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Autor Thema: abgeordnetenwatch  (Gelesen 295941 mal)

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Re: abgeordnetenwatch
#465: 07. November 2014, 18:57
Da bisher noch unklar ist, ob Malu Dreyer sich zum Rundfunkbeitrag äußern möchte,
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg76962.html#msg76962 ) ,
habe ich sie nun auch noch mal bei abgeordnetenwatch angeschrieben.

Denn für eine Person, die auch Rundfunkkomissionsvorsitzende genannt wird,
ist, wie ich finde, eine Antwort zu diesem Thema durchaus zumutbar.

Frage: http://www.abgeordnetenwatch.de/malu_dreyer-449-67298--f427401.html#q427401

Markus


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Re: abgeordnetenwatch
#466: 11. Dezember 2014, 15:09
Malu Dreyer hat auf die Anfrage geantwortet.
Allerdings nur, dass die Kontaktaufnahme mit ihr anders zu erfolgen hätte ( ? ? ) .
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-449-67298--f427401.html#q427401


Egal.
Das habe ich jetzt getan.
Also nochmals an buergerbuero@stk.rlp.de gesendet:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

Fr. Dreyer hat mir nach einer Anfrage auf abgeordnetenwatch.de Ihre E-Mail-Adresse
( buergerbuero@stk.rlp.de ) gegeben,
um sie zu Ihnen weiterzuleiten ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-449-67298--f427401.html#q427401 ) .
Hiermit möchte ich das Angebot gerne wahrnehmen.

Sicher wissen Sie, dass für spätestens 2015 eine Evaluierung des Rundfunkbeitrags geplant ist
( Quelle: http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht/archive/2014/january/article/zur-debatte-rundfunkbeitrag/ ) .

Demnach würde diese notwendige Evaluierung nun darauf hindeuten,
dass der 15. Rästv. in der jetzigen Form fehlerhaft und unannehmbar ist.
Eine Zahlungsverbindlichkeit des Rundfunkbeitrages kann demnach jedoch ausschließlich nur durch einen korrekten und rechtmäßigen Staatsvertrag
(der keine obligatorische Evaluierung benötigt ),
ausgelöst werden.

Ist diese Sichtweise korrekt?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


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Re: abgeordnetenwatch
#467: 03. Januar 2015, 13:34
Hi,
ich habe vor mehr als einem halben Jahr auf abgeordnetenwatch.de eine Anfrage an einen der Abgeordenten aus meinem Wahlkreis geschrieben. Einsehbar hier:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-652-46939--f420693.html#q420693

Bisher hat er nicht darauf reagiert, obwohl auch jemand anders vom runden Tisch Berlin nochmal nachgelegt hat (sollte direkt unter meiner Frage stehen).

Ich würde gerne alle, die das hier lesen, dazu bitten, ebenfalls solche Anfragen an Abgeordnete ihres Wahlkreises - oder auch irgendwem sonst, wenn ihr wollt - zu schicken. Je mehr Leute die Politiker darauf ansprechen, desto mehr Druck entsteht, das bestehende System wieder abzuschaffen. Auch wenn die Politiker nicht auf die Fragen antworten, sie werden trotzdem so lange sie im Parlament sitzen als offene Fragen auf abgeordnetenwatch.de fuer alle sichtbar existieren, was die Typen ziemlich schlecht dastehen laesst.

lg


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Re: abgeordnetenwatch
#468: 15. März 2015, 11:50
Eine Anfrage an Herrn Abgeordneten Dr. Gysi zu der Entscheidung das OVG Münster am 12.03.15:




Zitat
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

sehen Sie eine Handhabe gegen die Willkür und Diskriminierung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme?

Laut BVerfGG § 31 binden die Entscheidungen des BVerfG alle Gerichte.

Nun behauptet das OVG Münster am 12.03.15:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_150312/index.php
"Der Rundfunkbeitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

Damit setzten sich die OVG Richter über die bindende Rechtsprechung des BVerfG hinweg. So u.a. bezüglich der nicht vorhandenen Gegenleistung und keinem Leistungsaustausch auf Grund des zweiten Rundfunkurteils des BVerfG http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html, mit der Folge: die ö.-r. Anstalten zahlen keine Umsatzsteuer. Die Sendungen sind danach kostenlos. Es wird die Gesamtveranstaltung auf Grund der Zusammenarbeit der Anstalten, des Finanzausgleichs, der gemeinsamen Finanzierung des ZDF und der Unbeschränktheit der Reichweite der Sendungen einer Landesanstalt finanziert.

Zu einer Gegenleistung gehören immer zwei dazu. Eine aufgedrängte Leistung ist Nötigung.

