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Autor Thema: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet  (Gelesen 176884 mal)

  • Beiträge: 2.139
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Ok. Was wenn man ihn fordert dann dessen Gültigkeit für nichtig erklärt da ja die Rechtslage der Direktanmeldung fraglich ist.

Wieso ist diese Verfahrensweise fraglich?

Grundlage für das Schulden eines Beitrags ist das Innehaben von Wohnung oder Betriebsstätte. Das Nichtanmelden ist nicht gleichbedeutend mit Nichtschulden des Beitrags.

Mir fehlt hier eine Argumentation; spätestens vor Gericht kommt die Frage nach dem Wohnsitz bzw. wird von der Rundfunkanstalt per Einwohnermeldeauskunft (entspricht ja dem Datenabgleich mit den Meldeämtern) geklärt und dann gerät man in Erklärungsnot.


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Was wenn man ihn fordert aber er wird nicht zugestellt? Stattdessen aber Androhungen zur Zwangsvollstreckung durch GV?,


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Dann muss der Verwaltungsakt des GV angefochten werden. Auch dieser Verwaltungsakt ist nicht automatisch nichtig, es ist immer eine reaktion erforderlich.


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Ok. Was wenn man ihn fordert dann dessen Gültigkeit für nichtig erklärt da ja die Rechtslage der Direktanmeldung fraglich ist.
Wieso ist diese Verfahrensweise fraglich?

Dieses Thema bitte *dort* nachlesen und ggf. *dort* weiter vertiefen
NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html


Was wenn man ihn fordert aber er wird nicht zugestellt?
Stattdessen aber Androhungen zur Zwangsvollstreckung durch GV?

Wieso "fordern"? Wieso die Angelegenheit "forcieren"?
Im Übrigen haben die ihre eigenen Fristen.

Noch einmal:
Ohne Bescheid keine Zwangsvollstreckung, da der "vollstreckbare Verwaltungsakt" fehlt.
"Androhungen zur Zwangsvollstreckung durch GV" kann - wie schon erwähnt - damit erst mal angefochten werden:

ja, ich bin auch dafür das man sorgt das einem ein Bescheid nicht zugestellt werden kann... Was wäre denn wenn man einfach "verzogen nach Berlin" draufschreibt, und den dann wieder zurückschickt...
Dann müsste die Post AG dies doch vermerken, und diesen Brief zurück schicken. :)
Was man "nicht erhalten" hat - kann man auch nicht "zurückschicken... ;)
Weshalb also diese "Mühe"? ;)

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Gern wird vom Beitragsservice auch behauptet, es seien "Bescheide" zugestellt worden, aber...:
Ist wirklich etwas *nachweislich* zugestellt worden...? ;)

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
*nicht nachweislich* zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html


Nur wer unbedingt den Klageweg aktiv & offensiv betreiben will, könnte das "forcieren" mittels Untätigkeitsklage.
Das ist aber ein anderes Thema und wird auch andernorts im Forum eingehend beschrieben.

Bitte jetzt erst mal in Ruhe alles lesen und zu verstehen versuchen. Danke :)


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hannelore9

Prinzipiell gilt:

Ein nicht form- und fristgerecht widersprochener Bescheid wird wohl prinzipiell erst mal rechtskräftig und damit theoretisch wohl auch vollstreckbar - selbst wenn er nicht "rechtens" ist.
Dennoch: wegen 50 oder 100 € wird da wohl nicht gleich jemand losdackeln...

Meine Meinung.

Aus meinen Erfahrungen mit dem Gerichtsvollzieher seit 2008 wurde bei mir immer ab einen Betrag von 178 Euro vollstreckt.


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Aus meinen Erfahrungen mit dem Gerichtsvollzieher seit 2008 wurde bei mir immer ab einen Betrag von 178 Euro vollstreckt.
Das könnte schwanken - je nach Region, Anteil der Verweigerer - und auch je nach anderer "Auftragslage" der GV. In Großstädten wie z.B. insbesondere Berlin, wo auch noch der Protestanteil groß ist, dürften die GV genug andere - und vor allem grundrechtskonforme - Außenstände einzutreiben haben, so dass (noch dazu sich wiederholende) Außenstände des grundrechtswidrigen sog. "Rundfunkbeitrgags" nicht gerade Priorität genießen dürften... ;) :D


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hannelore9

Aus meinen Erfahrungen mit dem Gerichtsvollzieher seit 2008 wurde bei mir immer ab einen Betrag von 178 Euro vollstreckt.
Das könnte schwanken - je nach Region, Anteil der Verweigerer - und auch je nach anderer "Auftragslage" der GV. In Großstädten wie z.B. insbesondere Berlin, wo auch noch der Protestanteil groß ist, dürften die GV genug andere - und vor allem grundrechtskonforme - Außenstände einzutreiben haben, so dass (noch dazu sich wiederholende) Außenstände des grundrechtswidrigen sog. "Rundfunkbeitrgags" nicht gerade Priorität genießen dürften... ;) :D

