Ich möchte hier über meinen Fall berichten, weil ich glaube, dass es andere ermutigen könnte, ebenfalls so zu handeln.
Anfang April habe ich an "ARD,ZDF,Deutschlandradio" ein Schreiben geschickt, in dem ich meine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag erklärt habe. Der Brief ging als Einschreiben mit Rückschein raus, welchen ich wenige Tage später auch bekam.
Das Schreiben enthielt etwa folgenden Inhalt:
Absender: xxxxxx
Teilnehmernummer: xxxxxx
An
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Betreff: Abmeldung vom Rundfunkbeitrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich mich vom Rundfunkbeitrag ab.
1. Ich widerrufe die erteilte Einzugsermächtigung. Etwaige Abbuchungen werde ich umgehend durch meine Bank zurück buchen lassen.
2. Ich fordere Sie hiermit auf, mir bis zum [ca. 4 Wochen später] vollständige Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten gemäß §19 BDSG zu erteilen.
Begründung:
3. Ihre sog. "Rundfunk-Dienstleistungen" nehme ich nach wie vor nicht in Anspruch.
4. Die von Ihnen propagierte "Gerechtigkeit" des neuen Beitrags betrachte ich unter Berücksichtigung von Punkt 3 als Blasphemie und eine persönliche Beleidigung.
5. Sie bzw. der NDR verstoßen wiederholt und fortwährend gegen die Ihnen obliegende Pflicht zu unabhängiger und sachlicher Berichterstattung gemäß §10 RStV.
Freundliche Grüße
Zu Punkt 1:
Etwa zwei Wochen später wurde der Beitrag abgebucht. Da es sich um eine Sepa-Lastschrift handelte, konnte ich diese nicht online zurück buchen. Also ging ich zu meiner Bank und unterschrieb dort einen Rückbuchungsauftrag. Das Geld war wenige Tage später wieder auf meinem Konto. Auf meine Frage hin, ob das Abbuchen ohne Einzugserlaubnis strafbar wäre, bekam ich sinngemäß die Antwort: "Ja, das ist strafbar. Aber können Sie das nachweisen? Haben Sie es per Einschreiben mit Rückschein geschickt und diesen bekommen?" => :-)
Ich habe bisher aber keine Strafanzeige erstattet. Diese Option halte ich mir für den Fall offen, dass ich ein Druckmittel benötige.
Zu Punkt 2:
Ich habe bisher keine Auskunft bekommen.
Zu Punkt 3:
Ich habe noch nie einen eigenen Fernseher besessen und bisher für meinen Receiver mit AM/FM-Empfänger und meinen PC mit Internetzugang die 5,xx € GEZ-Beitrag bezahlt. Ich höre allerdings auch so gut wie nie Radio. Für den Internetzugang - muahahaha. Den habe ich nicht bei ARD,ZDF & Co. und ich sehe absulut nicht ein, dass die dafür Geld von mir bekommen sollten.
Ich habe einmal versucht, mir den Tatort online anzusehen. Die Streaming-Implementierung war so mies, dass der Film etwa alle 20 Sekunden abriss, zu hakeln anfing und dann 10 Sekunden vor dem Abriss weiterging. Es war mir absolut unmöglich, den Inhalt des Geschehens zu verfolgen.
Zu Punkt 4:
Gerechtigkeit? Die GEZ hatte schon immer ein absonderliche Vorstellung von Gerechtigkeit. Jemand (z.B. ich), der bisher immer brav seine Beiträge bezahlt hat, aber dennoch kein Fernsehen sieht oder Radio hört, soll jetzt das 3-fache bezahlen?
Jemand, der ein zweites Haus und eine Ferienwohnung besitzt, soll jetzt den 3- bis 9-fachen Beitrag bezahlen? Weil man ja auch Fernsehen an drei Orten gleichzeitig sehen kann.
Ich könnte hier noch endlos weitere Beispiele anführen, aber es ist hier wohl allen offensichtlich:
Die GEZ bzw. ARD & Co versuchen hier, GIER als Gerechtigkeit zu vermarkten.
Zu Punkt 5:
Ich habe mehrfach am eigenen Leib erlebt, wie in den öffentlich-rechtlichen Sendern die Berichterstattung verdreht wird, damit die Beiträge sensationell wirken (kann ich anhand von Mitschnitten nachweisen). Hier galt schon immer die Regel: "Only bad news is good news". Die Wahrheit blieb dabei immer auf der Strecke bzw. wurde ins Gegenteil verkeht.
Ich möchte an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass der Rundfunkbeitrag für ARD & Co auch Verpflichtungen enthält. Schaut doch mal rein und urteilt selbst:
http://www.medienrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/medienrecht/LS_Hain/Docs/Medienrecht_I/konsolidierte_Fassung_RStV_hp.pdfNachmachen erwünscht ;-)
Ggf. werde ich den weiteren Verlauf der Geschichte hier posten ...