Bei genauer Betrachtung komme ich zu dem Schluss, dass man sich nicht anmelden muss, aber zur Auskunft verpflichtet ist:
Aus dem Faq des BS:
Was muss ich tun, wenn meine Wohnung bis jetzt nicht angemeldet war?
http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#zutun_was_tun_wenn_wohnung_nicht_angemeldet
Wird für eine Wohnung noch kein Rundfunkbeitrag bezahlt, muss sich ein Bewohner/eine Bewohnerin beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anmelden. Pro Wohnung muss jedoch nur ein Beitragszahler angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wohnen mehrere Personen zusammen, entscheiden sie selbst, wer den Rundfunkbeitrag entrichtet. Alle anderen Bewohner brauchen sich nicht anzumelden. Bitte beachten Sie: Auch eine Zweitwohnung muss angemeldet sein. Formulare zum Anmelden gibt es online, bei Städten und Gemeinden sowie den zuständigen Behörden.
Das ist jetzt eine reine Interpretationssache:
§ 8 Anzeigepflicht
(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); Entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung). Eine Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Absatz 4 Nr. 7 ist jeweils bis zum 31. März eines Jahres anzuzeigen; diese Änderung wirkt ab dem 1. April des jeweiligen Jahres.
(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).
(3) Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.
§8 Abs 1 sagt erstmal prinzipiell aus: Das Innehaben einer Wohnung (noch keinen Beitragsstatus) - durch Anmeldung
Ob ich das "Anmeldeformular" benutze und auf einen bereits vorhandenen Beitragszahler mit Angabe der Beitragsnummer verweise, oder ob ich ein formloses Schreiben benutze, indem aber die relevanten Daten stehen, die ausreichend sind nach Gesetzeslage, dürfte keine große Rolle spielen.
Ich bin der Anzeigepflicht nachgekommen. Mache ich es formlos, besteht die Gefahr das ein Kommunikationsaustausch entsteht, weil nicht die "gewünschten" Formulare benutzt wurden und Rückfragen oder zusätzliche Nachweise eingefordert werden.
Benutze ich das "Anmeldeformular" und fülle es richtig aus, muss ich nur auf die Bestätigung warten, oder einfordern nach einer gewissen Zeit, mir selbst liegt was daran diese Bestätigung zu bekommen.
Die Nachweispflicht wird immer im ersten Schritt als Anmeldung interpretiert. Daraus ergibt sich dann eine Beitragspflicht oder eben keine Beitragspflicht.
Unterm Strich, damit es keine bösen Überraschungen gibt, MUSS immer eine entsprechende Bestätigung ankommen oder eingefordert werden, dass keine Beitragspflicht besteht.
Wichtiger ist da schon §11 Abs 5
(5) Die Landesrundfunkanstalt darf die in Absatz 4 und in § 4 Abs. 7, § 8 Abs. 4 und 5 und § 9 Abs. 1 genannten Daten und sonstige freiwillig übermittelte Daten nur für die Erfüllung der ihr nach diesem Staatsvertrag obliegenden Aufgaben erheben, verarbeiten oder nutzen. Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen. Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten.
Ob das so eingehalten wird, kann nur geprüft werden, indem jeder einzelne, der offiziell als "nicht Beitragszahler, weil keine Beitragspflicht besteht" im System erfasst wurde, eine Datenauskunft der gespeicherten Daten zu seiner Person anfordert.
@seppl
Letzten Endes werden sie auf die Werkzeuge zurückgreifen, die Ihnen der Gesetzgeber an die Hand gegeben hat. Alles andere ist Placebo Effekt wenn Sie sagen, dieses oder jenes wird nicht praktiziert.