Ich glaube nicht, dass der GV die Entscheidung trifft. Es kommt auf den Rundfunksender an, wenn er das Verfahren auslöst. In wie weit da jetzt Köln als Abrechnungsstelle noch mitmischt kann ich nicht beurteilen. Was die größere Sauerei ist, dass für den gleichen Betrag, gleiche Entfernung unterschiedliche Gebühren berechnet wurde. Habe mit dem Justiz-M Kontakt es geht um DAB. Dazu wurde in den Schreiben vom GV bisher immer unterschiedliche Folgekosten verwiesen. Der Staat hat eben das Recht so mit seinen Bürgern umzugehen (Regelungen des Verwaltungsrechtes). Außerdem weisen die GV die Nebenkosten nicht mehr als Einzelbetrag auf Ihrer Rechnung mit aus. Dieses wäre wichtig wenn es zu Rückforderungen kommen könnte. Kann auch ein bewusster Trick sein. Mag ich nicht zu beurteilen, ich will und habe das Recht, dass eine Rechnung aufgegliedert wird. Information für alle anderen Betroffenen.


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  • Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!:)
Ich habe heute eine Mahnung mit Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen erhalten. Heute ist der 26.5. - geschrieben soll der Fetzen am 2.5. sein, Zahlungsziel ist der 16.5. . Das ist doch was mit Methode... Auf dem Umschlag ist natürlich kein Stempel...
Aber ich habe zu meinem Brief die 3D-Code entschlüsselt:) - Einlieferdatum 12.5.!!! - Damit dürfte klar sein, wer hier mogelt...:

Post-Unternehmen: DEA
Frankierart: 18 (HEX:12)
Version Produkte/Preise: 30 (HEX:1e)
Kundennummer: 5010213941
Frankierwert: 0,60 Euro
Einlieferungsdatum: 12.05.2014

Gibt es noch mehr Fälle, in denen das Datum rückdatiert wurde??


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hannelore9

Ich habe heute eine Mahnung mit Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen erhalten. Heute ist der 26.5. - geschrieben soll der Fetzen am 2.5. sein, Zahlungsziel ist der 16.5. . Das ist doch was mit Methode... Auf dem Umschlag ist natürlich kein Stempel...
Aber ich habe zu meinem Brief die 3D-Code entschlüsselt:) - Einlieferdatum 12.5.!!! - Damit dürfte klar sein, wer hier mogelt...:

Post-Unternehmen: DEA
Frankierart: 18 (HEX:12)
Version Produkte/Preise: 30 (HEX:1e)
Kundennummer: 5010213941
Frankierwert: 0,60 Euro
Einlieferungsdatum: 12.05.2014

Gibt es noch mehr Fälle, in denen das Datum rückdatiert wurde??

Nichts neues ... diese Schreiben sind ja harmlos zu denen die Dir dann der GV schickt, solltest Du nicht zahlen.
Der GV schickt Dir dann vielleicht gleich den dunkelgrünen Zettel mit.  ;D
Wie bei mir auch ein Betrag immer um die 180 Euros. Das hängt mit den Gebühren zusammen.

Ja der BS als staatliches Unternehmen kann selbst entscheiden, wenn der Gebührenbescheid verschickt wird. Die haben das Recht.
Es wird der Gebührenbescheid nach Ablauf der Fälligkeit zugeschickt und dann drückt man gleich mal den Säumniszuschlag und die Mahngebühren drauf. Für mich nix neues ... ich kenne das Theater seit 2008.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2014, 06:58 von themob«

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Moin,

Person P hat nun von der Finanzbehörde (Kasse) seiner Stadt eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung erhalten, nachdem Person P die Ankündigung der ZV vom BS ignoriert hat.
Kam weder als Einschreiben, noch im gelbem Umschlag. Die Forderung sei rechtskräftig und ein Widerspruch nicht zulässig.

Person P hat bisher noch kein Widerspruchsbescheid vom BS erhalten (nach 5 Widersprüchen, auch nicht für Aussetzung d. Vollziehung, sonst nichts weiter unternommen bisher).

Person P ist nun etwas unsicher, ob nun der Zeitpunkt für eine Untätigkeitsklage gekommen ist oder VG/Eilrechtsschutz? Oder einfach noch weiter abwarten, bis gelbe Post kommt?


(sollte gelbe Post mit weiteren Gebühren verbunden sein, wäre es wohl für Person P "preiswerter", gleich zu klagen..?
(Person P hatte leider :-) noch nie gelbe Post, daher keine Ahnung)

Gruß Linus


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@Linus

Hallo,

aus der Erfahrung von Person X, die ein ähnliches Problem mit der BG Klau hatte. Diese hatte Gebühren festgesetzt, die Person X nicht bezahlen wollte, weil es auch keine gelben Briefe bekommen hatte. Der GV kam unangekündigt um zu vollstrecken, Person X war aber nicht da. Da ist der GV wieder gegangen. Der GV hat dann einen neuen Termin mit normalen Brief angekündigt. Unter Androhung von Gewalt. Aus dem Brief ging aber hervor, dass noch kein Bescheid vom Amtsgericht vorliegt.

