600 Klagen sind erst die Spitze des Eisbergs - der Eisberg folgt noch!
Unter den Zahlungsverweigerern sind meiner Meinung nach viele, die bisher *jegliche* Post ignoriert, entsorgt, zurückgesendet haben - und somit also zumindest bisher völlig andere Wege als Widerspruch und Klage gehen.
Abgesehen davon konnten die ersten Klagen erst seit etwa drittem Quartal des Jahres beginnen, aufgrund der monatelangen Verschleppung durch Zahlungsaufforderung, Zahlungserinnerung und *dann* erst klagefähigem BeitragsBESCHEID.
Als bisheriger durchaus geneigter ör-Hörfunknutzer und -zahler, seit 01.01.2013 jedoch ob der *UNVERSCHÄMTHEITEN* der Neuregelungen und damit auch des Systems im Ganzen maßlos empörter Widersacher, hatte ich seit 01.01.2013 die Zahlungen eingestellt...
Der BeitragsBESCHEID des 1. Quartals kam erst im JUNI!
Der BeitragsBESCHEID des 2. Quartals kam im JULI.
Der gemeinsame WiderspruchsBESCHEID für beide kam erst ENDE AUGUST!
Die Klage konnte somit erst im SEPTEMBER(!) eingereicht werden.
Und da bin ich noch einer der schon von JahresANFANG an darauf hingearbeitet hat.
Das dürfte die Zeitschiene anschaulich genug beschreiben...
Viele der bisherigen Ignoranten befassen sich auch erst jetzt ernsthaft mit dem Thema - viele kennen die Neuregelung noch nicht einmal - halten es für eine Art "üblen Scherz".
Ich glaube, 600 Klagen sind aktuell kein schlechter Schnitt angesichts vorgenannter Umstände
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::Viel ärgerlicher finde ich, dass anscheinend viele den Weg des zahnlosen Tigers, d.h. der
"Zahlung unter Vorbehalt" gehen.
Denn die erhoffte Rückerstattung wird wohl eher *nicht* kommen...
"Zahlung unter Vorbehalt" = *zahnloser Tiger* > Erstattung fragwürdig!
Wirksamer:
Zahlungsverweigerung + Widerspruch mit Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"!
Quelle Focus, 31.08.2013
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."
Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme" dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".
Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".
"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen", so RA Koblenzer.
Zahlungsverweigerung ist Voraussetzung, um überhaupt einen klagefähigen BeitragsBESCHEID zu erhalten.
Ein gleichzeitiger Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" kann bis Verfahrensende vor Zahlung schützen.
"Zahlung unter Vorbehalt" = *zahnloser Tiger* > Erstattung fragwürdig!
Das RECHT zur Zahlungsverweigerung ist unsere PFLICHT!
Quelle akademie.de
http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag
Wichtig für einen eventuellen Rückerstattungsanspruch ist *Form* und *Begründung* der Vorbehaltserklärung.
Aber selbst dann gilt:
"Voraussetzung für die Rückerstattung bei Zahlung unter Vorbehalt ist zunächst, dass der geäußerte Vorbehalt als Rechtsgrund auch eingetreten ist. [...]
Eine Garantie kann natürlich nicht gegeben werden. [...] jeder neue Fall kann anders interpretiert werden als bisher entschiedene Fälle."
Angesichts üblicher juristischer Winkelzüge ist es leider nicht ausgeschlossen, dass erfolgreiche Klageverfahren so verklausuliert werden, dass man Glück haben muss, genau diesen Sachverhalt in seiner Vorbehaltsbegründung beschrieben zu haben.
Was nicht gezahlt ist, muss man sich nicht zurückerstatten lassen.
Es geht nicht "nur" um 18€/mtl! Es geht um GRUNDrechte!
Das RECHT zu Zahlungsverweigerung-Widerspruch-Klage ist unsere PFLICHT!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7436.0.html
Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.net