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Autor Thema: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet  (Gelesen 182304 mal)

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Edit "Bürger" - aus diversen aktuellen Anlässen und aufgrund wiederholter Nachfragen:
Bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;) beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



Aktuell scheinen viele Bürger von ARD-ZDF-GEZ eine
"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" zu erhalten...

Beispiel (beschnitten)

Quelle:
Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10961.msg74987.html#msg74987


...und das augenscheinlich teilweise sogar unabhängig davon ob

a) überhaupt schon mal ein BeitragsBESCHEID zugestellt wurde...
...oder bisher nur "Zahlungsaufforderungen" und ggf. "Zahlungserinnerungen"

b) gegen einen eventuell zugestellten BeitragsBESCHEID form- und fristgerecht
   WIDERSPRUCH eingelegt und gleichzeitig
   Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt wurde

c) dieser eventuell eingelegte WIDERSPRUCH durch einen rechtsmittelfähigen
   WiderspruchsBESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung (abschlägig) beschieden und der
   gleichzeitig gestellte Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" entschieden wurde

Das lässt *SEHR TIEF* blicken in das Gebaren und die Gesinnung von ARD-ZDF-GEZ...
...und ergibt meiner Auffassung nach in den kommenden Kommentaren folgende Konsequenzen.
(keine Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit - keine Rechtsberatung - nur meine Ansichten/ Erkenntnisse/ Erfahrungen)

Vorab:
Diese "ANKÜNDIGUNG" der "Zwangsvollstreckung" ist - wie der Name schon sagt - nur eine ***ANKÜNDIGUNG*** ;)
Das soll *DROHEND* klingen - ist aber meiner Meinung nach nicht so "bedrohlich", wie es klingen mag.

Interessanter dürfte dann schon mal eine Art "MahnBESCHEID" o.ä. sein, der wiederum auch eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten sollte.

"Rechtsbehelfsbelehrungen" sind meiner Ansicht nach eine Art Indiz für einen "offiziellen Akt".
Alles andere stellt für mich nur nicht-rechtsverbindliches Geplänkel, Drohkulisse u.ä. dar.


Bitte auch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

umfangreiche Info-/ Linksammlung
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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Prinzipiell gilt:

Ein nicht form- und fristgerecht widersprochener Bescheid wird wohl prinzipiell erst mal rechtskräftig und damit theoretisch wohl auch vollstreckbar - selbst wenn er nicht "rechtens" ist.
Dennoch: wegen 50 oder 100 € wird da wohl nicht gleich jemand losdackeln...

Meine Meinung.


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Wenn ein Schreiben nicht per Einschreiben/ mit Empfangsbestätigung zuging - oder schlicht überhaupt *nicht* zuging ;) dann könnte man evtl. auch *gar nicht* reagieren...
...darf sich dann allerdings bei der zukünftigen Auseinandersetzung auf folgende Formulierung gefasst machen - sollte sich davon aber auch nicht gleich aus der Ruhe bringen lassen ;)

Wie bemisst sich die Frist?
ARD-ZDF-GEZ legen es mit Formulierungen wie z.B. dieser aus:
Zitat
"Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts zu erheben (§70 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als "bekannt gegeben" (§1 [Bundesland] Verwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. §41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Unseren Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Gebühren-/Beitragsbescheid vom [TT.MM.JJJJ] am [TT.MM.JJJJ] bei der Post aufgegeben wurde.
Der genannte, an Sie gerichtete Gebühren-/Beitragsbescheid ist von der Deutschen Post AG nicht als unzustellbar zurückgesandt worden. Insofern besteht kein Zweifel an einem ordnungsgemäßen Zugang des Bescheids.
Ihren Widerspruch haben wir am [TT.MM.JJJJ] erhalten. Die Widerspruchsfrist für den Gebühren-/Beitragsbescheid ist demnach abgelaufen."


