Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Beitragsnummer einer anderen Person  (Gelesen 32044 mal)

M
  • Beiträge: 14
Beitragsnummer einer anderen Person
Autor: 23. Januar 2014, 09:35
Mal eine rein hypothetische Frage.

Person X und Z wohnen unter der gleichen Adresse, gleiche Straße, gleiche Hausnummer.

1. Person X bekommt einen 1. Bettelbrief des B-Service und gibt die Beitragsnummer von Person Z an, die angemeldet ist und zahlt. Gibt sich der B-Service damit zufrieden und legt Person X zu den Akten oder wird das überprüft?

2. Person X ignoriert die üblichen 3 Bettelbriefe, bekommt den 4. Brief mit Androhung der Zwangsanmeldung und gibt erst dann die Beitragsnummer von Person Z an. Erregt das Argwohn beim B-Service und das wird erst recht überprüft oder macht das für die keinen Unterschied?

Wie könnte das überhaupt überprüft werden? Vor-Ort-Beauftragtendienst solls ja nicht mehr geben. Klar, per Google Earth kann jeder heraus finden, ob es sich um ein kleines einzelnes Haus oder ein großes Mehrparteienhaus handelt aber der B-Service weiß ja nicht, wer mit wem in einer Wohnung wohnt und wer alleine wohnt. Ich stell mir das in einem Haus mit 50 oder mehr Parteien (= über 100 Personen) sehr abenteuerlich vor. (Vermieterauskunft jetzt mal außen vor gelassen.)

Ist es laut RbStV außerdem nicht so, dass die Daten einer Person sofort vom B-Service gelöscht werden müssen, wenn das Wohnungsverhältnis geklärt ist, also eine Person die Beitragsnummer einer anderen angegeben hat? Kann mit "gelöschten Daten" dann überhaupt noch irgendwas überprüft werden?


Ein weiterer hypothetischer Fall auf den ich keine Antwort weiß.

Person A und B wohnen in einem Mehrparteienhaus in einer Wohnung, für die bisher noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Person C, eine Freundin von Person B, wohnt ebenfalls im selben Haus in einer eigenen Wohnung und zahlt den Rundfunkbeitrag. Person A und B zerstreiten sich und Person B zieht vorübergehend in die Wohnung von der Freundin Person C, Person B meldet sich aber nicht um, weils ja eh die selbe Adresse ist. Ein paar Tage später erhält Person B einen Bettelbrief vom B-Service in den Briefkasten der Wohnung von Person A + B. Person A gibt Person B diesen Brief und Person B gibt im Antwortbogen die Beitragsnummer von Person C an, da Person B ja aktuell dort wohnt und meint alles richtig zu machen. Hat Person B hier legal und richtig gehandelt?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.235
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#1: 23. Januar 2014, 10:37
Zitat
1. Person X bekommt einen 1. Bettelbrief des B-Service und gibt die Beitragsnummer von Person Z an, die angemeldet ist und zahlt. Gibt sich der B-Service damit zufrieden und legt Person X zu den Akten oder wird das überprüft?
Ja, was sollen die sonst machen als sich zufrieden zu geben? Es gibt Milionen Partnerschaften, die so angemeldet werden.

Zitat
2. Person X ignoriert die üblichen 3 Bettelbriefe, bekommt den 4. Brief mit Androhung der Zwangsanmeldung und gibt erst dann die Beitragsnummer von Person Z an. Erregt das Argwohn beim B-Service und das wird erst recht überprüft oder macht das für die keinen Unterschied?
Begleitschreiben dazulegen und den obengenannten Sachverhalt schildern, weil man nicht zur Anmeldung gezwungen ist als Partner. Auch das zu prüfen übersteigt deren Möglichkeiten. Sowas ist erst mit Konsequenzen verbunden (Nachzahlungsforderungen), wenn sich jemand durch blöde Umstände verrät, dass es anders wäre.

Also ist klar, dass nichts weiter überprüft werden kann. Ein Mehrparteienhaus könnte sich theoretisch auf einen Anmelder zur Beitragszahlung einigen, aber wer bekommt schon den Hintern hoch?

Zitat
Ist es laut RbStV außerdem nicht so, dass die Daten einer Person sofort vom B-Service gelöscht werden müssen
Daten sammeln ist deren Leidenschaft, diese "Verpflichtung zum Löschen" werden die zu umgehen wissen, sonst müssten die alle Jahre wieder jeden anschreiben.

