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Autor Thema: Ich zahle nicht  (Gelesen 17155 mal)

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Re: Ich zahle nicht
#15: 27. Dezember 2013, 19:06
Hallo Roggi,

etwas mehr Zuversicht und positive Grundstimmung, bitte ;)

Die Begründungen, die ich dargelegt habe, basieren auf meinen persönlichen Überzeugungen, die ich auch für "gerichtsfest" halte.
Was letztendlich vor Gericht Bestand hat, wird erst vor Gericht entschieden.
Der Brief ist übrigens schon raus.

Ob die Frist zu kurz ist, sei mal dahingestellt. Dem Beitragsservice steht es natürlich offen, bei mir (schriftlich) um eine Fristverlängerung zu bitten, wenn er ein Problem mit der kurzen Frist hat ;)

Schlagt sie mit ihren eigenen Waffen!  ;D

Positive Grundhaltung ist gut, wenn die über Massenvernichtungswaffen verfügen, mit denen wir nicht zurückschlagen können. Kann sein, dass ich unsere Waffen für Pistölchen halte, aber durch Einsatz möglichst vieler unterschiedlicher Pistolen möchte ich jeder Klage zu mehr Durchschlagskraft verhelfen.
Da der Beitragsservice jeden Fehler ausnutzt, befürchte ich, dass die Formfehler geltend machen, wenn die Frist zu kurz ist und die "Teilnehmernummer" fehlt, die ja inzwischen "Beitragsnummer" heißt. Andererseit verhilft dir diese kurze Frist von 2 Wochen, festzustellen, ob Formfehler begangen wurden, bevor die Widerspruchsfrist abläuft.


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Re: Ich zahle nicht
#16: 27. Dezember 2013, 19:44
... befürchte ich ...

Hör auf damit!  ;)
Der Brief ist abgeschickt.
In diesem Fall nützt uns die Furcht nicht.

Wenn Du mich und andere Kläger wirklich unterstützen möchtest, ist es am hilfreichsten, die Kläger zu ermutigen, ihr Ding zu machen. Wenn Du den Leuten erzählst, dass sie diese und jene Formfehler gemacht hätten, glauben sie irgendwann selbst noch, vermeintliche Formfehler würden dazu führen, dass der "Beitragsservice" mit seinen Verstößen gegen unser Grundgesetz durchkommt.

Wir haben Argumente, die inhaltlich erheblich besser sind als die des "Beitragsservice". Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Richter auch mal über Formfehler hinweg sieht bzw. gar keine erkennt, wo andere welche zu erkennen meinen  ;D

Versteh mich nicht falsch - ich schätze Deine Hilfe und Deine Hinweise wären in einer anderen Situationen wertvoll und nützlich. Aber jetzt ist erstmal Geduld gefragt. Ich bin zuversichtlich, dass der Beitragsservice es schafft, die Ablehnung des Widerspruchs innerhalb der nächsten paar Wochen an die richtige Adresse zu senden 8)

Den Widerspruch habe ich übrigens auch deswegen schon abgeschickt, weil es mit der Frist schon sehr knapp ist.

