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Autor Thema: "Widerspruch" gegen "Anmeldeschreiben" = Resultat: "Anmeldung" > Wie weiter?  (Gelesen 27646 mal)

Y
  • Beiträge: 16
Hallo zusammen,

nach dem Person A hier schon seit längerer Zeit als Gastleser im Forum unterwegs war und auf diesem Wege auch schon viele, hilfreiche Tipps  bekommen hat, hat Person A seinen Kampf gegen den neuen Rundfunkbeitrag via Widerspruch inkl. "Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung" (am 02.10.2013) eröffnet.

Heute kam nun die Antwort des Beitragsservice, wo null auf seinen "Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung" eingegangen wurde.
Auf seinen 3-seitigen Widerspruch wurde kurz in den ersten drei Absätzen eingegangen und wurde mit einer Zahlungsaufforderung beendet.
Was ist davon zuhalten? Wie kann Person A nun weiter vorgehen? Was ratet ihr A?

Zum besseren Nachvollziehen hat Person A sein Widerspruchsschreiben sowie das Antwortschreiben der GEZ ...ups... A meint natürlich des Beitragsservice beigefügt.

Person A würde sich freuen, hier weiterhin - dieses Mal als Member und nicht als Gastleser - hilfreiche Tipps und Hilfe für seinen Widerstand gegen diese Abzocker zu bekommen.





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2013, 09:29 von Uwe«

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Hallo im Forum, Yvichen!
Ich möchte Dich keinesfalls abschrecken, aber hier im Forum ist es wichtig, dass keine Rechtsberatungen realer Personen stattfinden. Das könnte Probleme geben.  Teilweise, mit den anonymisierten Briefen des BS hast Du das ja beherzigt. Deine Fragen sollten aber z.B für eine fiktive Person A (Beispiel) gestellt werden, nicht für Dich selbst.
Schau mal in die Forumsregeln...

Gehe ich recht in der Annahme, dass Person A noch keinen Beitragsbescheid erhalten hat?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

Y
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hmmm... eigentlich dachte Person A, dass sie einen Beitragsbescheid bekommen habe. Jedoch, nach dem sie heute weitere Beiträge von Bescheiden gesehen hat, glaub sie fast, dass sie nur auf eines der s.g. "Bettelschreiben" (vom 27.09.2013, mit Betreff: "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag") mit einen Widerspruch reagiert hat.  :-[


Das war wohl falsch?


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...auf jeden Fall braucht es Person A überhaupt nicht peinlich sein, da es Methode des Beitragsservices ist, die Leute im Unklaren zu lassen und mit Zahlungsaufforderungen zu bombardieren um sie zu verwirren. Dann ÜBERSIEHT man auch vielleicht den wichtigen Beitragsbescheid (auf dem in der Regel auch ... bescheid draufsteht und der mit einer Rechtsmittelbelehrung (meist auf der Rückseite) ausgestattet ist. Gegen den MUSS dann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden (es braucht sogar nur ganz grob umrissen werden, warum Widerspruch eingelegt wird), sonst wird er rechtskräftig und ist dann vollstreckbar.

Person A hat nun einfach nur Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt, wo noch nix zu vollstrecken war. :) Für den Service war es einfach nur eine Mitteilung, dass Person A dort existiert, wo die Briefe hingeschickt wurden. Der Beitragsservice hat nun gedacht, dass bei Person A die Verwirrungstaktik greift und hat ihr vorsorglich schon mal ne Beitragsnummer verpasst um ihr noch deutlicher zu machen, das sie jetzt festgenagelt ist und zahlen muss. Aber soweit ist es noch lange nicht.

Will Person A gegen die Abzocke angehen, sollte sie erstmal Tee trinken, die noch folgenden Erinnerungen und Bettelbriefe  liebevoll abheften und den Bescheid abwarten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2013, 09:29 von Uwe«
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hmmm... eigentlich dachte Person A, dass sie einen Beitragsbescheid bekommen habe. Jedoch, nach dem sie heute weitere Beiträge von Bescheiden gesehen hat, glaub sie fast, dass sie nur auf eines der s.g. "Bettelschreiben" (vom 27.09.2013, mit Betreff: "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag") mit einen Widerspruch reagiert hat.  :-[
Das war wohl falsch?

Wenn das fiktive Schreiben an Person XYZ tatsächlich übertitelt war mit
"Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag"
dann war das wohl
- nur der Brief zum Abgleich der Meldedaten/ Anmeldebogen, etc., offensichtlich jedoch
- noch keine "Zahlungsaufforderung", da ja noch nicht einmal ein Beitragskonto bestand und also
- erst recht auch kein "BeitragsBESCHEID" - der eigentliche "Verwaltungsakt", mit welchem die Kosten irgendwann nach monatelanger Zahlungsverweigerung, d.h. Monate nach der "Zahlungsaufforderung" und Monate später folgender "Zahlungserinnerung" endgültig "festgesetzt" werden.

