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Autor Thema: Ich zahle nicht  (Gelesen 16314 mal)

s
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    • Schwarzzahler
Ich zahle nicht
Autor: 15. Juni 2013, 11:01
Ich möchte hier über meinen Fall berichten, weil ich glaube, dass es andere ermutigen könnte, ebenfalls so zu handeln.

Anfang April habe ich an "ARD,ZDF,Deutschlandradio" ein Schreiben geschickt, in dem ich meine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag erklärt habe. Der Brief ging als Einschreiben mit Rückschein raus, welchen ich wenige Tage später auch bekam.

Das Schreiben enthielt etwa folgenden Inhalt:

Zitat
Absender: xxxxxx
Teilnehmernummer: xxxxxx

An
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln


Betreff: Abmeldung vom Rundfunkbeitrag


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich mich vom Rundfunkbeitrag ab.

 1. Ich widerrufe die erteilte Einzugsermächtigung. Etwaige Abbuchungen werde ich umgehend durch meine Bank zurück buchen lassen.

 2. Ich fordere Sie hiermit auf, mir bis zum [ca. 4 Wochen später] vollständige Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten gemäß §19 BDSG zu erteilen.

Begründung:

 3. Ihre sog. "Rundfunk-Dienstleistungen" nehme ich nach wie vor nicht in Anspruch.

 4. Die von Ihnen propagierte "Gerechtigkeit" des neuen Beitrags betrachte ich unter Berücksichtigung von Punkt 3 als Blasphemie und eine persönliche Beleidigung.

 5. Sie bzw. der NDR verstoßen wiederholt und fortwährend gegen die Ihnen obliegende Pflicht zu unabhängiger und sachlicher Berichterstattung gemäß §10 RStV.


Freundliche Grüße


Zu Punkt 1:
Etwa zwei Wochen später wurde der Beitrag abgebucht. Da es sich um eine Sepa-Lastschrift handelte, konnte ich diese nicht online zurück buchen. Also ging ich zu meiner Bank und unterschrieb dort einen Rückbuchungsauftrag. Das Geld war wenige Tage später wieder auf meinem Konto. Auf meine Frage hin, ob das Abbuchen ohne Einzugserlaubnis strafbar wäre, bekam ich sinngemäß die Antwort: "Ja, das ist strafbar. Aber können Sie das nachweisen? Haben Sie es per Einschreiben mit Rückschein geschickt und diesen bekommen?" => :-)

Ich habe bisher aber keine Strafanzeige erstattet. Diese Option halte ich mir für den Fall offen, dass ich ein Druckmittel benötige.


Zu Punkt 2:
Ich habe bisher keine Auskunft bekommen.


Zu Punkt 3:
Ich habe noch nie einen eigenen Fernseher besessen und bisher für meinen Receiver mit AM/FM-Empfänger und meinen PC mit Internetzugang die 5,xx € GEZ-Beitrag bezahlt. Ich höre allerdings auch so gut wie nie Radio. Für den Internetzugang - muahahaha. Den habe ich nicht bei ARD,ZDF & Co. und ich sehe absulut nicht ein, dass die dafür Geld von mir bekommen sollten.

Ich habe einmal versucht, mir den Tatort online anzusehen. Die Streaming-Implementierung war so mies, dass der Film etwa alle 20 Sekunden abriss, zu hakeln anfing und dann 10 Sekunden vor dem Abriss weiterging. Es war mir absolut unmöglich, den Inhalt des Geschehens zu verfolgen.



Zu Punkt 4:
Gerechtigkeit? Die GEZ hatte schon immer ein absonderliche Vorstellung von Gerechtigkeit. Jemand (z.B. ich), der bisher immer brav seine Beiträge bezahlt hat, aber dennoch kein Fernsehen sieht oder Radio hört, soll jetzt das 3-fache bezahlen?
Jemand, der ein zweites Haus und eine Ferienwohnung besitzt, soll jetzt den 3- bis 9-fachen Beitrag bezahlen? Weil man ja auch Fernsehen an drei Orten gleichzeitig sehen kann.

Ich könnte hier noch endlos weitere Beispiele anführen, aber es ist hier wohl allen offensichtlich:
Die GEZ bzw. ARD & Co versuchen hier, GIER als Gerechtigkeit zu vermarkten.


Zu Punkt 5:
Ich habe mehrfach am eigenen Leib erlebt, wie in den öffentlich-rechtlichen Sendern die Berichterstattung verdreht wird, damit die Beiträge sensationell wirken (kann ich anhand von Mitschnitten nachweisen). Hier galt schon immer die Regel: "Only bad news is good news". Die Wahrheit blieb dabei immer auf der Strecke bzw. wurde ins Gegenteil verkeht.

