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Autor Thema: Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft - jetzt noch Chance zur Gegenwehr?  (Gelesen 5598 mal)

S
  • Beiträge: 3
Hallo,

Person A hat die Tage einen mit Postzustellungsurkunde und per Einschreiben Einwurf zugestellten Brief von Gerichtsvollzieher B erhalten.

Zuvor wurde von GV B ein Brief ohne Nachweis über die Zustellung verschickt, welchen Person A ignoriert hat.

Mahnungen mit Androhungen ohne Nachweis über die Zustellung in unbekannter Anzahl wurden stets von Person A ebenfalls ignoriert und entsorgt.

Besteht denn eine reelle Chance das Person A sich noch irgendwie gegen die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft und gegen die Forderung erfolgreich wehren kann, oder sollte Person A den Termin lieber wahrnehmen?

Schreiben im Anhang.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2014, 13:43 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Mahnungen mit Androhungen ohne Nachweis über die Zustellung in unbekannter Anzahl wurden stets von Person A ebenfalls ignoriert und entsorgt.
Wenn Person A diverse Schreiben "ignoriert" und "entsorgt" hat, kann diese vermutlich nicht mit Sicherheit sagen, ob dabei überhaupt auch ein Verwaltungsakt = Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID dabei war... ;)
Dieser wäre aber als Vollstreckungsgrundlage die Voraussetzung für eine Vollstreckung, deren Zugang im Zweifel durch den Absender nachzuweisen wäre:

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Besteht denn eine reelle Chance das Person A sich noch irgendwie gegen die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft und gegen die Forderung erfolgreich wehren kann, oder sollte Person A den Termin lieber wahrnehmen?

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

in Verbindung mit vorgenanntem Link sowie mit
VG Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) - oder die Briefe sind nie angekommen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10210.0.html



Bitte unbedingt generell auch die Suchfunktion des Forums bemühen und insbesondere eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.
Siehe auch Folgebeiträge - insbesondere
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Als Anregung/ Orientierung vielleicht noch dieser fiktive Fall...
Post vom Obergerichtsvollzieher (Sachsen, Gläubiger MDR/ Beitragsservice)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.0.html
...der allerdings von widersprochenen und insofern nachweislich zugestellten Beitrags-/ Festsetzungsbescheiden ausgeht.


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