"Falsch" ist relativ... ;)

Wenn Person XYZ *zügig* klagen möchte, dann ist die Anmeldung Grundvoraussetzung ;)

Dennoch wird es den allerorten zu lesenden Erkenntnissen nach nicht so schnell gehen, wie manch einer "befürchtet" oder "erhofft"...

Insofern gilt wohl das von seppl Gesagte:
Geduld und Spucke ;)

Das Prozedere wird seitens ARD-ZDF-GEZ bewusst verklärt und mit juristisch spitzfindigen Formulierungen verwaschen.
Damit kann sich Person XYZ in der Zwischenzeit schon einmal eingehend auseinandersetzen.

Wenn Person XYZ *fest* gewillt ist, ohnehin und so schnell wie möglich zu klagen, dann könnte sie wohl zumindest laut Aussage von akademie.de auch schon gegen die demnächst eintrudelnde "Zahlungsaufforderung" ("unverfänglich" übertitelt mit "Ihre Rundfunkbeiträge" o.ä.) Widerspruch einlegen und in Folge klagen.

Denn für "Ungeduldige" sei gesagt, dass ARD-ZDF-GEZ mittlerweile laut diversen Berichten durchaus frech die Erstellung eines "rechtsmittelfähigen BeitragsBESCHEIDs" verzögern bis zum geht-nicht-mehr - oder sogar unverholen diesen überhaupt nicht in Aussicht stellen, nach dem Dummfang-Motto "Sie müssen ja sowieso zahlen blablabla..."

Warum und wie diese Methode jedoch zum echten Bumerang für ARD-ZDF-GEZ werden kann, das ist am besten hier nachzulesen:

Klagen ohne Beitragsbescheid? Klagen gegen Zahlungsaufforderung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7284.0.html


Da hier in diesem Thread also kein "Widerspruch" gegen einen echten BeitragsBESCHEID thematisiert wird, schlage ich vor, diesen Thread - wenn möglich - etwas aussagekräftiger umzubenennen... ja, in was eigentlich...?

"Widerspruch" gegen "Anmeldeschreiben" = Resultat: "Anmeldung" > Wie weiter?


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wow, vielen Dank schon mal für die schnellen und aufschlussreichen Antworten von euch, seppl & Bürger. Jetzt kann Person A (hihi, dass ist echt witzig  ;D ) schon viel entspannter mit der ganzen Sache umgehen.


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Hallo,

auch Person A bin hier schon länger Gastleser und frage mich nach meinem zweiten Brief an Person A, wie denn dieser Bescheid gegen den man klagen kann aussieht?
Die ersten zwei Briefe haben immer gleiches Format!
Hat jemand schon Erfahrung wie lang es denn dauert bis Person A den Bescheid gegen den man klagen kann erhält?
Hat jemand nen eine formelle Vorlage wie so eine Klage auszusehen hat?(Die er Person A gern als PDF an meine Email senden kann) will ja shcon mal alles vorbereiten!

mfg

PS: ich hoffe ich hab das mit Person A passend hinbekommen!  :laugh:


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Beispiele für Bescheide

auch Person A bin hier schon länger Gastleser und frage mich nach meinem zweiten Brief an Person A, wie denn dieser Bescheid gegen den man klagen kann aussieht?

"Schon länger Gastleser" - naja, einzig der unregistrierte "Gast"-Status entschuldigt Dich dann noch ein wenig, denn das sind Grundsatzfragen, die "längeren Lesern" eigentlich schon hinlänglich bekannt sein sollten ;)
Da Du jetzt registriert bist hast Du nun auch Zugriff auf alle Dateianhänge bei den Beiträgen.

Zu Deiner ersten Frage - das meiste davon übrigens auch "unregistriert" lesbar ;)

Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html

"Beitragsbescheid" bzw. "Widerspruchsbescheid" wären z.B. Begriffe für die
Suchfunktion des Forums gewesen... ;)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search

Die allgemeine Regel lautet:
BEITRAGsbescheid > Widerspruch einlegen
WIDERSPRUCHsbescheid > Klage einreichen

Nur in 1..2 Bundesländern oder so, kann bzw. muss man wohl direkt schon gegen den BEITRAGsbescheid klagen, weil dort das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren nicht existiert.
*Was* gegen welchen Bescheid zu tun ist, steht aber einfach nachlesbar immer in der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung.


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Wartezeit bis zum Bescheid

Hat jemand schon Erfahrung wie lang es denn dauert bis Person A den Bescheid gegen den man klagen kann erhält?

Wochen... Monate... unbestimmt... ewig? ;)

Knappe Zusammenfassung zweier Varianten - mit Links zu weiterführenden Infos
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7370.msg54392.html#msg54392


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Vorlage für Klage

Hat jemand nen eine formelle Vorlage wie so eine Klage auszusehen hat?(Die er Person A gern als PDF an meine Email senden kann) will ja shcon mal alles vorbereiten!

