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Autor Thema: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?  (Gelesen 113576 mal)

g
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Zur Kenntnisnahme an andere interessierte:
nach jedem Gebühren-/Beitragsbescheid wurde immer form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt, ohne dass dies juristisch seitens der ....... korrekt erwidert wurde. ich hatte also keine Möglichkeit der Inanspruchnahme des Verwaltungsgerichtes, wenn ich das richtig sehe. Hin und wider kam mal eine Mahnung, im Feb. 14 dann der Hinweis auf Einleitung einer Zwangsvollstreckung. Und jetzt vom zuständigen Kreisausschuß des Landkreises (die eigene Kommune kann das nicht leisten, deswegen geht das ERsuchen an die nächst höhere Instanz) die <Vollstreckungsankündigung> über 207,52. Dank der nicht nur hier erlangten Kenntnisse werde ich mich wohl einfach nur zurücklehnen und Abwarten - oder ist das nicht gerechtfertigt?
im Übrigen finde ich es äußerst bemerkenswert, dass in den Printmediem offensichtlich dieses Thema scheinbar gar nicht existent ist.


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grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

a

awawaw

Ich hörte meinen Onkel zu seinem Neffen sagen in einer ähnlichen Situation....
Einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht § 80 VwGO beantragen(..Kein Widerspruchsbescheid innerhalb 3 Monatsfrist ergangen..., Aussetzung Vollziehung beantragt im Widerspruch?)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.msg63448.html#msg63448
oder auf "Formmängel" setzen und Zeit gewinnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7987.msg59083.html#msg59083
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.msg63560.html#msg63560
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8240.msg59163.html#msg59163
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vollstreckung Verwaltungsakt

einleitung durch: Vollstreckungsanordnung 
Anzuwendende Vollstreckungsvorschriften
http://dejure.org/gesetze/VwVG/5.html

http://www.hansklausweber.de/html/rechtsschutz_verwvollstreckung.html#Vollstreckungsm.

1 Woche vor der Vollstreckung erfolgt nochmal vom Vollstreckungsorgan eine Mahnung
Voraussetzung für Anordnung und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen
ist grundsätzlich die vorherige Androhung der konkret beabsichtigten Vollstre-
ckungsmaßnahme unter Setzung einer angemessenen Frist. Die allgemeine An-
drohung von Vollstreckungsmaßnahmen reicht nicht aus.
http://dejure.org/gesetze/VwVG/3.html - http://dejure.org/gesetze/AO/259.html
Verletzung Rechte Dritter dann ZPO http://dejure.org/gesetze/AO/262.html
Vermögensauskunft abgeben /bestreiten /erzwingen/Schuldnerverzeichnis/Durchsuchungsbeschluss/Vollstreckung verweigern...– gilt wieder ZPO

Pfändung bei Drittschuldner/Konto - http://dejure.org/gesetze/AO/309.html
Pfändung Drittschuldner – (keine Möglichkeit nach ZPO nur Verwaltungsgericht http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2014, 00:45 von awawaw«

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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Guten Morgen und willkommen,
Dein aktueller Stand scheint folgender zu sein :
-noch keinen Widerspruchsbescheid erhalten
-also ist kein wirklicher Grund zur Panik vorhanden
-Vollstreckungsankündigung ist eine Ankündigung , und bei dieser heißen Luft wird es auch bleiben
-du stehst in keinem Zugzwang , nur die Geldgeier wollen etwas , von Dir , dein gutes ehrliches Geld
-noch weiter zurücklehnen , gut , in dieser geilen Phase der Genugtuung befinde ich mich auch derzeit
-Printmedien ? , auch die werden schon von der Mediendiktatur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Zaum gehalten.
Ab und zu verirren sich mal ein paar kritische Ausläufer in die reale normale Welt , die muss man suchen , als wäre es immer Ostern.


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You can win if you want

R
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Bei Bezugnahme auf das Verwaltungsverfahrens- und/oder Verwaltungsvollstreckungsgesetz ist immer zu prüfen, in welchem Bundesländern man ist. In NRW oder Brandenburg gelten entsprechende Landesgesetze, während z.B. im Land Berlin das Bundesrecht gilt.

Alles im Internet zu finden, siehe Übersichten in ...