Anzumerken ist, dass nahezu ausschließlich per normalem Postversand bzw. per "PREMIUM"-Versand versendet wird.
"PREMIUM"-Versand gibt aber wohl weder eine Auskunft über das konkrete Zustelldatum, noch über verloren gegangene Sendungen... ;)
Selbst "Einschreibesendungen" - sofern nicht mit Unterzeichnung des Adressaten auf dem Rückschein - dürften hier schlechte Karten haben, wie nachzulesen unter

Bernd Höcker
Erste Hilfe gegen den neuen Rundfunkbeitrag
www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm

Zitat
Frist verpasst?

Es kann sein, dass Ihnen eine Fristversäumnis vorgeworfen wird, obwohl Sie noch gar keinen Bescheid erhalten haben.
Fordern Sie dann die Rundfunkanstalt dazu auf, den Empfang des Schreibens zu beweisen.
Um die Beweispflicht der Rundfunkanstalt deutlich zu machen, zitieren Sie den Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen:

Es sei schließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen, und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 Million Fällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verlorengingen (BGHZ 24, 308, 312 ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).


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Ergänzung:
Man muss unterscheiden zwischen der Zahlungsverweigerung der bisherigen sog. "Rundfunkgebühren" (bis 31.12.2012) und der Zahlungsverweigerung der durch mehrere Gutachten eindeutig als verfassungswidrig eingestuften vollkommen nutzungs- und geräteUNabhängigen Rundfunk-*ZWECKsteuer* - euphemistisch bezeichnet als "Rundfunkbeitrag" (seit 01.01.2013).

Betrifft es noch "RundfunkGEBÜHREN" von vor 01.01.2013, dann ist das anders zu bewerten als eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" der seit 01.01.2013 gültigen sogenannten "RundfunkBEITRÄGE", da die Rechtsgrundlage/ die Zahlungstatbestände andere sind.

Es ist derzeit aber augenscheinlich METHODE:
1) VERSTÄRKT und SOVIEL wie möglich noch ausstehende "RundfunkGEBÜHREN" von *vor* dem 01.01.2013 noch BEIZUTREIBEN, denn da haben die noch eine "gewisse Chance" - jedenfalls höher, als bei der neuen (Un-)Rechtsgrundlage, dem sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag".

Es ist augenscheinlich *außerdem* Methode bzw. rechtlich angreifbare UNSITTE
2) Die Beitreibung noch ausstehender sogenannter
"RundfunkGEBÜHREN" von *vor* dem 01.01.2013
zu ***VERMENGEN*** mit den
seit 01.01.2013 auf einer ***VÖLLIG ANDEREN*** (Un-)Rechtsgrundlage basierenden sogenannten
"RundfunkBEITRÄGEN".

Ein ***UNDING***!!!
Denn das eine hat mit dem anderen ***NICHTS*** zu tun!!!

Mein Fazit:
EINSPRUCH EINLEGEN!

Verstärkte Eintreibung alter Forderungen ("Gebühren")
Vermengung mit neuen Forderungen (Beiträge")

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7251.msg53295.html#msg53295


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"Zahlung unter Vorbehalt" = *zahnloser Tiger*
> Erstattung fragwürdig!


Wirksamer:
Zahlungsverweigerung + Widerspruch mit
Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"!

Quelle Focus, 31.08.2013
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

Zitat
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.

Zahlungsverweigerung ist Voraussetzung, um überhaupt einen
klage- bzw. widerspruchsfähigen BeitragsBESCHEID zu erhalten.

Ein gleichzeitiger Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" kann bis Verfahrensende vor Zahlung schützen.


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"Zahlung unter Vorbehalt" = *zahnloser Tiger*
> Erstattung fragwürdig!
Das RECHT zur Zahlungsverweigerung ist unsere PFLICHT!

Quelle akademie.de
http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag

Wichtig für einen eventuellen Rückerstattungsanspruch ist *Form* und *Begründung* der Vorbehaltserklärung.