Ich möchte an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass der Rundfunkbeitrag für ARD & Co auch Verpflichtungen enthält. Schaut doch mal rein und urteilt selbst:
http://www.medienrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/medienrecht/LS_Hain/Docs/Medienrecht_I/konsolidierte_Fassung_RStV_hp.pdf



Nachmachen erwünscht ;-)


Ggf. werde ich den weiteren Verlauf der Geschichte hier posten ...


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six2seven

Re: Ich zahle nicht
#1: 15. Juni 2013, 11:18
HALLO  SPIKY

...gut so , dran bleiben !!


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S
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Re: Ich zahle nicht
#2: 18. Juni 2013, 16:06
Hallo spiky

Daß die Beitragsgeschichte nicht sauber ist, darüber brauchen wir wohl nicht zu streiten. Doch dieses Forum ist das bekannteste unter den Aufständischen. Gehe auch davon aus, daß hier herumspioniert wird.
Das Internet verführt zum Plaudern. Man legt leicht zu viel offen, was einem nachher dann nützlich gewesen wäre. Das kenne ich von mir.

Das ist alles nicht so einfach.


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J
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Re: Ich zahle nicht
#3: 20. Juni 2013, 20:23
Also haben die dir trotz fehlender Einzugsermächtigung Geld vom Konto abgebucht. Wenn das strafbar ist solltest du Anzeige erstatten. Dich würden sie auch versuchen vors Gericht zu ziehen um an dein Geld zu kommen also lass diese Kriminellen nicht so einfach davon kommen.


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Re: Ich zahle nicht
#4: 15. Oktober 2013, 18:26
Heute habe ich den zweiten Antwortbrief bekommen.

In dem ersten Brief bekam ich die geforderten Daten über mich, auf die restlichen Punkte ist der Betrügerservice nicht weiter eingegangen. Des Weiteren wurde die Zahlung von ca. 110 € gefordert.

Heute in dem zweiten Brief wurde die Zahlungsaufforderung wiederholt, des Weiteren wurde mir mitgeteilt, dass ich, falls ich die nächsten zwei Wochen nicht zahlen würde, keine Zahlungsaufforderungen mehr bekäme, sondern einen Gebühren-/Beitragsbescheid inkl. Säumniszuschlag.


Als Reaktion werde ich die nächsten Tage mal wieder einen Brief schreiben ... ;-)
(und hier posten ^^)


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k
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Re: Ich zahle nicht
#5: 15. Oktober 2013, 18:59
spiky,nichts tun,Du brauchst einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelf,alles andere ist vertane Zeit,Müh und Geld.


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koppi1947

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Re: Ich zahle nicht
#6: 15. Oktober 2013, 22:00
Nicht unbedingt.

Ich habe aufgrund der unzulässigen Abbuchung noch immer die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Und ich habe mal gehört, dass der Betrügerservice so etwas scheut ... vielleicht lassen die sich ja bei etwas Druck auf einen Deal ein, z.B. drei Jahre Beitragsbefreiung. Das Schreiben würd' ich mir dann einrahmen und als Trophäe aufhängen.


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Re: Ich zahle nicht
#7: 15. Oktober 2013, 22:17
Ich glaube nicht, dass Verfehlungen von Mitarbeitern des Beitragsservice irgendeinem anderem Mitarbeiter als Grund zur Befreiung dient. Da sind die völlig schmerzfrei, der örR will dein Geld. Solche Verfehlungen werden die losgelöst von ihrem Beitragsanspruch sehen, der Mitarbeiter wird abgemahnt, dein Geld ist fällig.


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Gebühren / Beitragsbescheid erhalten
#8: 22. Dezember 2013, 21:59
Ich habe am 1.12.2013 einen "Gebühren-/Beitragsbescheid" mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten. Fast hätte ich das Ding übersehen (und die Frist versäumt), da ich von den häufigen Briefen und Forderungen der Geldeintreiber schwer gelangweilt war und diese nur stur abgeheftet habe.

Nun denn - neben dem geforderten Betrag auf der Vorderseite befindet sich auf der Rückseite eine

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der umseitig genannten Rundfunkanstalt oder bei
                     ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
einzulegen.
...

Dann werd' ich mal wieder einen hübschen Brief für die Damen und Herren schreiben. Wer hätte gedacht, dass die Geldeintreiber von mir ein Weihnachtsgeschenk bekommen ;-)
Geht natürlich wieder als Einschreiben mit Rückschein raus. Ich werde die nächsten Tage berichten, welche Begründungen ich im Widerspruch angebe. Das wird 'ne ziemlich lange Liste ...