Zitat
Ein weiterer hypothetischer Fall auf den ich keine Antwort weiß.

Person A und B wohnen in einem Mehrparteienhaus in einer Wohnung, für die bisher noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Person C, eine Freundin von Person B, wohnt ebenfalls im selben Haus in einer eigenen Wohnung und zahlt den Rundfunkbeitrag. Person A und B zerstreiten sich und Person B zieht vorübergehend in die Wohnung von der Freundin Person C, Person B meldet sich aber nicht um, weils ja eh die selbe Adresse ist. Ein paar Tage später erhält Person B einen Bettelbrief vom B-Service in den Briefkasten der Wohnung von Person A + B. Person A gibt Person B diesen Brief und Person B gibt im Antwortbogen die Beitragsnummer von Person C an, da Person B ja aktuell dort wohnt und meint alles richtig zu machen. Hat Person B hier legal und richtig gehandelt?
Eindeutig Ja, alles legal und richtig. Aber Unmoralisch gegen den verlassenen Freund, der mit traurigem Blick täglich, schluchzend...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2014, 10:42 von Roggi«

M
  • Beiträge: 14
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#2: 23. Januar 2014, 11:21
Danke dir Roggi für deine Antwort!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 2
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#3: 23. Januar 2014, 12:51
Das ist ja echt mal interessant, scheinbar gibt es viele "WGs" (unter Nachbarn) die das so machen und sich den Beitrag teilen.
Hat darüber noch jemand Erfahrungen hier im Forum? Gibt das nicht Probleme wenn die das prüfen und es mehrere Klingeln gibt?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 14
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#4: 23. Januar 2014, 15:09
Macht es eigentlich einen Unterschied ob man per beiliegendem Antwortbogen antwortet oder ob man den Online-Service dafür nutzt, wenn man denen mal antworten will? Ich meine, auf dem Papier-Antwortbogen muss man ja seine händische Unterschrift setzen und dieser könnte ja auch auf dem Postweg oder beim B-Service verloren gehen. 2 Punkte die bei Nutzung des Online-Service entfallen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.235
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#5: 23. Januar 2014, 17:43
Das Onlinesystem zur Anmeldung funktioniert gut.
Zur Frage von GayEhZett (tolle Interpretation der Abkürzung der verhassten Vorgängerorganistion)
Es sollte nicht ohne Grund auffallen, weil keiner mehr zur Überprüfung da ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 14
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#6: 26. Mai 2014, 07:46
Zitat
Person A und B wohnen in einem Mehrparteienhaus in einer Wohnung, für die bisher noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Person C, eine Freundin von Person B, wohnt ebenfalls im selben Haus in einer eigenen Wohnung und zahlt den Rundfunkbeitrag. Person A und B zerstreiten sich und Person B zieht vorübergehend in die Wohnung von der Freundin Person C, Person B meldet sich aber nicht um, weils ja eh die selbe Adresse ist. Ein paar Tage später erhält Person B einen Bettelbrief vom B-Service in den Briefkasten der Wohnung von Person A + B. Person A gibt Person B diesen Brief und Person B gibt im Antwortbogen die Beitragsnummer von Person C an, da Person B ja aktuell dort wohnt und meint alles richtig zu machen. Hat Person B hier legal und richtig gehandelt?
Eindeutig Ja, alles legal und richtig. Aber Unmoralisch gegen den verlassenen Freund, der mit traurigem Blick täglich, schluchzend...

Ich möchte diesen rein fiktiven Fall nochmal weiter führen:

Einige Monate später vertragen sich Person A und B wieder und Person B zieht wieder zurück in die Wohnung von Person A.

Muss Person B dem Beitragsservice jetzt von sich aus melden, dass sie wieder bei Person A wohnt? Ist B dazu verpflichtet? Könnte der Beitragsservice den Fall jetzt überhaupt noch zuordnen, wenn, wie immer gesagt wird und wie es auch der RbStV besagt, alle Daten einer Person gelöscht werden, sobald die Beitragspflicht geklärt ist?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

C
  • Beiträge: 342
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#7: 26. Mai 2014, 08:14
Ein Mehrparteienhaus könnte sich theoretisch auf einen Anmelder zur Beitragszahlung einigen, aber wer bekommt schon den Hintern hoch?
Ich frage mich seit einiger Zeit, wie der "Service" feststellen will, wer in einem Mietshaus mit wem zusammen wohnt.
Da müßten die sich ja wirklich die Mühe machen und vor Ort die Wohnverhältnisse nachfragen. Also wieder "GEZ-Klingelmännchen" spielen ... ! Oder wird evtl. der Vermieter (Eigentümer) um Auskunft gebeten?