Die Typisierung des OVG Münster, bei der durch die Nichtdifferenzierung zwischen den Nutzern und Nichtnutzern der ö.-r. Progr. die Gruppen komplett zusammenfallen und das wegblenden der vielfältigen Verwendung der Multifunktionsbildschirme mit Internetanbindung für Internetinhalte inkl. Filmdienste, Online-Zeitungen und das Leugnen der DVD/Blu-ray und Spiel-Konsolen Verwendung machen die Typisierung zu einer Spekulation mit der Unterstellung der Nutzung einer mehrfach redundanten ö.-r. Option.
 
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).

Freundliche Grüße


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Re: abgeordnetenwatch
#469: 16. März 2015, 07:31
Eine Anfrage an Herrn Abgeordneten Dr. Gysi zu der Entscheidung das OVG Münster am 12.03.15:

Zitat
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

sehen Sie eine Handhabe gegen die Willkür und Diskriminierung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme?

Laut BVerfGG § 31 binden die Entscheidungen des BVerfG alle Gerichte.

Nun behauptet das OVG Münster am 12.03.15:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_150312/index.php
"Der Rundfunkbeitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

Damit setzten sich die OVG Richter über die bindende Rechtsprechung des BVerfG hinweg. So u.a. bezüglich der nicht vorhandenen Gegenleistung und keinem Leistungsaustausch auf Grund des zweiten Rundfunkurteils des BVerfG http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html, mit der Folge: die ö.-r. Anstalten zahlen keine Umsatzsteuer. Die Sendungen sind danach kostenlos. Es wird die Gesamtveranstaltung auf Grund der Zusammenarbeit der Anstalten, des Finanzausgleichs, der gemeinsamen Finanzierung des ZDF und der Unbeschränktheit der Reichweite der Sendungen einer Landesanstalt finanziert.

Zu einer Gegenleistung gehören immer zwei dazu. Eine aufgedrängte Leistung ist Nötigung.

Die Typisierung des OVG Münster, bei der durch die Nichtdifferenzierung zwischen den Nutzern und Nichtnutzern der ö.-r. Progr. die Gruppen komplett zusammenfallen und das wegblenden der vielfältigen Verwendung der Multifunktionsbildschirme mit Internetanbindung für Internetinhalte inkl. Filmdienste, Online-Zeitungen und das Leugnen der DVD/Blu-ray und Spiel-Konsolen Verwendung machen die Typisierung zu einer Spekulation mit der Unterstellung der Nutzung einer mehrfach redundanten ö.-r. Option.
 
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).

Freundliche Grüße


Der Beitrag wurde veröffentlicht.

Bitte tragt euch für eine Antwort ein. Damit bekunden wir unser Interesse:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-778-78153--f432688.html#q432688


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Re: abgeordnetenwatch
#470: 16. März 2015, 10:18
Der Beitrag wurde veröffentlicht.

Bitte tragt euch für eine Antwort ein. Damit bekunden wir unser Interesse:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-778-78153--f432688.html#q432688

Habe E-Mail-Adresse für die Antwort selbstverständlich auch eingetragen.


Und da ich dann gerade bei abgeordnetenwatch war, habe ich die Gelegen gleich genutzt,
um nochmal bei einer Person nachzuhaken, die bisher immer noch eine offene Forderung in Form einer Antwort inne hat.
( Die ist bestimmt noch bekannt, z. Bsp. hier: https://twitter.com/tabearoessner/status/562652951106560000 )

Somit nochmals an Tabea „Irritation“ Rößner gesendet:
http://www.abgeordnetenwatch.de/tabea_roessner-778-78423--f432690.html#q432690


Markus


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Re: abgeordnetenwatch
#471: 16. März 2015, 16:03
Danke Markus!

Nur mit Nachdruck und unserem Einsatz kann es was werden.

Eine einmal erstellte Vorlage lässt sich wunderbar auch für die Presse und andere Stellen verwenden. ;)

Was würden die zahlreichen Gutachter des Bundesfinanzministeriums wohl dazu sagen?


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Re: abgeordnetenwatch
#472: 21. März 2015, 15:12
Eine Anfrage an Herrn Abgeordneten Dr. Gysi zu der Entscheidung das OVG Münster am 12.03.15:

Zitat
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

sehen Sie eine Handhabe gegen die Willkür und Diskriminierung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme?

Laut BVerfGG § 31 binden die Entscheidungen des BVerfG alle Gerichte.

Nun behauptet das OVG Münster am 12.03.15:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_150312/index.php
"Der Rundfunkbeitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

Damit setzten sich die OVG Richter über die bindende Rechtsprechung des BVerfG hinweg. So u.a. bezüglich der nicht vorhandenen Gegenleistung und keinem Leistungsaustausch auf Grund des zweiten Rundfunkurteils des BVerfG http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html, mit der Folge: die ö.-r. Anstalten zahlen keine Umsatzsteuer. Die Sendungen sind danach kostenlos. Es wird die Gesamtveranstaltung auf Grund der Zusammenarbeit der Anstalten, des Finanzausgleichs, der gemeinsamen Finanzierung des ZDF und der Unbeschränktheit der Reichweite der Sendungen einer Landesanstalt finanziert.

