Ob "erfolgversprechend" oder nicht - der "reguläre"/ "offizielle" und "offensive" Weg:
Selbst als bisheriger durchaus treuer ö.r. Hörfunknutzer bis 31.12.2012 befinde ich mich
seit 01.01.2013 im NUTZUNGS- und ZAHLUNGSSTREIK, d.h. ARD-ZDF-GEZ haben von mir noch *KEINEN CENT* gesehen - nicht einmal "unter Vorbehalt".
Da ich mich nicht so einfach "abmelden" konnte (hätte ich vorher vielleicht noch tun sollen) bin ich also erfasst gewesen in deren System und habe somit
- ZahlungsAUFFORDERUNG (Februar),
- ZahlungsERINNERUNG (April) und schließlich den
- BeitragsBESCHEID (Juni)
über mich ergehen lassen *MÜSSEN*.
Da ich das nicht auf mir sitzen lasse, habe ich
form- und fristgerecht, jeweils nur
kurz begründet- WIDERSPRUCH gegen den BeitragsBESCHEID eingelegt incl.
Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" (Juli) und befinde mich nach (erwartungsgemäß)
- abschlägigem WIDERSPRUCHSBESCHEID (August) nunmehr in der ebenfalls
form- und fristgerecht eingereichten und nur
kurz begründeten- KLAGE (seit September)
...
ausdrücklich vorbehaltlich einer
ausführlichen Begründung in einem
gesonderten Schriftsatz, wofür ich jetzt aber noch Wochen bis Monate Zeit habe.
Theoretisch könnte ich auch einfach nur verweisen auf die bereits anhängigen Verfahren und mir eine diesbezügliche ausführlichere, persönliche Begründung ersparen.
Seit dem zweten Quartal habe ich trotz gegenteiliger Bekundungen keine weiteren Bescheide mehr erhalten - nur noch Bittbriefe, etc.
Kosten:
Gerichtsgebühren 105€ erste Instanzbasierend auf Streitwert 54€ (ein Quartals-Beitragsbescheid)
Es besteht in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht.
Das Verfahren kann schriftlich geführt werden (vermeidet Kosten der Gegenseite).
Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, die Verwaltungsrecht beinhaltet, sollte eine verbindliche Deckungszusage abfordern - und sich *nicht* abwimmeln lassen! Ich habe schon eine zu Gesicht bekommen
Wer sich ohnehin mit dem Gedanken trägt, eine RS-Versicherung abzuschließen, könnte das in diesem Zusammenhang noch tun.
Ein Abschluss auch jetzt noch steht einer Leistungsübernahme offensichtlich nicht entgegen.
Man frage den Versicherungsberater seines Vertrauens.
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitraghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.msg52113.html#msg52113Ansonsten kann man die Kosten der ersten Instanz gut und gern auch selbst stemmen.
Man muss sich nicht gleich den Versicherungen an den Hals werfen...
Weitere gute Infos u.a. hier
Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html