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

a

awawaw

Vom Ablauf der Vollstreckung sollte es da keine Unterschiede geben.. Bis zur abnahme der Vermögensauskunft kann man sich über ZPO wehren und "vom Richter überprüfen lassen"
Danach (Pfändung Drittschuldner/Bank) sieht es schlecht aus .. keine Möglichkeit der "Überprüfung" nach ZPO gegeben...da AO gilt
Nur Einstweilige Anordung Verwaltungsgericht mgl.
--------------------------------------------------------------------------------
Man sollte sich "vorm persönlichen Schlachtplan" im klaren sein ... will ich verhindern eine Vermögensauskunft abzugeben .
Sollte dem Beitragsservice deine Kontonummer/Arbeitgeber auch ohne Vermögensauskunft bekannt sein..... sei sicher es wird gepfändet.
Ohne P-Konto... Pech gehabt..///keine Chance...


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Nein, einen richtigen <Widerspruchsbescheid> habe ich nicht bekommen, aber mit der Vollzugsstelle telefoniert. Die geben mir 14 Tage Zeit, mit der Landesrundfunkanstalt abzuklären, was Sache ist. Anschließend werden Maßnahmen eingeleitet.
Ich werde also versuchen, einen <Widerspruchsbescheid> zu bekommen.
In den Widersprüchen (von mir) zu den Gebührenbescheiden ist selbstredend folgender Text eingefügt worden:
Zitat
Weiterhin beantrage ich aufschiebende Wirkung der Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen bei der Rundfunkanstalt „Hessischer Rundfunk“ (vgl. Tucholke in Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, § 10 RBeitrStV, Rn. 10), ersatzweise um Aussetzung der Vollziehung (§ 80 Abs. 4 VwGO).
.


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grasschaf

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awawaw


Mein Onkel meinte zu seinem Schwager in einer ähnlichen Angelegenheit....
Du wirst keinen Widerspruchsbescheid bekommen.... Das ist ja die Taktik.....
Selbst wenn du einen erhälst und AnfechtungsKlage einreichst... KEINE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Nur wie bereits erwähnt...
Einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht § 80 VwGO beantragen .... AUFSCHIEBENDE WIRKUNG BEANTRAGEN ( Argumentation.. wurde nicht Widerspruch und Antrag aufschiebende Wirkung entschieden.... Forderung grundgesetzwidrig ..... konnte keine Anfechtungsklage einreichen....) Aufschiebende Wirkung bis zur rechtskräftigen Entscheidung des kommenden Rechtsstreites  in der Sache....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2014, 18:14 von awawaw«

g
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war heute mrogen beim verwaltungsgericht und habe vorläufigen rechtsschutz nach §80 Abs. 5 VwGO gegen HR in Ffm. beantragt.
Ich habe ebenso aufschiebende Wirkung der Mahn-und Vollstreckungsmaßnahmen und die Aussetzung der Vollziehung sowie die aufschiebende Wirkung meiner bisherigen Widersprüche gegen die Beitragsbescheide bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreites beantragt.
Als Begründung wurde auf die bisherigen Widersprüche verwiesen.
Weiterhin wurde vermerkt:
Ich habe gegen die Gebührenbescheide Widerspruch eingelegt und keinen Widerspruchsbescheid erhalten. Die Vollstreckung ist angekündigt.
Alle rechtsrelevanten Schreiben wuren kopiert.
Und jetzt bin ich gespannt, wie es weiter geht.
Ich halte euch auf dem laufenden.


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grasschaf

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Hallo alle zusammen. Bis jetzt war ich immer stiller Mitleser im Forum. Wollte euch jetzt auch mit den Problem mit dem Beitragsservice erzählen.
Bis jetzt wurde immer bei allen Briefen vom Beitragsservice Widerspruch eingelegt.
Hat aber alles nichts genützt, nächste Woche kommt der Gerichtsvollzieher. Es wurde auch der Ausschnitt mit der Story natürlich abgeändert vorgelesen. Aussage des GV: totaler Schwachsinn, Schulden sind Schulden beim Beitragsservice und diese werden rigeros eingetrieben auch wenn er jede Woche vorbei kommen muss. Das Problem ist wie er mir auch gesagt hat, man ist tatsächlich nicht gezwungen sich anzumelden,  da man aber nicht drauf reagiert auf die Briefe zwecks Anmeldung geht der Beitragsservice davon aus das man seit dem 01.01.2013 dort gemeldet ist und meldet dich an ob man will oder nicht. Bei Widerspruch kommen nur die standartblabla's zurück. Weil jetzt weiss der Beitragsservice das man da wohnt.
Der GV kann mich zwar Verstehen aber muss seinen  job leider ausführen.
Falls keiner mehr Rat weiß werde ich jetzt leider den Beitrag bezahlen aber nur unter vorbehalt weil ich warte auch auf das Urteil im Mai ab.