Bsp. von Person A
Person A wohnt in einem Mietshaus mit 12 Mietparteien und ca 20 Mietern.
Person A wird angeschrieben und u. a. darüber belehrt, daß seit 01.01.2013 ein geräteunabhängiger RB pro Wohnung zu zahlen ist.
Weiter steht dort:"Auf Basis der Bestimmungen haben wir die Adressdaten der Meldeämter mit den bei uns angemeldeten beitragszahllern verglichen. Unter Ihrem Namen konnten wir für diese Wohnung kein Beitragskonto finden."
Für welche Wohnung?    (Wohnung Person A, B, oder C.....?)

"Wir bitten Sie zu prüfen:Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin ...."
Aha - ich gebe am Besten genaue Auskunft, sonst wird es wohl zu aufwändig für den Service.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2014, 08:21 von Carina«
"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

  • Beiträge: 3.235
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#8: 26. Mai 2014, 09:02
Ein Mitbewohner muss keine Auskunft geben lt. RBStV.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

C
  • Beiträge: 342
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#9: 26. Mai 2014, 09:59
Ein Mitbewohner muss keine Auskunft geben lt. RBStV.
Nein, aber das ist es ja, was die Mitarbeiter vom "Service" wollen.
In der früheren Schreiben (vor 2013) wurde einem suggeriert, daß man auskunftspflichtig ist, auch wenn man keine Empfangsgeräte bereit hält.

Wenn man sich klar macht, mit welchen Mitteln und Tricks versucht wird, die Auskunft (Anmeldung) zu bekommen, dann vergeht einem sowieso die Lust an der Kommunikation mit dem "Verein".



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

t

themob

Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#10: 26. Mai 2014, 10:53
Ein Mitbewohner muss keine Auskunft geben lt. RBStV.

Leider nicht ganz richtig. Wurde auch durch München bestätigt, da von Geuer angegriffen.

Quelle: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm

Leitsatz 6:
Zitat
6.  Die Anzeige- und Nachweispflichten, die § 8 i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 3 RBStVden Beitragsschuldnern auferlegt, sind verfassungsgemäß.den Beitragsschuldnern auferlegt, sind verfassungsgemäß. Das Auskunftsrecht der Landesrundfunkanstalt gegenüber Dritten nach § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 RBStV ist ebenfalls mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Auch die Vorschrift des § 14 Abs. 9 RBStVüber den einmaligen Meldedatenabgleich ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden..

und Ziffer 47:
Zitat
Die Anzeigepflicht nach § 8 RBStV solle die Feststellung ermöglichen, ob und in welchem Umfang eine Rundfunkbeitragspflicht bestehe, und diene damit der Erreichung eines verfassungsrechtlich legitimen Zwecks. Sie sei auch verhältnismäßig. Insbesondere erstrecke sich die Anzeigepflicht nur auf solche Daten, die benötigt würden, um die Tatbestandsvoraussetzungen der Beitragspflicht rechtssicher zu ermitteln, einen sachgerechten Beitragseinzug zu gewährleisten und damit eine gerechte Lastenverteilung sicherzustellen. Das neue Beitragsmodell erlaube es, anders als das frühere Gebührenmodell, von Ermittlungen und in die Privat-sphäre vordringenden Überprüfungen näherer Umstände, wie der Art und Zahl der betriebenen Geräte, abzusehen. Die mit den Anzeige- und Nachweispflichten verbundenen Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung seien durch das Interesse an einer angemessenen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt. Dem spezifischen Risiko zentralisierter Datenbestände sei seitens der verantwortlichen Stellen durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen entgegenzuwirken. Es seien keine Ansatzpunkte ersichtlich, die dem Normgeber über die in § 11 RBStV getroffenen Anforderungen hinaus Anlass zu bereichsspezifischen Konkretisierungen datenschutztechnischer Maßnahmen gegeben hätten. Materielle Gefährdungen der informationellen Selbstbestimmung durch das Risiko einer Bildung von Persönlichkeitsprofilen auf der Grundlage der nach § 8 Abs. 4 und 5 RBStV erhobenen Daten seien nicht erkennbar.