Diesen Thread aufmerksam von Anfang bis Ende durchlesen:

Jetzt kommt die Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.0.html

Dort gibt es auch einige "Vorlagen".
Besser ist es aber, es so individuell wie möglich zu halten.

Im Zweifel ist es für die Fristwahrung besser, wenn Person XYZ die Klage nur kurz begründet, sich aber eine "ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz ausdrücklich vorbehält"...
Dann hat Person XYZ üblicherweise Wochen/ Monate Zeit, dieses ausführliche Begründung auszuarbeiten und nachzureichen ;)


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503

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Hat jemand schon Erfahrung wie lang es denn dauert bis Person A den Bescheid gegen den man klagen kann erhält?

Ich kenne Person X
Person X war nie bei GEZ gemeldet

15 - 20 Juli 2013 - der erste Brief
19 - 21 Juli 2013 - Mithilfe eines Onlineformulars die Wohnung angemeldet.
22 - 24 Juli 2013 Bestätigung der Anmeldung
02 - 07 August 2013 - "Zahlung der Rundfunkbeiträge" Brief. (Bitte zahlen Sie den Betrag von xx EUR. Für die Überweisung haben wir ein Zahlungsformular für Sie vorbereitet.)
04 - 15 Oktober 2013 - "Zahlungserinnerung" Brief

noch kein Beitragsbescheid bekommen (23.11.13)

Laut Gesetzgeber besteht eine Auskunftspflicht gegenüber der Landesrundfunkanstalt.  Person X ist nur Pflichten nachgekommen und hat die Wohnung angemeldet.
Es gibt keinen Grund zu hetzen, man wartet einfach ab bis man zwangsangemeldet wird. Auskunftspflicht nachkommen kann man auch bei Bußgeldandrohung o.ä. dann immer noch. Wenn man weiß dass der Rundfunkbeitrag rechtswidrig erhoben wurde dann sowieso. Für die Rundfunklandesanstalten entsteht kein finanzieller schaden weil die Mehreinnahmen erwarten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2013, 11:46 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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analytisch-klar herleitende Worte zur Frage der Reaktion auf die "Anmeldeschreiben", zur Frage der "Auskunftspflicht" und "Zwangsanmeldung" u.ä.

Sollte ich reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746.0.html

Die Antwort lautet: ...selbst lesen ;)


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hey leu vllt könnt ihr mir helfen...ich bekomme seit wochen brief wegen rundfunkbeitrag, zulezt habe ich ein brief bekommen "Ihre Angabe zum neuen Rundfunkbeirag" Ich bin Student bin also nicht in der Lage jeden Monat 18€ zu bezahlen..oder wie sieht es generell aus, sind wir gezwungen zu bezahlen?


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Sorry, wir können aufgrund der sich stapelnden gleichartigen Anfragen nich jede individuell beantworten.

Nur soviel auf die Schnelle:

FAQ lite - Fragen und Antworten zur aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

insbesondere relevant:

Sollte ich reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746.0.html

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.0.html

Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

Informieren! Entscheiden! Handeln!
...und weitersagen!!!!

;)

PS:
Nein, wir sind nicht "gezwungen" zu zahlen, sondern wir sollen *gezwungen* werden - lassen uns aber nicht "zwingen" ;)


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hab auch gerade unterschrieben...aber jetzt die ganzen forum durchstöbern  :-[


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hab auch gerade unterschrieben...aber jetzt die ganzen forum durchstöbern  :-[
Bitte, Comandante85, hm...? ;)
Ich hab Dir doch mit 3 wesentlichen Links schon "mundgerecht" zugearbeitet ;)
Vom "ganzen forum durchstöbern" ist ja gar keine Rede.
Es bringt nichts, das gleiche Thema an -zig Stellen im Forum verteilt erneut "aufzukochen".
Bitte noch mal an obige Links halten.
Danke :)
Du schaffst das schon.
Wenn Du eher "audiophil" bist, dann auch mal hier reinhören:

Zitat
SPREAD THE WORD!!!
RadioSpätkauf Update 2014: Opposing the TV and Radio fee
(it's zahlungsstreik.NET - not *.DE !!!)
Zitat:
"here is a very informative radio interview about the letters from Beitragsservice (it's a wave in Berlin right now), demanding 215€ tv tax for 2013. please share with your expat friends living in Germany."

excellent! way to go! ;) :D
..except: at 8:00min the speaker says
"Now, to find out more, you can go to zahlungsstreik.DE"...
...they should *CORRECT* this to zahlungsstreik.NET!!!!

www.radiospaetkauf.com/rsupdate-2014-opposing-obligatory-tv-radio-license#t=0:00.000

Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.net


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wenn ich es nicht eilend und zeit hätte würde ich gerne alles durchlesen..das wars für mich hier in forum, danke trotzdem...


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