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awawaw

Was konkret will der vollstrecken / welchen Beitragsbescheid ?
Wann wurde gegen diesen Widerspruch eingelegt ?
Wann wurde gegen diesen Antrag aufschiebende Wirkung gestellt ?
Vermögensauskunft schon abgegeben ?


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Also laut GV sollen die 4 quartale 2013 eingetrieben werden. Habe seit 2013 jeden Brief vom Beitragsservice widersprochen. Aufschiebende wirkung hatte ich vor 5 Monaten gegen die Vollstreckungsbeamte, die sich ja auch gemeldet hatten. Vermögensauskunft wurde noch nicht abgegeben. Verdiene eh genug von daher wäre das Schwachsinnig. Habe sogar widerspruch gegen die vollstreckungsbeauftragten der stadt eingelegt. Reaktion keine stattdessen Brief vom GV
Habe quasi jeden schritt aus euren forum gemacht.


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awawaw

Meines Schwager Frau die Schwester der Mann meinte in einer ähnlichen Situation...
widerspruch gegen Vollstreckung - Nutzlos ..gibt es nicht..
4 quartale 2013
also 4 Beitragsbescheide erhalten und widersprochen.... also nicht "einen oder mehrere nicht bekommen" ?

--------- Wenn 4 bekommen - widerspruch eingelegt---- KEINEN WIDERSPRUCHSBESCHEID erhalten ?
Datum der Bescheide ?
Antrag aufschiebende Wirkung gestellt ?
--------
Aufschiebende wirkung hatte ich vor 5 Monaten gegen die Vollstreckungsbeamte ???? Was meinst du ?
Antrag auf aufschiebende Wirkung bei ÖR gestellt ?


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es wurde auch der Ausschnitt mit der Story natürlich abgeändert vorgelesen.
Aussage des GV: totaler Schwachsinn [...]
..das mag er zu diesem Schreiben sagen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6045.msg46600.html#msg46600

aber nicht zu einem sauberen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung", der bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens vor Zahlung schützen kann ;)

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Fristsetzung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7716.0.html

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Ausführungen zum Thema "Aussetzung der Vollziehung" bei "öffentlichen Abgaben"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8088.msg58336.html#msg58336
gem. § 80 Abs. 4 VwGO http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html gilt:
"Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn
- ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen [...]"



Falls keiner mehr Rat weiß werde ich jetzt leider den Beitrag bezahlen aber nur unter vorbehalt weil ich warte auch auf das Urteil im Mai ab.

Zum Thema einer "Zahlung unter Vorbehalt" beachte hierbei auch die
Kommentare am Ende des Threads bzgl. der Widersinnigkeit dieser "Zahlungsweise"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595


Viele weitere wichtige Infos/ Links:
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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awawaw

Zahlen unter Vorbehalt nur möglich wenn du denen das klipp und klar mitteilst ( was die dazu meinen ist banane)
Jedoch nur möglich wenn der VERWALTUNGSAKT angegriffen wird. Also vollstreckbare Bescheide.... mit Vorbehalt zahlen unmöglich.


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Jeden Brief mit dem Beitrag widersprochen.  4 Briefe und jeder Brief kam mit dem Standard antwort zurück das der Widerspruch abgelehnt ist und das ich bezahlen muss obwohl ich diesen 5 seitigen brief der im internet zur Verfügung steht immer hin geschickt hab.  Der Antrag auf Aussetzung der vollstreckung an den Beitragsservice wurde abgelehnt.  Hatte auch ewig nix mehr gehört von denen.


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