Aber selbst dann gilt:
Zitat
"Voraussetzung für die Rückerstattung bei Zahlung unter Vorbehalt ist zunächst, dass der geäußerte Vorbehalt als Rechtsgrund auch eingetreten ist.  [...]
Eine Garantie kann natürlich nicht gegeben werden. [...] jeder neue Fall kann anders interpretiert werden als bisher entschiedene Fälle."

Angesichts üblicher juristischer Winkelzüge ist es leider nicht ausgeschlossen, dass erfolgreiche Klageverfahren so verklausuliert werden, dass man Glück haben muss, genau diesen Sachverhalt in seiner Vorbehaltsbegründung beschrieben zu haben.

Was nicht gezahlt ist, muss man sich nicht zurückerstatten lassen.

Es geht nicht "nur" um 18€/mtl! Es geht um GRUNDrechte!

Unser RECHT auf Zahlungsverweigerung ist und bleibt unsere PFLICHT!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7436.0.html


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Und *JA*, das "Verweigern" geht *EINFACH* so :)

Rundfunkbeitrag
EINFACH. VERWEIGERN.
FÜR ALLE
;)

- evtl. vorhandene Lastschrifteinzugsermächtigung kündigen
(im dümmsten Fall kann man einfach mal die nächste Abbuchung rückbuchen lassen - dann ist meines Wissens nach die Lastschrifteinzugsermächtigung automatisch widerrufen)

- weiterer Ablauf/ Erfahrungsbericht siehe Folgekommentar/e und Rest des Forums

- "Zahlung unter Vorbehalt" ist *NICHT* zu empfehlen, da ein *zahnloser Tiger*...
...mehr dazu in den anderen Kommentaren

Merke:

"GEZ" oder jetzt "Beitragsservice" ist zwar die "nicht-rechtsfähige Verwaltungsdingsda" von ARD, ZDF und Deutschlandradio - fungiert aber nur als eine Art "Strohmann"/ "Erfüllungsgehilfe"/ "Geldbeitreiber" (obwohl offensichtlich nicht zur Vollstreckung bemächtigt).

Aufgrund dieses "nicht-rechtsfähigen" Status sind "GEZ" bzw. neu "Beitragsservice" für mich *keine* Kommunikationspartner!!!

Alle wichtigen Schreiben gehen an die jeweilige *LANDESRUNDFUNKANSTALT* - allenfalls im Verteiler auch an den "Beitragsservice" - zur Kenntnis und zum glaubwürdigeren Nachweis der Zusendung - und zum ***NERVEN*** ;)

Jegliche BlaBla-Schreiben sind vertane Liebesmüh.

Wichtig ist nur *offizieller* Schriftverkehr - siehe folgende/r Kommentar/e


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Ob "erfolgversprechend" oder nicht - der "reguläre"/ "offizielle" und "offensive" Weg:

Selbst als bisheriger durchaus treuer ö.r. Hörfunknutzer bis 31.12.2012 befinde ich mich seit 01.01.2013 im NUTZUNGS- und ZAHLUNGSSTREIK, d.h. ARD-ZDF-GEZ haben von mir noch *KEINEN CENT* gesehen - nicht einmal "unter Vorbehalt".

Da ich mich nicht so einfach "abmelden" konnte (hätte ich vorher vielleicht noch tun sollen) bin ich also erfasst gewesen in deren System und habe somit
- ZahlungsAUFFORDERUNG (Februar),
- ZahlungsERINNERUNG (April) und schließlich den
- BeitragsBESCHEID (Juni)
über mich ergehen lassen *MÜSSEN*.

Da ich das nicht auf mir sitzen lasse, habe ich form- und fristgerecht, jeweils nur kurz begründet
- WIDERSPRUCH gegen den BeitragsBESCHEID eingelegt incl.
  Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" (Juli) und befinde mich nach (erwartungsgemäß)
- abschlägigem WIDERSPRUCHSBESCHEID (August) nunmehr in der ebenfalls
form- und fristgerecht eingereichten und nur kurz begründeten
- KLAGE (seit September)
...ausdrücklich vorbehaltlich einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz, wofür ich jetzt aber noch Wochen bis Monate Zeit habe.

