Also brauch ich auf dieses Schreiben nicht reagieren oder wie ?
Es kommt noch ein Schreiben indem auf mein Widerspruch eingegangen wird oder wie ?
Ich verliere langsam echt den Überblick.
Ruhig Blut
Das einzige was einen erst mal interessieren muss, sind
offizielle Schriftstücke mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Es kommt also noch ein Schreiben namens
"WiderspruchsBESCHEID" - incl. Rechtsbehelfsbelehrung.
Wenn gegen den BeitragsBESCHEID Widerspruch eingelegt wurde, ist es
jetzt *deren* Pflicht, einen (in diesem Falle aller Voraussicht nach negativen, d.h. abschlägigen = ablehnenden)
WiderspruchsBESCHEID zuzustellen.
Nur *DAS* kann als
*offizielle*, *rechtskräftige* Reaktion auf einen Widerspruch gegen einen Bescheid gewertet werden.
Der Werdegang lautet:
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BeitragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung
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Widerspruch gegen den BeitragsBESCHEID + Antrag auf "Aussetzug der Vollziehung"
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WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung
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KlageIn der Rechtsbehelfsbelehrung steht immer jeweils der nächste Schritt. Eigentlich "ganz einfach"
Alle anderen Schriftstücke seitens ARD-ZDF-GEZ und insbesondere des Erfüllungsgehilfen namens "Beitragsservice" sind zumeist nur Willensbekundungen, Einschüchterungen, etc.
Obiges Schreiben kann aber - wie schon angemerkt - wenigstens als eine Art
Eingangsbestätigung verwertet werden, d.h. die können im Nachgang nicht behaupten, nichts erhalten zu haben.
Und das ist ja schon mal gut so Wichtig wäre allenfalls, dass die "fiktive Person" einen
"Antrag auf Aussetzung der Vollziehung"stellt, falls nicht bereits geschehen.
Dazu bitte die Suchfunktion des Forums nutzen.
Ansonsten würde prinzipiell Zahlungspflicht bestehen bleiben, da ein Widerspruch
keine "aufschiebende Wirkung" entfaltet
(steht auch so in der Rechtsbehelfsbelehrung).
Ansonsten gilt aber:
Abwarten & Tee trinken - bzw.
*WEITERKÄMPFEN*! AUFKLÄREN!Informiere Dein privates/ berufliches Umfeld!Viele sind noch zu blauäugig, zu zaghaft, zu unentschieden, zu uninformiert...