Gruß


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Re: Ich zahle nicht
#9: 22. Dezember 2013, 22:13
Da auf den Widerspruch eine Klage folgen könnte, ist es wichtig, nur die Gründe aufzuzählen, die einen persönlich betreffen und die vor Gericht bestand haben. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es keine Rolle spielt, welche Gründe im Widerspruch genannt werden, es werden keine Widersprüche stattgegeben. Die schreiben immer "Der Widerspruch ist zulässig, aber in der Sache nicht begründet." Wenn überhaupt noch ein Widerspruchbescheid kommt. Die spielen auf Zeit und warten die höchstrichterlichen Entscheidungen ab, die in wenigen Wochen erwartet werden. Wenn die Gewinnen, sind wir auf Lebzeit deren Sklaven, wenn die verlieren, müssen die den Gürtel enger schnallen.


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Re: Ich zahle nicht
#10: 24. Dezember 2013, 18:01
Moin,

Die Affen könne gewinnen wie oft die wollen!
Von mir wird es niemals Geld geben! Das ist ein Fakt!

Lieber ziehe ich in einen Bürgerkrieg oder ähnliches.

Also holt mit Gewalt von mir das Geld,  die Faschisten
Könne ehrlich gesagt nicht anders.

Faschismus könnte man jeden Tag auf den ersten und
Anderen öffentlichen Sendern sehen...

Wollt Ihr mir verbieten über euch was schlechtes zu schreiben?
Tja versucht das mal... 
Aber ganz ehrlich,   ihr könnt zu Boden gehen und kein Schwein wird euch vermissen!!!

Frohe Weihnachten an alle Forumsmittglieder.


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Re: Ich zahle nicht
#11: 24. Dezember 2013, 19:18
... Wenn die Gewinnen, sind wir auf Lebzeit deren Sklaven...

glaub ich nicht! Ich schließe mich da eher Power-Dodge an: Wiederstand!
Ich traue den Gerichten nicht! Politik, Justiz, Rundfunkanstalten, Konzernspitze usw. - ist doch alles derselbe Club...
Wir müssen uns jetzt darauf konzentrieren, so viele Leute auf unsere Seite zu ziehen, wie nur irgend möglich!
Je kleiner die Gruppe der Zahlungsverweigerer ist, desdo härter schlagen die auf uns ein.
Wären wir 3 oder 4 Millionen, würden die sich weit weniger trauen!


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Mein Widerspruch
#12: 27. Dezember 2013, 14:23
So,

hier ist mein Widerspruch. Ich habe zunächst eine Vorlage hier aus dem Forum benutzt, dann aber große Teile geändert bzw. selbst geschrieben und mich von anderen Vorlagen "inspirieren" lassen. Könnt Ihr gern weiter verwenden.

PS: Bitte hier keine Off-Topic Diskussionen
PPS: Würd' Euch ja gern das odt anhängen, aber das Forum will keine .odt Dateien


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Re: Ich zahle nicht
#13: 27. Dezember 2013, 17:22
Mal davon abgesehen, dass Widersprüche sowieso abgelehnt werden, ist die Frist von 2 Wochen zu kurz. Für eine folgende Klage ist es hilfreich, jetzt schon das Argument mit der Steuer ausführlicher darzulegen: wenn es eine Steuer ist, waren die Länder nicht kompetent diese zu erlassen, wenn es keine Steuer ist, fehlt die Rechtsgrundlage zur deutschlandweiten Beitragserhebung auf Wohnungen. Genauere Argumente dazu finden sich hier im Forum. Ob das gerichtlich anerkannt wird, ist offen. Deshalb halte ich die Begründungen wegen der Grundgesetzverstösse für wichtiger, denn dass dir deine Freiheit genommen wird ist unwiderlegbar.


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Re: Ich zahle nicht
#14: 27. Dezember 2013, 18:31
Hallo Roggi,

etwas mehr Zuversicht und positive Grundstimmung, bitte ;)

Die Begründungen, die ich dargelegt habe, basieren auf meinen persönlichen Überzeugungen, die ich auch für "gerichtsfest" halte.
Was letztendlich vor Gericht Bestand hat, wird erst vor Gericht entschieden.
Der Brief ist übrigens schon raus.

Ob die Frist zu kurz ist, sei mal dahingestellt. Dem Beitragsservice steht es natürlich offen, bei mir (schriftlich) um eine Fristverlängerung zu bitten, wenn er ein Problem mit der kurzen Frist hat ;)

Schlagt sie mit ihren eigenen Waffen!  ;D


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