Viele Grüße
Spiky


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Re: Ich zahle nicht
#17: 27. Dezember 2013, 21:40
Hallo spiky ,
Glaubst du denn ernsthaft , in den nächsten paar Wochen deinen Widerspruchsbescheid in den Händen halten zu dürfen ?
Du wirst feststellen , wenn es darum geht , sind die Jungs in ihrem Tatendrang und unermüdlichen Bedürfnis zum Briefe schreiben plötzlich einer starken Hemmung unterworfen . Sie haben nun plötzlich alle Zeit der Welt und ignorieren deinen Widerspruch zur weiteren Bearbeitung (auch mit Rückschein). Dieser wird erst mal akkurat in deinem Dossier abgelegt und zum Warten verurteilt.
Stattdessen erhältst du weitere Bettelbriefe , so als ob du niemals einen Widerspruch eingelegt hättest. Das Spielchen wiederholt sich mehrmals , es erstreckt sich über mehrere Quartale. Du verschickst daher sicher noch weitere Widersprüche zu weiter eintrudelnden Beitragsbescheiden . Nach dem 3. darfst du mit einer bösartigen Zahlungsaufforderung und der Androhung von Zwangsvollstreckung und diversen anderen möglichen Maßnahmen rechnen. Dieser widerspreche ebenfalls , auch wenn dies so nicht als Option vorgesehen ist. Dieses Schreiben richte zusätzlich auch an deine zur Vollstreckung zuständige Behörde , ergänze dieses um den genauen Stand in deinem Fall , wie gezielte Verschleppung .
Ich bin jetzt genau so weit wie beschrieben , warte auf meinen bereits überfälligen vierten Beitragsbescheid fürs vierte Quartal und habe noch keinen Widerspruchsbescheid und keinen Gerichtsvollzieher zu Gesicht bekommen.
Mache ich irgendetwas falsch , wollen die mich noch länger auf die Folter spannen und zappeln lassen ? (etwas Ironie darf und muss für den mitlesenden Feind auch sein)
Was würde denn eigentlich passieren  , wenn angenommen mit einem Schlag oder zeitnah die Hälfte der Beitragsgelder wegen Verweigerung wegfallen  würden ? Würde der ÖRR solange wie nur möglich einen auf Krampf machen und weiter wurschteln , vielleicht sein Parteienkonsortium um Spenden betteln oder......sich notgedrungen einen sinnvollen Lösungsvorschlag heraus würgen ?
Mario Walter


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Re: Ich zahle nicht
#18: 27. Dezember 2013, 23:06
Was man machen kann, ist eine Untätigkeitsklage. Damit wird örR gezwungen, auf den Widerspruch zu reagieren. Verbunden damit ist allerdings, dass vor Gericht auf die Gründe im Widerspruch direkt eingegangen wird und dass anschliessend gegen den zu erwartenden ablehnenden Widerspruch innerhalb der Frist von 4 Wochen Klage eingereicht werden muss. Deshalb mein Tipp, den Widerspruch mit möglichst viel Inhalt zu füllen, damit die Chancen steigen. Da aber anfang 2014 höchstrichterliche Urteile erwartet werden, kann man noch abwarten, ob eine Klage überhaupt weiterhilft.
Genauere Informationen zur Untätigkeitsklage gab es in diesem Thread:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6057.0.html


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Re: Ich zahle nicht
#19: 28. Dezember 2013, 00:39
...Deshalb mein Tipp, den Widerspruch mit möglichst viel Inhalt zu füllen, damit die Chancen steigen.

Warum steigen die Chancen, wenn "viel Inhalt" geschrieben wird?

Ich frage, weil ich vorhabe - wenn es denn mal so weit kommt - auf Vertragsfreiheit zu pochen und nur darauf.


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Re: Ich zahle nicht
#20: 28. Dezember 2013, 01:08
Da jedes Argument, wie z.B. Steuer oder keine Steuer, Vertrag oder Gesetz, Grundgesetzverstösse usw., noch von keinem Gericht abgeurteilt wurde, kann man Pech haben, wenn das Gericht nun feststellt, dass keine Vertragsfreiheit verletzt wurde, weil es ein Gesetz ist und kein Vertrag ( es ist ein Gesetz! ). Oder wenn es als eine zulässige Steuer anerkannt wird. Oder wenn verschieden Grundgesetzverstösse nicht als solche anerkannt werden, usw. Wer das falsche Argument in seiner Klage verwendet, zahlt die Beiträge und zusätzlich Gerichtskosten wenn er verliert. Wenn ein fauler Kompromiss vor Gericht rauskommt, zahlt immer noch jeder seine Gerichtskosten. Nur wenn ein Argument in der Klagebegründung anerkannt wird, hat man gewonnen. Deshalb alles rein in die Klage und den Widerspruch, was einem Ungerecht vorkommt, so steigen die Chancen, dass man den Rechtsstreit gewinnt.


