hmmm... eigentlich dachte Person A, dass sie einen Beitragsbescheid bekommen habe. Jedoch, nach dem sie heute weitere Beiträge von Bescheiden gesehen hat, glaub sie fast, dass sie nur auf eines der s.g. "Bettelschreiben" (vom 27.09.2013, mit Betreff: "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag") mit einen Widerspruch reagiert hat.
Das war wohl falsch?
Wenn das fiktive Schreiben an Person XYZ tatsächlich übertitelt war mit
"Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag"dann war das wohl
- nur der Brief zum Abgleich der Meldedaten/ Anmeldebogen, etc., offensichtlich jedoch
- noch
keine "Zahlungsaufforderung", da ja noch nicht einmal ein Beitragskonto bestand und also
- erst recht auch kein
"BeitragsBESCHEID" - der eigentliche "Verwaltungsakt", mit welchem die Kosten irgendwann nach monatelanger Zahlungsverweigerung, d.h. Monate nach der
"Zahlungsaufforderung" und Monate später folgender
"Zahlungserinnerung" endgültig "festgesetzt" werden.
"Falsch" ist relativ...
Wenn Person XYZ *zügig* klagen möchte, dann ist die Anmeldung Grundvoraussetzung
Dennoch wird es den allerorten zu lesenden Erkenntnissen nach nicht so schnell gehen, wie manch einer "befürchtet" oder "erhofft"...
Insofern gilt wohl das von seppl Gesagte:
Geduld und Spucke
Das Prozedere wird seitens ARD-ZDF-GEZ bewusst verklärt und mit juristisch spitzfindigen Formulierungen verwaschen.
Damit kann sich Person XYZ in der Zwischenzeit schon einmal eingehend auseinandersetzen.
Wenn Person XYZ *fest* gewillt ist, ohnehin und so schnell wie möglich zu klagen, dann könnte sie wohl zumindest laut Aussage von akademie.de auch schon gegen die demnächst eintrudelnde "Zahlungsaufforderung" ("unverfänglich" übertitelt mit "Ihre Rundfunkbeiträge" o.ä.) Widerspruch einlegen und in Folge klagen.
Denn für "Ungeduldige" sei gesagt, dass ARD-ZDF-GEZ mittlerweile laut diversen Berichten durchaus frech die Erstellung eines "rechtsmittelfähigen BeitragsBESCHEIDs" verzögern bis zum geht-nicht-mehr - oder sogar unverholen diesen überhaupt nicht in Aussicht stellen, nach dem Dummfang-Motto "Sie müssen ja sowieso zahlen blablabla..."
Warum und wie diese Methode jedoch zum echten Bumerang für ARD-ZDF-GEZ werden kann, das ist am besten hier nachzulesen:
Klagen ohne Beitragsbescheid? Klagen gegen Zahlungsaufforderung?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7284.0.htmlDa hier in diesem Thread also kein "Widerspruch" gegen einen echten BeitragsBESCHEID thematisiert wird, schlage ich vor, diesen Thread - wenn möglich - etwas aussagekräftiger umzubenennen... ja, in was eigentlich...?
"Widerspruch" gegen "Anmeldeschreiben" = Resultat: "Anmeldung" > Wie weiter?