Theoretisch könnte ich auch einfach nur verweisen auf die bereits anhängigen Verfahren und mir eine diesbezügliche ausführlichere, persönliche Begründung ersparen.

Seit dem zweten Quartal habe ich trotz gegenteiliger Bekundungen keine weiteren Bescheide mehr erhalten - nur noch Bittbriefe, etc.

Kosten:
Gerichtsgebühren 105€ erste Instanz
basierend auf Streitwert 54€ (ein Quartals-Beitragsbescheid)

Es besteht in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht.
Das Verfahren kann schriftlich geführt werden (vermeidet Kosten der Gegenseite).

Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, die Verwaltungsrecht beinhaltet, sollte eine verbindliche Deckungszusage abfordern - und sich *nicht* abwimmeln lassen! Ich habe schon eine zu Gesicht bekommen ;)

Wer sich ohnehin mit dem Gedanken trägt, eine RS-Versicherung abzuschließen, könnte das in diesem Zusammenhang noch tun.
Ein Abschluss auch jetzt noch steht einer Leistungsübernahme offensichtlich nicht entgegen.
Man frage den Versicherungsberater seines Vertrauens.

Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.msg52113.html#msg52113

Ansonsten kann man die Kosten der ersten Instanz gut und gern auch selbst stemmen.

Man muss sich nicht gleich den Versicherungen an den Hals werfen... ;)

Weitere gute Infos u.a. hier

Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html


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Darüber hinaus aber nicht vergessen:

Die Dunkelziffer ÖFFENTLICH machen!
MITSTREIKEN! EINTRAGEN!! WEITERSAGEN!!!
2.525+ Streikende = 444.000+ € zurückgehaltene/ nicht gezahlte Rundfunkbeiträge - man könnte auch sagen:
2-3 Intendanten-Jahresgehälter ;)

Konsequent HANDELN + zivilen WIDERSTAND leisten!
Dieser *Bonzokratie-Sumpf* und diese *mediale Völlerei* müssen ausgetrocknet werden!

Das ist erst der Anfang/ die Spitze des Eisbergs - die Dunkelziffer liegt hundert bis tausenfach höher!
Trage auch *DU* Dich ein, damit Zögernde und Zaghafte sehen, dass sie nicht alleine sind!


Bei www.zahlungsstreik.net können und sollten sich schon *jetzt* auch all *jene* nichtzahlenden Haushalte eintragen, welche noch nicht einmal angeschrieben wurden oder welche die Post bis jetzt fleißig ignorieren, zurückweisen oder oder oder...

Auch all *jene* enthalten damit dem System bis jetzt ihre Zahlung und sind somit genauso Teil des ZAHLUNGSSTREIKS. :)

ZAHLUNGSSTREIK
FÜR ALLE.
GEGEN DEN RUNDFUNKBEITRAG?


Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.net

Für *diesen* Rundfunk zahlen wir nicht!
Für ein öffentlich-rechtliches Modell jenseits der Sender.

We won't pay for this broadcasting!
For a public service model beyond the stations.
http://www.zahlungsstreik.net/english/

Böyle bir televizyon için para ödemek istemiyoruz!
http://www.zahlungsstreik.net/tuerkisch/

Teilen! Teilen!! TEILEN!!!

Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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Sollten ARD-ZDF-GEZ nicht innerhalb 3 Monate nach Bekanntgabe des
Widerspruchs gegen den BeitragsBESCHEID mit einem
rechtsmittelfähigen WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung
reagiert haben, dann eröffnet sich wohl nach allgemeiner Kenntnislage die Möglichkeit der

UNTÄTIGKEITSKLAGE
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6786.0.html

Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!


Teilen! Teilen!! TEILEN!!!

Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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"Sollten ARD-ZDF-GEZ nicht innerhalb 3 Monate nach Bekanntgabe des
Widerspruchs gegen den BeitragsBESCHEID mit einem
rechtsmittelfähigen WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung
reagiert haben, dann eröffnet sich wohl nach allgemeiner Kenntnislage die Möglichkeit der

UNTÄTIGKEITSKLAGE
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6786.0.html"

das würde bedeuten, man könnte die mahnung theoretisch laufen lassen
und wartet die 3 monate ab?
auf meinen widerspruch kamen nur standardfloskeln bzw. jetzt die 1. mahnung.
aber die ablehnung auf den widerspruch (sprich: ablehnungsbescheid o.ä.) kam nicht.  ::) :o 8)


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UNTÄTIGKEITSKLAGE
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6786.0.html

das würde bedeuten, man könnte die mahnung theoretisch laufen lassen und
wartet die 3 monate ab?
auf meinen widerspruch kamen nur standardfloskeln bzw. jetzt die 1. mahnung.
aber die ablehnung auf den widerspruch (sprich: ablehnungsbescheid o.ä.) kam nicht.  ::) :o 8)

Ein Widerspruch hat prinzipiell keine "aufschiebende Wirkung"
Zitat
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
§ 80
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und
feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur
1. bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten,
[...]

Aus diesem Grunde sollte Person XYZ wohl am besten
- mit dem Widerspruch gegen den BeitragsBESCHEID
- gleichzeitig auch Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" stellen
oder dies spätestens jetzt mit Verweis auf den/ die noch ausstehenden WiderspruchsBESCHEID/e nachreichen.

Evtl. könnte Person XYZ auch darauf verweisen, dass diverse Landesrundfunkanstalten bereits Anträgen auf "Aussetzung der Vollzieung" stattgegeben haben, und somit auch in dieserm Falle einer Stattgabe nichts im Wege stehen dürfte... ;)

Dazu hier mal das Forum nach Widerspruchsbescheiden durchstöbern und mal so im Bereich der ersten oder letzten Absätze schauen...

Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg50009.html#msg50009
Letzter Satz auf Seite 3 des Widerspruchsbescheids des Bayerischen Rundfunks ;)
Zitat
"Die Vollziehung der angefochtenen Bescheide setzen wir bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens aus"

Sollte das alles nicht "ziehen"...
...dennoch kein Grund zu allzu großer "Besorgnis" ;)
Dass dieser [Anm.: mein] Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" trotz bisher eingegangenem abschlägigen WiderspruchsBESCHEIDs [Anm.: ebenfalls] überhaupt noch nicht entschieden wurde, bei mir also mind. 50-100 € im Raum stehen, die ich noch nicht gezahlt habe und dennoch immernoch keine "Vollstreckung" droht, ist eine andere Geschichte... :)

Sollte die "Vollstreckung" unmittelbar drohen (z.B. nach MahnBESCHEID?), hätte ich immer noch die Möglichkeit,
[Anm.: nochmals explizit auf die Entscheidung zu drängen, Einspruch(?) gegen die Vollstreckung einzulegen bzw.]
- beim Verwaltungsgericht Antrag auf Eilrechtsschutz zu stellen...

Ich bleibe entspannt...
...und das darfst Du auch ;)

Weiteres hier:

1. Mahnung heute erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7542.msg55455.html#msg55455

PS:
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern ein Kommentar von Bürger zu Bürger - und ist *gebührenfrei* ;)


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Hallo Bürger,

nachdem ich im Juni 2012 einen Antrag auf Befreiung von der RFgebührenpflicht gestellt hatte, habe ich mich im Aug. 2012 bei der GEZ mit deren Formular als RFteilnehmer abgemeldet. Die GEZ hat mir dann mit den üblichen Sprechblasen-Textbausteinen mitgeteilt, dass sie meine Abmeldung nicht durchgeführt haben und schicken weiterhin ihre Bettelbriefe.