Die Anzeigepflicht bezieht sich auch auf die Nachweispflicht, dass eben zum Beispiel schon jemand anders den Beitrag im Haushalt entrichtet. Als Beitragsschuldner im privaten Bereich wird erstmal jeder vermutet der unter §2 RBStV einzuordnen ist. Darum wird auch jeder irgendwann angeschrieben der noch nicht im System ist und die Daten durch Übermittlung seitens Meldeamt erfolgen.

§8 RBStV regelt auch, welche Daten evtl. zu nennen sind, wie unter anderem die Beitragsnummer (wenn schon jemand anderes bezahlt für den Haushalt)

Wer es nicht akzeptieren möchte, muss den Weg bis nach Karlsruhe gehen. Andere Chance sehe ich derzeit nicht.

Aus Sicht der Gesetzgebung ist es so.

Wie jeder einzelne damit umgeht, ist etwas anderes


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

C
  • Beiträge: 342
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#11: 26. Mai 2014, 11:33
Wenn das so ist, dann spart sich der "GEZ" dadurch eine Menge Arbeit vor Ort.
Das Problem, das damit beseitigt werden soll kann ja nur die Tatsache sein, daß sie nicht wissen wer in einem Mietshaus mit wem bzw in welcher Wohnung wohnt.
Ist der Eigentümer als Vermieter der Wohnungen nicht genauso auskunftspflichtig?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

t

themob

Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#12: 26. Mai 2014, 11:42
Wenn das so ist, dann spart sich der "GEZ" dadurch eine Menge Arbeit vor Ort.
Das Problem, das damit beseitigt werden soll kann ja nur die Tatsache sein, daß sie nicht wissen wer in einem Mietshaus mit wem bzw in welcher Wohnung wohnt.
Ist der Eigentümer als Vermieter der Wohnungen nicht genauso auskunftspflichtig?

Laut Gesetz, ja. Aber dafür muss die Gegenseite entsprechende Schritte einleiten:
Zitat
§ 9 RBStV Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung

(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

Da ist die "schnell gezimmerte Zwischenlösung" der Direktanmeldung, die Ende letzen Jahres intern beschlossen wurde, der leichtere Weg.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.235
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#13: 26. Mai 2014, 11:47
Bei genauer Betrachtung komme ich zu dem Schluss, dass man sich nicht anmelden muss, aber zur Auskunft verpflichtet ist:
Aus dem Faq des BS:
Zitat
Was muss ich tun, wenn meine Wohnung bis jetzt nicht angemeldet war?
http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#zutun_was_tun_wenn_wohnung_nicht_angemeldet
Wird für eine Wohnung noch kein Rundfunkbeitrag bezahlt, muss sich ein Bewohner/eine Bewohnerin beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anmelden. Pro Wohnung muss jedoch nur ein Beitragszahler angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wohnen mehrere Personen zusammen, entscheiden sie selbst, wer den Rundfunkbeitrag entrichtet. Alle anderen Bewohner brauchen sich nicht anzumelden. Bitte beachten Sie: Auch eine Zweitwohnung muss angemeldet sein. Formulare zum Anmelden gibt es online, bei Städten und Gemeinden sowie den zuständigen Behörden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.252
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#14: 26. Mai 2014, 11:54
Interessant zur Auskunftspflicht der Eigentümer und Vermieter ist jedoch, dass die LRAs den "Auskunftsparagraphen 9" des RBStVs nach eigener Aussage nicht praktizieren werden:

http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/Faktencheck_zum_neuen_Rundfunkbeitrag/113366/index.html

Zitat
Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist unter §9 Absatz 1 Satz 2 und 3 festgelegt, dass es im Ermessen der Landesrundfunkanstalten liegt, ob sie beim Vermieter oder Eigentümer Auskunft zu ihren Mietern verlangen. Obwohl das Gesetz diese Möglichkeit vorsieht, werden die Rundfunkanstalten davon keinen Gebrauch machen und Vermieterauskünfte nicht einholen. ARD, ZDF und Deutschlandradio setzen darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger von sich aus ihrer Anmelde- und Beitragspflicht nachkommen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
Nach oben