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Re: Ich zahle nicht
#21: 28. Dezember 2013, 01:12
Oh nein Roggi , so war meine Ungeduld nicht gemeint , leider ein Missverständnis in meiner Ironie.
Ich habe noch viel viel mehr Zeit , als wie man sich diese in Gezhausen seit über einem Jahr für meinen Fall nimmt.
Man weckt doch keine noch friedlich schlafenden und dann zu Bestien werdenden Hunde. Die werden von ganz allein wieder munter und melden sich bei Fuß. Ich kann mich schon noch früh genug wieder mit diesen edlen auserwählten Herrschaften beschäftigen.
Derweil fröne ich lieber meinem neu entdeckten "Hobby" und widme dazu meine Freizeit möglichst oft diesem Forum.
Die letzten Jahre war ich um diese Zeit Ebay-süchtig , jetzt hat mich die Sucht des Widerstandes gegen dieses Absurdistan ergriffen. Durch dieses Forum wird das schamlos freche Modell der ÖRR-Gelddruckmaschine immer besser durchschaubar. 
Zur Untätigkeitsklage : Diese hatte ich auch schon mal in Erwägung gezogen , nur wer will denn was von wem ?
Jeder Tag ohne Post von diesen Fuzzis ist ein guter Tag und schont die ohnehin schon deswegen strapazierten Nerven.



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Re: Ich zahle nicht
#22: 28. Dezember 2013, 01:22
Oh nein Roggi , so war meine Ungeduld nicht gemeint , leider ein Missverständnis in meiner Ironie.
Ich habe noch viel viel mehr Zeit , als wie man sich diese in Gezhausen seit über einem Jahr für meinen Fall nimmt.
Es soll Leute geben, die wollen Klagen und wundern sich dass kein Widerspruchbescheid kommt. Mein Hinweis zur Untätigkeitsklage war allgemeiner Natur. Ich brauch die Klage im Moment auch nicht unbedingt. Mir geht's wie dir: seit 1.1.2013 keine Beiträge gezahlt und nix passiert. Die halten aus gutem Grund die Widerspruchsbescheide zurück.


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Re: Ich zahle nicht
#23: 28. Dezember 2013, 03:00
...Deshalb mein Tipp, den Widerspruch mit möglichst viel Inhalt zu füllen, damit die Chancen steigen.

Man kann sich beim Widerspruch und sollte sich wohl auch insbesondere bei der Klage eine "ausführliche Begründung" bzw. "weiteren Sachvortrag" ausdrücklich vorbehalten und dies auch so im Widerspruch bzw. der Klageschrift formulieren.

Ich habe das zumindest bei der Klage so gehandhabt, nur einen repräsentativen Grund angegeben und mir "eine ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz ausdrücklich vorbehalten".
Somit war die Frist gewahrt.

Für weitere Begründungen im Zuge des nunmehr seit September(!) anhängigen Verfahrens habe ich seither wie ersichtlich Wochen bzw. Monate Zeit, kann es also *selbst steuern*.
Ich befinde mich unter keinerlei Fristdruck mehr, kann aber jederzeit die Landesrundfunkanstalt unter Zugzwang stellen... so gefällt mir das ;)

Auch während des Klageverfahrens können meines Wissens nach weitere Begründungen nachgeliefert werden.

Man muss also meiner Meinung nach weder Widerspruch noch Klage mit "möglichst viel Inhalt füllen" - zumindest nicht im jetzigen Stadium.

Die Rechtsbehelfsbelehrung der Beitragsbescheide besagt bzgl. Widerspruch:
Zitat
"[...] Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden."

...und "sollen" heißt weder "müssen" noch "sind anzugeben" ;)
Es wurde auch schon mehrfach konstatiert, dass ein Widerspruch überhaupt nicht begründet werden muss.

Auch bei Untätigkeitsklage und darauf folgendem Zugzwang, fristgerecht Klage einreichen zu müssen, kann meines Erachtens nach genau nach diesem Schema verfahren werden, d.h. fristgerecht Klage einreichen unter dem "ausdrücklichen Vorbehalt" einer "ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz".

Also:
Keine Panik auf der Titanic ;)

Ab jetzt bestimmen *WIR*!!!


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Re: Ich zahle nicht
#24: 26. Februar 2014, 12:39
Moin, Bericht:

Nach einem weiteren Gebühren-/Beitragsbescheid Anfang Januar und einem weiteren Widerspruch habe ich heute den

__Widerspruchsbescheid__

erhalten.