Ich habe mich dann bei der LRA wegen der Belästigung beschwert und auf die anhängige Klage verwiesen.  Die hat mir dann geschrieben, dass sie bis Dez. 2014 eine Mahnaussetzung vermerkt und bis zum Abschluss des Klageverfahrens keine Mahn- und Vollstreckungsmassnahmen eingeleitet werden.

Meine Abmeldung haben sie einfach missachtet und mich zum 1.1.13 zwangsangemeldet.

 


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

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Geil fände ich, würden die Gegner sich von der Bürokratensprache fernhalten. Das macht das Lesen so mühselig.
Ich denke, man sollte sich nicht ins Boxhorn jagen lassen. Der generelle Widerspruch ist natürlich gültig für alle laufenden Forderungen. Wer den fristgerecht abgeschickt hat und klar, per Einschreiben, sollte entspannt bleiben. Auch, wenn er nicht bearbeitet worden ist von der GEZ. Wichtig ist nur, er ist bewiesener Maßen bei der zuständigen Stelle angekommen.

Zahlung unter Vorbehalt - davon würde ich abraten. Das Geld ist weg.


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ppm

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Person A hat im Jan. 2013 die Abbuchung von 2! vollen Jahresbeiträgen (wieso 2 da nur eine Wohnung?) zurückgebucht und bis jetzt auf überhaupt keine Schreiben geantwortet (Bettelbriefe, Mahnungen, Bescheide) da keines davon per Einschreiben ankam. Hintergerund: 2012 wurde in einem Schreiben der gez behauptet, dass ein ausgefülltes gez-Formular im Brief mit Fenster -angeblich- nicht angekommen sei. Folge: weitere volle Beiträge für eine 100% behinderte Person. Begründung: Nur durch Einschreiben mit Rückschein sei sichergestellt dass das Schreiben auch wirklich angekommen sei. (Dieses Thema habe ich inzwischen abgeschlossen.)
Frage: gilt das obige nur für die Zahler oder auch für die GEZ?

Seither habe ich aus diesem Grund auf keines der Schreiben vom Beitragsservice mehr geantwortet (Betteln, Drohungen und (leider) auch Mahnungen, Bescheide und eine Androhung der Zwangsvollstreckung) : habe ich ja nicht erhalten ;-) 

Am Samstag den 14.12.2013 war es dann so weit: Der Gerichtsvollzieher hat mir persönlich ein Vollstreckungsersuchen - Zweitausfertigung überreicht (geschrieben am 1.12, Eingangsstempel GV 4.12., erhalten 14.12.2013!) das Ganze wiederum vom Beitragsservice.  Kann ich gern hochladen wenn Interesse da. Wichtigster Punkt in dem Schreiben: Diese Ausfertigung ist vollstreckbar  Was könnte man jetzt noch tun?

In diesem Zusammenhang habe ich noch einen interessanten Aspekt gefunden:

Zitat:
"Bitte in das Impressung des Beitragsservice schauen, gleich der erste Satz sagt Ihnen alles:
"ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD)..."
Was "nicht rechtsfähig" bedeutet, weiß hier mit Sicherheit jeder.
Eine "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung" versendet "rechtskräftige Bescheide", selbstverständlich ohne Verfasser und eigenhändige Unterschrift, gehts noch?!
Jetzt sollte sich jeder fragen, ob er einen Vertrag mit dem Beitragsservice geschlossen hat. Sie haben dummerweise irgend wann selbst beantragt, etwas freiwillig zahlen zu wollen, siehe § 119 BGB, Täuschung im Rechtsverkehr.
Meine Empfehlung: Formal, soweit Verträge bestehen könnten Sie diese Kündigen und gleichzeitig die an Sie vergebene Teilnehmernummer, da nicht gewünscht, zurückgeben mit der Anordnung, daß sämtliche Daten über Sie unverzüglich gelöscht werden sollen und bisher gezahlte "Beiträge", die durch Täuschung im Rechtsverkehr gezahlt wurden sofort an Sie zurückzuzahlen sind."



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