Ich verstehe das so, dass die zwar kommen können, dass die 'gewaltsame Vollstreckung' mit Hilfe der grün - blauen Ordnungshüter aber nur durchgeführt werden kann, wenn das AG den Fall genehmigt hat. Ich weiß allerdings nicht, ob für die Genehmigung des Amtsgerichtes alle Parteien gehört werden.

Person X hat den Fall dann bei der BG Klau wieder zurück auf Los gestellt, in dem dort einen Widerspruch hingeschickt wurde, mit der Begründung, dass er gar keine Briefe erhalten hatte und das ein Nachweis über die Zustellung der Briefe geführt werden soll.

Die Antwort der BG Klau war dann, dass der Widerspruch nicht mehr fristgerecht ist, dass aber fehlerhafte Verwaltungsvorgänge jederzeit zurückgedreht werden können, wenn sich eine neue Faktenlage ergibt.

Zu dem angekündigten Termin ist der GV dann nicht erschienen, Person X war aber auch nicht da.

Hoffe das hilft weiter...

Viele Grüße,

Harry


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Wir nehmen an: Person A hatte sich vor 2013 schon abgemeldet bei der GEZ, doch nun über die Datenweitergabe der Einwohnermeldeämter bisher 2 Briefe erhalten. Es wurde auf die Antwortschreiben nicht eingegangen, sondern die allgemeinen Standardbriefe verschickt, jeweils ohne Unterschrift.
Person A hat vor, auf gar nichts mehr zu reagieren, da sowieso keinerlei amtliche Zustellungen erfolgen (amtliche Zustellung=persönliche Übergabe des Briefes durch einen Amtsmann/frau). Person A wird es ausspielen, ob die einen Gerichtsvollzieher schicken werden. Den kann Person A ja erst mal wieder wegschicken, da er ja keine Unterschrift eines Richters dabeihaben wird. Außerdem ist Person A eine natürliche Person und keine juristische Person. Eine juristische Person ist Vor- und Zuname. Eine natürliche Person heißt "Vorname" aus dem Hause "Nachname". Die Schreiben von denen betreffen nur juristische Personen, die Person A aber nicht ist.
Ist hier irgend eine Person X vertreten, die schon den Gerichtsvollzieher wegen GEZ vor der Tür stehen hatte? Person A kennt bisher keinen, obwohl sie von vielen weiß, die nicht bezahlen.
Wenn wieder ein Brief kommt, wird Person A diesen unter "Annahme verweigert" zurückschicken. Das Schlimmste, was passieren kann, ist, daß Person A irgendwann mal auf Staatskosten wohnen darf (dann kommt Person A auch mal in den Genuß von Verschwendung von Steuergeldern). Doch die GEZ ist eine "nicht rechtsfähige Gesellschaft", so steht es in dem Impressum drin. Da fragt sich Person A schon, ob die nur Drohbriefe verschicken und vielleicht doch keinerlei rechtliche Befugnisse haben, eine natürliche Person zu verklagen.
Aus Sicht von Person A lassen sich alle viel zu viel Angst einjagen. Wenn jede Person bereit wäre, auch mal auf Staatskosten wohnen zu wollen, würden die mit der Flut der Bewohner ja gar nicht fertig werden...
Person A würde sich über Rückmeldungen mit Erfahrungen zwecks Gerichtsvollzieher freuen.


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Viele deiner "Thesen" sind nicht richtig oder für die Beitragszahlung oder Verweigerung nicht relevant, du solltest mehr über das Thema lesen, z.B. FAQ lite:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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Hallo, weiß jemand, was es mit diesem Artikel vom Rundfunkstaatsvertrag auf sich hat? Könnte das vielleicht Person A behilflich sein, nichts bezahlen zu müssen?

(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom
18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen.

Noch eine Frage, die sich Person A stellt: Ist das nun ein "Gesetz" oder nur ein "Vertrag", der zu lasten Dritter abgeschlossen wurde, was nicht erlaubt ist?

Was ist aus den Personen geworden, denen  die Zwangsvollstreckung angekündigt wurde? Bitte meldet Euch mal, ob Ihr noch unter den "freien" Bürgern weilt...


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Person Z liegt noch nicht in Ketten und wurde auch noch nicht gerädert :-)

Nach Ankündigung der ZV vom Beitragsservice kam eine Ankündigung der ZV von der Stadt/Finanzbehörde.
Die Frist von 14 Tagen ist seit 3 Wochen verstrichen, nichts passiert.

Also durchhalten!


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