung gegenüber dem Gemeinwohl einzuräumen. Indes überschreitet der Gesetzgeber mit dem typisierenden Schluss vom Verbreitungsgrad moderner Empfangsgeräte in den Haushalten auf eine in jeder Wohnung bestehende Rundfunknutzungsmöglichkeit seinen Typisierungsspielraum. Einer Vorzugslast, die aus der weiten Verbreitung moderner Empfangsvorrichtungen in Haushalten typisierend auf eine zugleich in jedem Haushalt bestehende Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schließt, liegt ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt zu Grunde. Mit dem Innehaben einer Wohnung an Stelle des Vorhandenseins eines empfangstauglichen Gerätes wird ein kategorial anderes, vom Rundfunk gelöstes und sachlich damit in keinerlei Zusammenhang stehendes Merkmal gewählt, um auf die Möglichkeit des Rundfunkempfangs typisierend zu schließen.

Das Gespräch von Minion mit dem Anwalt findet in Kürze statt. Infos folgen.


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
gut argumentiert, man kann diese Sätze sicher bei einer Klage verwenden.


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Hallo,
bin neu hier. Ich hoffe, daß einige Tage nichts geschrieben wurde, hängt nur damit zusammen, daß man auf Rückmeldung bezüglich des Rechtsanwaltgesprächs wartet.

Gerne würde ich mich - auch kostenmäßig - an einer Strafanzeige beteiligen, damit die Betroffenen mal Manieren lernen.

Auch ich habe jetzt, obwohl in einer Wohnung lebend, für die schon bezahlt wird, eine "Anmeldebestätigung", dann ein Schreiben, tituliert "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten. Dieses Schreiben hat keine Rechtsmittelbelehrung, enthält nicht das Wort "Bescheid", und was mir besonders auffällt, keine Angabe der vertretungsberechtigten Personen. Ein Privatunternehmen hätte damit schon eine Ordnungwidrigkeit begangen -  eine öffentliche Körperschaft wird das wahrscheinlich - oh wie fein eingerichtet! - dürfen. Sollte man aber mal klären.

Ist das nicht aber ein Indiz für die Nötigungsabsicht? Telefonnummer - kostenpflichtig, um Rückfragen zu erschweren. Keine Angabe der verantwortlichen Personen. Keine Rechtsmittelbelehrung.
Es wird der Anschein eines offiziellen, rechtswirksamen Schreibens erzeugt, was es nicht ist. Drohungen enthält es auf der Rückseite auch (Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren, Androhung von Geldbußen).

Da kein Betrag in Form eines Bescheides rechtswirksam festgesetzt wurde, ist die Drohung mit Beitreibung und Ordnungswidrigkeit die Drohung mit dem empfindlichen Übel, denn ein juristisch nicht Bewanderter weiß nicht, daß der Drohung zumindest zum jetztigen Zeitpunkt die Grundlage fehlt.

Habe das im Sinne der Sammlung von Ideen mal aufgeschrieben.

Grüezi miteinander


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Auch ich habe jetzt [...] eine "Anmeldebestätigung", dann ein Schreiben, tituliert "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten. Dieses Schreiben hat keine Rechtsmittelbelehrung, enthält nicht das Wort "Bescheid", und was mir besonders auffällt, keine Angabe der vertretungsberechtigten Personen. Ein Privatunternehmen hätte damit schon eine Ordnungwidrigkeit begangen -  eine öffentliche Körperschaft wird das wahrscheinlich - oh wie fein eingerichtet! - dürfen. Sollte man aber mal klären.

Ist das nicht aber ein Indiz für die Nötigungsabsicht? Telefonnummer - kostenpflichtig, um Rückfragen zu erschweren. Keine Angabe der verantwortlichen Personen. Keine Rechtsmittelbelehrung.
Es wird der Anschein eines offiziellen, rechtswirksamen Schreibens erzeugt, was es nicht ist. Drohungen enthält es auf der Rückseite auch (Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren, Androhung von Geldbußen).

Hab ich heute auch bekommen:

Betreffzeile: "Zahlung der Rundfunkbeiträge" und hinten drauf statt einer Rechtsmittelbelehrung unter "allgemeine Hinweise": "bei Nichtzahlung bla Verwaltungszwangsverfahren bla bla Geldbuße € 1000,--

Erst juckte es mir in den Fingern, endlich zu schreiben, das ich mit denen keinen Vertrag habe, und dass sie mich endlich nicht mehr belästigen sollen.

Aber wie schon bei Georg und ungezählten anderen ist das doch nur ein Bettelbrief, keine Zustellungsurkunde.
Mich regt nicht nur die Frechheit auf, mit der die einfach Behauptungen aufstellen und so tun, als hätten die hoheitliche Aufgaben und Rechte,
auch, dass sie glauben, sich nicht an die Regeln halten zu müssen, die sie von jedem von uns einfordern, z. B. einen Brief zu unterschreiben, damit man weiß, mit welcher Person man es zu tun hat.
Alles gleichzeitig (auch unter "allgemeine Hinweise"): "die Anstalt kann [...] Auskunft verlangen..."

Ich hab mal Vor- und Rückseite gescannt leider komme ich mit dem Limit von 300KB nicht zurecht...

Frage: Soll man auf diese Unverschämtheit antworten, oder auf die Zustellurkunde warten?

Wer hat diese unverschämte Rechnung schon bekommen und was kommt als nächstes?



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Das Thema ist doch "NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?" Beispiele und Begründungen für NÖTIGUNGEN sind in Ordnung.

Wer nicht mit den 300 KB auskommt, kann gerne hier http://www.loaditup.de/ seine Dokumente hochladen und im Forum verlinken.

Seit dem 1.1.2013 ist ein verfassungswidriges Gesetz in Kraft. Ein Widerspruchtauglicher Bescheid ist in so einem Fall ein Muss. Die "Geier" wollen keine Klagen provozieren und senden nur normale Drohbriefe. Auf diese zu Antworten macht keinen Sinn.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2014, 20:22 von Viktor7«

T
  • Beiträge: 46
Hallo,

auch ich habe das gleiche Schreiben gestern erhalten. Für mich ist das ein unnötiger, nicht rechtsmittelfähiger Drohbrief der nicht beantwortet wird.

Ich warte weiter auf den Beitragsbescheid, wo ich endlich meinen - bereits verfassten - Widerspruch loswerden kann. :)

MfG Titan


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Interessantes Thema, so was ähnliches habe ich mir auch schon überlegt. Ich habe einen ehemaligen Richter in der Familie, der bereits früher (damals noch GEZ) Strafanzeige wegen versuchten Betruges gegen die Bande gestellt hat, die wurde aber abgewiesen. Wahrscheinlich wollte sich bei den Gerichten niemand mit denen anlegen.

Dennoch bin ich interessiert und würde mich auch bei den Kosten etwas beteiligen wenn es noch nicht zu spät ist.


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