Zitat von Katharina Schulz
Ausführungen von Juristen sollen (auch) für Nichtjuristen kristallklar klingen, das bedeutet nicht, dass sie auch zutreffend sind.
Bedeutet das jetzt, dass alles nur Spass war, angefangen vom Kirchhof-Gutachten bis zur Ratifizierung in den Landesparlamenten einschließlich Datenschutzkontrolle?
So hat z.B. das Verwaltungsgericht Bremen kürzlich entschieden, dass es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer handle. Dort ist allerdings der Gang zum Oberverwaltungsgericht zu erwarten, in Bayern steht die Verhandlung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof bevor.
Da wiederspricht sie sich selbst in diesem Satz, in Bremen ein Urteil, beim OVG wird dieses Urteil angefochten. Dass in Bayern eine Verhandlung bevorsteht, zeigt zwar, dass eine Klage läuft, aber der Ausgang ist doch ungewiss und kann in dieser Antwort überhaupt nicht als Beweis herangezogen werden, dass der RBStV nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Den Rundfunkbeitrag als Beeinträchtigung der grundrechtlich geschützten Informationsfreiheit zu betrachten ist, gelinde gesagt, etwas konstruiert. Würde man dieser Argumentation folgen, träfe das auf sämtliche Steuern und Sozialabgaben zu.
Sie hat den RBStV weder gelesen noch sich damit beschäftigt, sonst wüsste sie, was es bedeutet, wenn etwas konstruiert ist bezüglich dieses Gesetzes. Im RBStV werden sehr oft Formulierungen verwendet wie z.B. "es wird vermutet" usw.