Es ist das erste Mal, dass der Brief gefühlt nicht nur aus Textbausteinen besteht.
Meinem erstem Widerspruch wurde z.T. stattgegeben, wegen der Rücklastschriftkosten.
Dann viel Bla Bla Bla, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde abgelehnt, Widersprüche abgelehnt.

Rechtsbehelfsbelehrung, Klagen möglich.

Sofort Rechtschutzversicherung angerufen, Fall ist durch Versicherung abgedeckt :-)

So sieht's aus,
weiter geht's ;-)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2014, 12:47 von themob«
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Re: Ich zahle nicht
#25: 27. März 2014, 18:23
Ich habe meine 9-seitige Klage am 25.3.2014 beim Verwaltungsgericht in Hamburg eingereicht.

Am deren Erfolg habe ich keinen Zweifel. Vielleicht nicht in erster, aber in einer höheren Instanz.

Meine Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten bei 150 € Selbstbeteiligung.

Gruß
Spiky


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Re: Ich zahle nicht
#26: 30. April 2015, 16:01
Aufgrund einer PN mal ein Status-Update bezüglich der Klage.

Ich hatte noch in 2014 ein Urteil aus einem anderen Prozess erhalten, in dem jemand in Hamburg in erster Instanz verloren hat. Mit dem gleichen Schreiben kam eine Anfrage vom Gericht, ob ich denn nicht "aufgeben" wolle, da mein Fall ja ähnlich gelagert sei. Ich habe dem Gericht zurück geschrieben, dass 1. mein Fall sehr wohl anders gelagert ist und 2. die Argumentation des Gerichts komplett fehlerhaft ist, da sie auf falschen Annahmen beruht.

Daraufhin bekam ich Anfang 2015 ein Schreiben, dass mein Prozess bis auf weiteres auf Eis gelegt ist (die Klage ruht). Vermutlich hat das Gericht Angst vor mir und meiner scharfsinnigen Argumentation ;-)

In der Zwischenzeit habe ich in Hamburg die Schwarzzahler gegründet: http://schwarzzahler.de/
Wir schließen uns gegen ARD, ZDF & Co. zusammen. Einzelpersonen können die vielleicht mürbe machen, aber gegen eine Gruppe, die sich gegenseitig schützt, stützt und informiert, kommen die nur sehr schwer bis gar nicht an ^^
Aktuell haben wir 35 Mitglieder.

Eines unserer Mitglieder hat bereits ein Interview gegenüber RT (RussiaToday) Deutsch gegeben:
https://www.youtube.com/watch?t=517&v=T3Jq61QsdBM

Viele Grüße
Christoph


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Re: Ich zahle nicht
#27: 30. April 2015, 18:52
__Widerspruchsbescheid__

erhalten

Rechtsbehelfsbelehrung, Klagen möglich.

Sofort Rechtschutzversicherung angerufen, Fall ist durch Versicherung abgedeckt :-)

So sieht's aus,
weiter geht's ;-)

ernsthaft?
Gut zu wissen... !

Eine Ruhendstellung wird wohl jetzt in HH die Runde machen!
Wir begrüßen das! Hoffentlich bald Bundesweit!

Vielen Dank für die Info!
Weiter so und halt uns auf dem Laufenden...
(evtl. Klage hier anonym hochladen?)



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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

s
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    • Schwarzzahler
Re: Ich zahle nicht
#28: 06. Mai 2016, 17:04
Mal ein mehr oder weniger aktuelles Status-Update:

Bezüglich der Klage ist nach wie vor nix passiert. Immernoch ruhend, ich zahle nix :-)


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Re: Ich zahle nicht
#29: 06. Mai 2016, 17:09
@Miklap
Zitat
Eine Ruhendstellung wird wohl jetzt in HH die Runde machen!

Gilt leider nicht für BW (SWR Stuttgart) da werden alle Klagen durchgezogen und abgewiesen (da einfacher Sachverhalt)
Den Richtern ist explizit eine Aussetzung verboten.


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