Zu einer Gegenleistung gehören immer zwei dazu. Eine aufgedrängte Leistung ist Nötigung.

Die Typisierung des OVG Münster, bei der durch die Nichtdifferenzierung zwischen den Nutzern und Nichtnutzern der ö.-r. Progr. die Gruppen komplett zusammenfallen und das wegblenden der vielfältigen Verwendung der Multifunktionsbildschirme mit Internetanbindung für Internetinhalte inkl. Filmdienste, Online-Zeitungen und das Leugnen der DVD/Blu-ray und Spiel-Konsolen Verwendung machen die Typisierung zu einer Spekulation mit der Unterstellung der Nutzung einer mehrfach redundanten ö.-r. Option.
 
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).

Freundliche Grüße


Der Beitrag wurde veröffentlicht.

Bitte tragt euch für eine Antwort ein. Damit bekunden wir unser Interesse:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-778-78153--f432688.html#q432688

Es macht den Eindruck, als ob jemand im Netz weiterhin die Werbetrommel rührt.
Bei 62 Interessierten schien eine Sättigung einzutreten. Seit gestern bewegt sich nun die Zahl stetig weiter nach oben. Im Moment sind wir bei 99 interessierten Bürgern.

Es wird Zeit, andere Politiker auf diese Frage hinzuweisen. Lass uns nicht aufhören, weiter zu bohren.


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U
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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Re: abgeordnetenwatch
#473: 26. März 2015, 19:13
Dr. Gysi hat geantwortet:

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-778-78153--f432688.html#q432688

Zitat
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. März. Viele Bürgerinnen und Bürger haben den Rechtsweg eingeschlagen um bis zum Bundesverfassungsgericht vorzudringen. Wir sollten abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Ich kann Ihre Verunsicherung aber gut verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi


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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

k
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Re: abgeordnetenwatch
#474: 26. März 2015, 20:04
Da hält sich aber jemand ganz vorsichtig zurück!


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koppi1947

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Re: abgeordnetenwatch
#475: 26. März 2015, 20:10
Verunsicherung?

Es ist die Wut über den Verfall des Rechtssystems und Zerstörung der demokratischen Werte von Seiten der Politik, der Justiz und der öffentlich-rechtlichen Anstalten.

Die Antwort ist besser als die blinde Verteidigung von Unsinn mit von den öffentlich-rechtlichen Anstalten vorbereiteten Textbausteinen.


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Re: abgeordnetenwatch
#476: 26. März 2015, 20:11
Das soll eine Antwort sein ? Typisches politisches Geschwafel....
Immer nur ausweichen....was soll man von denen auch erwarten >:(


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B
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Re: abgeordnetenwatch
#477: 27. März 2015, 09:49
Ich sehe es genau, wie Pepe.
Der Verweis auf ausstehende Urteile von Gerichten sagt nichts darüber aus, ob diese Abgabe "gerecht" oder "ungerecht" ist. Gerichte haben zuerst darüber zu urteilen, ob eine Sache dem Gesetz entspricht. Somit geht es aus meiner Sicht hauptsächlich um Formalitäten.
Ich persönlich schliesse mich daher viel mehr einem anderen Thema bzw. einer anderen Vorgehensweise hier im Forum an, in dem es darum geht, Abgeordneten (also Volksvertretern!!) Anfragen, Bitten und/oder Forderungen zu schicken. Schaun wir mal, wer von den Damen und Herren "das Volk" vertritt ...


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Re: abgeordnetenwatch
#478: 27. März 2015, 10:09
Da hält sich aber jemand ganz vorsichtig zurück!
Gysi ist Rechtsanwalt , Diplomat und Schlitzohr in perfekt gelebten Zusammenspiel.
Dass er aber auch anders und sehr gut kann wenn er nur will , hat er oft genug bewiesen.
Nur dieses Eisen ist wohl selbst einer schlauspitzen Zunge wie Gysi eine Nummer zu heiß.


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Re: abgeordnetenwatch
#479: 27. März 2015, 10:13
Da hält sich aber jemand ganz vorsichtig zurück!
Gysi ist Rechtsanwalt , Diplomat und Schlitzohr in perfekt gelebten  Zusammenspiel.

Nun, zumindest spricht die Kürze der Antwort dafür, dass er sie selbst verfasst hat und nicht irgendein ausgelagertes Büro, dass nur stumpfsinnig die üblichen Phrasen per "copy and paste" aus dem Internetangebot des Beitragsservice in das Antwortformular übertragen hat...

Aber richtig, eine Stellungnahme ist das nicht.


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